Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 18.02.2013 Vorlage Nr. 18/331-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen als Sondervermögensausschuss des Sondervermögens Fischereihafen am 27.02.2013 Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbh Sondervermögen Fischereihafen Landseite - Sanierung von Straßenbeleuchtungen - Errichtung einer Photovoltaikanlage A. Problem Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region und wird von der landeseigenen Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbh (FBG) im Rahmen eines Betriebsüberlassungsvertrages verwaltet und bewirtschaftet. Das Land Bremen, als Gesellschafter der FBG, hat eine hervorragende Ausgangsbasis geschaffen, mit der die weiter steigende Bedeutung des Gewerbegebietes Fischereihafen hergestellt werden konnte. Vor allem die Energieversorgung ist ein entscheidender Standortfaktor, der zum Erfolg des Fischereihafens beigetragen hat und auch weiterhin eine Schlüsselrolle spielen wird. Der Bereich der Energieversorgung im Fischereihafen steht laufend vor neuen Herausforderungen, die z.b. vom Gesetzgeber oder auch der Bundesnetzagentur begründet werden. An diese Anforderungen schließen sich zunehmend Aspekte der globalen und regionalen Umwelt- und Ressourcenschonung bzw. deren Verbesserung an. Das sind unter anderen die Ziele des Europäischen Rates vom Oktober 2009 mit einer angestrebten Reduzierung der Emissionen von 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050 sowie das daraus resultierende Energiekonzept der Bundesregierung. Daneben haben sich das Land Bremen und die Stadt Bremerhaven weitere über das Energiekonzept der Bundesregierung hinausgehende Klimaschutzziele gesetzt, die mit Hilfe verschiedener Verpflichtungen und Initiativen erreicht werden sollen. Hierzu zählen z.b. die Verpflichtung der
Kommune Bremerhaven ( Masterplan Aktiver Klimaschutz ), bis 2020 auf Basis der Werte von 1990 40 Prozent CO 2 -Emissionen einzusparen. Ebenso das Konzept Klimastadt Bremerhaven, das zum globalen Klimaschutz der Region mittels Abschwächung des anthropogenen Treibhauseffekts (Mitigation) sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Adaptation) beitragen soll. Auch in der lokalen Industrie, im Speziellen der fischverarbeitenden Industrie, gibt es bundesweit anerkannte und zum Großteil zertifizierte Beispiele für nachhaltiges und umweltschonendes Wirtschaften. An dieser Stelle ist zum Beispiel das Projekt Product Carbon Footprint zu nennen, bei dem sich ein großes Lebensmittelunternehmen aus dem Fischereihafen verpflichtet hat, Methoden und Standards sowie Reduktionspotenziale für den CO 2 -Ausstoß zu ermitteln und festzulegen. Hiermit sollen neben der Ressourcenschonung auch ein Bewusstsein für klimabewusste Produkte hergestellt werden. Auch die Verleihung des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2010 an die Firma Deutsche See und 2012 an das Unternehmen FRoSTA AG würdigt die herausragenden unternehmerischen Leistungen Bremerhavener Firmen auf diesem Gebiet. Neben den bereits beschriebenen Anforderungen und Herausforderungen die derzeit und zukünftig an Unternehmen im Fischereihafen und die FBG gestellt werden, müssen die bereits geleisteten Anstregungen in den Klimaschutz und die Ressourcenschonung weiter unterstützt und ausgeweitet werden. Über die bereits beschriebenen Maßnahmen der FBG hinaus, führen z.b. der Einsatz von Grünstrom, der Einsatz von intelligenten Stromzählern ( Smart Meter ) sowie die Weiterentwicklung zum Smart Grid zu einem deutlichen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Fischereihafen. Diese Anstrengungen müssen durch weitere Maßnahmen fortgesetzt werden, um den Beitrag des Fischereihafens zu den ambitionierten Zielen des Landes Bremen und der Stadt Bremerhaven weiter auszubauen. B. Lösung 1. Sanierung von Straßenbeleuchtungen Eine effiziente Maßnahme zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen ist der Einsatz von hocheffizienten LED-Leuchten. Darum sollen im Fischereihafen-Kerngebiet rd. 280 Straßenbeleuchtungssysteme gegen hocheffiziente Seite 2
