W9 911 10 000 02 14 Printed in Germany. Code of Conduct. Sozialcharta. Ja. Der MANN+HUMMEL Kodex. www.mann-hummel.com



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Transkript:

W9 911 10 000 02 14 Printed in Germany Code of Conduct. Sozialcharta. Ja. Der MANN+HUMMEL Kodex. www.mann-hummel.com

02 MANN+HUMMEL Gruppe Vorwort 03 Was uns wichtig ist. Seit 1941. Als global handelndes und erfolgreiches Unternehmen haben wir nicht nur eine klare Vision: Leadership in Filtration by inspired people delivering outstanding solutions and superior results. Sondern auch eine besondere Verantwortung. Diese wollen wir auch in Zukunft leben. Noch entschiedener und bewusster. Die stabile Basis aller Entscheidungen und allen unternehmerischen Tuns bilden unsere Werte sowie das Bekenntnis zu den geltenden Gesetzen und zu allgemeinen sozialen und ethischen Grundsätzen. Von links: Frank B. Jehle, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung Alfred Weber, Vorsitzender der Geschäftsführung Manfred Wolf, Geschäftsführer Geschäftsbereich Automobil + Industrie Nun wurden sie im MANN+HUMMEL Kodex, bestehend aus dem Verhaltenskodex (Code of Conduct) und der gemeinsamen Erklärung über Grundsätze sozialer Verantwortung der MANN+HUMMEL Gruppe (Sozialcharta), schriftlich festgehalten. Dies geschieht auch mit dem Ziel, mit diesem Kodex einen weltweiten Standard zu setzen, der alle Mitglieder der MANN+HUMMEL Gruppe eint.

04 MANN+HUMMEL Gruppe Vorwort 05 Er ist damit ebenfalls ein Beispiel für unser Selbstverständnis, im globalen MANN+HUMMEL Netzwerk zu denken und zu handeln. Im Code of Conduct sind die bei MANN+HUMMEL bestehenden Verhaltensgrundsätze zusammengefasst und festgeschrieben. Die mit dem Euro-Betriebsrat und der International Metalworkers Federation (IMF) vereinbarte Sozialcharta enthält die Grundzüge sozialer Verantwortung. Beide zusammen bilden den MANN+HUMMEL Kodex. Umfassend gültig. Für alle. Weltweit. Beide gemeinsam dienen dem Ziel, die Grundprinzipien menschlichen Zusammenlebens und Arbeitens für alle, die bei und mit uns arbeiten, verbindlich zu regeln, zu kommunizieren, zu achten und zu wahren. Zum Nutzen aller. Zum Nutzen einer werteorientierten Unternehmensführung. Und zum Nutzen unseres Unternehmenserfolgs, unserer Beschäftigungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und damit unserer Zukunftssicherung. Jedes Regel-Werk ist nur so gut, wie es gelebt wird, erlebbar ist und als fester Bestandteil in den Arbeitsalltag integriert wird. Wir bitten Sie, uns in diesem Bestreben zu unterstützen und so die Verwirklichung unserer Ziele zu ermöglichen. Wenn Sie Fragen zum MANN+HUMMEL Kodex haben oder auf Missstände aufmerksam machen wollen, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten, die Ihnen der MANN+HUMMEL Kodex einräumt sei es über den Vorgesetzten, die Geschäftsführung, die externen Ombudsleute oder in Fragen zur Sozialcharta auch über die lokale Arbeitnehmervertretung. Auf den folgenden Seiten finden Sie alles, was für die Einhaltung und Verwirklichung des MANN+HUMMEL Kodex wichtig und wertvoll ist: den Code of Conduct wie auch die Sozialcharta. Alfred Weber Frank B. Jehle Manfred Wolf

06 MANN+HUMMEL Gruppe Inhalt 07 Inhalt 08 08 10 Verhaltenskodex (Code of Conduct) Vorwort I. Grundsätzliche Verhaltensanforderungen 20 20 21 24 Sozialcharta Präambel I. Ziele II. Durchführungsgrundsätze 12 II. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten 14 III. Vermeidung von Interessenkonflikten 15 IV. Umgang mit Unternehmenseigentum, keine private Nutzung 15 V. Umgang mit Informationen 16 VI. Umwelt, Sicherheit und Gesundheit 17 VII. Interne Organisation, Umsetzung der Richtlinie 18 VIII. Beschwerden und Hinweise

