Vom Führerschein bis zum Automobil Zawatzky macht mobil. Appartements im Haus. Fahrbegutachtung. Der Ratgeber



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Transkript:

Vom Führerschein bis zum Automobil Zawatzky macht mobil Auto- und Motorrad-Ausbildung Spezialfahrschule für Behinderte Appartements im Haus Fahrbegutachtung Der Ratgeber Ihr praktischer Wegweiser zum Führerschein

Wir Inhalt über uns Wir über uns Fahrschule und Mobilcenter Zawatzky 4 Der Führerschein Die Schritte zum Führerschein im Überblick Der Ersterwerb eines Führerscheins Gutachten Führerscheinausbildung Führerscheinprüfung Umschreibung einer bestehenden Fahrerlaubnis 5 6 7 8 8 9 Kauf und Versicherung eines Fahrzeuges Kauf und zur Versicherung Ihres Fahrzeuges Finanzielle Hilfen für Behinderte Nützliche Adressen Mögliche Kostenträger 9 10 10 11 Das Fahrzeug Ihr neues Fahreug Beispiele für Fahrzeugumbauten in unserem Hause Möglichkeiten für Ihren Fahrzeugumbau 12 12 13 Anzeigen Berufsbildungswerk Neckargemünd ggmbh Berufsförderungswerk Kurt-Lindemann-Haus ggmbh Etac GmbH, Marl 17 18 19 2

Vorwort Liebe Leserinnen und liebe Leser, Mobilität bedeutet, speziell für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, ein großes Stück Freiheit und Unabhängigkeit. Ob es um die Ausübung eines Berufes geht, um die Bewältigung des täglichen Lebens oder einfach, um Freunde und Bekannte zu treffen. Der Führerschein bietet diese Möglichkeiten auch für mobilitätseingeschränkte Menschen. Durch die oftmals schwer zu durchschauenden Regelungen und Verordnungen ist es vielen Menschen oftmals jedoch unmöglich, sich in den komplizierten Gesetzestexten zurecht zu finden. Deshalb haben wir, ausgehend von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich, die relevanten Voraussetzungen und Bestimmungen für den Erwerb eines Führerscheins für Sie zusammengestellt. Die Fahrschule Zawatzky begann bereits 1962 mit der Führerscheinausbildung von Behinderten, darunter die Fahrausbildung hochgelähmter Tetraplegiker und des ersten Ohnarmers. In den folgenden Jahren entstand das gleichnamige Mobilcenter, das seither Kraftfahrzeug-Anpassungen und -Umbauten speziell für mobilitätseingeschränkte Menschen fertigt. Es werden hier sehr erfolgreich hochwertige Fahrzeugkomponenten nach dem neuesten Stand der Technik für die Nutzung durch Behinderte entwickelt. Dies sind unter anderem von uns konzipierte Handgeräte zur beinlosen Bedienung von Bremse und Gas oder spezielle Servounterstützungen für Gas und Bremse. Dank unseres über die Jahre entwickelten technischen Know-Hows wurden ebenfalls die Linear- Hebel-Lenkung (LHL) und der Joystick am Markt eingeführt. Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen den Weg zu Ihrer auto-mobilen Eigenständigkeit vereinfachen, indem wir ihn von Beginn an sowohl zum Führerschein, als auch zum eigenen Fahrzeug beschreiben. Dabei haben wir versucht, die verschiedenen rechtlichen Sachverhalte so umfassend, und trotzdem so kurz wie möglich, zusammenzustellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Gesetze und Verordnungen einem ständigen Wandel unterzogen sind und dass daher aus unseren Ausführungen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Broschüre auf dem Weg zu Ihrer Mobilität weiterhelfen zu können, und würden uns freuen, Sie in unserer Fahrschule und dem Mobilcenter begrüßen zu dürfen! Ihr Bernd Zawatzky Fahrlehrer für mobilitätseingeschränkte Autofahrer Ausbildung und Beratung Zu den zentralen Aufgaben unserer Fahrschule zählt die Behindertenausbildung, und als Mitglied der Arbeitsgruppe Handicap der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und in meiner Aufgabe als Behindertenreferent des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, engagieren wir uns stark in der Weiterentwicklung von Ausbildungstechniken für mobilitätseingeschränkte Führerscheinanwärter und -anwärterinnen. 3

