Curriculum für den Universitätslehrgang Executive MBA in Public Management an der Paris Lodron-Universität Salzburg



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Transkript:

Curriculum für den Universitätslehrgang Executive MBA in Public Management an der Paris Lodron-Universität Salzburg Version 2007S Studienkennzahl 992 969 Universitätslehrgang Executive MBA in Public Management an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Beschluss des Senats vom 13. März 2007 Studienvorschriften: Universitätsgesetz 2002 (UG 2002), BGBl. I Nr. 120/2002 idgf Mitteilungsblatt Nr. 109 vom 15.05.2007, 39. Stück Lehrgangsleitung -3621 Univ.-Prof. Dr. Walter Berka Fachbereich Öffentliches Recht Kapitelgasse 5-7, 5020 Salzburg Tel. 0662/8044-3621 Fax 0662/8044-3629 e-mail: walter.berka@sbg.ac.at Univ.-Prof. Dr. Kuno Schedler Universität St. Gallen Projektmanagement: Mag. Verena Pompernigg Salzburg Management GmbH University of Salzburg Business School (SMBS) Schloss Urstein Schlossallee 9 5412 Puch Tel. 0676-882222-21 Fax: 0662/2222-2600 e-mail: verena.pompernigg@smbs.at Version 2007S vom 15.05.2007, Seite 1 von 9

Auf Grund des 56 des Universitätsgesetzes (UG), BGBl I 2002/120, wird verordnet: 1. Einrichtung 2. Zielsetzung 3. Dauer 4. Gliederung 5. Zulassungsvoraussetzungen Übersicht 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 2. Abschnitt Zulassung 3. Abschnitt Fächer und Lehrveranstaltungen 6. Fächer 7. Typen von Lehrveranstaltungen 8. Unterrichtssprache 9. Verteilung der Lehrveranstaltungen 10. Abschlussprüfung 11. Beurteilung 12. Wiederholung von Prüfungen 13. Anerkennung von Prüfungen 4. Abschnitt Prüfungen 5. Abschnitt Wissenschaftliche Arbeiten 14. Erforderliche wissenschaftliche Arbeiten 15. Akademischer Grad 16. ECTS-Anrechnungspunkte 6. Abschnitt Akademischer Grad 7. Abschnitt ECTS 8. Abschnitt Lehrgangsorganisation; Finanzierung 17. Rechtsträger und Betreiberorganisation 18. Lehrgangsleitung 19. Unterrichtsgeld 9. Abschnitt Evaluierung 20. Evaluierung 10. Abschnitt Anerkennung von anderen Universitätslehrgängen der Universität Salzburg 21. Anerkennung von anderen Universitätslehrgängen der Universität Salzburg 22. Verlautbarung 23. Inkrafttreten 11. Abschnitt Verlautbarung und Inkrafttreten Version 2007S vom 15.05.2007, Seite 2 von 9

