Informationsblatt zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung / psychotherapeutischen Ausbildung Im Rahmen des Sicherstellungsauftrags kann die KVB nach 105 Abs. 1 Ärzte in Weiterbildung bzw. Psychotherapeuten in Ausbildung fördern, die einen Teil ihrer Weiterbildungszeit bzw. praktischen Tätigkeit im ambulanten Sektor ableisten. Fördergegenstand: Gefördert werden Weiterbildungszeiten im ambulanten fachärztlichen Bereich während der Weiterbildungszeit bzw. die praktische Tätigkeit im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung. Die maximale Förderdauer je Facharztgruppe richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer und den Ausbildungsrichtlinien der Psychotherapeuten. Voraussetzungen: Für die Gewährung einer Förderung muss im Planungsbereich, in dem die Weiterbildung erfolgen soll, ein Versorgungsgrad von < 100% und mindestens eine volle Zulassungsmöglichkeit vorliegen (Förderung nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie) darüber hinaus ist eine Förderung in angrenzenden Planungsbereichen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich, wenn sich im originär förderfähigen Planungsbereich kein Weiterbilder / Ausbilder (PT) zum Zeitpunkt der Antragsprüfung befindet. (Förderung nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie) Für den Arzt in Weiterbildung muss ein bestätigtes Beschäftigungsverhältnis bei einem Arzt mit Weiterbildungsbefugnis vorliegen der Arzt in Weiterbildung ein Interesse zur Niederlassung im Planungsbereich bekunden Die Aus- bzw. Weiterbildungsstätte benötigt eine Zulassung als Vertragsarzt mit Weiterbildungsbefugnis (analog Ausbilder Psychotherapie einen Kooperationsvertrag mit einem staatlich anerkanntem Ausbildungsinstitut) Druck: 02.11.2015 Seite 1 von 7
eine Assistentengenehmigung der KVB Förderhöhe, Dauer & Auszahlung: Ärzte: 1.750 mtl. bei Vollzeittätigkeit (Teilzeit anteilig Std.) Psychotherapeuten: 11,22 /Stunde Weiterbildungsabschnitt min. 6 Monate, max. Förderdauer nach Befugnisdauer und anrechenbarer Weiterbildungszeit im ambulanten Bereich (nähere Informationen liefert die Weiterbildungsordnung) Auszahlung an Weiterbilder Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung Förderfähige Planungsbereiche nach Arztgruppen: Nachfolgenden Tabellen können jeweils pro Fachgruppe die förderfähigen Planungsbereiche entnommen werden, in denen mindestens eine volle Zulassung zu besetzen ist. Abhängig von der Versorgungsebene gelten unterschiedliche Planungskreise. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Als Planungsgrößen dienen die Stadt- und Landkreise in Bayern. Augenärzte LK Fürth LK Weißenburg-Gunzenhausen LK Kitzingen LK Freyung-Grafenau LK Neustadt a. d. Aisch Bad Windsheim LK Würzburg LK Erlangen-Höchstadt Druck: 02.11.2015 Seite 2 von 7
SK Erlangen SK Nürnberg KR Ansbach KR Schwabach / Roth SK Fürth Chirurgen LK Haßberge Frauenärzte Druck: 02.11.2015 Seite 3 von 7
Hautärzte LK Neustadt a. d. Aisch Bad Windsheim LK Haßberge KR Weiden i. d. OPf. / Neustadt a. d. Waldnaab LK Cham KR Bayreuth LK Tirschenreuth KR Amberg / Amberg-Sulzbach LK Schwandorf LK Regensburg KR Straubing / Straubing-Bogen LK Regen Druck: 02.11.2015 Seite 4 von 7
HNO-Ärzte LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge LK Main-Spessart LK Bad Kissingen LK Haßberge KR Ansbach LK Günzburg LK Tirschenreuth KR Bayreuth KR Aschaffenburg LK Würzburg LK Miltenberg LK Neu-Ulm LK Dillingen LK Augsburg KR Memmingen / Unterallgäu LK Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim SK Fürth KR Schwabach / Roth LK Donau-Ries LK Weißenburg-Gunzenhausen LK Fürth Druck: 02.11.2015 Seite 5 von 7
Kinder- und Jugendärzte LK Bad Kissingen LK Rhön Grabfeld LK Main-Spessart Psychotherapeuten* Psychotherapeuten LK Regen KR Straubing Straubing-Bogen LK Deggendorf LK Cham LK Freyung-Grafenau *(beinhaltet die praktische Tätigkeit bei einem ambulanten Ausbilder im Rahmen der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Druck: 02.11.2015 Seite 6 von 7
Urologen LK Bad Kissingen LK Main-Spessart Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Die spezialisierte fachärztliche Versorgung wird auf Ebene der Raumordnungsregionen (ROR) geplant. Diese Regionen wurden vom Bauinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung entworfen. Hiervon gibt es in Bayern 18. Kinder- und Jugendpsychiater ROR Südostoberbayern ROR Oberpfalz Nord ROR Donau-Wald ROR Ingolstadt ROR Oberfranken Ost Industrieregion Mittelfranken Regensburg Die genaue Zuordnung der einzelnen Facharztbezeichnungen zu den Facharztgruppen sind der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA zu entnehmen. Druck: 02.11.2015 Seite 7 von 7