08 MANN+HUMMEL Gruppe Verhaltenskodex (Code of Conduct) 09 Verhaltenskodex (Code of Conduct) Vorwort Der Verhaltenskodex wie auch die Grundzüge sozialer Verantwortung, die mit dem Europäischen Betriebsrat und der International Metalworkers Federation (IMF) am 27. Mai 2008 vereinbart wurden, sind Ausdruck des Selbstverständnisses von MANN+HUMMEL und Basis des internen und externen Handelns des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. MANN+HUMMEL ist sich seiner Verantwortung als global handelndes Unternehmen und der damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Der Verhaltenskodex findet Anwendung auf alle Gesellschaften der MANN+HUMMEL Gruppe in allen Geschäftsbereichen und allen Ländern. Sollte nationales Recht in Widerspruch zu einer Leitlinie des Verhaltenskodex stehen, findet das nationale Recht Anwendung. Sollte ein lokaler Handelsbrauch oder eine lokale Gewohnheit im Widerspruch zu einer Regelung des Verhaltenskodex stehen, ist der Verhaltenskodex zu befolgen. Jeder Mitarbeiter ist gehalten, nach diesen Verhaltensrichtlinien zu handeln. Verstöße gegen diese Grundsätze werden von MANN+HUMMEL nicht toleriert. In Zweifelsfällen wenden sich die Beschäftigten vertrauensvoll an ihren Vorgesetzten, an die zuständige Organisation oder die Geschäftsführung oder den benannten Ombudsleuten, die den Austausch vertraulich behandeln werden. Die Erfolgsfaktoren von MANN+HUMMEL sind: externe und interne Kundenorientierung, bereichsübergreifendes Denken und Handeln, Ziel- und Ergebnisorientierung, Motivation und Leistungsorientierung wie auch Entwicklung und Förderung. Der Verhaltenskodex ist eine verbindliche Leitlinie für alle Mitarbeiter und Unternehmen der MANN+HUMMEL Gruppe weltweit, einschließlich der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates, der Führungskräfte, der Arbeitnehmer, aller Vertreter von MANN+HUMMEL, wie Berater, Beauftragte und selbständige Unternehmer, sowie der Personen, die den Beschäftigten funktional gleichwertig eingesetzt werden (z. B. Leiharbeitnehmer), und der Lieferanten von MANN+HUMMEL. MANN+HUMMEL stellt den Verhaltenskodex den Mitarbeitern weltweit als Leitfaden zur Verfügung, um ethische und rechtliche Fragen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit für MANN+HUMMEL auftreten können, zu erkennen und zu beantworten. MANN+HUMMEL behält sich vor, den Verhaltenskodex jederzeit anzupassen oder aufzuheben. Jedes Mitglied der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates, jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter sowie andere Vertreter von MANN+HUMMEL sind dafür verantwortlich, sich mit dem Inhalt des Verhaltenskodex vertraut zu machen. Der Verhaltenskodex erwähnt nicht ausdrücklich alle Richtlinien und Regelungen, die in der MANN+HUMMEL Gruppe Anwendung finden, diese gelten weiterhin ergänzend zum Verhaltenskodex.

