Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh. Expertenrat. Wie viel Staat braucht der zukünftige Eigenheimbesitzer?



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Transkript:

Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbh für ein besseres Leben E D I T O R I A L WIE GESAGT: ES GIBT EINE RENTE, DIE SICHER IST. Die schon seit langem schwelende Gewissheit flammt wieder auf dieses Mal heftiger als früher: Für die meisten, die heute in die Rentenkasse Beiträge einzahlen, wird die daraus zu erwartende Rente nicht ausreichen, um einen finanziell zufrieden stellend ausgestatteten Ruhestand genießen zu können. In diesem Zusammenhang ist von immer weniger gesetzlich Versicherten die Rede, die für immer mehr Renten zu sorgen haben. Andererseits sehen sich die aktuellen Rentenbezieher bereits etlichen Nullrunden hintereinander ausgesetzt. Und Noch-nicht-Rentner dürfen sich auf ein verlängertes Arbeitsleben freuen. Mehr leisten und leiden, um sich im Alter weniger leisten zu können ist das der Rente letzter Schluss? Seit es Haus & Wohnen gibt, haben wir schon immer gesagt: Wohneigentum ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Nutzt man es selbst, ist es die ersparte Miete wert bei vollem Kündigungsschutz. Vermietetes Wohneigentum bringt darüber hinaus regelmäßige Einkünfte und zwar inflationssicher und mit Steigerungspotenzial, was für die gesetzliche Rente und auch andere Vermögensanlagen nicht ohne Einschränkungen gilt. Ja, es gibt eine Rente, die sicher ist: Wohneigentum, das umsichtig finanziert wurde, damit es spätestens im Rentenalter voll bezahlt ist und seine finanziellen Vorteile ausspielen kann auch über Generationen hinweg. Expertenrat Die Eigenheimzulage ist tot es lebe das Eigenheim! Wie viel Staat braucht der zukünftige Eigenheimbesitzer? Der Wegfall der staatlich gewährten Eigenheimzulage war für viele Anlass, noch rechtzeitig vor dem Jahresende 2005 Kaufverträge für die eigenen vier Wände zu unterschreiben. So auch H&W-Kunden. Doch braucht seit dem.. der Traum vom Eigenheim längst nicht ausgeträumt sein im Gegenteil. Denn erstens gibt es weiter unterschiedlichste Förderquellen. Und zweitens sind die Rahmenbedingungen nach wie vor überaus vorteilhaft von den Immobilienpreisen bis zum Zinsniveau. Ab : Staatliche Zuschüsse gibt es immer noch nur woanders Allein die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat gleich mehrere Förderprogramme aufgelegt. Die Errichtung von Neubauten und auch der Erwerb von bestehenden Wohngebäuden werden durch das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt. In beiden Fällen werden übrigens keine besonderen Anforderungen an die (energetische) Qualität der Gebäude gestellt. Fördermittel der Bundesländer und Kommunen helfen bei der Finanzierung des Eigenheims. Für Neubauten, die bestimmte technische Energiewerte einhalten wie zum Beispiel Passivhäuser kann zusätzlich das KfW-Programm Ökologisch Bauen in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Installation von Heizungstechnik, die erneuerbare Energien nutzt. Wird der Neubau mit einer (kleineren) Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht ausgestattet, kommt das KfW-Programm Solarstrom Erzeugen zur Geltung. Mit den Programmen KfW-CO2-Gebäudesanierung und Wohnraum Modernisieren lassen sich unterschiedliche Instandsetzungs-, Modernisierungsund Energiesparmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden finanzieren. (Detaillierte Informationen unter www.kfw.de) Weitere Fördermittel halten Bundesländer und Kommunen bereit. Sie unterstützen insbesondere Einkommensschwächere und kinderreiche Familien beim Immobilienerwerb. Fortsetzung auf Seite 4 >> Herzlichst Ihr Haus & Wohnen-Team

