Sekretariat. Coburger Sekretärinnen-Arbeitskreis Teil 1 Das Vorzimmer perfekt organisieren



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Transkript:

Coburger Sekretärinnen-Arbeitskreis Teil 1 Das Vorzimmer perfekt organisieren Die Teilnehmerinnen lernen, durch Time-Management ihre Zeit besser zu planen und zu verwalten. Möglichkeiten und Beispiele einer systematischen Organisation werden aufgezeigt. Die Teilnehmerinnen erstellen Checklisten und können mit deren Hilfe Arbeitsabläufe sinnvoll koordinieren. Der Rahmen für ein Organisationshandbuch wird erarbeitet. Zeitmanagement l Rationelle Zeit- und Arbeitsplanung l Analyse der eigenen Tätigkeit l Terminplanung / -überwachung l Das rationelle Büro l Organisationshandbuch l Checklisten l Posteingang /-ausgang l Der Umgang mit der elektronischen Post l Reisen l Reisevorbereitung / -mappe l Organisation von Besprechungen, Konferenzen, Seminaren l Aktennotizen, Protokolle l Archivaufgaben l Kostenfaktoren der Ablage l Registraturmittel l Aktenplan l Möblierung des Sekretariats Assistentinnen/Sekretärinnen, Damen, die Sekretärinnenfunktionen Termin: Montag, 15. Februar 2016 Anmeldeschluss: 08.02.2016

Coburger Sekretärinnen-Arbeitskreis Teil 2 Korrespondenz mit Pfiff Viele Führungskräfte arbeiten in Hektik und Stress. Eine gute Sekretärin/Assistentin nimmt ihrer/ihrem Vorgesetzten vieles ab und entlastet sie/ihn wirkungsvoll. Sie hilft ihr/ihm lebendige, wirksame und überzeugende Texte zu formulieren und dadurch Zeit zu sparen. Die Teilnehmerinnen formulieren ihre Texte lebendiger, wirksamer, überzeugender. Das oft gedankenlos geschriebene Kanzleideutsch verschwindet. Den Teilnehmerinnen wird bewusst, wie sehr die schriftliche Kommunikation zur corporate identity ihres Unternehmens beiträgt. Sie erhalten wertvolle Hinweise zur Umsetzung und Anwendung des Erlernten in der täglichen Praxis ihres Unternehmens. Briefgestaltung nach DIN l E-Mail-Regeln l Allgemeines Korrespondenzwissen l Die richtige Ausdrucksweise l Wie beginne ich? Wie steige ich aus? l Tätigkeitswörter sind lebendig l Stilistische und psychologische Fehler l Hinweise zur Orthografie und Interpunktion Assistentinnen/Sekretärinnen, Damen die Sekretärinnenfunktionen Termin: Montag, 11. April 2016 Anmeldeschluss: 04.04.2016