10 MANN+HUMMEL Gruppe Verhaltenskodex (Code of Conduct) 11 I. Grundsätzliche Verhaltensanforderungen 1.1 Beachtung von Gesetzen MANN+HUMMEL bekennt sich ausdrücklich zu Recht, Gesetz sowie zu abgeschlossenen Verträgen und erwartet dasselbe von seinen Geschäftspartnern. Jeder Mitarbeiter hat die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnungen zu beachten. Verstöße gegen Gesetze, Verträge oder gegen den Verhaltenskodex werden nicht toleriert und können arbeitsrechtliche Sanktionen zu Folge haben. 1.2 Respektvoller Umgang intern und extern Die Vielfalt der Menschen sowie eine wertschätzende Grundhaltung und Umgangsweise sind die Grundlage des Erfolges von MANN+HUMMEL. MANN+HUMMEL anerkennt und wertschätzt die persönlichen und individuellen Unterschiede aller Mitarbeiter. MANN+HUMMEL ist bestrebt, allen Mitarbeitern anspruchsvolle, sinnvolle und befriedigende Möglichkeiten der persönlichen und beruflichen Entwicklung anzubieten. 1.3 Führung, Verantwortung und Aufsicht, Integrität des Unternehmens Die Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung. Es ist ihre Aufgabe, die Erfolgsfaktoren bewusst zu leben und diese bei ihren Mitarbeitern entsprechend zu fördern. Die Führungskräfte sichern den Erfolg von MANN+HUMMEL, nehmen ihre besondere Verantwortung wahr und leben die Erfolgsfaktoren, indem sie bei ihren Mitarbeitern das Bewusstsein für Kundenorientierung aktiv fördern, die Interessen der MANN+HUMMEL Gruppe stets über die Interessen des eigenen Bereichs stellen, die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen aktiv suchen und verbessern und ihren eigenen Bereich im Sinne der Unternehmensstrategie ständig entwickeln. Sie werden Ziele und Erfolge kompetent, offensiv und konsequent anstreben, ihre Mitarbeiter umfassend und rechtzeitig über alle wichtigen Themen informieren, Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung klar und eindeutig delegieren, die Identifikation und Loyalität mit dem Unternehmen stärken, in der Zusammenarbeit und im Team vertrauensvollen und offenen Umgang entwickeln und ihre Mitarbeiter regelmäßig fair beurteilen und individuell als Coach fordern und fördern. Diskriminierung, sexuelle oder persönliche Belästigung, Benachteiligung oder Beleidigung werden nicht geduldet. Der Umgang miteinander ist offen und ehrlich, geprägt von Respekt und Verantwortung. Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern. Jede Führungskraft nimmt ihre Organisations- und Aufsichtspflichten kompetent wahr und ist dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Gesetzesverstöße geschehen, die durch ordnungsgemäße Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können. Dies gilt auch im Fall der Delegation einzelner Aufgaben.

12 MANN+HUMMEL Gruppe Verhaltenskodex (Code of Conduct) 13 II. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten 2.1 Einhaltung wettbewerbsrechtlicher und kartellrechtlicher Anforderungen Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten. In Zweifelsfällen ist auch hier die Genehmigung des zuständigen Geschäfts- oder Zentralbereichsleiters einzuholen. Eine stabile geschäftliche Zusammenarbeit zum Nutzen aller kann es nur bei einem fairen Wettbewerb und strikter Einhaltung der Rechtsordnung geben. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet die nationalen und internationalen Regeln des fairen Wettbewerbs zu achten und einzuhalten und keine Handlungen vorzunehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen. Insbesondere dürfen Mitarbeiter keine Gespräche mit Wettbewerbern über Preise oder Kapazitäten führen. Die Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Produktionsprogrammen ist ebenso unzulässig wie die Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen oder die Absprache mit Wettbewerbern über Preise oder einen Wettbewerbsverzicht. 2.2 Anbieten und Gewähren von Vorteilen MANN+HUMMEL überzeugt durch Preis, Leistung, Qualität und Eignung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Kein Mitarbeiter darf anderen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit direkt oder indirekt unberechtigt Vorteile anbieten, versprechen, gewähren oder billigen, weder in Form von Geldgeschenken noch in Form von anderen Leistungen. Werbegeschenke sollen wertmäßig so gestaltet sein, dass ihre Annahme den Empfänger nicht in eine irgendwie geartete verpflichtende Abhängigkeit bringt. Im Zweifelsfall ist der Empfänger zu bitten, sich den Erhalt von seinem Vorgesetzten vorab schriftlich genehmigen zu lassen. Die Gewährung von üblichen Gegenüber Behörden und anderen Amtsträgern haben Geschenke zu unterbleiben. Die Zusammenarbeit mit zugelassenen Beratern, Vermittlern oder Agenten erfolgt ausschließlich auf Basis von Verträgen, die sicherstellen, dass diese keine unberechtigten Vorteile anbieten oder gewähren und die lokale Rechtsordnung und die Anforderungen des Verhaltenskodex einhalten. 2.3 Fordern und Annehmen von Vorteilen Kein Mitarbeiter darf seine dienstliche Stellung dazu benutzen, Vorteile zu fordern, sich oder einem Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen. Die Annahme von üblichen Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert ist zulässig. In Zweifelsfällen und bei nicht nur geringwertigen Geschenken wird der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten über das an ihn gerichtete Angebot informieren. 2.4 Einladungen Die Aussprache und Annahme von Einladungen zu Veranstaltungen oder Geschäftsessen (von geringem Wert) setzt voraus, dass diese freiwillig erfolgen, einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und im Rahmen der gewöhnlichen Zusammenarbeit stattfinden. Im Zweifelsfall ist die Genehmigung des Vorgesetzten einzuholen.