Altersvorsorge und Immobilien (I): Das Eigenheim: Im Ruhestand viel mehr als ersparte Miete Die Statistik zeigt: Im Durchschnitt sind Hausbesitzer im Rentenalter wohlhabender als Mieter. Doch gewinnen im Laufe eines Lebens die eigenen vier Wände immer mehr an Wertigkeit weit über das Finanzielle hinaus. Es zählen auch weitere sehr angenehme Vorteile. So sind gerade im Ruhestand die Sicherheit eines eigenen Zuhauses und das gute Gefühl zu wissen, wo man hingehört, Werte, die mit Geld nicht aufzuwiegen sind. Dass von Rente oder Pension dann keine Mietzahlungen mehr abzuziehen sind, erweitert natürlich den finanziellen Spielraum. 2 Früh anfangen die beste Strategie für die Altersvorsorge Das Eigenheim ist in aller Regel die größte Anschaffung eines privaten Haushalts. Da ein Haus oder eine Eigentumswohnung wohl kaum aus der Portokasse bezahlt werden kann, empfiehlt es sich, möglichst früh mit dem Ansparen eines Eigenkapitals zu beginnen. Dabei kann Bausparen helfen oder auch ein Wertpapiersparvertrag Hauptsache ist, dass regelmäßig etwas zurückgelegt wird. Wünschenswert ist, dass für den Immobilienkauf etwa 20 % Eigenkapital zur Verfügung stehen. Zusätzlich sollten auch noch Finanzpolster für die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch) vorhanden sein, die auch noch mal mindestens 5 % des Kaufpreises ausmachen. Ein gutes Alter, um Wohneigentum zu erwerben, ist das Jahrzehnt zwischen 30 und 40. Da ein Immobiliendarlehen durchschnittlich ca. 25 Jahre läuft bis es getilgt ist, wäre die Immobilie dann zum Renteneintritt schuldenfrei. Der Vorteil der ersparten Miete könnte sich dann genau zum richtigen Zeitpunkt auszahlen. Inflationsschutz Immobilienbesitz wirkt gegen den schleichenden Wertverlust Immer höhere Energiepreise sind nur ein aktuelles Anzeichen dafür, dass die Lebenshaltungskosten auch in Zukunft stärker steigen könnten. Die Folge davon ist Inflation Geldentwertung. Selbst wenn die Inflationsrate nur 2 % jährlich beträgt, reduziert sich der Wert der Rente innerhalb von 35 Jahren fast um die Hälfte. Rente und Inflation: Systematisch weniger Geld fürs Alter heute in in in in in in in 5 Jahren 0 Jahren 5 Jahren 20 Jahren 25 Jahren 30 Jahren 35 Jahren 300 Euro 27 245 222 200 8 64 48 500 Euro 452 409 369 334 302 273 246 600 Euro 542 490 444 400 362 328 296 700 Euro 633 572 57 467 422 382 345 800 Euro 723 654 59 534 483 436 394 900 Euro 84 735 665 60 543 49 444 000 Euro 904 87 739 608 604 546 493 200 Euro 085 98 886 80 724 655 592 500 Euro 356 226 08 00 905 88 740 Geldentwertung bei 2 % Preissteigerung p.a. ohne Rentenanpassung. Die Zahlen sind gerundet. Andererseits steigen nicht nur Preise, sondern auch Mieten. Kostet eine Wohnung heute 700 Euro, dann wird sie bei einer Erhöhung von 2 % pro Jahr 206 rund 853 Euro betragen, nach 20 Jahren 040 Euro und nach 35 Jahren mit 400 Euro das Doppelte! Miete und Preissteigerung: Was Wohneigentum erspart......... 700 2007......... 74 2008......... 728 2009......... 743 200......... 758 20......... 773 202......... 788 203......... 804 204......... 820 205......... 837 206......... 853 207......... 870 208......... 888 209......... 906 2020......... 924 202......... 942 2022......... 96 2023......... 980 2024........000 2025........020 2026........040 2027........06 2028........082 2029........04 2030........26 203........48 2032........7 2033........95 2034........29 2035........243 2036........268 2037........293 2038........39 2039........346 2040........372 204........400 Mietpreisentwicklung bei 2 % Steigerung p.a. Die Zahlen sind gerundet. Wer im Eigenheim wohnt, zahlt keine Miete und erspart sich somit auch Miet- erhöhungen. Hinzu kommt, dass eine Wohnimmobilie als klassischer Sachwert selbst auch inflationssicher ist. Wer seine Immobilie zu einem marktgerechten Preis kauft und über die Jahre in Stand hält, kann damit rechnen, dass der reale Wert erhalten bleibt. Während der Rentenwert durch Inflation sinkt, steigt der Immobilienwert in aller Regel im Schnitt mit der Inflationsrate. Sicherheit, die unkündbar ist Die eigenen vier Wände haben noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Niemand kann sie kündigen. Dies bringt die Sicherheit mit sich, immer zu Hause zu sein. Wichtige Voraussetzung dafür, dass die mit dem Wohneigentum verbundenen Hoffnungen im Ruhestand aufgehen, ist die richtige Finanzierungsstrategie. Haus & Wohnen steht für maßgeschneiderte Finanzierungslösungen,die insbesondere auch für eine Optimierung der Versorgung in der Zeit nach dem Berufsleben steht.