Einleitung Fahrschule und Mobilcenter Zawatzky Die Fahrschule Zawatzky in Neckargemünd, bei Heidelberg, bietet Beratung, Fahrproben und Fahrausbildung speziell für mobilitätseingeschränkte Menschen an. Einzigartig in Deutschland ist die Möglichkeit, individuell auf die verschiedenen Behinderungen zugeschnittene Fahrschulfahrzeuge für die Fahrausbildung nutzen zu können. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem nahe gelegenen Mobilcenter werden notwendige individuelle Anpassungsarbeiten von den Experten vor Ort ausgeführt. Für die Fahrschüler aus allen Teilen Deutschlands und dem Ausland, besteht die Möglichkeit während der Zeit der Fahrausbildung direkt im Fahrschulgebäude behindertengerechte Appartements anzumieten. Weitere Möglichkeiten der Unterbringung, im Falle individueller Pflege, bestehen in den nahe gelegenen Rehabilitationszentren Neckargemünd und Heidelberg. Gründer Rudolf und Christel Zawatzky mit den Söhnen Bernd und Andreas In enger Zusammenarbeit mit der Fahrschule steht das Mobilcenter Zawatzky in Meckesheim, das Fahrzeuge auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden umrüstet. Um stets den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten, gründete die Firma Zawatzky 1985 mit Umbaufirmen aus sechs weiteren europäischen Ländern die European Mobility Group (EMG). Durch den Erfahrungs- und Produktaustausch dieser Firmen wird die Adaption von Behinderten-Kraftfahrzeugen in ganz Europa optimiert. Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit wurden zusätzlich Kooperationen mit Firmen aus weiteren Ländern geschlossen, sodass mittlerweile Vertreter fast aller europäischen Länder Mitglied in der EMG sind. Assoziierte Mitglieder aus USA, Australien und anderen Ländern vervollständigen die Gruppe als weltweite Interessengemeinschaft. Um unseren Kunden stets den besten Service durch aktuellste Erkenntnisse in der Behindertenausbildung bieten zu können, engagieren wir uns ebenfalls im wissenschaftlichen Bereich. Neben der Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe Handicap der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände zum Austausch von Informationen und zur Klärung strittiger Fragen in der Behindertenausbildung, werden an unserer Fahrschule Forschungsprojekte durchgeführt. Beispielsweise erbrachte eine von uns durchgeführte Studie für die Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast), zur Untersuchung der Fahrpraxis und Integration mobilitätseingeschränkter Führerscheininhaber, in diesem Bereich neue und wertvolle Erkenntnisse. Die Veröffentlichung des Berichtes durch die Bundesanstalt bestätigte den Erfolg dieses Projektes. (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Unterreihe Mensch und Sicherheit, Heft M167). Der Geschäftsfüher des Mobilcenters, Herr Dipl. Wirtschafts-Ing. (FH) Andreas Zawatzky, engagiert sich ebenfalls auf dem wissenschaftlichen Feld. Als Beispiele für seine Forschungstätigkeit sind eine Studie mit Prof. Dr. H. J. Gerner von der Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg anzuführen sowie seine Initiative bei diversen Weiterbildungsveranstaltungen für Berufshelfer der gewerblichen Berufsgenossenschaften, diversen einschlägigen Tagungen und Arbeitskreisen. Darüber hinaus ist Andreas Zawatzky öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Behindertenfahrzeuge. Wir bieten Ihnen erstklassige Beratung, Fahrausbildung und Fahrzeugumbau aus einer Hand. Nutzen Sie diesen einmaligen kombinierten Service unserer Unternehmen! 4

Der Führerschein Die Schritte zum Führerschein im Überblick Um Ihnen einen Überblick über die einzelnen Schritte zur Erlangung Ihrer Fahrerlaubnis zu geben, haben wir dieses Schaubild sämtlichen Ausführungen vorangestellt. Die einzelnen Punkte, und worauf Sie genau achten müssen, werden in dieser Broschüre im Einzelnen für Sie erläutert. Verkehrssicheres Fahren mit dem eigenen, umgebauten Fahrzeug 5

Der Führerschein Der Ersterwerb eines Führerscheins Bevor Sie die Führerscheinausbildung in Angriff nehmen können, ist zu klären, ob Sie mit Ihrer Einschränkung ein Fahrzeug führen dürfen. Wir bieten Ihnen in unserem Hause die Möglichkeit, an einem eigens dafür entwickelten Mess-Mobil, eine Kräftemessung inkl. Dokumentation der Ergebnisse, z. B. für einen Leistungsträger, erstellen zu lassen. Die Messung stellt Ihre Kräfteverhältnisse fest und gibt eine erste Auskunft darüber, ob Sie körperlich in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. Eine weitere Möglichkeit dies vorab zu prüfen, ist natürlich eine Fahrprobe in einem bereits umgerüsteten Fahrschulfahrzeug. Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Wir, als Ihre Fahrschule, erledigen das gerne für Sie, der Antrag muss jedoch unbedingt vor Beginn der Ausbildung gestellt werden. Ist ein Autofahrer durch eine Behinderung für das Führen von Kraftfahrzeugen eingeschränkt, kann die Fahrerlaubnisbehörde gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV 3, Abs. 11 bis 14) folgendes fordern: Fachärztliches Gutachten: Aus medizinischer Sicht dürfen keine Bedenken für das Führen eines Fahrzeugs bestehen. Medizinisch-Psychologische Untersuchung: Unumgänglich bei Behinderungen wie z. B. Spina Bifida, Spastik, Schädel-Hirn-Trauma. Dieses Gutachten wird auch häufig von Verwaltungsbehörden, TÜV und/oder Kostenträgern verlangt. Kräftemessung am Mess-Mobil im Mobilcenter Zawatzky Technisches Eignungsgutachten des TÜV / DEKRA: Enthält personenbezogene Festlegungen der notwendigen Auflagen und Beschränkungen gemäß Anlage 9 FeV. Dann sollten die Kosten der Führerscheinausbildung ermittelt werden. Hierzu erstellt Ihnen unsere Fahrschule einen detaillierten Kostenvoranschlag. Überprüfen Sie vor Beginn der Ausbildung, egal an welcher Fahrschule Sie sich anmelden, anhand eines solchen Kostenvoranschlages, ob Ihnen die jeweilige Fahrschule die für Sie optimalen Möglichkeiten für die Fahrausbildung bietet: Neben der Kompetenz und Erfahrung des Fahrlehrers ist auch die individuelle Anpassung der Fahrschulfahrzeuge an Ihre Einschränkung wesentlich! Dieses Qualitätsmerkmal einer Fahrschule für Mobilitätseingeschränkte wurde auch bei den Befragten unserer Studie für die Bundesanstalt für Straßenwesen als ausschlaggebend für die Wahl der Fahrschule betont. Informieren Sie sich bei uns auch darüber, ob Sie Anspruch auf Zuschüsse oder Kostenübernahme haben, und welcher Kostenträger eventuell für Sie in Frage kommt. Informieren Sie sich vor der Erstellung der Gutachten über eine mögliche Kostenübernahme, da auch hier im Nachhinein meist keine Erstattung erfolgt. Auf Seite 10 dieser Broschüre finden Sie die möglichen Kostenträger aufgeführt. In jedem Fall sind Sie selbst Auftraggeber dieser Gutachten: Sie erhalten das Original und übergeben Kopien an die zuständigen Behörden. Alle von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten unterstehen der Schweigepflicht, erst mit Ihrer Unterschrift erlauben Sie die Weitergabe an Dritte. 6

