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Transkript:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Infoline: 0800 6050404* E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de *kostenlos, Mo Fr 8:00 18:00 Uhr Schüler-Unfallversicherung Informationen für Erziehungsberechtigte von Schulanfängerinnen und Schulanfängern

Liebe Erziehungsberechtigte, Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Infoline: 0800 6050404* E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sie erwarten zu Recht, dass Ihr Kind in der Schule keine Unfälle erleidet und gesund bleibt. Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, sich auch in dieser Hinsicht intensiv um Ihr Kind zu kümmern. Schulische Einrichtungen sind in der Regel so gestaltet, dass die Unfallgefahr möglichst gering ist. Eine lückenlose Betreuung und Absicherung Ihres Kindes ist aber weder möglich noch wünschenswert. Kinder brauchen ihren Spielraum im Unterricht, in Pausen, bei Klassenfahrten und auf dem Schulweg. Deswegen sind trotz aller Vorsorgemaßnahmen Unfälle nie völlig auszuschließen. Sollte sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Unfall ereignen, ist die gesetzliche Unfallversicherung für Sie und Ihr Kind da. Der zuständige Unfallversicherungsträger kümmert sich dabei um die optimale medizinische Versorgung Ihres Kindes und die Kostenübernahme für die Behandlung. Weder Sie noch Ihr Kind müssen also etwas bezahlen. Diese Broschüre soll Sie als Erziehungsberechtigte darüber informieren, wann, wo und wie gut Ihr Kind versichert ist. Sie will Ihnen darüber hinaus einige Anregungen geben, was Sie selbst dazu beitragen können, Ihr Kind vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen. Im Übrigen ist Ihr Kind nicht nur in der Schule gegen Unfälle versichert, sondern bereits während des Besuches von Tageseinrichtungen oder bei der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen. Wenn Ihr Kind später eine Ausbildung absolviert oder an einer Hochschule oder Fachhochschule studiert, genießt es ebenfalls unseren Versicherungsschutz. Titelbild: contrastwerkstatt/fotolia Ausgabe: Juli 2015 Die Broschüre Schüler-Unfallversicherung ist zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Adressen finden Sie unter www.dguv.de. *kostenlos, Mo Fr 8:00 18:00 Uhr 2 3

Wann ist Ihr Kind versichert? Versicherungsschutz auf den Wegen Fachleute sprechen davon, dass Versicherungsschutz für Tätigkeiten im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule besteht. Was bedeutet das? Ihr Kind ist versichert, wenn es am Unterricht teilnimmt (Pausen eingeschlossen) schulische Arbeitsgemeinschaften, Neigungs- und Fördergruppen besucht in der Schülermitverwaltung tätig ist an sonstigen Schulveranstaltungen in und außerhalb der Schule teilnimmt, z. B. Wanderungen, Ausflüge, Besichtigungen, Schulfeiern und Theaterbesuche sowie Aufenthalte in Schullandheimen, die von Schulen im Rahmen des Lehrplans durchgeführt werden; dies gilt auch, wenn solche Ausflüge etc. ins Ausland führen unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführte Betreuungsmaßnahmen besucht, z. B. eine Mittagsbetreuung an rechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen für die Aufnahme an Schulen teilnimmt (Schultauglichkeitsuntersuchung) Dagegen besteht kein Versicherungsschutz, wenn Ihr Kind im häuslichen Bereich Hausaufgaben macht sich zu Hause auf den Unterricht vorbereitet am Nachhilfeunterricht teilnimmt es sei denn, er wird als schulische Veranstaltung durchgeführt sich ohne Zusammenhang mit dem eigenen Schulbesuch auf dem Schulgelände aufhält die notwendige Betreuung vor und/oder nach dem Unterricht nicht in einer oben genannten Einrichtung erhält, sondern z. B. von den Großeltern alltägliche persönliche Tätigkeiten, wie sie im normalen Alltag zu Hause auch anfallen, während des Aufenthalts in einem Schullandheim verrichtet (z. B. die Essenseinnahme, Körperpflege und das Schlafen) Ihr Kind ist auf dem Weg zur Schule und auf dem Rückweg nach Hause versichert. Abgesichert sind außerdem Wege, die im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen stehen. Für den Versicherungsschutz spielt es keine Rolle, ob der Schulweg zu Fuß, mit Bussen und Bahnen, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto zurückgelegt wird. Auch muss der versicherte Weg nicht der kürzeste sein versichert sind auch längere Wege, wenn sie gewählt werden, weil sie verkehrstechnisch günstiger oder risikoärmer sind. Ferner stehen Wegeabweichungen infolge von Fahrgemeinschaften unter Versicherungsschutz. Es gibt aber auch Ausnahmen So ruht beispielsweise der Versicherungsschutz für die Zeit, wenn Ihr Kind: den Schul- oder Heimweg unterbricht, z. B. um einzukaufen, einen Spiel- oder Sportplatz zu besuchen aus privaten Gründen Umwege macht, z. B. um Freunde zu besuchen Nimmt Ihr Kind den Heimweg innerhalb von zwei Stunden wieder auf, ist der restliche Weg versichert. Andernfalls endet der Versicherungsschutz mit der Unterbrechung. Pixland/thinkstock Bei uns ist ihr Kind gut versichert sei es in der Schule oder auf dem Schulweg 4 5