14 MANN+HUMMEL Gruppe Verhaltenskodex (Code of Conduct) 15 2.5 Umgang mit Spenden Über die Vergabe von Spenden entscheidet die Geschäftsführung. 2.6 Geldwäsche Die MANN+HUMMEL Gruppe unterstützt alle erforderlichen Maßnahmen um in ihrem Einflussbereich Geldwäsche, d. h. das Einschleusen kriminell erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern, zu unterbinden. 2.7 Embargo- und Exportkontrolle MANN+HUMMEL verpflichtet sich sicherzustellen, dass durch die Geschäftstätigkeit internationale Embargo- oder Exportkontrollbestimmungen, der Länder in denen MANN+HUMMEL aktiv ist oder die dort angewandt werden, nicht verletzt werden. In Fällen, in denen die Exportkontrollbestimmungen voneinander abweichen, ist der Rat der Rechtsabteilung einzuholen und der Vorgang der Geschäftsführung der Gesellschaft zur Entscheidung vorzulegen. III. Vermeidung von Interessenkonflikten MANN+HUMMEL legt Wert darauf, dass die Mitarbeiter im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten. Dennoch können Interessenkonflikte zwischen Mitarbeitern und diesen nahe stehenden Personen (Familienangehörigen) und MANN+HUMMEL auftreten. Um solche Konflikte zu vermeiden, legt der Verhaltenskodex Verfahrensgrundsätze fest, die einen Ausgleich des Interesses des Mitarbeiters an seiner Privatsphäre und den Interessen des Unternehmens sicherstellen. Aus diesem Grund wird der Mitarbeiter Situationen, aus denen sich eine Einschränkung seiner persönlichen Objektivität und Unabhängigkeit ergeben kann, wie Nebentätigkeiten und Beteiligungen an Geschäftspartnern oder Wettbewerbern, anzeigen. Diese möglichen Interessenkonflikte werden von MANN+HUMMEL geprüft. Eine Anzeigepflicht besteht nicht bei Erwerb von börsengehandelten Werten oder reinen Vermögensanlagen in nicht erheblichen Umfang. IV. Umgang mit Unternehmenseigentum, keine private Nutzung Die von MANN+HUMMEL zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und Betriebsmittel werden wirtschaftlich, sachgemäß und sorgfältig behandelt. Die private Nutzung ist ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich gestattet. V. Umgang mit Informationen 5.1 Grundlage einer vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit ist die wahrheitsgemäße und korrekte Berichterstattung im Rahmen der internen und externen Kommunikation. Pressemitteilungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung bzw. des von der Geschäftsführung Beauftragten veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Weitergabe unternehmensinterner Informationen an Dritte. Für die Wettbewerbsfähigkeit von MANN+HUMMEL ist es unerlässlich, dass interne Angelegenheiten und schützenswerte Informationen vertraulich behandelt werden. Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu wahren, gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