Der Führerschein Die erforderlichen Gutachten Für alle zu erstellenden Gutachten, das medizinische, das medizinisch-psychologische sowie das technische Eignungsgutachten, gibt es so genannte Eignungsrichtlinien, die festlegen, dass ein Gutachten: in allgemein verständlicher Sprache abgefasst, nachvollziehbar und überprüfbar sein muss (Anlage 15 zu FeV 11 Abs. 5). Die einzelnen Gutachten werden jetzt kurz für Sie erläutert. Das fachärztliche Gutachten Das Gutachten muss in allen wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die gestellten Fragen, vollständig sein. Auch muss im Gutachten zwischen Vorgeschichte und gegenwärtigem Befund unterschieden werden. Das ärztliche Gutachten muss enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum Wohnsitz Bezeichnung der Behinderung oder Erkrankung (bei Querschnittlähmung Angabe der Schädigungshöhe) Auswirkungen der Behinderung bzw. Erkrankung, z. B.: welche Gliedmaßen sind nicht einsetzbar oder welche sind eingeschränkt einsetzbar bei Querschnittlähmung: ist die Lähmung komplett / inkomplett? wenn komplett, sensibel oder motorisch? treten in den Beinen Spasmen auf? bei Querschnittlähmung mit traumatischer Ursache: war die Lähmung verbunden mit einem Schädel-Hirn Trauma? Bei Erkrankungen werden folgende Zusatzangaben benötigt: ist die Krankheit progressiv? wenn ja, in welchen Zeitabständen werden ärztliche Kontrolluntersuchungen für erforderlich gehalten? Dasselbe Gutachten wird auch für die Vorlage bei der Führerscheinstelle der zuständigen Verwaltungsbehörde benötigt. Nach den seit 01.01.1999 gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung sind für die Ausstellung solcher ärztlicher Gutachten zuständig: ein für die Fragestellung zuständiger Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, ein Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung (so genannter Amtsarzt), ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin, ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung Facharzt für Rechtsmedizin oder ein Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Ist bei einer Behinderung in irgendeiner Form das Gehirn beteiligt (z. B. Infantile Cerebralparese = frühkindlicher Hirnschaden oder spastische Lähmung, Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Spina Bifida) kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung mit Gutachten von der Verwaltungsbehörde bzw. vom TÜV/DEKRA gefordert werden. Dieses Gutachten kann zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden. Das technische Eignungsgutachten des TÜV/DEKRA Dieses Gutachten betrifft die technische Ausstattung Ihres Fahrzeuges. In diesem Gutachten ist genau festgehalten, welche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, damit Sie es verkehrssicher bedienen können. 7