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Einrichtung 1. An der Universität Salzburg wird ab dem Studienjahr 2007/2008 ein Universitätslehrgang Executive MBA in Public Management" eingerichtet. Zielsetzung 2. (1) Es ist erklärtes Ziel des MBA-Studienprogramms Public Management, die Grundlagen für die Tätigkeit im gehobenen Management zu vermitteln. Das Studienprogramm ist ein postgraduales Weiterbildungsangebot und vermittelt auf wissenschaftlicher Grundlage die erforderlichen analytischen Fähigkeiten sowie die notwendigen Handlungskompetenzen für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich des Public Managements. Dabei werden insbesondere jene Personen angesprochen, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung entweder bereits Führungsfunktionen innehaben bzw. ausüben oder dafür vorgesehen sind. Lernziel der TeilnehmerInnen ist es zum Ersten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die geeignet sind, Führungsverantwortung im Spannungsfeld zwischen Spezialisierung, Globalisierung, kostenorientiertem Wachstum und ethisch moralischer Verantwortung erfolgreich wahrzunehmen. Weiters soll innerhalb einer dynamischen Kompetenzfokussierung Wissen und Können vermittelt werden, um Strategien wirkungsvoll in die Praxis umzusetzen. Praxisbewährtes Wissen und Können soll mit Neuem zusammengeführt werden. Ziel des Universitätslehrganges Executive MBA in Public Management ist es weiter, angehende Führungskräfte auf ihre Rolle als Entscheidungsträger im Umfeld der öffentlichen Verwaltung vorzubereiten. Dieses MBA-Studium richtet sich damit auch an Führungskräfte in öffentlichkeitsnahen Organisationen, die ihre Kompetenzen mit neuen Methoden und I- deen ergänzen wollen. Der erste Teil des Studienprogramms ist an den Schlüsselqualifikationen des General Managements orientiert und vermittelt die dafür notwendigen Entwicklungs-, Problemlösungsund Innovationskompetenzen. Im zweiten Teil des Studienprogramms erfolgt eine Orientierung an den Schlüsselqualifikationen des modernen Public Managements. (2) Die Schlüsselqualifikationen bzw. Kernkompetenzen des am General Management orientierten Teils sind: Fundierte Kenntnisse der Aufgaben, Probleme und Strategien der Unternehmensführung Fundierte Kenntnisse des Rechnungswesens, Controllings und Finance Fundierte Kenntnisse der Funktion und Gestaltung des Marktes Fundierte Kenntnisse in der Gestaltung der Personalwirtschaft Fundierte Kenntnisse in der Gestaltung der Wertschöpfungskette Die Erlangung von Sozialkompetenzen in der Funktion als Führungskraft und eines ethischgesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins Die Schlüsselqualifikationen bzw. Kernkompetenzen des Public Management-orientierten Teils sind: Fundierte Kenntnisse der Grundlagen des Public Sectors Fundierte Kenntnisse im Strategischen Management des Public Sectors Fundierte Kenntnisse des öffentliches Leistungs- und Finanzmanagement Fundierte Kenntnisse des Human Ressource Managements des Public Sectors European Governance (3) Diese Inhalte entsprechen den Bedürfnissen der Wirtschaft nach Transferwissen auf Basis der Fachkompetenz im Public Management auf internationaler Ebene. Version 2007S vom 15.05.2007, Seite 3 von 9

(4) Der internationale Charakter des Lehrgangs wird sichergestellt durch Referenten mit internationalen Tätigkeits- und Erfahrungshintergrund, einen Anteil von fremdsprachig geführten Lehrveranstaltungen, internationale Veranstaltungsorte und Partnerschaften mit internationalen Unternehmen, ausländischen Universitäten und ausländischen Verwaltungsorganisationen. (5) Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung erfassen Frauen und Männer gleichermaßen. Dauer 3. Der Universitätslehrgang ist ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium und umfasst 67 ECTS, die in 4 Semestern zu absolvieren sind. Gliederung 4. (1) Der Lehrgang gliedert sich in zwei Abschnitte. Jeder Abschnitt umfasst zwei Semester. (2) Der erste Abschnitt beinhaltet die Grundlagen und Methoden des General Managements. (3) Der zweite Abschnitt beinhaltet eine Spezialisierung auf den Themenbereich des Public Managements. (4) Die Lehrveranstaltungen finden in geblockten Präsenzmodulen statt. Die einzelnen Präsenzmodule können an unterschiedlichen - insbesondere auch außereuropäischen - Veranstaltungsorten eingerichtet werden. (5) Präsenzmodule sind mehrtägige Präsenzphasen, an denen Lehrveranstaltungen in geblockter Form stattfinden, die einen inhaltlichen und/oder didaktischen Zusammenhang aufweisen. In einem Präsenzmodul können Lehrveranstaltungen aus unterschiedlichen Pflichtfächern stattfinden. 2. Abschnitt Zulassung Zulassungsvoraussetzungen 5. (1) Zum Lehrgang werden Bewerber mit einem international anerkannten Studienabschluss einer postsekundären Bildungseinrichtung in einem fachlich relevanten Studienbereich und fünfjähriger Berufspraxis oder Personen mit einer vergleichbaren Qualifikation zugelassen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen insbesondere jene Personen auf, die durch eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in einschlägigen Tätigkeitsbereichen erhebliche Kenntnisse im Bereich des General Managements oder des Public Managements nachweisen können. Darüber hinaus soll eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Führungspositionen nachgewiesen werden. (2) Die Bewerber um eine Teilnahme am Lehrgang müssen zwei voneinander unabhängige Empfehlungsschreiben vorlegen, die insbesondere Auskunft über die Qualität der bisherigen Berufspraxis, Art der Erfahrung, Spezialkenntnisse und über besondere Befähigungen in einem den Lehrgang berührenden Themenbereich geben. Die Empfehlungsschreiben sind bevorzugt von Vorgesetzten oder Ausbildungsleitern zu verfassen. (3) Zu einem Jahrgang des MBA Public Management werden bis zu 30 Studierende zugelassen. (4) Jeder Bewerber um einen Studienplatz hat sich einem Aufnahmeverfahren zu unterwerfen. Ziel des Aufnahmeverfahrens ist es, die fachlichen und persönlichen Qualitäten und Zielsetzungen der Bewerber in Hinblick auf die Erfordernisse des Lehrgangs zu ermitteln. Das Aufnahmeverfahren findet in englischer und deutscher Sprache statt. (5) Übersteigt die Anzahl der geeigneten Studienwerber die Zahl der Studienplätze je Aufnahmetermin, muss ein Reihungsverfahren durchgeführt werden. Entscheidend sind dabei die Formalund die Berufsqualifikation, der Studienerfolg, die Ergebnisse des Aufnahmegespräches, die Rei- Version 2007S vom 15.05.2007, Seite 4 von 9

