Kontaktdaten AntragstellerIn: (Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail) E-Mail: - Bitte hier nichts ausfüllen Az.: 7 6710.5 / ( ) / / Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 7 Schule und Bildung Referat 73, Anerkennungsstelle Postfach 26 66 72016 Tübingen Bewertung und Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse 1. Anerkennungsantrag für EU-Ausbildungen (EU/EWR/EFTA/Schweiz) 2. Anerkennungsantrag für Drittstaatausbildungen 3. Bewertung als Zwischenbescheid für sonstige berufliche Zwecke Studienland: Hiermit beantrage ich die Anerkennung bzw. Bewertung meiner vollständig vollständig abgeschlossenen Lehrerausbildung (Schulbereich) an der / nicht Name der Hochschule / der Ausbildungseinrichtung, Ort Datum der Prüfung / des Diploms mit der Unterrichtsberechtigung an folgenden Schularten / Stufen: Primarstufe (Vor- und Grundschule Klassen 0-3/4) Sekundarstufe I (Klassen 5-10) Sekundarstufe II (Klassen 11-12/13) Sonderschulen in den studierten und geprüften Unterrichtsfächern 1. Fach: 2. Fach: 3. Fach: 1
Lebenslauf 1. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: geboren am: in: Staatsangehörigkeit: ledig verheiratet geschieden 2. Schulbildung: Grundschule / Primarschule von bis in Sekundarstufe I / Mittelschule / Realschule von bis in Sekundarstufe II / Oberstufe von bis in Schulabschluss: Abitur Fachabitur Fachhochschulreife am: in: Land / Ort 3. Studiengang Ort Hochschule von Datum bis Datum Semesteranzahl Abschluss ja / nein 4. Prüfungen (Hochschule) Abschlussprüfung an der Hochschule am in: Note: Durchschnitt erworbener Grad: z.b.: B.A. / M.A. / Mgr. / Dipl. / Lic. / Maitr. / 1.Staatspr. Datum und Registriernummer der Urkunde: Art der besuchten Hochschule: staatlich staatlich anerkannt privat 5. Praktische Ausbildung nach d. Studium (z.b. Referendariat / Capes / Definitivat, ) falls vorgeschrieben: von bis Schulart in Klassenstufen 2
6. Abschlussarbeit (Diplomarbeit, ) im Fach: Thema: 7. Staatliche Anerkennung als Lehrkraft Verleihende Stelle: Nachweis durch: verliehen am: Art des Dokuments 8. Schulpraxis (1) nur im Rahmen des Studiums / der Ausbildung (2) als ausgebildete aber nicht staatlich anerkannte Lehrkraft: (3) als ausgebildete und staatlich anerkannte Lehrkraft: Nr. (1) - (3) von bis Ort Schule Klassen 9. Raum für weitere Einträge: Ort, Datum, Unterschrift AntragstellerIn 3
Anlage 1 Kenntnisnahme Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass für die erfolgreiche Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unabdingbar ist. Der Antragsteller muss spätestens vor der Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme nachweisen, dass er über die hierzu erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt. Es wird deshalb empfohlen, frühzeitig einen Sprachkurs mit DSH-Prüfung (www.testdaf.de) oder C2-Prüfung eines Goethe-Instituts erfolgreich abzuschließen und ein entsprechendes Dokument mit diesen Unterlagen oder nachträglich vorzulegen. Spätestens bei einer Bewerbung um eine Stelle als Lehrkraft ist der Nachweis jedoch zusammen mit den Bewerbungsunterlagen nachzureichen. Erklärung 1. Ich habe in einem anderen Bundesland einen Anerkennungsantrag gestellt ja, in (wenn ja, fügen Sie Bescheide als Mehrfertigung diesem Antrag bei.) nein 2. Ich erkläre ferner, dass gegen mich weder wegen des Verdachts einer Straftat ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist noch wegen eines Verbrechens oder Vergehens eine gerichtliche Bestrafung vorliegt, die Inhalt eines deutschen Führungszeugnisses werden könnte. 3. Mir ist bewusst, dass für einen förmlichen Bescheid Gebühren zwischen 100 und 250 erhoben werden (gem. GebVOKM 1 Ziff.10 v. 01.06.12). Ort, Datum, Unterschrift AntragstellerIn 4
Anlage 2 Anlage 2 nicht zurücksenden. Sie verbleibt bei Ihnen! Dokumente die dem Antrag beizufügen sind: 1. Abitur/Reifezeugnis 2. Lebenslauf 3. Lehramtsdiplom / Zeugnis / Unterrichtserlaubnis mit Notenaufstellung 4. Beilage zum Diplom / Diploma Supplement / Transcript of Records 5. Nachweis über Berufserfahrung (nach Abschluss der Lehrerausbildung) 6. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (wenn vorhanden) 7. Geburtsurkunde 8. Heiratsurkunde / Scheidungsurkunde 9. Ausweis / Aufenthaltsgenehmigung Alle Dokumente müssen in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen. Alle nicht deutschsprachige Dokumente müssen darüber hinaus amtlich übersetzt sein. Für Antragsteller aus Drittstaaten gilt: Übersetzungen und Beglaubigungen müssen grundsätzlich in Deutschland erfolgen. Hinweise: a) Vorlage von Originalen Legen Sie Ihrem Antrag keine Originaldokumente bei! Sie müssen diese nur vorlegen, wenn Sie von uns besonders dazu aufgefordert werden. a) Amtliche Beglaubigungen Die amtliche Beglaubigung einer Kopie kann in der Bundesrepublik Deutschland durch jede öffentliche Stelle die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt ist oder von einem Notar vorgenommen werden. Die Beglaubigung ist ordnungsgemäß, wenn dem Beglaubigungsvermerk ein Dienstsiegel beigedrückt ist und der Vermerk vom Beglaubigenden unterschrieben ist. Darauf zu achten ist, dass nicht mit einem Schriftstempel beglaubigt wird. Dienstsiegel enthalten in der Regel ein Emblem. Es können nur Beglaubigungen anerkannt werden, die sich auf das Originalzeugnis beziehen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, so kann der beglaubigte Nachweis nicht anerkannt werden. b) Amtliche Übersetzungen Die amtliche Übersetzung von Urkunden (z.b. Zeugnisse, Diplome, Ausweise usw.) wird in der Bundesrepublik Deutschland von öffentlich bestellten und beeideten Urkundendolmetschern / - übersetzern vorgenommen. Die Anschriften dieser Personen erhält man auf Nachfrage beim Amtsgericht. Der Vermerk über die Richtigkeit der Übersetzung muss den Namen, die Adresse sowie den Hinweis auf die öffentliche Bestellung enthalten. Eine Übersetzung muss sich immer auf die Originalurkunde beziehen. Unvollständige Übersetzungen können nicht anerkannt werden. RPT Abt.7, Ref. 73-10 / Stand: 22.01.2016 Wd 5