Der Führerschein Nach der Erstellung dieses Gutachtens schlägt der Sachverständige der Verwaltungsbehörde die minimal notwendigen Änderungen am Fahrzeug und die Auflagen, die Person betreffend, für Ihre Fahrerlaubnis vor. Sie sollten bei der Wahl der Prüfstelle darauf achten, dass es einen Sachverständigen für Behindertenbegutachtung gibt, da aufgrund der Komplexität nicht alle Mitarbeiter des TÜV/DEKRA mit allen zur Verfügung stehenden technischen Umrüstungsmöglichkeiten vertraut sein können. Auch hier hilft Ihnen die Fahrschule gern weiter. Nachdem Sie alle erforderlichen Gutachten eingeholt haben, entscheidet die Verwaltungsbehörde, ob, und wenn ja, zu welchen Bedingungen Sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt sind. Wenn Sie die Genehmigung für den Führerschein haben und die finanziellen Fragen geklärt sind, können Sie sich bei uns für die Fahrausbildung bzw. Umschulung anmelden. Umrüstung Ihres Fahrzeuges, in unserem Hause wohnen. Falls Sie zusätzlich Pflege benötigen, helfen wir Ihnen ebenso bei der Unterbringung in einem der nahe gelegenen Reha-Zentren. In unserem Hause besteht die Möglichkeit, durch die enge Zusammenarbeit mit dem Mobilcenter Zawatzky, die Fahrschulfahrzeuge auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abzustimmen. So werden Sie auf Fahrzeugen geschult, die technisch optimal an Ihre persönlichen Einschränkungen angepasst sind. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Fahrausbildung auf Ihrem eigenen Fahrzeug zu absolvieren, das zuvor speziell für Sie angepasst wurde. Die Führerscheinprüfung Wenn Sie Ihre Fahrstunden absolviert haben und Sie, wie auch der Fahrlehrer, der Meinung sind, dass Sie ein Fahrzeug sicher führen können, werden Sie zur praktischen Prüfung angemeldet. Dazu sind die oben besprochenen Gutachten notwendig. Die Führerscheinausbildung Unsere Fahrleher verfügen über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse bzgl. der Fahrausbildung mobilitätseingeschränkter Menschen sowie über medizinisches und psychologisches Fachwissen. Dies kann ausschlaggebend für den Erfolg der Fahrausbildung sein und es können mit diesen Voraussetzungen realistische Einschätzungen über den Lernfortschritt und die Erfolgschancen des Führerscheinerwerbs getroffen werden. In unserer Fahrschule finden Sie behindertengerecht ausgestattete Räumlichkeiten vor, damit Sie problemlos Ihren Unterricht absolvieren können. Wir bieten Ihnen, einmalig in Deutschland, auch die Unterkunft in einem unserer drei behindertengerecht ausgestatteten Appartments an. Sie können während Ihrer Fahrausbildung, oder während der Sie absolvieren die Prüfung in dem Fahrzeug, in dem Sie auch Ihre Fahrstunden gefahren sind. Der Ablauf der Prüfung ist wie bei jeder anderen Fahrprüfung auch. Ihr Fahrlehrer sitzt neben Ihnen im Fahrzeug, darf aber während der Fahrt nicht helfen oder eingreifen. Der Prüfer von TÜV bzw. DEKRA sitzt im Fond des Wagens und gibt die Fahrstrecke vor. Bei bei bestandener Prüfung stellt er Ihnen den Führerschein direkt aus. Im Führerschein sind dann die entsprechenden Auflagen und Beschränkungen vermerkt. Glückliche Führerscheininhaberin 8

Kauf- und Versicherung Das Umschreiben einer bestehenden Fahrerlaubnis Das Umschreiben einer bestehenden Fahrerlaubnis ist dann notwendig, wenn Sie bereits einen Führerschein haben und durch einen Unfall oder eine Krankheit körperliche Einschränkungen auftreten, bzw. wenn Sie bereits eine Krankheit haben und sich diese im Laufe der Zeit verschlechtert. Sie sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet eine körperliche Einschränkung bei den zuständigen Behörden zu melden, jedoch legt die Straßenverkehrsordnung fest, dass Sie niemanden durch Ihr Verhalten gefährden dürfen. Das heißt auch, dass bei einem möglichen Unfall verschuldet oder unverschuldet Ihre Versicherung keine Kosten übernimmt und Sie zudem belangt werden können, wenn Sie zum Führen eines Fahrzeuges nicht geeignet sind bzw. keine behindertengerechte Ausbildung vorweisen können. Sie sollten deshalb immer das technische Gutachten, das Ihnen die Fahrtauglichkeit bescheinigt, dabei haben, falls in Ihrem Führerschein nicht die entsprechenden Eintragungen vorhanden sind. Um eine bestehende Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, sollten Sie bei unserer Fahrschule nochmals Fahrstunden nehmen, damit Sie die neu installierten Umbauten verkehrssicher bedienen können. Die theoretische Prüfung muss nicht noch einmal abgelegt werden. Mit einigen Fahrstunden auf einem an Ihre Bedürfnisse angepassten Fahrzeug können Sie beruhigt zur Begutachtung fahren. Bei bestandener Überprüfung werden dann die notwendigen Einbauten in den Führerschein eingetragen und Sie sind wieder auto-mobil. Rainer Müller und Rudolf Zawatzky bei der Übernahme seines neu angepassten Fahrzeugs Allgemeines zum Kauf und zur Versicherung des Fahrzeuges Bei der Anschaffung eines behindertengerecht umgerüsteten Fahrzeuges sollte vorher klar sein, welche Umbaumaßnahmen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen. Einerseits deshalb, weil Sie danach ein passendes Fahrzeugmodell auswählen können und andererseits, weil Sie die Kosten für die Umbaumaßnahmen nicht mit einkalkulieren können. Bei der Wahl des Modells sollten Sie darauf achten, dass es möglichst viele Sonderausstattungen ab Werk hat, da ihr nachträglicher Einbau meist höhere Kosten verursacht. Es sind damit keine Zusatzgeräte für Behinderte, sondern Sonderausstattungen gemeint, wie z. B. Klimaanlage, Servolenkung, Licht-/Regensensor oder ähnliches. Die tatsächlichen Umrüstungen am Fahrzeug lassen Sie individuell auf Sie zuschneiden, damit die Bedienbarkeit gewährleistet ist und um einen Fehlkauf vermieden wird. Nachträgliche Umrüstkosten für das Fahrzeug können sich auf nur hundert Euro belaufen, aber auch wesentlich höher sein. Deshalb ist es auch hier unabdingbar, sich zu informieren, ob ein Leistungsträger für Sie zuständig ist, der zumindest einen Teil der Kosten für übernimmt. Auch bei der Versicherung Ihres Fahrzeuges sollten Sie einiges beachten. Die Versicherung von Führerschein-Neulingen ist immer teurer, da laut Statistiken die Anfänger einen Großteil der Unfälle verursachen. Je nach Wert das Fahrzeuges und Ihrer Fahrerfahrung können erhöhte Versicherungssummen auf Sie zu kommen. Ebenfalls sollten Sie bei neuen Fahrzeugen eine Voll- oder zumindest eine Teilkasko-Versicherung abschließen, da Schäden am neuen Fahrzeug teurer sind. Eine weitere Möglichkeit ist die Versicherung des Fahrzeuges als Sonderfahrzeug. Das bietet Ihnen einerseits den Vorteil, dass Sie von Anfang an auf die Schadenfreiheitsklasse 100% gesetzt werden, andererseits aber auch den Nachteil, dass Sie keinen Schadensfreiheitsrabatt für unfallfreies Fahren bekommen. Eine weitere Minderung der Versicherungskosten ist der Tarif für Schwerbehinderte. Um die für Sie beste Lösung zu finden, fragen Sie einfach Ihre Versicherung. 9