LED-Leuchttechnik ausgetauscht werden. Die betroffenen Straßenzüge sind in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) rot dargestellt. Das Einsparungspotential ergibt sich aus der folgenden Gegenüberstellung: Altanlage Neuanlage Baujahr der Leuchten 1980 Leuchtentyp Koffer /KVG/150 Koffer /LED/100 Anzahl der Leuchten 280 280 Lampenleistung 182W 57W Gesamt Anschlussleistung 50,96KW 15,96KW Jährliche Betriebsstd. h/a 4100 Stromverbrauch der Anlage kwh/a 208.936 kwh/a 65.436 kwh/a Stromeinsparung insgesamt /a 143.500 kwh/a Strompreis pro kwh 18,814 Ct/kWh 18,814 Ct/kWh Stromkosten /a 39.309,00 /a 12.311,00 /a Einsparung in Euro 26.998,00 CO²- Minderung (kg/a) 84.665,00 Co²- Minderung über 20Jahre (i. Tonnen) 1693 Für diese Maßnahme sind Kosten in Höhe von bis zu 150.000 Euro netto vorgesehen. Neben dem in der Tabelle aufgezeigten ökologischen Benefit kann der ökonomische Vorteil dieser Maßnahme aus der in Anlage 2 beigefügten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entnommen werden. Der Kapitalwert beträgt 711.025 Euro über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren. 2. Errichtung einer Photovoltaikanlage Als weitere Maßnahme für die Reduzierung von negativen Umweltauswirkungen ist die Errichtung von Erneuerbaren Energien Anlagen wie z.b. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu nennen. Diesbezüglich hat die FBG bereits ein Solarkataster erstellen lassen. Daraus soll als erste Maßnahme die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der Packhalle IX im Fischereihafen abgeleitet werden. Dieser Standort hat sich als ideal typisch empfohlen, um dort eine PV-Anlage zu errichten. Diese Erzeugungseinheit soll als Pilotanlage mit einem öffentlich sichtbaren Display die eingespeiste Strommenge und die daraus resultierende CO 2 -Minderung darstellen. Die Anschlussleistung dieser Anlage soll rd. 200 kwp betragen. Sie wird voraussichtlich eine Strommenge von rd. 170 TkWh pro Jahr erzeugen, was einer CO 2 -Minderung von etwa 116 to. CO 2 im Jahr bzw. dem Verbrauch von rd. 60 Haushalten entspricht. Seite 3
Die Kosten für diese Maßnahme betragen bis zu 250.000 Euro netto. Der Kapitalwert der Maßnahme ergibt sich aus der als Anlage 3 beigefügten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit 113.759 Euro auf den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren. 3. Kostenübersicht der Maßnahmen Beide Maßnahmen sollen aus Grundstückserlösen des Sondervermögens Fischereihafen (Landseite) finanziert werden. Projektbezeichnungen Voraussichtliche Gesamtkosten 1.) Sanierung der vorhandenen Straßenbeleuchtung 150 T mittels hocheffizienter LED-Technik 2.) Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem ideal typischen Standort mit einem öffentlich sichtba- 250 T rem Display Investitionsvolumen-Gesamt 400 T C. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender- Prüfung Die Finanzierung der dargestellten Maßnahme erfolgt aus Grundstückserlösen, die im Sondervermögen Fischereihafen Landseite zur Verfügung stehen. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt. Personalwirtschaftliche Auswirkungen hat die Maßnahme nicht. Die Vorlage betrifft gleichermaßen Männer wie Frauen und hat daher keine Genderrelevanz. D. Negative Mittelstandsbetroffenheit Die Prüfung nach dem Mittelstandsförderungsgesetz hat keine qualifizierte (negative) Betroffenheit für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen ergeben. E. Beschluss Die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen stimmt in Ihrer Funktion als Sondervermögensausschuss der Modernisierung der Straßenbeleuchtung mit hocheffizienter LED-Technik und der Errichtung einer Photovoltaikanlage im Fischereihafen in Bremerhaven in der beschriebenen Form zu. Ferner Seite 4
stimmt sie zu, dass die Kosten beider Maßnahmen in Höhe von bis zu 400.000 Euro aus vorhandenen Mitteln des Sondervermögens Fischereihafen Landseite (Grundstückserlöse) finanziert werden. Seite 5