Der Immobiliensachverständige (II) Mit Know-how kontra Pleiten, Pech und Pannen Vor dem Kauf einer Immobilie unabhängigen Sachverstand zu Rate zu ziehen, ist sehr empfehlenswert und kann viel Geld sparen. Wir berichteten darüber in der letzten Ausgabe der Infothek. Aber auch für den Besitzer einer Immobilie kann es zahlreiche (meist unerfreuliche) Anlässe geben, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Pfusch am Bau oder mangelnde Materialqualität nachzuweisen ist für den Laien kaum möglich. Und in diesen oder ähnlichen Fällen vor Gericht Recht zu bekommen, ist ohne Sachverständigen nahezu aussichtslos. Sachverständigkeit weit mehr als berufliches Fachwissen Ein Installateurmeister ist nicht automatisch auch Sachverständiger für Wasser- und Heizungsrohre oder ein Bauingenieur für Feuchtigkeits-, Kälteoder Schallschutz. Denn der Sachverständige ist laut Definition des Bundesverwaltungsgerichts ein Spezialist auf einem eng definierten Sachgebiet, das in der Regel den Teilbereich eines Berufes bildet. Zur Spezialisierung muss auch der Nachweis kommen, dass die besonderen Detailkenntnisse auf einem abgrenzbaren Fachgebiet qualifiziert erworben wurden. Doch damit nicht genug. Weitere Voraussetzungen sind neben den überdurchschnittlichen Fachkenntnissen auch praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstellen, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Eine besondere Stellung nehmen die Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein, weil ihre Gutachten vor Gericht anerkannt werden und Beweiskraft besitzen. Situationen, in die kein Hausbesitzer kommen möchte Die Notwendigkeit, als Besitzer eines Eigenheims einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, kann schneller auftreten, als man denkt. Hier nur einige Beispiele: Schon bald nach dem Einzug ins neu gebaute Einfamilienhaus zeigen sich Setzrisse in Decken und Wänden. Auf dem Balkon der Eigentumswohnung lösen sich die Bodenfliesen. Im Bad macht sich hartnäckiger Schimmel breit. Die Raumluft verursacht regelmäßig Kopfschmerzen. Im Versorgungsschacht des Mehrfamilienhauses entsteht Tauwasser und verursacht Kurzschlüsse. Oder die Endabrechnung des Bauunternehmers flattert ins Haus und weist nicht nachvollziehbare Mehraufwendungen auf. Es gibt Anlässe ohne Zahl, die eine fachlich fundierte Beweisaufnahme und Ursachenforschung benötigen, um Ansprüche gegenüber Baufirmen oder bei Gericht sein gutes Recht durchsetzen zu können. Sachverständige für den Bereich Bau und Immobilien So komplex die unterschiedlichen Bestandteile und Funktionen einer Immobilie sind, so vielfältig ist die Palette der spezialisierten Sachverständigen. Dabei sind die amtlich definierten Sachgebiete wie Schäden an Gebäuden, Schäden an Innenräumen, Altlasten, Bauablaufstörungen, Qualitätssicherung in der Bauwirtschaft, Baupreisermittlung und Abrechnung oder auch Hausverwaltungsleistungen nur als übergeordnete Kategorien zu verstehen. Darunter gruppiert sich eine nur schwer zu überschauende Vielfalt von Spezialdisziplinen. Dem Oberbegriff Schäden an Gebäuden lässt sich zum Beispiel das Sachgebiet Bauphysik zuordnen. Zu diesem wiederum gehören Spezialgebiete und -themen wie Bautenschutz, Bauthermik, Feuchte, Feuchtigkeitsschäden, Feuchtigkeitsschutz, Kältebrücken, Kälteschutz, Körperschall, Schimmelpilzbefall, Schwingungen, Taupunkt, Tauwasserbildung, Wärmebrücken, Wärmeisolierung oder Wärmeschutz. Ähnlich differenziert geht es auch bei allen anderen Sachgebieten zu von Altbausanierung bis Werkstoffe. Suchhilfe für Sachverständige Bewährter Ansprechpartner bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen sind Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern. So vermittelt allein die IHK Frankfurt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus mehr als 200 Sachgebieten in ganz Deutschland. Die Internetadresse: www.frankfurtmain.ihk.de. Das ausführliche IHK- Sachverständigenverzeichnis von A Z ist aufzurufen unter: svv.ihk.de. Können sich die Parteien bei Mängeln am Bau oder Streitfragen in Sachen Bauqualität usw. nicht gütlich einigen, ist die Einschaltung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oft eine sinnvolle Lösung. 3