Kauf- und Versicherung Finanzielle Hilfen für Behinderte Die Kosten für Ihren Führerschein und auch die notwendigen Umbauten an Ihrem Fahrzeug, müssen nicht alleine von Ihnen getragen werden. Es gibt unterschiedliche Behörden und Organisationen, die für Sie zuständig sind. Diese können Sie in Ihrem Wunsch nach mehr Mobilität unterstützen, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit oder Ausbildung bzw. zur sozialen Wiedereingliederung genutzt wird und Sie nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Unterstützungen erhalten Sie für: die Erlangung der Fahrerlaubnis, für eine behindertengerechte Zusatzausstattung sowie zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges und dessen Umrüstung. Für Berufstätige und Auszubildende gelten die Regelungen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) im Schwerbehindertengesetz, und für noch nicht oder nicht mehr erwerbstätige Mobilitätseingeschränkte, also Schüler/-innen, Renter/-innen und Hausfrauen/-männer, sind die Regelungen des Sozialhilferechts maßgebend. Voraussetzungen für den Leistungsanspruch sind, dass die Betroffenen nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Fahrzeuges angewiesen sind. Ausserdem müssen Sie in der Lage sein ein Fahrzeug zu führen bzw. muss gewährleistet sein, dass eine andere Person das Fahrzeug für sie führt. Neben diesen Leistungen kann die Erstattung von verschiedenen Aufwendungen beantragt werden. Dazu gehören für die Fahrtauglichkeitsprüfung notwenige Untersuchungen, oder Ergänzungsprüfungen, sowie Eintragungen in bereits vorhandene Führerscheine im Falle einer Fahrerlaubnis- Umschreibung. Über die Höhe des Zuschusses für den Kauf eines den jeweiligen Anforderungen entsprechenden Fahrzeuges entscheidet das jeweilige Einkommen. Jedoch werden maximal 9.200 für das Fahrzeug bereitgestellt. In einzelnen Fällen, falls es die Einschränkung absolut notwendig macht, kann der Betrag allerdings auch überschritten werden. Die vorgeschriebenen Umbauten, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können, werden vollständig von den jeweiligen Kostenträgern übernommen. Es gibt gemeinsame Servicestellen aller Leistungsträger, die über Leistungsvoraussetzungen informieren, bei der Antragstellung beraten und den zuständigen Rehabilitationsträger ermitteln. Die Adressen dieser Servicestellen können über die Landesversicherungsanstalt (LVA) erfragt werden. Mobilitätseingeschränkte zahlen keine Kfz- Steuer!! Nützliche Adressen www.bmgs.bund.de Die Kraftfahrzeug-Hilfe Verordnung kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung eingesehen werden. www.vdr.de Allgemein zu dem Thema Rehabilitation können Sie sich bei dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger informieren. www.sgb-ix-umsetzen.de Der Beauftragte der Bundesregierung informiert Sie über aktuelle Regelungen des Sozialgesetzbuches bezüglich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. www.asbh.de Ausführliche Informationen über generelle Themen von Behindertenverbänden sowie Hilfsmittelversorgung können Sie bei der ASbH Stiftung unter bekommen. www.zawatzky.de Detaillierte Informationen rund um die Fahrzeugumrüstung erhalten Sie auf der Homepage des Mobilcenters. www.fahrschule-zawatzky.de Führt Fahrausbildungen und Umschulungen bei Mobilitätseinschränkung durch. 10

