Verlegung Außenwanddämmung Allgemeine Hinweise und Beispiele zur Verlegung von LINITHERM Dämmsystemen an der Außenwand Vorbemerkungen Brandschutz AW-V AW-B Allg. Verlegehinweise AW-A Hinterlüftete Fassade Detailvorschläge Sockelanschluss Unterer Fensteranschluss mit Fenstersims Oberer Fensteranschluss ohne Rollladen Seitlicher Fensteranschluss Außenecke Innenecke Traufe Ortgang Zweischaliges Mauerwerk Detailvorschläge Sockelanschluss Ortgang AW-HF AW-S AW-UF AW-OF AW-SF AW-AE AW-IE AW-T AW-O AW-ZM AW-ZM-S AW-ZM-O
AW-V Vorbemerkung LINITHERM Dämmelemente werden in Paketen angeliefert. Beim Entladen sowie beim Transport der Elemente auf der Baustelle muss entsprechend sorgfältig gearbeitet werden. Die Elemente sind plan auf ebenem, trockenen Untergrund zu lagern. Bei allen Arbeiten (Verlegung, Zuschnitt usw.) muss darauf geachtet werden, dass keine Beschädigung der Elemente erfolgt. Die Elemente sind bei Lagerung und Transport gegen Feuchtigkeit und direkte Sonnenstrahlung zu schützen. Sicherheitsbestimmung Regeln der Bautechnik Werkzeug Grundsätze Verlegemöglichkeiten Die Sicherheitsbestimmungen auf Baustellen sind einzuhalten. LINITHERM Dämmsysteme sind hochwertige Produkte für die unterschiedlichsten Dämmlösungen. Die Elemente werden auf modernen Produktionsanlagen in qualitativ hochwertigem, einwandfreiem Zustand hergestellt. Um den Nutzen einer optimalen Wärmedämmlösung zu erreichen, ist eine fachgerechte Verlegung der Elemente erforderlich. Unsere verlegetechnischen Empfehlungen sind schematische Informationen für den Käufer/Anwender. Sie sind unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf grundsätzliche Gültigkeit, noch begründen sie einen Anspruch auf Gewährleistung. Jedes Gebäude bietet andere Voraussetzungen, es ist deshalb gebäudespezifisch grundsätzlich nach den Regeln der Bautechnik zu verfahren. Zur Verlegung von LINITHERM Dämmsystemen werden nur wenige Werkzeuge, die in der Regel auf jeder Baustelle vorhanden sind, benötigt. Geeignete Werkzeuge sind z.b.: Handkreissäge mit Führungsschiene, Fuchsschwanz, Setzlatte mit Wasserwaage, Schaumpistole, Bohrmaschine, Schrauber,... Grundsätzlich sind bei bzw. vor der Verlegung der LINITHERM Elemente folgende Punkte zu beachten: - Die Elemente sind sowohl längs- als auch schmalseitig dicht zu stoßen und im Verband zu verlegen. Kreuzfugen sind zu vermeiden. - Beschädigungen sind fachgerecht nachzubessern (z.b. durch Ausschäumen, abkleben usw.). - Hinterströmungen zwischen Wand und Dämmplatte sind zu vermeiden. - Bei Beginn der Verlegung der LINITHERM Dämmelemente sollten die vorausgehenden Arbeiten abgeschlossen sein. (z.b. Verschließen von Hohlräumen, Herstellung von Wanddurchbrüchen, Entfernen von losen Putzschichten, Verlegung elektrischer Leitungen, ) - Die Elemente sind mit dem aufgedruckten Rollstempel (Chargennummer) zum Tragwerk zu verlegen. - Die Fassadenverkleidung sollte unmittelbar nach Verlegung der Elemente erfolgen. Die planerischen Vorgaben bzw. die Fachregeln sind grundsätzlich einzuhalten. PAL W kann auf verschiedene Arten verlegt werden: - Verlegung der Elemente direkt auf das verputzte Mauerwerk (Sanierung). Vorab muss geprüft werden, ob das Mauerwerk sowie der Putz noch tragfähig sind (ggf. Abzugstest durchführen). Fehlstellen sind vorab auszubessern. - Verlegung der Elemente direkt auf Beton (Neubau / Altbau) - Verlegung der Elemente als hinterlüftete Fassade oder als Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk (Neubau / Altbau) - Mögliche Untergründe zur Verlegung: Beton, Vollziegel, Kalksandstein, Kalksand Lochstein, Vollblock aus Leichtbeton, Hochlochziegel, Holzkonstruktionen etc.