henfolge des Einlangens der Bewerbungen, der Branchenmix, der ausgewogene Anteil an Damen und Herren sowie die Internationalität im Jahrgang. Weiters soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Akademikern und Nicht-Akademikern angestrebt werden. Die Letztentscheidung über die Aufnahme trifft die Lehrgangsleitung. 3. Abschnitt Fächer und Lehrveranstaltungen Fächer 6. Das Studium besteht aus folgenden Pflichtfächern: 1. Abschnitt 1. Aufgaben, Probleme und Strategien der Unternehmensführung 2. Funktionale Politiken - Rechnungswesen, Controlling und Finance 3. Funktionale Politiken - Marketing und Personalwirtschaft 4. Wertschöpfungsmanagement 2. Abschnitt 1. Public Sector Grundlagen 2. Public Sector Strategisches Management 3. Public Sector Leistungs- und Finanzmanagement 4. Public Sector Human Resources 5. European Governance Typen von Lehrveranstaltungen 7. (1) Das Lehrveranstaltungsangebot umfasst Vorlesungen mit Übungscharakter (VÜ) und Ü- bungen (ÜB). (2) Ziel der Vorlesungen mit Übungscharakter (VÜ) ist primär die Vermittlung von Wissen. Umfangreichere Vor- und Nachbereitungen können ebenso Bestandteil dieser Lehrveranstaltungen sein, wie die Anwendung von erworbenem Wissen. Übungen (ÜB) zielen auf den Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten ab, sind eher praxisorientiert und weisen in der Regel einen geringeren Grad an notwendigen Vor- und Nachbereitungsarbeiten auf. Unterrichtssprache 8. Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. Verteilung der Lehrveranstaltungen 9. Übersicht über die Pflichtfächer, Lehrveranstaltungen und zu erstellenden wissenschaftlichen Arbeiten. 1. Abschnitt Fächer/Lehrveranstaltung Typ Semesterstunden ECTS Aufgaben Probleme und Strategien der Unternehmensführung Gesamtwirtschaftliches Umfeld des Managements VÜ 1 1 General Management und Strategisches Management VÜ 2 2 Entscheidungstheorie - ÜB 1 0,5 Betriebliche Entscheidungsfindung Leadership und Ethik VÜ 2 1,5 Recht und Wirtschaft VÜ 2 2 Summe Fach 1 8 7 Version 2007S vom 15.05.2007, Seite 5 von 9