Kauf- und Versicherung Mögliche Leistungsträger Um Ihnen die Suche nach dem für Sie zuständigen Rehabilitationsträger zu erleichtern haben wir eine Übersicht über die möglichen Leistungsträger zusammengestellt. Setzen Sie sich einfach mit dem für Sie zuständigen Leistungsträger in Verbindung und erfragen Sie die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung. Leistungsträger Agentur für Arbeit Berufsgenossenschaft Rentenversicherung Kommunalverbände (Integrationsamt, Soziale Hilfen, Rehabilitation) Zuständig für... Berufstätige oder Personen, die in den Beruf einsteigen wollen, die weniger als 15 Jahre Sozialabgaben gezahlt haben. Personen mit Einschränkungen aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Berufstätige, die mindestens 15 Jahre Sozialabgaben gezahlt haben. Nicht Sozialversicherungspflichtige (Beamte / Selbständige) Kriegsopferfürsorge bzw. Hauptfürsorgestellen Hauptfürsorgestelle Bei Kriegsopfern, Wehrdienstbeschädigten oder anderen Behinderten, für die die Vorschriften des BVG gelten. Nicht-Berufstäige sowie Schüler/-innen und Studenten bzw. Studentinnen. Krankenkassen sind generell und per Gesetz für die Kfz-Hilfe nicht zuständig! In Ausnahmefällen sind Zuschüsse jedoch nicht ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der Kraftfahrzeug-Hilfe Verordnung unter der Adresse: www.bmgs.bund.de 11

Das Fahrzeug Allgemeines zu Ihrem neuen Fahrzeug Bei der Wahl Ihres Fahrzeuges sollten Sie beachten, welche technischen Umbaumaßnahmen für die sichere Fahrzeugführung notwendig sind. Was die Umrüstung von Fahrzeugen für Behinderte betrifft, so ist es heute technisch möglich, nahezu alle für das Führen eines Fahrzeuges erforderlichen Betätigungskräfte und Bewegungen auszugleichen. Die Muskelkraft wird im Extremfall durch Fremdkraft ersetzt. Auch hier ist die Wahl des Basisfahrzeuges entscheidend, weil damit festgelegt wird, ob ein Umbau überhaupt möglich ist, ob die Möglichkeit besteht z. B. spezielle Gasund/oder Bremssysteme sowie spezielle Lenksysteme einzubauen. Beispiele für Fahrzeugumbauten in unserem Hause Der Lancia Voyager zum CenterVan umgerüstet Das Getriebe Von Ihrer Fahrausbildung her wissen Sie, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Automatik- oder Schaltwagen handeln soll. Platz im Wagen Für die Unterbringung der Zusatzgeräte und so vorhanden, des Rollstuhls muss genügend Platz im Fahrzeug vorhanden sein. Sie sollten vorab klären, wie der Rollstuhl untergebracht werden kann. Im oder auf dem Fahrzeug, oder fahren Sie mit dem Rollstuhl direkt hinter das Lenkrad? Sollten Sie mit dem Rollstuhl in das Fahrzeug fahren, muss eine genügend breite und hohe Seitentüre bzw. Heckklappe vorhanden sein. Das ist nur bei wenigen Kfz-Typen der Fall. Auch wenn Sie zum Autofahren umsetzen, müssen ausreichend breite Türen vorhanden sein, damit Sie sicher einsteigen und außerdem den Rollstuhl verladen können. Sonderausstattungen Je mehr Sonderausstattungen das Fahrzeug ab Werk hat, umso besser für Sie, denn die nachträglichen Einbauten sind immer teurer. Notwendige Sonderausstattungen können z. B. sein: Servolenkung, elektrische Fensterheber, elektrisch verstellbare Außenspiegel, höhenverstellbare Sitze, verstellbares Lenkrad, Zentralverriegelung, Regen- / Lichtsensoren und Klimaanlage. Die meisten, auf mobilitätseingeschränkte Fahrschüler/-innen zugeschnittene Fahrzeuge,sind Automatikwagen. Einer der Vorteile unserer Fahrschule ist die Angliederung an das nahe gelegene Mobilcenter, das spezielle und individuelle Lösungen der Fahrzeuganpassung durchführt. Durch die Nähe zu unserem Fachbetrieb können notwendige individuelle Anpassungen direkt vor Ort geklärt werden. Parallel zur Ihrer Ausbildung in der Fahrschule können Sie dort Ihr gewünschtes Fahrzeug, mit den im technischen Eignungsgutachten des TÜV geforderten Maßnahmen, umbauen lassen. Es steht Ihnen dann nach bestandener Fahrprüfung bzw. der Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis sofort zur Verfügung. Alle am Fahrzeug vorgenommenen Umbauten werden schließlich bei der Zulassung im Fahrzeugschein dokumentiert. Die TÜV-Abnahme des umgebauten Fahrzeugs haben die Experten des Mobilcenters schon für Sie durchgeführt. Team des Mobilcenter Zawatzky 12