Coburger Sekretärinnen-Arbeitskreis Teil 3 Chefassistentin und Repräsentantin des Unternehmens Viele Führungskräfte arbeiten in Hektik und Stress. Entscheidungen müssen schnell getroffen, kurzfristige Termine geplant, Geschäftspartner informiert werden. Eine gute Sekretärin/Assistentin nimmt ihrer/ihrem Vorgesetzten vieles ab und entlastet sie/ihn wirkungsvoll. Administrative Dinge dringen nicht mehr bis zu Ihm durch, Aufgaben werden schnell und effizient erledigt und sein Tageablauf wie durch Zauberei reibungslos durchgeplant. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertiefen ihr Wissen auf dem Gebiet der Sekretariatspraxis. Sie werden sicherer dank ihrer guten Kenntnisse im Bereich der modernen Umgangsformen. Auch der Umgang mit ausländischen Geschäftspartnern bereitet der Sekretärin keine Schwierigkeiten sie besitzt interkulturelle Kompetenz. Sie weiß, dass ihr Stil, ihr Erscheinungsbild maßgeblich zur Corporate Identity beitragen. Sie ist Kulturbotschafterin ihres Unternehmens. Sie erhalten wertvolle Hinweise zur Umsetzung und Anwendung des Erlernten in der täglichen Praxis ihres Unternehmens. Sind Sie zur Sekretärin/Assistentin geeignet? l Fachliche und persönliche Voraussetzungen l Welche Rollen haben Sie zu erfüllen l Was erwarten Führungskräfte von ihrer Assistentin? l Wirkungsvolle Chefentlastung l Stellenbeschreibung/Kompetenzregelungen l Informationsflut l Richtiges Telefonieren will gelernt sein l Repräsentationsaufgaben l Ist der Knigge noch relevant? l Besucherempfang/Besucherbetreuung - national/international l Gutes Ansehen durch gutes Aussehen: Mode und Kosmetik im Büro ein Thema? Assistentinnen/Sekretärinnen, Damen die Sekretärinnenfunktionen Termin: Montag, 13. Juni 2016 Anmeldeschluss: 06.06.2016

Coburger Sekretärinnen-Arbeitskreis Teil 4 Der (manchmal schwierige) Umgang mit Menschen Die Teilnehmerinnen lernen, Menschen richtig einzuschätzen und Konfliktsituationen zu meistern. Sie erkennen Spannungsfelder und steuern wirkungsvoll dagegen. Sie werden sich ihrer Stärken und Schwächen im Umgang mit anderen bewusst. Sie ergründen, warum man mit einem gut kann, mit dem anderen nicht. Die Kunst der Menschenkenntnis l Der erste Eindruck kann ich mich darauf verlassen? l Temperamente / Körperbau l Die verschiedenen Gesprächsarten l Regeln müssen beachtet werden l Nonverbale Hilfsmittel l Körpersprache: Gesten verraten oft mehr als Worte l Menschenbehandlung / Menschenführung l Führungsstile l Einführung neuer Mitarbeiter l Spannungen / Gerüchte im Betrieb Assistentinnen / Sekretärinnen, Damen, die Sekretärinnenfunktionen Termin: Mittwoch, 5. Oktober 2016 Anmeldeschluss: 28.09.2016

Coburger Sekretärinnen-Arbeitskreis Teil 5 Arbeiten ohne auszubrennen - Stressbewältigung Die Teilnehmerinnen bekommen Tipps, ihren Weg des Stressausgleichs zu finden. Sie motivieren sich selbst, ihre Ziele konsequent zu verfolgen und trotzdem nicht andere Chancen aus den Augen zu verlieren. Durch ein gutes Stress- und Selbstmanagement lernen sie, ihren vielfältigen Aufgaben (beruflich und privat) gerecht zu werden, ohne auszubrennen. Ermittlung positiver und negativer Stressfaktoren l Typische l Stressfallen l Perfektion Perfektionismus l Persönliche Bedürfnisse, Ziele l Selbstdisziplin/Selbstmanagement l Positives Denken ein Schlagwort oder Schlüssel zum Erfolg und Wohlbefinden? l Stressabbau l Wege der Entspannung Assistentinnen/Sekretärinnen, Damen, die Sekretärinnenfunktionen Termin: Montag, 14. November 2016 Anmeldeschluss: 07.11.2016

per Fax 09561 7426-15 IHK zu Coburg Dirk Schmidt Schloßplatz 5 96450 Coburg Seminaranmeldung Coburger Sekretärinnen-Arbeitskreis Teil 1: Das Vorzimmer perfekt organisieren 15.02.2016 Teil 2: Korrespondenz mit Pfiff 11.04.2016 Teil 3: Chefassistentin und Repräsentantin des Unternehmens 13.06.2016 Teil 4: Der (manchmal schwierige) Umgang mit Menschen 05.10.2016 Teil 5: Arbeiten ohne auszubrennen - Stressbewältigung 14.11.2016 Vorname Straße Postleitzahl Geburtsdatum privat Nachname Hausnummer Wohnort Geburtsort Arbeit E-Mail Rechnung an: privat Firma Firmenname Straße Postleitzahl Hausnummer Ort Der/die Teilnehmer/in / die Firma erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Teilnehmer/in Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift (nur bei Rechnung an die Firma) Bitte nicht vergessen, auch die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der IHK zu Coburg durch Ihre Unterschrift anzuerkennen!