>> Fortsetzung von Seite Kluge Planung spart Geld und senkt Finanzierungsbedarf Eine konsequente Antwort auf den Wegfall der Eigenheimzulage sollte auch die noch kostenbewusstere Kalkulation des Eigenheims sein. Dies beginnt bereits bei der Auswahl des passenden Grundstücks durch den Bauherrn. 4 Ein nachhaltig bedeutsamer Kostenfaktor sind u.a. die in den verschiedenen Kommunen unterschiedlich hohen öffentlichen Abgaben. Denn jede Stadt oder Gemeinde legt zum Beispiel die Höhe der Grundsteuer selbst fest und die kann im Laufe der Jahre zu einer beachtlichen Kostenposition werden. Ähnlich individuell verhält es sich mit den Erschließungsbeiträgen, die fällig werden, wenn das Grundstück mit Straßen, Kanalisation und anderen Versorgungseinrichtungen ausgestattet werden muss. Auch andere kommunale Gebühren unterscheiden sich regional zum Teil ganz erheblich vom Kanal bis zur Müllentsorgung. Die kluge Grundstückswahl kann hier schon innerhalb weniger Kilometer eine deutliche Kostenentlastung mit sich bringen. Es geht auch ohne: Auf die richtige Beratung kommt es an Eine Frage, die sich jeder Mieter immer wieder stellt, lautet: Kann ich mit dem Geld, das ich für die Miete zahle, nicht auch mein eigenes Heim finanzieren? Die Antwort ist gerade heute meist ein gut zu begründendes Ja!. Denn die Immobilienpreise befinden sich immer noch im Tal und die Kreditzinsen für langfristige Hypothekendarlehen sind ausgesprochen günstig. Worauf also warten? Natürlich ist alles im Leben mit Risiken verbunden auch der Erwerb eines Eigenheims. Doch die Erfahrung zeigt, dass sich diese in den allermeisten Fällen als niedrig und gut beherrschbar erweisen. Dagegen liegt das Risiko von Miet- und Nebenkostensteigerungen oder auch Mietvertragskündigungen nicht in der eigenen Hand. Mit einer individuellen, fachkundigen und verantwortungsvollen Beratung hat Haus & Wohnen schon tausenden von Kunden zum Eigenheim verholfen den meisten auch ohne Förderprogramme. Kann man sie nutzen: umso besser. Das nachfolgende Rechenbeispiel geht von Eigenheimfinanzierung mit H&W: Es geht auch ohne Eigenheimzulage Glücklich in den eigenen vier Wänden mit der kompetenten Beratung von Haus & Wohnen muss das kein Traum bleiben. ganz normalen Voraussetzungen aus. Es zeigt, dass mit wenig mehr als für Miete gezahlte 700 Euro eine Eigentumswohnung im Wert von ca. 50.000 Euro finanziert werden kann. Die Experten von Haus & Wohnen erstellen für Sie gerne Ihr ganz persönliches Rechenbeispiel. Die Familie Gert (36) und Silke (34), Kind (0), wohnt in Wiesbaden-Bierstadt zur Miete. Weil sie monatlich etwas zurücklegen, haben sie ein kleines Eigenkapital angespart. Miete 90 m 2 (ohne Umlagen) z. Zt. EUR 700,00 aktuelle mtl. Sparleistung EUR 00,00 Familien-Einkommen, brutto EUR 36.000,00 Eigenkapital EUR 20.000,00 Kaufangebot in der Nachbarschaft: ETW in 6-Familienhaus, Baujahr 975, 89 m 2 Kaufpreis inkl. Garage EUR 50.000,00 zzgl. Renovierungskosten EUR 20.000,00 Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer usw.) EUR 8.000,00 Kaufkosten total EUR 78.000,00 abzgl. Eigenkapital EUR 20.000,00 Zuschuss Eltern EUR 0.000,00 abzgl. Eigenleistung Renovierung EUR 5.000,00 zu finanzieren EUR 43.000,00 Konditionen Bankdarlehen: Stand Mai Zins 4,52% p.a. Festschreibungszeit 0 Jahre Effektivzins 4,6% p.a. Tilgung,50 % Zins und Tilgung jährlich EUR 8.609,00 bzw. mtl. EUR 78,00 zzgl. Instandhaltungsrücklage mtl. EUR 30,00 Aufwand Total EUR 748,00 zzgl. Verbrauchskosten Restschuld nach 0 Jahren EUR 7.057,00 Die Rechnung geht auf: Das bisher für die Miete gezahlte Geld reicht gut aus, um Wohneigentum zu bilden. Bis zum Rentenalter sollte der Kredit zurück geführt sein. Dann steht das Wohneigentum als eine wichtige Säule der Altersversorgung.