Das Fahrzeug Möglichkeiten für Ihren Fahrzeugumbau Der CenterVan wurde erstmalig vom Mobilcenter Zawatzky in Europa eingeführt und bietet maximale Mobilität und Bewegungsfreiheit für alle: Der CenterVan basiert auf dem Lancia Voyager und wird vom Mobilcenter für Rollstuhlfahrer als Selbst- und Beifahrer umgerüstet. Er erhält einen um 25 cm tiefergelegten Boden, eine automatische Hinterachsabsenkung, elektrische Schiebetüren ab Werk und eine elektrisch ausfaltbare Rampe. Die Rollstühle können an verschiedenen Stellen im Fahrzeug fixiert werden. Einmaliges Ausstattungsmerkmal des CenterVan von Zawatzky ist der fehlende Seitenschweller auf der Fahrerseite, wodurch der größtmögliche Bewegungsradius im Fahrzeug gewährleistet ist. guten Überblick und das oftmals beschwerliche Umsetzen auf einen im Fahrzeug fest installierten Sitz entfällt. Die Linear-Hebel-Lenkung (LHL) Die Linear-Hebel-Lenkung ist ein in der Luftfahrt bewährtes Prinzip, das sinnvoll für den Pkw genutzt werden kann. Über die Linear-Hebel-Lenkung (LHL) kann ein Fahrzeug mit der Hand, dem Finger, oder sogar mit dem Knie gelenkt werden. Dazu wird keine Drehbewegung benötigt, sondern nur eine leichte Hebelbewegung, die ein Hydrauliksystem ansteuert und so das Einschlagen der Räder veranlasst. Die LHL kann auf unterschiedliche Arten betätigt werden: z. B. über einen Fahrradlenker, einen senkrecht montierten Hebel, über einen Joystick, über einen Schlitten, oder über an spezielle Einschränkungen angepasste Hebel (z. B. für Lenken mit dem Knie) Fahrzeuge mit Hebebühne und Heckausschnitt LHL mit Fahrradlenker Hebebühne für den Heckeinstieg Dieser spezielle Umbau ist vor allem für den Transport eines Rollstuhlfahrers im Heck des Fahrzeugs gedacht. Je nach Fahrzeugtyp bleiben ein oder zwei Sitzplätze auf der Rückbank erhalten, bzw. kann diese ohne Rollstuhltransport auch vollständig genutzt werden. Der Rollstuhlfahrer hat von seiner Position im Fahrzeug aus einen LHL - als Spezialanpassung 13

Das Fahrzeug Handgeräte zur beinlosen Bedienung von Gas und Bremse Hier stehen verschiedene Geräte zur Verfügung. Geeignet für Behinderungen wie Amputationen oder Gebrauchsunfähigkeit der Beine, wie z. B. Paraplegie und teilweise Tetraplegie. Pedalerhöhung oder -verlängerung bei Kleinwuchs Hier gibt es die Möglichkeit von Pedalerhöhung bzw. Pedalverlängerung. Pedalerhöhungen zwischen 5-10 cm (Gaspedal bis maximal 12 cm) werden durch variable, leicht montierbare Hilfsmittel erreicht. Diese sind auch für Fahrschulen sehr gut geeignet. In Abhängigkeit von der Ausführung der Pedalerie kann die Erhöhung allerdings nicht bei jedem Fahrzeug eingebaut werden. Heidelberg RS: Handgerät für Bremse und Gas hier mit 4-Fkt.-Schaltkonsole Handgerät Heidelberg RS Die Bedienung von Gas und Bremse per Hand: Das Handgerät RS ermöglicht die Bedienung von Gas und Bremse mit der rechten Hand. Die Bedienung eines solchen Handgerätes ist sehr ergonomisch und denkbar einfach: gebremst wird durch Drücken des Handgerätes in Richtung Armaturenbrett und Gas wird durch Herunterdrükken des Hebels gegeben. Bremse und Gas können mit diesem Handgerät sehr fein bedient werden. Über eine Feststellvorrichtung kann die Bremse arretiert werden, damit das Fahrzeug beim Betätigen des Gang-Wählhebels der Automatik nicht wegrollt. Pedalverlängerung Brems- und Gaspedal werden in Höhe, Länge und Bedienbarkeit dem Kleinwuchs angepaßt. Wir beraten Sie selbstverständlich, um die erforderlichen Maße festzustellen. Eventuell können auch Sitzanpassungen und ein Bodenausgleich erforderlich sein. Der Einbau besteht aus einem Bedienteil und einem Montagesatz. Das Bedienteil kann meist in ein Folgefahrzeug übernommen werden. Lenken mit der Drehgabel Erfolgreich bestandene Fahrprüfung 14