Was leistet die Schüler-Unfallversicherung? Was ist zu tun, wenn Ihr Kind einen Unfall hatte? Vorrangige Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren. Wir beraten die Schulen und überwachen die sicherheitstechnischen Maßnahmen zur Prävention sowie zur Ersten Hilfe. Darüber hinaus unterstützen wir Programme zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung sowie vieles mehr. Nach einem Unfall werden unter anderem die Kosten folgender Leistungen übernommen ärztliche und zahnärztliche Behandlung ohne zeitliche Begrenzung Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen Arznei-, Verbands- und Heilmittel (z. B. Krankengymnastik und andere Therapieformen) Pflege zu Hause oder in Heimen Einzelunterricht im Krankenhaus oder zu Hause Versorgung mit Hilfsmitteln und Ersatz von beschädigten Hilfsmitteln wie z. B. der Brille Ausstattung mit technischen Unterrichtsund Lernhilfen Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Verletztengeld, wenn Schülerinnen und Schüler bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung außerhalb der Schulzeit nachgegangen sind und kein Arbeitsentgelt gezahlt wird Kinderpflege-Verletztengeld, wenn die berufstätigen Eltern zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines Kindes unter zwölf Jahren zu Hause bleiben müssen Falls Ihr Kind in der Schule oder bei schulischen Veranstaltungen einen Unfall erleidet, wissen die Lehrkräfte, was zu tun ist. Verunglückt Ihr Kind auf dem Schulweg, teilen Sie dem Arzt oder der Ärztin unbedingt mit, dass es sich um einen Schulwegunfall handelt. Ihr Kind kommt dann bei Bedarf schnellstmöglich in fachärztliche Behandlung oder in ein Krankenhaus, das auf Unfallverletzungen spezialisiert ist. Ihre Krankenversicherungskarte oder Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn Ärzte und Ärztinnen wie auch Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab. Bitte informieren Sie nach dem Unfall auch so schnell wie möglich die Schule Ihres Kindes, damit sie uns den Unfall melden kann. Versichertenrente, wenn 26 Wochen nach dem Unfall noch wesentliche Gesundheitsschäden bestehen die Rente beginnt am Tag nach dem Versicherungsfall Zerbor/Fotolia Leah-Anne Thompson/iStockphoto 6 7

Was können Sie selbst tun, um Ihr Kind zu schützen? Sicher in der Schule und zu Hause WavebreakMediaMicro/Fotolia Versuchen Sie, Ihrem Kind ein gutes Vorbild zu sein. Denn Ihr richtiges (und leider auch falsches) Verhalten prägt Ihr Kind am stärksten. Zeigen Sie Ihrem Kind in Alltagssituationen, wie man Gefahren erkennt, vermeidet oder bewältigt. Loben oder belohnen Sie Ihr Kind, wenn es sich richtig und sicherheitsbewusst verhält. Unterweisen Sie Ihr Kind in kleinen Schritten, damit es nicht überfordert ist. Stellen Sie sicher, dass die Kleidung Ihres Kindes keine Kordeln aufweist. Verzichten Sie auf Schlüsselbänder und lange Schals. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind für alles, was es tut, genügend Zeit hat. Denn Zeitdruck kann Angst und Stress erzeugen. Stellen Sie sich, wenn es Ihnen zeitlich möglich ist, als Schulweghilfe oder Schulbusbegleitung zur Verfügung. contrastwerkstatt/fotolia Folgende Hinweise aus dem Bereich der Kinderpsychologie, Pädagogik und Verkehrssicherheit sollen Sie dabei unterstützen, Ihrem Kind sicherheitsbewusstes Verhalten zu vermitteln. Sie erheben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen Ihnen lediglich einige Anregungen geben, wie Sie Ihr Kind vor Gefahren bewahren können. Wiederholen Sie Ihre Hinweise immer wieder und üben Sie richtiges Verhalten konsequent ein. Geben Sie Ihrem Kind möglichst konkrete Handlungstipps und verzichten Sie auf allgemeine Gefahrenhinweise. Bringen Sie Ihrem Kind gezielt bei, wie es mit Risiken umgeht. Denn Sie können es nicht ständig vor allen Gefahren schützen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind ein Gespür für Gefahren bekommt, richtig reagieren und sich entsprechend bewegen kann. Achten Sie darauf, dass die Spiel- und Sportgeräte Ihres Kindes sowie andere Gegenstände, mit denen es umgeht, sicher sind. luminastock/fotolia Informieren Sie sich (z. B. bei den Lehrkräften), welche Kleidung für Ihr Kind besonders im Sportunterricht zweckmäßig ist. Ihr Kind sollte immer genügend Zeit haben, sonst können Angst und Stress entstehen 8 9