P I N B O A R D Das Werkvertragsrecht gilt: Gewährleistungspflicht des Verkäufers bei sanierten Altbauten Beim Erwerb von sanierten Altbauten kam es im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen zur Frage, welches Recht anzuwenden ist: Das Werkvertragsrecht oder das Kaufvertragsrecht? Dazu hat der Bundesgerichtshof ein diese schwierige Materie weiter erhellendes Urteil gefällt (6.2.2004, Aktenzeichen VII ZR 257/03). Der BGH sinngemäß: Beim Erwerb von Altbauten ist Werkvertragsrecht anwendbar, wenn der Erwerb des Grundstücks mit einer Herstellungsverpflichtung verbunden ist. Übernimmt der Veräußerer vertragliche Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts. Dies führt für den Erwerber zu einer Gleichbehandlung von Neubauten und sanierten Altbauten, was ihm bessere Rahmenbedingungen für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gibt. Beiträge zur Krankenkasse: Kommt die Einbeziehung von Mieteinnahmen? Im Rahmen einer geplanten Reform der Krankenversicherung wird auch in Betracht gezogen, Miet- und Zinseinnahmen mit einzubeziehen. Dies würde, so der Immobilienverband Deutschland IVD Mitte e.v.,... vor allem kleine Vermieter treffen. Denn durch die Beitragsbemessungsgrenze sind Gutverdiener in aller Regel nicht betroffen. Dagegen sei es ein harter Schlag für Immobilieneigentümer, die eine vermietete Eigentumswohnung oder auch ein Mietshaus erworben oder geerbt haben, mit dem sie ihre Altersversorgung aufbessern. Die große Koalition habe im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgeschrieben, dass die bisherige Diskriminierung der Immobilie im Rahmen der Altersvorsorge beseitigt werden soll. Dazu passe es keinesfalls, wenn Kleinvermieter zur Kasse gebeten würden. Nach der Abschaffung der degressiven Abschreibung für Mietobjekte und der angekündigten Einführung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilienvermögen hätte die Einbeziehung von Mieteinkünften in die Finanzierung des Krankenversicherungssystems eine dramatische Signalwirkung. Immobilienfinanzierung mit Lebensversicherung: Auch bei Vermietung kein Zweifel an Einkunftserzielungsabsicht Damit bei vermieteten Immobilien aus dem Privatvermögen Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden können, muss das Finanzamt von der Einkunftserzielungsabsicht des Eigners überzeugt sein. Von dieser Tatsache gehen die Finanzbehörden grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung aus, wenn die Vermietung auf Dauer angelegt ist. Die Glaubwürdigkeit der Einkunftserzielungsabsicht ist deshalb von Bedeutung, weil gerade in den ersten Jahren nach Herstellung bzw. Anschaffung einer vermieteten Immobilie meist überproportional hohe, die Mieteinnahmen übersteigende Werbungskosten entstehen. Diese Tatsache wird durch eine mit Hilfe einer Kapitallebensversicherung finanzierten Immobilie noch verstärkt, weil über die Kreditlaufzeit hinweg keine Schuldzinsen mindernde Tilgung erfolgt, sondern das Darlehen zum Vertragsende mit einer Einmalauszahlung abgelöst wird. Nun entschied der Bundesfinanzhof in einem neueren Urteil (9. April 2005 IX R 0/04), dass der Einsatz einer Lebensversicherung zur Finanzierung keinen besonderen Umstand darstellt, der zu einer Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht führt. Es sieht in diesem Modell vielmehr eine marktgerechte Finanzierungsart. Dabei käme es nicht darauf an, ob der Vermieter mit seiner auf Dauer angelegten Vermietung tatsächlich einen Totalüberschuss erzielen konnte. Im entschiedenen Fall waren die Werbungskostenüberschüsse also steuerlich anzuerkennen. Wo die Musik spielt: Klaviernutzung ist Persönlichkeitsrecht Ein Vermieter wollte seinem Mieter, einem Musiklehrer, das Unterbringen seines Klaviers in der Mietwohnung nicht gestatten. Der Fall kam vor das Landgericht Frankfurt am Main. Dieses entschied ganz im Sinne des Mieters. Er sei berechtigt, sein Klavier in der angemieteten Wohnung unterzubringen. Das Musizieren in der Wohnung gehöre zu den Gebrauchsrechten des Mieters und zähle zur Ausübung des Persönlichkeitsrechts. Deshalb sei es auch zwingend, dass das Klavier in der Wohnung stehe. Zudem hatte der Mieter im vorliegenden Fall bereits bei den Vertragsverhandlungen deutlich gemacht, dass er Klavier spielt und dies auch weiter tun wolle. In Bezug auf sich selbst machte das Landgericht deutlich, dass es nicht befugt sei, dem Mieter vorzuschreiben, wo er auf seinem Instrument spielt. Zur Erklärung: Der Mieter nutzte sein Klavier als Musiklehrer zur Unterrichtsvorbereitung nur teilweise zu Hause. Zum anderen Teil übte er auch in der Schule. (Aktenzeichen 2/ T 36/05) 5