16 MANN+HUMMEL Gruppe Verhaltenskodex (Code of Conduct) 17 MANN+HUMMEL berücksichtigt die mit Dritten bestehenden Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit. 5.2 MANN+HUMMEL ist sich der Bedeutung der Informationssicherheit für das Unternehmen sowie für den einzelnen Mitarbeiter bewusst und gewährleistet einen effektiven Schutz von Informationssicherheit und Datenschutz. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für eindeutig festgelegte Zwecke erforderlich ist. Der Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf personenbezogene Daten und Unternehmensdaten muss sichergestellt werden. Die Verwendung von Daten muss für den einzelnen Betroffenen transparent sein, wie auch die Rechte auf Auskunft und Berichtigung sowie auf Widerspruch, Sperrung und Löschung gewahrt werden. Zu diesem Zweck hat MANN+HUMMEL eine Informationsschutzrichtlinie und eine Datenschutzrichtlinie verabschiedet, die weitere Einzelheiten regeln. VI. Umwelt, Sicherheit und Gesundheit 6.1 Der Umwelt- und Ressourcenschutz sowie die Abfallvermeidung haben sowohl im Rahmen der Entwicklung als auch bei der Produktion von Produkten eine hohe Priorität. MANN+HUMMEL kommt den einschlägigen Umweltschutzanforderungen nach. Missstände unverzüglich abgestellt. 6.2 Die ganzheitliche Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hat ebenfalls einen hohen Stellenwert. MANN+HUMMEL ist sich der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern bewusst und gewährleistet die Vorsorge gegen Unfallgefahren, wie auch die Mitarbeiter in der täglichen Arbeit für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge tragen. Im Rahmen interner Prozesse werden die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Einrichtung gesundheitsorientierter Arbeitsplätze sichergestellt und etwaige Missstände unverzüglich abgestellt. VII. Interne Organisation, Umsetzung der Richtlinie 7.1 Die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, die Trennung unvereinbarer Tätigkeiten (Funktionstrennung) und die strikte Vorgabe für eine lückenlose Dokumentation sind Bestandteile der internen Organisation von MANN+HUMMEL, um Unregelmäßigkeiten insbesondere im Auftrags- und Lieferwesen vorzubeugen. Soweit angemessen und sinnvoll, werden Alternativangebote eingeholt. Die Finanz-, Bilanz- und sonstigen Berichte und Aufzeichnungen werden ordnungsgemäß erstellt und geben angemessen die Transaktionen und finanzielle Verhältnisse, in Übereinstimmung mit den allgemein und von MANN+HUMMEL anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen, wieder. Es werden keine außerbuchhalterischen Konten und/oder Bücher geführt.

18 MANN+HUMMEL Gruppe Verhaltenskodex (Code of Conduct) 19 7.2 Die Mitarbeiter werden regelmäßig über den Inhalt, Sinn und Zweck des Verhaltenskodex informiert bzw. geschult. 7.3 Die Beachtung der Leitlinie liegt zunächst in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters. Jedes Mitglied der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrates, jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter hat die persönliche Verantwortung, den Verhaltenskodex sowie die für die Tätigkeit erforderlichen weiteren Richtlinien von MANN+HUMMEL zu kennen und zu verstehen. Führungskräfte und Mitarbeiter, die dieser Verantwortung nicht nachkommen oder gegen Regelungen der Kodex verstoßen, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen und ggf. rechtlichen Konsequenzen rechnen. kodex sollte sich jeder Mitarbeiter telefonisch, schriftlich oder per E-Mail direkt an die von MANN+HUMMEL benannten externen Ombudsleute gem. Anlage, die Geschäftsführung von MANN+HUMMEL oder die interne Revision wenden, die diese Angelegenheit auf Wunsch auch vertraulich behandeln. Mitarbeiter, die einen möglichen Gesetzesverstoß oder die Verletzung des Verhaltenskodex im guten Glauben melden, haben deswegen keinerlei Nachteile zu befürchten. Die Geschäftsführung Die menschliche Erfahrung zeigt, dass organisatorische Grundsätze nur Erfolg haben, wenn sie von entsprechenden Kontrollmaßnahmen begleitet werden. Dies geschieht unter anderem in Gestalt angemessener Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen durch die Interne Revision. Die Interne Revision ist angehalten, bei ihrer Prüfung auf die Einhaltung des Verhaltenskodex zu achten und entsprechende Prüfkriterien anzuwenden. VIII. Beschwerden und Hinweise Bei Fragen oder Hinweisen zu dem Verhaltenskodex oder Unsicherheiten hinsichtlich seiner Anwendung und Auslegung sollten sich die Mitarbeiter an ihren Vorgesetzten wenden, der dann ggf. nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung und der Geschäftsführung eine Klärung herbeiführt. Bei Beschwerden oder Hinweisen auf eine mögliche Verletzung des Verhaltens-

