PFARRBRIEF- SONDERAUSGABE ZUR in den Pfarrgemeinden St. Antonius und St. Pius
Liebe Mitglieder unserer Pfarrgemeinden St. Antonius, Künzell und St. Pius, Fulda! Sie halten eine Sondernummer des Pfarrbriefes in Ihren Händen zur Pfarrgemeinderatswahl am 7. und 8. November 2015. Bereits im Pfarrbrief des Monats Oktober haben wir Sie darüber informiert, dass es künftig einen Pfarrgemeinderat (PGR) für die beiden Pfarrgemeinden St. Antonius, Künzell und St. Pius, Fulda aufgrund der überaus positiven Zusammenarbeit in den vergangenen 7 ½ Jahren geben wird. Nunmehr möchten wir Sie über folgendes näher informieren: Briefwahl, Wahlberechtigte aus anderen Pfarrgemeinden, Informationen zum Familienwahlrecht, Wahllokal und Öffnungszeiten, Wie viele Stimmen haben Sie? Aufteilung der PGR-Sitze auf die beiden Pfarrgemeinden St. Antonius und St. Pius, Kandidatenliste und Bilder mit Namen, Alter, Beruf der Kandidaten. Briefwahl o Sie haben bereits Ende September erstmals Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung zur PGR-Wahl am 7. und 8. Nov. 2015 erhalten. Sie können mit dieser Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Briefwahl bis zum 5. November bei ihrem zuständigen Pfarramt stellen. Sollten Sie in einer anderen Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz aber bei uns Ihre Heimat gefunden haben, dann können Sie auch in St. Antonius oder St. Pius ihren PGR wählen und gewählt werden. Wenden Sie sich dazu an unsere Pfarrämter in St. Antonius oder St. Pius. Dort wird Ihnen eine Bestätigung des Pfarramtes des Hauptwohnsitzes für Wähler, die in einer anderen Pfarrei wählen wollen und Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste ausgestellt.
Bei der PGR-Wahl im Bistum Fulda haben alle Katholiken ein aktives Wahlrecht. Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, üben sie das Wahlrecht in ihrer Pfarrgemeinde persönlich aus. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren gilt das Familienwahlrecht. Bei diesem Wahlrecht üben Eltern und Sorgeberechtigte treuhänderisch das Wahlrecht ihrer Kinder aus. Sie geben für jedes katholisch getaufte Kind eine zusätzliche Stimme ab. Beachten Sie dabei bitte folgendes: Vater und Mutter erklären gegenüber dem Wahlvorstand, wer das Wahlrecht für ihre unter 16jährigen Kinder ausübt: o Durchbeide Elternteile im Wahllokal oder o durch einen Elternteil (wenn der andere Elternteil nicht zur Wahl kommt) durch Vorlage der schriftlichen Erklärung des Nichterschienenen (siehe Seite 8). Familien mit nur einem katholischen Elternteil (z. B. konfessionsverschiedene Ehe): Der katholische Elternteil wählt für alle katholischen Kinder unter 16 Jahren: (Erklärung des anderen Partners ist nicht nötig!) Familien mit nur einem Elternteil oder Sorgeberechtigten: Es genügt die (mündliche) Erklärung über das Sorgerecht. Die/der Alleinerziehende, Getrenntlebende oder nach bürgerlichem Recht Geschiedene wählt für alle katholischen Kinder unter 16 Jahren, für die Sorgerecht besteht. Geben Eltern keine Erklärung ab, dann o wählt die Mutter für das älteste Kind unter 16 Jahren, o wählt der Vater für das zweitälteste Kind unter 16 Jahren, o wählt die Mutter für das drittälteste Kinder unter 16 Jahren o usw. (Diese Regelung gilt z. B. auch, wenn nur ein Elternteil ohne die schriftliche Erklärung des andern alleine erscheint dann kann dieser aber nur für die ihm zugeordneten Kinder wählen-.)
Das Wahllokal für die Gemeindemitglieder von St. Pius befindet sich in der St.-Pius-Kirche und die Öffnungszeiten sind dort wie folgt: o 7.11.2015 von 16.15 h bis 18.15 h o 8.11.2105 von 08.30 h bis 10.30 h Das Wahllokal für die Gemeindemitglieder von St. Antonius befindet sich in der St.-Antonius-Kirche und die Öffnungszeiten sind dort wie folgt: o 7.11.2015 von 17.30 h bis 19.30 h o 8.11.2015 von 10.00 h bis 12.00 h Wie viele Stimmen dürfensie abgeben? Jede/r Wähler/in hat 15 Stimmen, es dürfen also nicht mehr als 15 Namen zusammen in beiden Pfarrgemeinden angekreuzt werden, (sonst ist der Wahlzettel ungültig!). Sie dürfen für St. Pius 5 Stimmen abgeben und für St. Antonius 10 Stimmen! Die beiden noch amtierenden Pfarrgemeinderäte haben in ihren letzten Sitzungen die Größe des neuen Gremiums gemäß der Katholikenzahl festgelegt. Die Kandidaten für den neu zu wählenden PGR können Sie mit Bild, Namen, Alter und Beruf dieser Sonderausgabe des Pfarrbriefes entnehmen. Meine Bitte ist: Gehen Sie zur Wahl! Die Kandidaten und damit die Pfarrgemeinden brauchen Ihre Unterstützung. Mit ihrer Wahl unterstützen Sie auch unsere zukünftige Arbeit in den nächsten vier Jahren im Bereich der Seelsorge. Danke, dass Sie sich in einer und für eine lebendige Pfarrgemeinde engagieren! Ihr Pfarrer Rudolf Liebig
Kandidaten St. Antonius, Künzell Balzter, Jochen Dr. Besler-Vogel, Brähler, Dieter 36 Jahre Kirsten 50 Jahre 51 Jahre Architekt Tagesmutter Versicherungskfm. Fladung, Christa Fladung, Wolfgang Heil, Anette 63 Jahre 64 Jahre 47 Jahre Hausfrau Rentner Arzthelferin Kraus, Gabriele Mehler, Carsten Pachen, John 67 Jahre 41 Jahre 56 Jahre Hausfrau Softwareentwickler Operationsmanager
Parieß, Andrea Scheuring, Dietmar Schneider, Christa 51 Jahre 48 Jahre 69 Jahre Hotelbetriebsw. Kfz.-Meister Rentnerin Schultheis, Christine Schwab, Stefan Zecha, Anja 67 Jahre 47 Jahre 47 Jahre Kfm. Angestellte Unternehmer Hausfrau Erklärung zum Familienwahlrecht Pfarrgemeinderatswahl 7./8. November 2015 Erklärung (wenn nur ein Elternteil zur Wahl gehen kann) Als Mutter*/Vater*/Mitsorgeberechtigte(r)* erkläre ich mich hiermit einverstanden, dass mein(e) Ehepartnerin* /Ehepartner*/ Mitsorgeberechtigte(r)* die Stimmabgabe für unser(e) unter 16jähriges(n) Kind(er) ausübt. (*Nichtzutreffendes streichen) Ort/Datum. (Unterschrift des nicht wählenden Elternteils)
Kandidaten St. Pius, Fulda Herbert, Agnes Kirschmann, Irene Katzenmeier, Maria 69 Jahre 28 Jahre, 49 Jahre Hausfrau Einzelhandelskauffrau Fernmeldeobersekr. Kraus, Cornelia Leitsch, Christoph Neidert-Nebel, 46 Jahre 52 Jahre Nadine 40 Jahre Sekretärin Techn. Betriebswirt Dipl.Soz./Relig.päd.