H&W Frankfurt Haus & Wohnen-Büro jetzt auch am Finanzplatz Frankfurt Die Stärke von Haus & Wohnen ist seit jeher die Konzentration auf das Wesentliche auch was die Standorte angeht. Von der Zentrale in Wiesbaden aus werden gemeinsam mit externen Büros nicht nur die Region Rhein/Main, sondern Kunden auch überregional bedient. Jetzt ist ein weiteres Büro hinzugekommen in Frankfurt am Main. Dies setzt ein Zeichen für noch mehr Kundennähe in einem der wichtigsten Immobilienmärkte Deutschlands. Die vier Haus & Wohnen-Spezialisten für Frankfurt (v.l.n.r.): Harald Kulmus (Finanzierungen), Nikolai Rauen (Versicherungen und Vermögensanlage), Christian Weis und Timo Witzel (beide Finanzierungen). 6 Gewachsene Kundenbasis als Fundament Haus & Wohnen betreut schon seit Jahrzehnten Kunden im Frankfurter Raum. Und mit den Jahren sind es immer mehr geworden auf bewährte Art und Weise: Haus & Wohnen- Kunden sowie Partner empfehlen uns weiter. Der Entschluss, in Frankfurt ein eigenes Büro zu etablieren, ist in erster Linie ein Bekenntnis zu noch mehr Kundennähe für unsere bestehenden Kunden und ihre Empfehlungen. Ein weiterer Grund ist strategischer Natur: Frankfurt und Umgebung sind einer der interessantesten Standorte für Wohnimmobilien in Deutschland. Das neue Büro trägt auch dieser Tatsache Rechnung mit der Absicht, diesen anspruchsvollen Markt mit dem hochwertigen, unabhängigen und partnerschaftlich geprägten Haus & Wohnen-Angebot zu bereichern. Erfahrenes Team als Ansprechpartner und Problemlöser Das speziell für Frankfurt abgestellte Haus & Wohnen- Team besteht aus vier erfahrenen Spezialisten: Harald Kulmus (42) steht in seinem. Berufsjahr. Vorher lernte er Bankkaufmann, studierte Betriebswirtschaftslehre im In- und Ausland und arbeitete dann auf dem Gebiet der Finanzplanung bei einer großen Versicherung. Das neue Haus & Wohnen-Büro befindet sich in Frankfurts südlich gelegenem Stadtteil Niederrad in direkter Nachbarschaft zur Galopprennbahn. Zur Innenstadt, zum Frankfurter Kreuz und auch zum Flughafen Frankfurt sind es nur wenige Autominuten. Nikolai Rauen (29) ist der Spezialist für Versicherungen und Vermögensanlage im Frankfurt-Team. Seine Ausbildung erhielt er durch das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Abschluss als Diplom-Kaufmann und durch eine zweijährige Traineetätigkeit im Vertrieb einer großen Versicherung. Christian Weis (48) ist mit Leib und Seele Finanzierungsspezialist. (Siehe dazu sein Porträt auf Seite 7) Timo Witzel (25) ist gelernter Bankkaufmann und staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent. Er erhielt sein berufliches Rüstzeug im Service-Team einer großen Sparkasse. Auch er ist Spezialist für die private Immobilienfinanzierung. Dem Frankfurt-Team steht natürlich das Know-how, das Netzwerk und das Backoffice der Haus & Wohnen-Zentrale in Wiesbaden jederzeit zur Verfügung. Neue Chancen nutzen auf Gegenseitigkeit In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stand es zu lesen: Während andere deutsche Städte stagnieren oder gar schrumpfen, wird Frankfurts Einwohnerzahl aller Voraussicht nach weiter wachsen. Laut einer Studie soll sie bis 2040 um fast zehn Prozent auf dann ca. 720.000 Einwohner steigen. Die hier versammelte Wirtschaftskraft sorgt für Arbeitsplätze und damit für Zuwanderung. Die Aussage der Studie, dass von der Leistungsfähigkeit der Stadt auch die Region profitiert, ist gerade auch für den Markt der Wohnimmobilien von großer Bedeutung. Denn wer hier arbeitet möchte auch hier wohnen und oft auch Wohneigentum erwerben. Ganz gleich, ob eine Eigentumswohnung mit Mainblick, ein Reihenhaus im Umland oder eine Villa im Taunus, das Haus & Wohnen-Team in Frankfurt ist auf alle Kundenwünsche vorbereitet von der maßgeschneiderten Finanzierungslösung bis zum verantwortungsvollen Versicherungsschutz.