20 MANN+HUMMEL Gruppe Sozialcharta 21 Sozialcharta Gemeinsame Erklärung über Grundsätze sozialer Verantwortung der MANN+HUMMEL Gruppe Präambel Die fortschreitende Globalisierung der Waren- und Kapitalmärkte ermöglicht es transnationalen Konzernen, globale Produktions- und Vertriebsnetze zu schaffen. Mit diesem globalen Netzwerk geht auch eine soziale Verantwortung einher, die Grundprinzipien menschlichen Zusammenlebens und Arbeitens zu achten. Die Konzernleitung sowie die nationalen und internationalen Arbeitnehmervertretungen bekennen sich zu dieser sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung der MANN+HUMMEL Gruppe als global handelndes Unternehmen. Auf Basis einer werteorientierten Unternehmensführung sollen die Chancen für den Unternehmens- und Beschäftigungserfolg genutzt werden und mögliche Risiken eingeschränkt werden. Dies ist letztlich auch für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und damit für die Zukunftssicherung der MANN+HUMMEL Gruppe und ihrer Beschäftigten von Bedeutung. Die Konzernleitung und die nationalen und internationalen Arbeitnehmervertretungen geben sich für die weltweite Geschäftstätigkeit der MANN+HUMMEL Gruppe nachfolgende Ziele und Durchführungsgrundsätze. Die Verwirklichung erfolgt unter Berücksichtigung der in den verschiedenen Ländern und Standorten geltenden Gesetze sowie in Anerkennung der unterschiedlichen Kulturen. I. Ziele Die nachfolgenden grundlegenden Ziele und Durchführungsgrundsätze orientieren sich an den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und berücksichtigen neben den nationalen Gesetzen insbesondere die IAO-Übereinkommen Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182. In der MANN+HUMMEL Gruppe werden die international anerkannten Menschenrechte respektiert. 1.1 Freie Wahl der Beschäftigung Die Beschäftigung in der MANN+HUMMEL Gruppe ist frei gewählt. Zwangs- und Pflichtarbeit (einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeit) nach der Definition der IAO-Übereinkommen Nr. 29 und 105 wird abgelehnt. 1.2 Keine Diskriminierung Chancengleichheit und Gleichbehandlung, ungeachtet ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruhen, werden in der MANN+HUMMEL Gruppe gewährleistet. Die Beschäftigten werden wegen ihrer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder betrieblichen Arbeitnehmervertretung weder bevorzugt noch benachteiligt.

