Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel des Programms Das Ziel des Programms ist die Vergabe von Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Wer wird gefördert? Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Nachhaltige Stadtentwicklung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Städten: Ziel des Programms Zielgruppe Brandenburg an der Havel Cottbus Eberswalde Eisenhüttenstadt Frankfurt (Oder) Fürstenwalde/Spree Königs Wusterhausen Neuruppin Oranienburg Potsdam Prenzlau Schwedt/Oder Senftenberg Spremberg und Wittenberge. 1
Weitere Bedingungen sind: dass die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus den folgenden Bereichen stammen: Einzelhandel Gastronomie Handwerk sonstige Dienstleistungen Fuhrunternehmen, mit Ausnahme der Finanzierung von Kraftfahrzeugen dass die Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes liegt dass kein Förderausschluss vorliegt dass eine positive Förderstellungnahme der Stadt vorliegt dass eine Zusicherung des kommunalen Mitleistungsanteils der Stadt von 5 Prozent vorliegt. Was wird gefördert? Mit dem Förderprogramm finanziert die ILB: Förderung Investitionen in Betriebsstätten Investitionen in die Ausstattung von Betrieben oder zur Einführung neuer Technologien Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien City- und Geschäftsstraßenmanagement spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge Maßnahmen zur Integration Behinderter 2
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Förderprogramm nachhaltige Stadtentwicklung können Sie folgende Investitionen finanzieren: Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich abzugsfähige sgüter des Sachanlagevermögens Anschaffung, Miete und Pacht von immateriellen sgütern Vorbereitung für investive Maßnahmen Ausgaben im Zusammenhang mit einer nicht investiven Maßnahme. Wie wird gefördert? Die ILB fördert Sie in Form eines Zuschusses als De-minimis"-Beihilfe. Dies erfordert die Einhaltung bestimmter EU-Anforderungen. Finanzierung Die Zuwendungshöhe des Grundfördersatzes liegt bei 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die ILB erhöht den Grundfördersatz durch Festbeträge, wenn Sie neue Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze schaffen, wie folgt: um 5.000 EUR für die Schaffung eines allgemeinen Arbeitsplatzes um 6.000 EUR für die Schaffung eines Frauenarbeitsplatzes um 8.000 EUR für die Schaffung eines Ausbildungsplatzes. Der Höchstförderatz liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 EUR. Bei Bewilligung einer De-minimis Beihilfe für Unternehmen im Straßentransportsektor liegt die Zuwendungshöhe bei maximal 100.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 EUR. Was ist noch zu beachten? Ab März 2012 können Antragsteller, die bereits 2 Bewilligungen aus der Nachhaltigen Stadtentwicklung erhalten haben, keinen weiteren Antrag in dieser Richtlinie mehr stellen. Wegen der sehr großen Nachfrage in diesem Programm 3
und den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln soll dadurch erreicht werden, dass eine möglichst große Anzahl von Unternehmen ihre Vorhaben mit Unterstützung dieser Förderung durchführen können. Die ILB kann keine Vorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides von der ILB begonnen worden ist. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der ILB. Wenn Sie über das Förderprogramm Nachhaltige Stadtentwicklung unterstützt werden, dürfen Sie für denselben Zuwendungszweck keine anderen öffentlichen beziehungsweise beihilferelevanten Mittel der EU, des Bundes oder Landes verwenden. Davon ausgenommen ist die Finanzierung über eine Investitionszulage oder die Nutzung beihilfefreier Produkte von anderen Förderinstituten. Als Antragsteller müssen Sie folgende Aspekte beachten: Sie müssen mindestens 25 Prozent, beihilfefrei, selbst zur Finanzierung Ihrer Maßnahmen beitragen Ihre geförderte Betriebsstätte muss mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme weiter betrieben werden Ihre geförderten sgüter müssen mindestens 5 Jahre im geförderten Unternehmen bleiben die im Rahmen der Förderung berücksichtigten Arbeitsplätze müssen für den Zeitraum von 2 Jahren besetzt werden Ausbildungsverhältnisse müssen bis zur Abschlussprüfung fortgeführt werden. Wie ist das Antragsverfahren? Die Anträge zum Förderprogramm Nachhaltige Stadtentwicklung sind nach der vorherigen Abstimmung mit der Kommune bei der ILB einzureichen. Die Antragsformulare erhalten Sie bei der ILB. Antragsverfahren Aufgrund der derzeitigen Überzeichnung der Richtlinie werden, die KMU- Förderung betreffend, keine Anträge der Förderregion Brandenburg- Südwest mehr angenommen. Der Antragsannahmestopp gilt bis auf weiteres. Eingehende Fördermittelanträge werden an die Antragsteller zurück gesandt. Geltungsdauer Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2015. 4
Wer erteilt Auskünfte? Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) oder des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon und Infrastruktur 0331 660-2211. Fördernehmer Förderthemen Förderart Fördergeber Mittelherkunft kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Land Brandenburg Errichtung, Erwerb, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung von Geschäftsräumen in Innenstadtlagen Zuschuss Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 28. November 2013 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) / 5