Tipps für den Schulweg zu Fuß Tipps für den Schulweg mit Bussen oder Bahnen Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den Schulweg mehrfach ab. Zeigen Sie ihm, wo man geht, wie man Straßen sicher überquert und dass Fußgängerüberwege am sichersten sind. Begleiten Sie Ihr Kind mehrfach, falls es mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fährt. Sagen und zeigen Sie Ihrem Kind insbesondere, dass es nicht an der Bordsteinkante auf den Bus wartet Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten und nicht unbedingt den kürzesten Schulweg. Üben Sie mit Ihrem Kind immer wieder, wie es Gefahren auf dem Schulweg erkennt, vermeidet oder bewältigt. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind auf dem Schulweg helle, auffallende Kleidung trägt. Sorgen Sie dafür, dass in der dunklen Jahreszeit an der Kleidung und der Schultasche Ihres Kindes Reflektoren angebracht sind, damit es von Auto- und Zweiradfahrern rechtzeitig gesehen wird. Die Schultasche/der Schulranzen Ihres Kindes sollte der DGUV Information 202-015 entsprechen und leicht genug sein, damit sich Ihr Kind sich schnell bewegen kann und nicht unter dem Gewicht leidet. Dies ist bei höchstens einem Zehntel des Körpergewichts der Fall. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind genügend Zeit für den Schulweg hat. Helle Kleidung und Reflektoren an der Schultasche machen Ihr Kind besser sichtbar Natallia Vintsik/Fotolia Erkundigen Sie sich in der Schule oder bei der Gemeinde/Stadt/Polizei nach Schulwegplänen bzw. regen Sie die Erstellung solcher Pläne an. sich beim Ein- und Aussteigen vom Gedränge fernhält erst an den Bus herantritt, wenn sich die Türen geöffnet haben während der Fahrt nicht aufsteht oder herumtollt sich, falls kein Sitzplatz vorhanden ist, während der Fahrt festhält nicht vor oder hinter dem Bus die Straße überquert, sondern wartet, bis der Bus abgefahren ist bei Straßenbahnen erst auf die Straße tritt, wenn die Bahn gehalten hat und die Autos stehen geblieben sind in S- und U-Bahnhöfen nie an der Bahnsteigkante warten darf Monkey Business/Fotolia Durch mehrfaches Begleiten in öffentlichen Verkehrsmitteln gewinnt Ihr Kind Sicherheit 10 11

Tipps für den Schulweg mit dem Fahrrad Tipps für den Schulweg mit dem Auto Kaufen Sie Ihrem Kind ein Fahrrad, das in jeder Beziehung verkehrssicher ist und auf dem die Schultasche sicher befördert werden kann. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind auf dem Fahrrad immer helle, auffallende Kleidung mit reflektierenden Elementen trägt, damit es frühzeitig von Autofahrern gesehen wird. Üben Sie mit Ihrem Kind Aufsteigen, Absteigen, Kurvenfahren usw. zunächst außerhalb des Straßenverkehrs und anschließend im Verkehr. Kaufen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen Fahrradhelm und tragen Sie stets auch selbst einen. Nutzen Sie gemeinsame Fahrradausflüge dafür, Ihr Kind immer wieder auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Grundschulkinder sind auf dem Rad den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs in der Regel nicht gewachsen. Sie sollten daher erst nach der schulischen Radfahrausbildung mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Wählen Sie für Ihr Kind den sichersten und nicht unbedingt den kürzesten Weg zur Schule, also möglichst nur Radwege und verkehrsarme Straßen. Üben Sie mit Ihrem Kind mehrfach den Schulweg ein. Gerhard Seybert/Fotolia Achten Sie auf der Fahrt auf Kinder und andere schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer Ermolaev Alexandr/Fotolia Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind durch kindgerechte Rückhaltesysteme (Kindersitze/- gurte) im Auto gesichert ist. Die Schultasche sollte im Fußbereich oder im Kofferraum transportiert werden. Lassen Sie Ihr Kind immer auf der Gehsteigseite ein- und aussteigen. Verhalten Sie sich auf der Fahrt zur Schule und zurück stets vorbildlich gegenüber anderen, vor allem gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Dies betrifft insbesondere Personen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind, Kinder und ältere Menschen. Überlegen Sie, ob Ihr Kind einige Hundert Meter von der Schule aussteigen kann, damit es ein Stück des Weges zu Fuß läuft. Fahrradhelm und auffallende Kleidung verbessern die Sicherheit Ihres Kindes 12 13

Gerne beraten wir Sie ausführlicher Diese Broschüre zeigt anhand einiger Beispiele auf, dass Ihr Kind nach einem Unfall bestmöglich versorgt ist. Über den Gesamtumfang unserer Leistungen und die gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, informieren wir Sie gerne ausführlich. So erreichen Sie uns Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Infoline: 0800 6050404* E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Selbstverständlich können Sie sich auch von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger beraten lassen. Wer für Ihr Kind zuständig ist, erfahren Sie unter der oben genannten Telefonnummer oder von der Schulleitung. *kostenlos, Mo Fr 8:00 18:00 Uhr 14