22 MANN+HUMMEL Gruppe Sozialcharta 23 1.3 Keine Kinderarbeit 1.6 Arbeitszeit Auf Basis der IAO-Übereinkommen Nr. 138 und 182 dürfen Kinder in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden; ihre Würde ist zu respektieren und ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden. Die allgemeinen Vorgaben über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung werden in der MANN+HUMMEL Gruppe beachtet. 1.4 Vereinigungsfreiheit Das Recht aller Beschäftigten, kollektive Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen, wird anerkannt. Die MANN+HUMMEL Gruppe und die jeweiligen Arbeitnehmervertretungen arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Auch bei strittigen Auseinandersetzungen bleibt es das Ziel, eine tragfähige Zusammenarbeit auf Dauer zu bewahren. 1.5 Vergütung Die Vergütung in der MANN+HUMMEL Gruppe beachtet ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechtes die jeweils gesetzlich garantierten Mindestentgelte, die Mindestnormen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche und orientiert sich am jeweiligen Arbeitsmarkt. In der MANN+HUMMEL Gruppe werden die jeweiligen nationalen Regelungen und Vereinbarungen zur Arbeitszeit und zu regelmäßigem bezahlten Erholungsurlaub eingehalten. 1.7 Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie die Arbeitssicherheit haben in der MANN+HUMMEL Gruppe einen hohen Stellenwert. In der MANN+HUMMEL Gruppe werden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen gewährleistet. Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist ein wichtiges Element der Unternehmenspolitik. Ein Vorschlagsrecht zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz der nationalen Arbeitnehmervertretungen wird anerkannt. 1.8 Qualifizierung In der MANN+HUMMEL Gruppe werden die Beschäftigten grundsätzlich auf der Grundlage ihrer funktionsspezifischen Qualifikationen und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert. Eine zielgerichtete kontinuierliche und bedarfsorientierte Qualifizierung der Beschäftigten wird unterstützt, um so ein hohes Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen.

24 MANN+HUMMEL Gruppe Sozialcharta 25 II. Durchführungsgrundsätze 2.3 Regelmäßige Beratung Die Ziele und Durchführungsgrundsätze dieser gemeinsamen Erklärung gelten in der MANN+HUMMEL Gruppe weltweit. Wie die in der Richtlinie Code of Conduct festgehaltenen Leitlinien sind sie Bestandteil der Unternehmenskultur und Ausdruck des Selbstverständnisses der MANN+HUMMEL Gruppe und dienen als Basis des internen und externen Handelns des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. 2.1 Kommunikation Die Inhalte dieser gemeinsamen Erklärung werden innerhalb der MANN+HUMMEL Gruppe in geeigneter Form in der jeweiligen Landessprache kommuniziert. Die Art der Information wird mit der Arbeitnehmervertretung vor Ort im Rahmen der Gesamtkommunikationsstrategie der MANN+HUMMEL Gruppe beraten. Über die Einhaltung der Ziele sowie die Umsetzung der Durchführungsgrundsätze dieser gemeinsamen Erklärung wird einmal jährlich unter Beteiligung des IMF/ EMB im Euro-Betriebsrat beraten. 2.4 Beschwerden / Hinweise Bei Beschwerden oder Hinweisen auf eine mögliche Verletzung dieser gemeinsamen Erklärung kann sich jeder Mitarbeiter direkt an seinen Vorgesetzten oder an die jeweilige lokale Arbeitnehmervertretung sowie auch an die von MANN+HUMMEL benannten externen Ombudsleute wenden, die diese Angelegenheit auf Wunsch auch vertraulich behandeln. Mitarbeiter, die einen möglichen Gesetzesverstoß oder die Verletzung dieser gemeinsamen Erklärung im guten Glauben melden, haben deswegen keinerlei Nachteile zu befürchten. 2.2 Einbeziehung von Geschäftspartnern und Zulieferern 2.5 Schlussbestimmungen Geschäftspartner und Zulieferer der MANN+HUMMEL Gruppe werden unterstützt und ermutigt, in ihren Unternehmen vergleichbare Grundsätze einzuführen, umzusetzen und in ihrer Unternehmenspolitik zu berücksichtigen. Die MANN+HUMMEL Gruppe erwartet von ihren Geschäftspartnern und Zulieferern, diese Grundsätze als Basis für gegenseitige Beziehungen anzuwenden, und sieht darin ein geeignetes Kriterium für dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Diese gemeinsame Erklärung wird mit dem Tag der Unterzeichnung wirksam. Aus ihr können keinerlei individuelle Ansprüche oder Ansprüche Dritter abgeleitet werden. Verbindlich ist nur die deutsche Fassung dieser Erklärung. Ludwigsburg, 27. Mai 2008 Für die MANN+HUMMEL Gruppe Für den Euro-Betriebsrat Für die International Metalworkers Federation (IMF)

26 MANN+HUMMEL Gruppe Notizen 27