Brandschutz bei vorgehängter hinterlüfteter Fassade AW-B - Zur Wärmedämmung bei hinterlüfteten Außenwandbekleidungen dürfen nur genormte oder bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe verwendet werden, die die Anforderungen nach DIN 4108-10:2008-06 Typ WAB erfüllen. - Die Anforderungen an den Brandschutz sind abhängig von der Gebäudeklasse - Für die Gebäudeklassen 1 bis 3 sind keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz einzuhalten. Es dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden die min. der bauaufsichtlichen Anforderung normal entflammbar (B2) entsprechen. - Für die Gebäudeklassen 4 bis 5 gelten erhöhte Brandschutzanforderungen. Es dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden die min. der bauaufsichtlichen Anforderung schwerentflammbar (C-s2, d0) entsprechen. Es ist in jedem Fall zu prüfen ob erhöhte Brandschutzanforderungen bestehen, die ggf. gesonderte Maßnahmen bzw. den Einsatz von nichtbrennbaren Materialen erfordern. - Anforderungen aus den jeweiligen Landesbauordnungen, sowie aus speziellen Zulassungen sind zu beachten. Brandschutz bei zweischaligem Mauerwerk - Für die Gebäudeklassen 1 bis 3 sind keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz einzuhalten. Es dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden die min. der bauaufsichtlichen Anforderung normal entflammbar (B2) entsprechen. - Bei den Klassen 4 bis 5 sind Anforderungen an den Brandschutz zu beachten. - der lichte Schalenabstand darf bei Verwendung von Dämmstoffen aus Polyurethan-Hartschaum max. 300 mm betragen. - bei Ausführung mit Fingerspalt sind keine Brandschutzmaßnahmen erforderlich. - befindet sich zwischen der Dämmschicht und der Vorsatzschale eine geplante Luftschicht, so sind im Luftspalt Brandschutzmaßnahmen erforderlich, um die geschossübergreifende Brandausbreitung im Schalenzwischenraum zu begrenzen. Bei Schalenzwischenräumen < 100 mm sind keine zus. Brandschutzmaßnahmen notwendig. Bei Schalenzwischenräumen > 100 mm sind Brandsperren entweder horizontal umlaufend in jedem zweiten Geschoss oder alternativ seitlich und oben umlaufend um Öffnungen z. B. Fenster oder Türen anzubringen. - Als Brandschutzstreifen müssen min. 200 mm hohe Dämmstreifen aus Mineralwolle (A1 nach EN 13501-1 und Schmelzpunkt >1000 C) verwendet werden, die in den Spalt stramm einzupressen und an der tragenden Schale zu befestigen sind.
AW-A Verklebung Abb. 1 Allgemeine Verlegehinweise Die Elemente sind grundsätzlich mechanisch zu fixieren. Bei der Verlegung muss besonders darauf geachtet werden, dass die Dämmstoffplatten nicht hinterströmt werden können. Dies kann zum einen durch eine vollflächige Verklebung des Elements auf dem Untergrund erreicht werden (Kleber mit Zahnspachtel auftragen), zum anderen mit einer Randwulst + Punktverklebung. (Abb. 1) Der Kleber kann direkt auf die Alufolie aufgebracht werden. Die Verklebung kann sowohl mit mineralischen Klebern (z.b. SK leicht [Fa. Schwenk]) als auch mit PU-Dämmstoffklebern erfolgen. Der Untergrund ist vorab auf Tragfähigkeit zu prüfen. Unebenheiten in der Wand können ggf. mit dem Kleber ausgeglichen werden. Durch einen dickeren Kleberauftag verlängert sich die Abbindezeit! Die Verarbeitungshinweise des Kleberherstellers sind hier gesondert zu beachten! Alternativ können auch die Randabschlüsse mittels vorkomprimierten Dichtungsbändern separat abgedichtete werden (Fußpunkt, Gebäudeecken, Fenster, Türen usw.) Werden die Elemente durchstoßen (z.b. Kabel der Außenbeleuchtung), so sind die Durchdringungselemente dicht anzuschließen (Hohlräume ausschäumen und ggf. z.b. mit Butylklebeband abkleben). Nach Prüfung der Tragfähigkeit (Wand/Putz) kann die Verlegung der Elemente erfolgen. AW-HF Außenwanddämmung bei hinterlüfteter Fassadenkonstruktion Der Anschluss der Außendämmung an die vom Keller kommende Perimeterdämmung muss wärmebrückenfrei hergestellt werden (eventuelle Hohlräume ausschäumen). Zum Aufsetzen der Dämmelemente können auch die handelsüblichen Sockelprofile für WDVS Systeme verwendet werden die vor Beginn der Verlegearbeiten ausgerichtet und angedübelt werden. Die erste Elementreihe wird waagrecht an der Wand angebracht und ausgerichtet. Die Befestigung zur Wand erfolgt mit einem der beiden oben genannten Klebeverfahren. Am Ende der ersten Reihe wird die letzte Platte abgelängt und montiert. Der entstehende Abschnitt wird als Anfangsplatte der nächsten Reihe verwendet (Endlosverlegung). Es muss darauf geachtet werden das keine Kreuzfugen entstehen, der Querstoß sollte um mindestens 30 cm versetzt sein. Eine mehrlagige Verlegung der Dämmplatten ist nicht zulässig. Hohlräume und Fehlstellen sind entsprechend auszuschäumen. Überstehender, ausgehärteter Schaum wird abgeschnitten und ggf. abgeklebt. Anschließend erfolgt die mechanische Befestigung durch die Grundlatte, die als Unterkonstruktion für die Fassadenverkleidung dient. Je nach Untergrund (Holz, Beton, Ziegel etc.) sind hierfür entsprechende Schrauben bzw. Dübel einzusetzen (Auswahl z.b. über Anfrageformular der Firma Fischer). Für eine funktionierende Hinterlüftung muss der Abstand zwischen der Dämmung und der Fassadenbekleidung min. 20 mm betragen. Die Be- und Entlüftungsöffnungen müssen min 50 cm² je laufenden Meter Wand betragen.