Das Fahrzeug Elektronische Lenk- und Fahrhilfen Ein bis heute bemerkenswertes digitales Gas-, Brems- und Lenksystem für Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen ist gerade heute aus Sicht der immer spezifischer werdenden Garantie- und Gewährleistungsbedingungen von Fahrzeugen besonders wichtig. Die elektronischen Systeme der Lenk- und Fahrhilfen greifen weder in die Hydraulik noch in die elektrischen Steuersysteme eines Fahrzeuges, wie beispielsweise den CAN-Bus, die Lenk- oder Bremsanlage des jeweiligen Fahrzeuges ein. Die Steuersysteme bestehen aus folgenden Grundbausteinen: redundanter Servomotor, zentrale digitale Steuereinheit, einer Schnittstelle zum Fahrzeug, einem Informations- und Bedienelement und einem auf die jeweilige Behinderung angepassten Eingabegerät. Das Elektronisch-Digitale Bedienelement wird optimal an die individuellen Anforderungen und Kraftverhältnisse des Autofahrers angepasst. Auch bei Veränderungen des Gesundheitszustandes lässt sich dieses System erneut auf die individuellen Bedürfnisse des Fahrers einstellen. Die Lenkung kann z. B. als Minilenkrad oder Joystick, auch in Kombination mit Gas und Bremse, nach den jeweiligen Möglichkeiten unterschiedlich positioniert werden. Wir haben einige Beispiele für dieses Lenkungssystem zusammengestellt: Bedienung von Gas und Bremse mittels Joystick Bedienung der Lenkung über Mini-Lenkrad Fahren aus dem Rollstuhl: der CenterVan Bedienelement für Gas-/Bremssystem 15

Das Fahrzeug Lenkhilfen Zur Bedienung des Lenkrads stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung. Dies waren einige Beispiele für den Umbau Ihres Fahrzeuges. Dreizack Firmengebäude des Mobilcenters in Meckesheim Wir hoffen, Ihnen mit dieser Broschüre einen guten und hilfreichen Überblick verschafft zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg auf dem Weg zur Ihrer persönlichen Auto - Mobilität! Drehgabel Falls Sie weiter Fragen haben und sich ausführlicher über die Möglichkeiten der individuellen Fahrzeugumbauten beraten lassen möchten, setzen Sie sich einfach direkt mit dem Mobilcenter in Verbindung. Die Familie Zawatzky und das Team vor Ort sind ein Garant für Ihre optimale Fahrzeugversorgung. Drehknopf mit Fernbedienung für Sekundärfunktionen wie Blinker, Licht, Scheibenwischer, etc. Stammhaus Meckesheim bei Heidelberg Mobilcenter Zawatzky GmbH Bemannsbruch 2-4 74909 Meckesheim Telefon 06226 9217-0 Telefax 06226 9217-92 info@zawatzky.de www.zawatzky.de Niederlassung Köln-Buchheim Mobilcenter Zawatzky GmbH Frankfurter Straße 200 51065 Köln-Buchheim Telefon 0221 297204-11 Telefax 0221 297204-18 koeln@zawatzky.de www.zawatzky.de 16

Mannheim Frankfurt 5 Sie kommen aus Richtung... Stuttgart, Nürnberg oder Würzburg? 6 Neckar B 37 Heidelberg Neckargemünd fahrschule Fahren Sie auf der A6 über das Autobahnkreuz Weinsberg/Heilbronn bis Sinsheim (Ausfahrt 33). Dort verlassen Sie die Autobahn und folgen der B 45 in Richtung Neckargemünd. 61 Speyer, Technik Museum Saarbrücken Karlsruhe 5 Rauenberg (Ausfahrt 32) 2 6 B 45 1 3 Wiesenbach Mauer B 45 Meckesheim Sinsheim, Technik Museum (Ausfahrt 33) Heilbronn Lobbach, Rolli Moden Waldwimmersbach, Karlsruhe, Saarbrücken oder Frankfurt? Fahren Sie auf der A 5 bis zum Kreuz Heidelberg. Dort wechseln Sie auf die A 656 in Richtung Heidelberg. Durchfahren Sie Heidelberg in Richtung Neckargemünd/Eberbach. Sind Sie in Neckargemünd, durchqueren Sie die Altstadt/Stadttor in Richtung Fachkrankenhaus/ Wiesenbach. Sie finden uns am Ortsende auf der rechten Seite. Drei Generationen der Familie Zawatzky Hier erfahren Sie mehr: 10/2014 Technische Änderungen ohne vorherige Ankündigung sowie Irrtum vorbehalten. Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung Zawatzky GmbH Meckesheim. www.zawatzky.de Stammhaus Meckesheim bei Heidelberg Mobilcenter Zawatzky GmbH Bemannsbruch 2-4 74909 Meckesheim Telefon 06226 9217-0 Telefax 06226 9217-92 info@zawatzky.de www.zawatzky.de Niederlassung Köln-Buchheim Mobilcenter Zawatzky GmbH Frankfurter Straße 200 51065 Köln-Buchheim Telefon 0221 297204-11 Telefax 0221 297204-18 koeln@zawatzky.de www.zawatzky.de Fahrschule Neckargemünd bei Heidelberg Fahrschule Zawatzky Am Kalkbrunnen 1 69151 Neckargemünd Telefon 0172 6690500 Telefax 06223 488744 fahrschule@zawatzky.de www.fahrschule.zawatzky.de