Funktionale Politiken Rechnungswesen, Controlling und Finance Managerial Accounting & Management Information Systems VÜ 3 3 Corporate Finance - Investition und Finanzierung VÜ 2 1,5 Controlling & Risk Management VÜ 2 1,5 Summe Fach 2 7 6 Funktionale Politiken Marketing und Personalwirtschaft Marketing VÜ 3 3 Social Competences ÜB 1 0,5 Human Ressources VÜ 2 2 Methoden der Entscheidungsfindung ÜB 1 0,5 Summe Fach 3 7 6 Wertschöpfungsmanagement Grundlagen Projektmanagement VÜ 2 2 Grundlagen Prozess- und Qualitätsmanagement VÜ 2 2 Operations - Supply Chain Management VÜ 2 2 Organisationsentwicklung VÜ 1 1 Summe Fach 4 7 7 Summe Fach 1-4 29 26 Transfersicherung Projektarbeit Summe 1. Abschnitt 0 29 4 30 2. Abschnitt Fächer/Lehrveranstaltungen Typ Semester- ECTS stunden Public Sector Grundlagen Die öffentliche Verwaltung und ihr Umfeld VÜ 4 3 Der moderne Staat im Wandel VÜ 2 2 Summe Fach5 6 5 Public Sector Strategisches Management Politische Steuerung und Planung VÜ 2 2 Management in öffentlichen Institution VÜ 4 3 Summe Fach 6 6 5 Public Sector Leistungs- und Finanzmanagement Finanzmanagement VÜ 3 3 Leistungsmanagement und Informationsmanagement VÜ 3 3 Summe Fach 7 6 6 Public Sector Human Ressources Personal und Führung VÜ 3 3 Summe Fach 8 3 3 European Governance European Governance VÜ 4 3 Summe Fach 9 4 3 Summe Fach 5-9 25 22 Master-Thesis 13 Master-Thesis-Prüfung 2 Summe 2. Abschnitt 25 37 Summe 1. und 2. Abschnitt 54 67 Version 2007S vom 15.05.2007, Seite 6 von 9

4. Abschnitt Prüfungen Abschlussprüfung 10. (1) Es gelten die Bestimmungen der 72 79 UG 2002 und der Satzungsteil Studienrecht der Satzung der Universität Salzburg. (2) Der Lehrgang wird durch eine Abschlussprüfung abgeschlossen. Die Abschlussprüfung besteht aus Lehrveranstaltungsprüfungen in allen Pflichtfächern sowie einer mündlichen Prüfung über die Master-Thesis. (3) Lehrveranstaltungsprüfungen können in Form von lehrveranstaltungsimmanenten Prüfungen (z.b. Gruppenarbeit und Präsentationen), schriftlichen Prüfungen im Verlaufe der Präsenzmodule und Hausarbeiten, die vor oder im Anschluss an die Lehrveranstaltungen zu bearbeiten sind, durchgeführt werden. In jedem Präsenzmodul sollen diese drei Prüfungsformen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Einsatz kommen. (4) Neben den Lehrveranstaltungsprüfungen ist am Ende des 2. Semesters noch eine Projektarbeit zu absolvieren. Diese ca. 10 12 Seiten umfassende Arbeit beinhaltet im Wesentlichen die Anwendung einzelner Planungsmethoden, die im Laufe des Unterrichts behandelt wurden, auf ein konkretes Beispiel bevorzugt aus dem unternehmenseigenen Kontext und daraus ableitbaren Schlussfolgerungen. Beurteilung 11. Der Erfolg der Prüfungen ist mit "sehr gut (1)", "gut (2)", "befriedigend (3)", "genügend (4)" oder als negativer Erfolg mit "nicht genügend (5)" zu beurteilen. Wiederholung von Prüfungen 12. Die Wiederholung von Prüfungen richtet sich nach 77 UG. Die Prüfungen werden von den jeweiligen Leitern der Lehrveranstaltung oder in Ausnahmefällen von durch die Lehrgangsleitung nominierten Prüfern abgenommen. Anerkennung von Prüfungen 13. Erfolgreich abgelegte Prüfungen an Universitäten, an anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtungen können bei entsprechender inhaltlicher Gleichwertigkeit (nach 78 UG und nach 20 der Satzung der Universität Salzburg) von der Lehrgangsleitung anerkannt werden. 5. Abschnitt Wissenschaftliche Arbeiten Erforderliche wissenschaftliche Arbeiten 14. (1) Im Rahmen des Universitätslehrgangs ist eine Master-Thesis zu verfassen. (2) Die Master-Thesis hat einen anwendungsorientierten und einen theoretischen Teil zu enthalten. Die Master-Thesis soll einen Umfang von 80 Seiten nicht unterschreiten und schwerpunktmäßig einen Themenbereich aus dem 2. Abschnitt vertiefend behandeln. Dabei sind erworbenes Wissen und erworbene Kompetenzen auf konkrete unternehmerische Frage- und Problemstellungen anzuwenden. (3) Die Beurteilung der Master-Thesis und die Abhaltung der Prüfung über die Master-Thesis erfolgt durch die Lehrgangsleitung oder eine von der Lehrgangsleitung benannte Person, die aus dem Pool der Referenten oder dem Lehrpersonal der Universität Salzburg stammen oder die eine andere fachlich hochqualifizierte Person sein kann. Version 2007S vom 15.05.2007, Seite 7 von 9