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der IHK zu Coburg Anmeldung, Vertragsschluss: Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der IHK zu Coburg an. Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt bei Kursen und Lehrgängen schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular, bei Tagesseminaren in Textform. Sofern die IHK nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für Veranstaltungen insgesamt erfolgen. Sie soll innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist, sonst bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, bei der IHK eingegangen sein. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt bis zum Termin des Anmeldeschlusses. Bei Lehrgängen mit IHK-Prüfungen sind die jeweils gültigen Teilnahmevoraussetzungen zu berücksichtigen. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung in Schriftform kommt der Vertrag zustande. Zahlung: Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) sofort mit Rechnungsstellung vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Dabei sind die vollständige Rechnungsnummer und die Bezeichnung der jeweiligen Veranstaltung anzugeben. Erstrecken sich Lehrgänge über mehrere Lehrgangsabschnitte oder Semester (6 Monate), können Teilzahlungen gewährt werden. Bei diesen Lehrgängen bleibt eine Erhöhung des Entgelts für nachfolgende Teile bzw. Semester vorbehalten, sofern der Teilnehmer nicht das gesamte Kursentgelt im Voraus entrichtet hat. Lehrmittel, Verpflegung und Testentgelte bzw. Prüfungsgebühren werden gesondert berechnet. Rücktritt: Der Teilnehmer kann bei Seminaren bis 7 Werktage, bei Lehrgängen bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später, ist die IHK berechtigt, 30 Prozent des Veranstaltungsentgelts als Kostenpauschale zu verlangen bzw. einzubehalten. Der Rücktritt hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der IHK einen Ersatzteilnehmer stellt. Die IHK wird diese Zustimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen. Im Übrigen bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass der IHK Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die jeweilige Pauschale entstanden sind. Widerrufsbelehrung für Verbraucher, deren Vertrag mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail, Internet) zustande kam: Widerrufsrecht: Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der IHK gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Industrie- und Handelskammer zu Coburg, Schloßplatz 5, 96450 Coburg. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer der IHK die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er der IHK insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass er die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die IHK mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht des Teilnehmers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf seinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Ende der Widerrufsbelehrung. Kündigung: Erstrecken sich Lehrgänge über mehrere Lehrgangsabschnitte oder Semester, kann der Teilnehmer die folgenden Lehrgangsabschnitte bzw. Semester bis zum letzten Unterrichtstag des laufenden Lehrgangsabschnitts/Semesters kündigen. Im Übrigen kann der Teilnehmer nur aus wichtigen Gründen kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der IHK. Die IHK kann aus wichtigen Gründen, wie z. B. nachhaltige Störungen der Veranstaltungen oder Urheberrechtsverletzungen durch den Teilnehmer fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der nicht verbrauchten Entgelte besteht dann nicht. Weitergehende Schadenersatzansprüche der IHK werden hierdurch nicht berührt.

Absage von Lehrveranstaltungen: Die IHK hat das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die IHK nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Dozentenwechsel: Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Haftung: Die IHK haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Urheberrecht: Die verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort für beide Seiten sowie Gerichtsstand ist Coburg, sofern der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Nebenabreden: Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Unwirksame Klauseln: Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Datenschutz: Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet, es sei denn der Teilnehmer hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Coburg, August 2012 III DIE TEILNAHME- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ERKENNE ICH HIERMIT AN. Wohnort, Datum Unterschrift