I. Wieso im Jurastudium? II. Was für Möglichkeiten gibt es an der Uni Bayreuth? III. Was sind die Voraussetzungen? IV. Konkrete Beispiele (Englisch & Französisch) V. Pro & Contra
4 Semesterwochenstunden (SWS) Fremdsprache mit Fachbezug sind verpflichtend für die Anmeldung zum Staatsexamen Fachspezifische Fremdsprachen für Jura: Englisch Spanisch Italienisch Französisch Russisch
Was bedeutet fachspezifisch? Einblick in eine fremde Rechtsordnung Vergleichender Blick auf ausländische Rechtsfragen Fremdsprachliches juristisches Fachvokabular Wie wird das vermittelt? Juristische Vorlesungen zum ausländischen Recht in fremder Sprache Sprachkurse am Sprachenzentrum mit Fachbezug
Lohnt es sich, auch über die Pflichtkurse hinaus Sprachen zu lernen? Ermöglicht Arbeit an internationalen Sachverhalten Arbeitgeber wünschen sich Fremdsprachenkenntnisse Ermöglicht Auslandsaufenthalt Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse anhand des Fremdsprachenzertifikats UNIcert (bundesweit anerkanntes praxisorientiertes Ausbildungs- und Prüfungssystem mit sprach-, fachund institutionsübergreifender Gültigkeit) ggf. Freischussverlängerung (bei hohem Umfang der )
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UNIcert-Sprachen
Weitere Fremdsprachen (ohne Fachbezug) Portugiesisch Schwedisch Swahili Tschechisch Türkisch Arabisch Altgriechisch Bambara Chinesisch Hausa Japanisch Koreanisch Latein Niederländisch Polnisch
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Grds. keine Vorkenntnisse nötig, um mit einer Sprache anzufangen Man beginnt dann mit allgemeinsprachlichen Grund- oder Aufbaukursen Bei Vorkenntnissen Hochstufung möglich durch computerbasierten Test durch Nachweis von bestimmten (vom Sprachenzentrum festgelegten) Sprachzertifikaten durch Einstufungstest (schriftlich und/oder mündlich) beim Dozenten (Voraussetzung für Teilnahme an Einstufungstest z.t. längerer Auslandsaufenthalt)
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IV. Konkrete Beispiele (Englisch & Französisch) Englisch Voraussetzungen für die Teilnahme an der fachsprachlichen Ausbildung: Placement Test danach ggf. Vorstufenkurs (allgemeinsprachlich) und/oder Aufbaukurs für Rechtswissenschaftler English for Lawyers 1 4 (jeweils 2 SWS) Landeskundekurse
Voraussetzungen Unicert III in Englisch Aufbaukurs für Rechtswissenschaftler English for Lawyers 1 English for Lawyers 2 Allgemeinsprachlicher Spezialisierungskurs Voraussetzungen Unicert IV in Englisch English for Lawyers 3 English for Lawyers 4 Landeskunde 1 Landeskunde 2 oder Mediation for Lawyers oder Advanced Legal Communication
Französisch Voraussetzungen für die Teilnahme an der fachsprachlichen Ausbildung: Grundkurse 1 4 (jeweils 4 SWS) Aufbaukurs Befreiung möglich Introduction au droit francais Le droit des contrats Spezialisierungskurs (Wirtschaft oder allgemeinsprachlich) (kursiv = für Unicert III nötige Kurse)
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Pro Zusatzqualifikation Abwechslung vom Lernalltag Deutlicherer Blick auf eigene Rechtsordnung Vorbereitung für Auslandsaufenthalt Contra Zusätzlicher Zeitaufwand In den meisten Veranstaltungen Anwesenheitspflicht
Fragen? Weitere Informationen unter: http://www.sz.uni-bayreuth.de/ http://www.jura.unibayreuth.de/de/studium_lehre/fremdsprachenausbildung