Sockelanschluss AW-S Unterer Fensteranschluss mit Fenstersims AW-UF
AW-OF Oberer Fensteranschluss ohne Rollladen AW-SF Seitlicher Fensteranschluss
Anschluss Außenecke AW-AE Anschluss Innenecke AW-IE
AW-T Traufanschluss AW-O Ortgang
Außenwanddämmung bei zweischaligem Mauerwerk Beim zweischaligen Mauerwerk liegt die Wärmedämmschicht zwischen der tragenden Innenschale und der nicht tragenden Außenschale (Verblendmauerwerk). Die DIN 1053 ist hierbei entsprechend zu beachten. Die Außenschale dient als Wetterschutz und ermöglicht eine individuelle Fassadengestaltung. Da auf die Außenschale Windlasten einwirken muss diese entsprechend mit der tragenden Innenschale verbunden werden. AW-ZM Die Verbindung der beiden Schalen erfolgt mit Drahtankern aus nichtrostendem Stahl oder anderen bauaufsichtlich zugelassenen Ankerformen. Bei der Verankerung ist darauf zu achten, dass keine Feuchte von der Außen- zur Innenschale weitergeleitet wird. Gemäß DIN 1053-1 Mauerwerk Berechnung und Ausführung darf der lichte Schalenabstand bei einer Flächenverankerung das Maß von 150 mm nicht überschreiten. Sollten größere Abstände erforderlich werden, so sind hierfür spezielle, bauaufsichtlich zugelassene Maueranker zu verwenden. Die Mindestdicke der nicht tragenden Außenschale beträgt 90 mm. Gemauerte Pfeiler benötigen eine Mindestlänge von 240 mm. Alle Mauersteine müssen in der Abfangebene über ihre gesamte Länge aufgelagert werden. Bei unterbrochener Auflagerung muss diese beidseitig erfolgen. Die zur Verbindung in der Fläche benötigten Drahtanker sind in der DIN 1053 zusammengestellt. Diese enthält Angaben zur Mindestanzahl und zum Durchmesser der benötigten Befestigungsmittel pro m² Wandfläche in Abhängigkeit vom Abstand der Mauerwerksschalen und der Höhe der Wandbereiche über dem Gelände. Der vertikale Abstand der Drahtanker soll nach DIN 1053-1 höchstens 500 mm, der horizontale Abstand höchstens 750 mm betragen. An den freien Rändern (Öffnungen, Gebäudeecken, Dehnfugen, obere Enden an der Außenschale) sind zusätzlich drei Anker pro Meter Randlänge anzubringen. Mindestanzahl und Durchmesser von Drahtankern je m² Wandfläche [Auszug DIN 1053-1] Drahtanker Mindestanzahl Durchmesser (mm) 1 2 3 Mindestens, sofern nicht Zeilen 2 und 3 maßgebend Wandfläche höher als 12 m über Gelände oder Abstand der Mauerwerksschalen über 70 bis 120 mm Abstand der Mauerwerksschalen über 120 bis 150 mm 5 3 5 4 7 oder 5 4 oder 5 Andere Verankerungsarten der Drahtanker sind zulässig, wenn durch Prüfzeugnis nachgewiesen wird, dass diese Verankerungsart eine Zug- und Druckkraft von mindestens 1 kn bei 1,0 mm Schlupf je Drahtanker aufnehmen kann. Wird einer dieser Werte nicht erreicht, so ist die Anzahl der Drahtanker entsprechend zu erhöhen. Werden die Drahtanker aufgrund von unterschiedlichen Steinformaten der Innen- u. Außenschale nicht in den Lagerfugen verlegt, so sind die Schalen anderweitig miteinander zu verbinden z. B. mittels Verdübelung. Bei der Verlegung von LINITHERM PAL W sollte die Dämmschicht als Volldämmung (Kerndämmung) ausgeführt werden. Eine Luftschicht zur Hinterlüftung der nicht tragenden Vorsatzschale wird aufgrund baupraktischen Erfahrungen heute als nicht mehr notwendig erachtet. Die Platten sind mit Stufenfalz oder stumpfer Kante dicht zu stoßen und im Verband zu verlegen. Bei der Verlegung der Platten verbleibt nur ein Fingerspalt zwischen Vorsatzschale und der Dämmung der für das Vermauern notwendig ist.
AW-ZM-S Sockelanschluss AW-ZM-O Ortgang