6. Abschnitt Akademischer Grad 15. (1) Lehrgangsteilnehmer, die die Lehrveranstaltungsprüfungen des ersten Abschnitts erfolgreich abgeschlossen haben und deren Projektarbeit positiv beurteilt wurde, erhalten eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des 1. Abschnitts. (2) Lehrgangsteilnehmer, die den 1. und 2. Abschnitt erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten den akademischen Grad Master of Business Administration in Public Management - abgekürzt: MBA (Public Management) - verliehen. 7. Abschnitt ECTS ECTS-Anrechnungspunkte 16. (1) Gemäß 51 Abs. 2 Z 26 UG werden im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen den einzelnen Lehrveranstaltungen ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten wird der relative Anteil des mit den einzelnen Lehrveranstaltungen verbundenen Arbeitspensums bestimmt. Ein Jahr Vollzeitzeitstudium entspricht 60 ECTS und einer Gesamtjahresarbeitszeit von 1500 Stunden. 1 ECTS-Punkt entspricht damit einer echten Arbeitszeitbelastung von 25 Stunden. (2) Die Anzahl der ECTS-Anrechnungspunkte der einzelnen Lehrveranstaltungen ist in 9 angegeben. 8. Abschnitt Lehrgangsorganisation; Finanzierung Rechtsträger und Betreiberorganisation 17. Der Lehrgang ist an der Universität Salzburg eingerichtet. Betreiberorganisation des Universitätslehrganges ist die Salzburg Management GmbH - University of Salzburg Business School. Lehrgangsleitung 18. Die Bestellung der Lehrgangsleitung erfolgt gemäß der Satzung der Universität Salzburg. Unterrichtsgeld 19. (1) Für den Besuch des Lehrgangs haben die Teilnehmer ein Unterrichtsgeld zu entrichten. Dieses ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrgangs festzusetzen. (2) Das Unterrichtsgeld ist vom Senat festzusetzen. (3) Der Lehrgang ist kostendeckend zu führen, sodass der Universität Salzburg aus der Durchführung des Lehrganges keine Kosten erwachsen. (4) Die Wirtschaftlichkeit des Lehrgangs ist durch die Salzburg Management GmbH - University of Salzburg Business School sicherzustellen. Im Fall einer drohenden Unterdeckung mangels Teilnehmer kann ein Lehrgang abgesagt werden. (5) Storno- und Rücktrittsregelungen gelten entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen der SMBS. 9. Abschnitt Evaluierung 20. Jeder Lehrgang wird, unter Mitwirkung der Studierenden, durch den Lehrgangsleiter und die Leitung der Salzburg Management Business School laufend evaluiert und ständig an die aktuellsten Erkenntnisse und Erfordernisse im Sinne der Zielsetzung des Lehrganges angepasst. Version 2007S vom 15.05.2007, Seite 8 von 9

10. Abschnitt Anerkennung von anderen Universitätslehrgängen der Universität Salzburg 21. Die erfolgreiche Absolvierung des 1. Abschnitts der Universitätslehrgänge Executive Master in Management, Executive Master of International Business, Master in Business Administration in Projekt- und Prozessmanagement, Master in Business Administration in Health Care Management, Master in Business Administration Tourism and Leisure Management, Master in Business Administration in General Management wird als gleichwertig mit der Absolvierung des 1. Abschnitts des Master in Business Administration in Public Management anerkannt. 11. Abschnitt Verlautbarung und Inkrafttreten Verlautbarung 22. Dieses Curriculum ist im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg zu verlautbaren. Inkrafttreten 23. Dieses Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Verlautbarung folgt, in Kraft. Version 2007S vom 15.05.2007, Seite 9 von 9