WUSSTEN SIE, DASS... Aufbewahrungspflicht für immobilienbezogene Rechnungen Privatpersonen, die von Unternehmen für eine Werklieferung oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück eine Rechnung erhalten haben, müssen sie zwei Jahre lang aufbewahren. Statt der Rechnung wird auch ein Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage anerkannt. Bei einem Verstoß können bis zu 500 Euro Bußgeld verhängt werden. Der Aussteller der Rechnung muss auf die neue Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen auf dem Rechnungsbogen hinweisen beispielsweise durch eine Formulierung wie: Seit dem.8.2004 sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, diese Rechnung zwei Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem 3.2. des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird. I H R E A N S P R E C H P A R T N E R Wiesbaden F. J. Bielefeld 06 /8 90 90-85 Günter Eschweiler 06 /8 90 90-84 Jens Göbel 06 /8 90 90-86 B. Grundel 06 /46 45 69 Dietmar Huth 06 /8 90 90-56 Frank Kappesser 06 /8 90 90-87 Alexander May 06 /8 90 90-94 Dieter Meyerhoff 06 /8 90 90-92 Jens Meuser 06 /8 90 90-55 Thomas Ott 06 /8 90 90-53 Thomas Schmitt 06 /8 90 90-95 Christopher Simon 06 /8 90 90-24 Stefan Ulbrich 06 /8 90 90-93 G. Votava 06/842654 Externe Büros Timm Großkurth 0 6 26/22 58 64 Kai Jürgensen 06 7/4 82 26 48 Klaus Kailer 0 6 28/85 38 86 Harald Kulmus 069/3003878-5 Detlef Kemena 063/8384245 Rainer Kihm 06894/88600 Erika Krull 0 67 32/96 49 93 Wolfgang Küster 0 6 26/22 58 59 Karl-J. Meth 0 6 23/44 0 Sieglinde Metzler 0 6 50/54 28 60 Gerhard Müller 0 64 3/59 07 75 Michael Olsson 0 72 48/69 90 Norbert Pinne 06 7/4 73 40 Nikolai Rauen 0 69/3 00 38 78-59 Peter Schmidt 02 2/3 80 9 73 Horst Simon 0 62 4/3 46 59 Christian Weis 0 67 32/83 84 Timo Witzel 069/3003878-57 H & W P E R S Ö N L I C H PROFESSIONELLE FINANZIE- RUNGEN SIND SEIN HOBBY Gibt es im Erwerbsleben etwas Schöneres, als wenn der Beruf gleichzeitig auch die Lieblingsbeschäftigung ist? So jedenfalls erging und ergeht es Christian Weis schon seit mehr als zehn Jahren als Mitglied des Haus & Wohnen-Teams. Mit Finanzen beschäftigte er sich schon immer gern und Finanzierungen haben es ihm dabei ganz besonders angetan. Es sind die Gestaltungsmöglichkeiten, die mich reizen. Wenn ich damit Wünsche erfüllen oder Probleme lösen kann, dann freue ich mich mit meinen Kunden. Ob es sich um Sonderwünsche wie eine Zinsfestschreibung für 20 Jahre oder um hohe Sondertilgungsoptionen handelt er findet einen Weg. An Haus & Wohnen weiß er zu schätzen, dass ihm für seine Finanzierungskonzepte die gesamte Bandbreite des Marktes zur Verfügung steht, verbunden mit der Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern und Produkten. So kann er seinen Kunden mehr bieten als Hausbank-Standards oder Online-Massenware. Privat ist Christian Weis am liebsten gesellig bevorzugt natürlich gemeinsam mit seiner Familie. Zu ihr zählen nicht nur Ehefrau Adila und zwei große Töchter (2 und 8), sondern auch ein Golden Retriever. Aber er bringt es auch gerne fertig, sich mit seinem Nachbarn im Schrebergarten nebenan zum entspannten Grillen zusammenzusetzen und zwar auch im Winter, wenn es schneit. 7 F Ü R S I E G E S U R F T WWW.HAUSUNDGRUND.DE Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft für Immobilienbesitzer Eigenheimbesitzer haben eine Lobby: Den Haus & Grund e.v., der zum Verband des Jahres 2005 gekürt worden ist. Diese Auszeichnung verdient hat sich Haus & Grund unter anderem mit seiner Interessenvertretung für seine Mitglieder nach innen und außen. Verbandsmitglieder werden unterstützt durch Rechtsrat (z.b. Prüfung von Kaufverträgen, Gestaltung von Mietverträgen), Wirtschaftsrat (z.b. Mieter Solvenzcheck, Verkehrswertermittlung), Baurat (z.b. Baubegleitung, Bauabnahme) oder Hausrat (z.b. Bauschadenermittlung, Energieberatung). Nach außen artikuliert Haus & Grund die Standpunkte und Interessen von Immobilienbesitzern gegenüber Politik, Rechtsprechung und Behörden.

