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Bundesministerium des Innern Pressemitteilung Berlin, 15. Mai 2014 11.503 Asylanträge im April 2014 Im April 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 11.503 Asylanträge gestellt, 34,4 Prozent mehr als im Vorjahresmonat April 2013. Davon waren 10.199 Erstanträge und 1.304 Folgeanträge. Entschieden hat das Bundesamt im April 2014 über die Anträge von 9.412 Personen. 1.910 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (20,3 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 541 Personen (5,8 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 127 Personen (1,3 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Die Zahlen im Einzelnen: I. Aktueller Monat Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im April 2014 11.503 Personen Asyl beantragt, davon 10.199 als Erstanträge und 1.304 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.946 Personen (34,4 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 223 Personen (2,0 Prozent) gestiegen. Verantwortlich: Stefan Paris Redaktion: Dr. Harald Neymanns, Dr. Pamela Müller-Niese Pressereferat im Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin E-Mail: presse@bmi.bund.de www.bmi.bund.de, Telefon: 030/18681-1022/1023/1089 Fax: + 49 30/18681-1083/1084

Hauptherkunftsländer im April 2014 waren: Zum Vergleich Feb 2014 März 2014 April 2014 1. Syrien 1.867 1.786 1.799 2. Serbien 1.305 1.386 1.256 3. Afghanistan 796 691 699 4. Albanien 833 710 664 5. Eritrea 191 204 479 6. Mazedonien 661 574 477 7. Somalia 396 432 475 8. Bosnien-Herzegowina 446 676 461 9. Russische Föderation 458 449 416 10. Irak 355 313 341 Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im April 2014: Asylanträge davon: Erstanträge Folgeanträge Gesamt 11.503 10.199 1.304 davon: Syrien 1.799 1.676 123 Serbien 1.256 858 398 Afghanistan 699 639 60 Albanien 664 649 15 Eritrea 479 476 3 Mazedonien 477 301 176 Somalia 475 468 7 Bosnien-Herzegowina 461 337 124 Russische Föderation 416 320 96 Irak 341 321 20 Die Zahl der Asylerstanträge im April 2014 (10.199) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (7.541 Erstanträge) um 35,3 Prozent und gegenüber dem

Vormonat (9.839 Erstanträge) um 3,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Albanien. Um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser drei Staaten schneller bearbeiten zu können, hat die Bundesregierung am 30. April 2014 den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer beschlossen. Dieser bezweckt die Einstufung der Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von 29a AsylVfG. Die Zahl der Asylfolgeanträge im April 2014 (1.304) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.016) um 28,4 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (1.441) um 9,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Im April 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von 9.412 Personen (Vormonat: 11.199, Vorjahresmonat: 5.796) entschieden. 1.910 Personen (20,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 153 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.757 Personen (18,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Im April 2014 erhielten 541 Personen (5,8 Prozent) nach 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im April 2014 bei 127 Personen (1,3 Prozent) Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 3.174 Personen (33,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.b. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen

Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 3.660 Personen (38,9 Prozent). II. Laufendes Jahr Für den Zeitraum Januar bis April 2014 ergeben sich folgende Zahlen: Asyl haben insgesamt 49.780 Personen in Deutschland beantragt, darunter 43.519 als Erstanträge und 6.261 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (30.259 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 19.521 Personen (64,5 Prozent). Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis April 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren: Jan-Apr 2013 Jan-Apr 2014 1. Syrien 3.242 7.406 2. Serbien 2.866 6.593 3. Afghanistan 2.336 3.321 4. Mazedonien 1.189 2.769 5. Albanien 210 2.629 6. Bosnien-Herzegowina 667 2.383 7. Russische Föderation 5.160 2.024 8. Somalia 765 1.989 9. Kosovo 954 1.722 10. Irak 1.423 1.536 Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis April 2014 wie folgt: Asylanträge davon: Erstanträge Folgeanträge Gesamt 49.780 43.519 6.261 davon: Syrien 7.406 6.896 510 Serbien 6.593 4.522 2.071

Afghanistan 3.321 3.085 236 Mazedonien 2.769 1.907 862 Albanien 2.629 2.581 48 Bosnien-Herzegowina 2.383 1.800 583 Russische Föderation 2.024 1.664 360 Somalia 1.989 1.944 45 Kosovo 1.722 1.378 344 Irak 1.536 1.458 78 Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2014 (43.519) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (26.792 Erstanträge) um 62,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Afghanistan. Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2014 (6.261) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (3.467) um 80,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Von Januar bis April 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 42.876 Entscheidungen (Vorjahr: 20.625) getroffen. Insgesamt 7.577 Personen (17,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 622 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.955 Personen (16,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Weitere 2.468 Personen (5,8 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis April 2014 bei 576 Personen (1,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 13.602 Personen (31,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.b. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen

Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 18.653 Personen (43,5 Prozent). Ende April 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 103.353, davon 94.175 als Erstanträge und 9.178 als Folgeanträge (Vormonat: 100.628 anhängige Verfahren, davon 91.222 Erst- und 9.406 Folgeanträge). Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.