H & W K N O W - H O W - E C K E Risikolebensversicherung Finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene aber günstig 8 Wer als Allein- oder Hauptverdiener eine Lebenspartnerin bzw. einen Lebenspartner oder gar Kinder hat, trägt eine ganz besondere Verantwortung. Er oder sie steht in der Pflicht für finanzielle Sicherheit zu sorgen, auch über den schlimmsten Fall hinaus. Die richtig konzipierte Risikolebensversicherung stellt hier geeignete Sicherheitslösungen zur Verfügung, die zudem vergleichsweise günstig zu haben sind. Verpflichtungen eingeht, sollte zur Absicherung für den schlimmsten Fall eine Risikolebensversicherung abschließen. Oft macht dies auch die finanzierende Bank zur Bedingung. Eine andere Strategie für die Gestaltung der Risikovorsorge kann die Absicherung der laufenden Verpflichtungen mit einer Risiko-Rente sein. Sie schließen die Versorgungslücke zwischen gesetzlichen Rentenzahlungen und den monatlich fällig werdenden Zahlungen. Besondere Überlegungen sind anzustellen, wenn Versicherter und begünstigte Hinterbliebene nicht verheiratet sind. Auch die Frage nach der Erbschaftsteuer sollte vor dem Abschluss der Versicherung geklärt sein. Mit anderen Worten: Fachkundige und verantwortungsvolle Beratung ist unerlässlich. Die Experten von Haus & Wohnen stehen Ihnen mit ihrer umfangreichen Erfahrung gerne zur Verfügung. Risikolebensversicherung: Verstirbt die versicherte Person, erhalten die Hinterbliebenen einen vereinbarten Geldbetrag ausbezahlt. Es passiert nicht nur den anderen Die Statistik bringt es an den Tag: Zwischen sechs und sieben Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 8 Jahren verlieren ein Elternteil. Zu 75 % ist es der Vater, der zu früh verstirbt. Ganz gleich, ob dieses Schicksal Verheiratete oder eine Lebensgemeinschaft trifft, zum großen Schmerz über den Verlust eines Menschen kommen dann oft auch erhebliche finanzielle Schwierigkeiten: Ein Großteil des Einkommens fällt weg, während die laufenden Verpflichtungen weiter zu bezahlen sind. Eine Situation, die niemandem zu wünschen ist. Deshalb ist eine entsprechende Vorsorge nicht nur überlegenswert, sondern sollte zur Grundausstattung jedes Versicherungskonzepts für Partnerschaft und Kinder zählen. Finanzielle Sicherheit für den schlimmsten Fall Der Name der Risikolebensversicherung ist ihr Programm: Die Versicherung des Todesfallrisikos nicht weniger und nicht mehr. Dies bedeutet, dass beim Versterben des Versicherten ein zuvor mit dem Versicherer vereinbarter Geldbetrag ausgezahlt wird. Entscheidend für den Versicherungsnehmer ist, was ihn die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen kostet. Für die Höhe der Beiträge gilt prinzipiell: Männer zahlen mehr als Frauen, Raucher mehr als Nichtraucher. Auch Berufe mit einem höheren Gefahrenpotenzial bringen höhere Prämien mit sich. Je jünger das Einstiegsalter in die Versicherung, umso niedriger der Jahresbeitrag. Auch die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit des Vertrags 0, 20 oder mehr Jahre schlagen sich in der Beitragshöhe nieder. Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass sich die Angebote der unterschiedlichen Risikolebensversicherer in ihrer Höhe oft deutlich unterscheiden. Deshalb lohnt sich ein Preisvergleich: Was beim einen für etwa 5 Euro pro Monat zu haben ist, kann beim anderen doppelt so viel und mehr kosten. Auf den Versicherungsbedarf kommt es an Gerade, wer im Rahmen einer Immobilienfinanzierung langfristige finanzielle Ihr spezialisierter Ansprechpartner: Dietmar Huth Tel.-Durchwahl: 06 / 8 90 90 56 E-Mail: dietmar.huth@haus-wohnen.de Impressum Haus & Wohnen GmbH 6587 Wiesbaden Mosbacher Straße 9 Telefon (06) 8 90 90-0 Fax (06) 8 90 90-2 Internet www.haus-wohnen.de V.i.d.P: J. Becker, A. Fink Inhalt ohne Gewähr Druckstand: 06/ Konzept/Realisierung: m/p/m DigitalAgentur Telefon (063) 95 69-20 info@digitalagentur-mpm.de www.digitalagentur-mpm.de