Zusammenfassung LIVE-Chat zum Thema: Schwanger ist man nie allein! Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben. Sie sind schwanger, haben viele Fragen und suchen eine Ansprechpartnerin? Sie möchten klären, welche Möglichkeiten und Perspektiven es für Sie gibt? Sie benötigen Informationen über Hilfsmöglichkeiten, finanzielle Unterstützung und gesetzliche Grundlagen? Sie haben Fragen zur vorgeburtlichen Diagnostik? Die Schwangerschaftsberatungsstellen unterstützen ratsuchende Frauen (und Männer) in ihrer Lebenssituation rund um die Schwangerschaft. Moderator: Liebe Chat-Besucher und Besucherinnen, der Live Chat mit unseren heutigen Chatpartnerinnen Susanne Lubig (Caritas Mecklenburg e.v.) und Stefanie Henschel (AWO Soziale Dienste ggmbh, Westmecklenburg Kreisverband Schwerin-Parchim e.v.) hat soeben begonnen. Sie können jetzt ihre Fragen stellen. Susanne Lubig und Stefanie Henschel (v.l.n.r.) beim Live Chat
> Hallo Frau Lubig, hallo Frau Henschel, wann kann ich eigentlich eine Hebamme in Anspruch nehmen? Viele Grüße Martina Hallo Martina, Sie müssen so früh wie möglich eine Hebamme suchen. Eine Hebamme die mit zur Geburt kommen soll, sollten Sie relativ zeitnah kontaktieren. Sie können sich an Ihre Krankenkassen wenden. Dort finden Sie eine Übersicht über alle Hebammen in Ihrer Region. Auch in den Familienzeitschriften gibt es Übersichten. Wenn Sie uns sagen aus welcher Region Sie kommen, dann können wir Ihnen ggf. auch gern konkreter weiterhelfen. Die Geburtsvorbereitung, Rückbildung und Nachsorge werden von den Krankenkassen getragen. Einen Überblick über alle Schwangerschaftsberatungsstellen in Mecklenburg- Vorpommern finden Sie auf dem Landesportal (http://www.mecklenburgvorpommern.eu/cms2/landesportal_prod/landesportal/content/de/familie_und_ges undheit/ehe-_und_familienberatungen/schwangerschafts- Beratungsstellen/index.jsp). > Gibt es finanzielle Leistungen für schwangere Frauen und Familien und wenn ja gibt es da einen Rahmen der eingehalten werden muss. Vielen Dank für Ihre Antwort Gruß Angelika
Hallo Angelika, es gibt eine Landesstiftung "Stiftung Hilfe für Frauen und Familien Mecklenburg- Vorpommern". Das ist eine Unterstützung für die Anschaffung der Erstausstattung, welche jedoch einkommensabhängig ist. Anträge können über die Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden. Schwangere im ALG II Bezug werden ebenfalls unterstützt - bei Mehrbedarf für Schwangere (monatliche Leistung), Umstandsbekleidung, Erstausstattung und Erstausstattung Kinderzimmer (einmalige Leistung). Ergänzend können Sie auch einen Beitrag aus der oben genannten Stiftung erhalten. Wir beraten Schwangere und deren Familien und unterstützen bei der Antragsstellung. Die Leistungen für Familien mit Kindern sind sehr umfangreich. Gerne werden Sie dazu in allen Schwangerschaftsberatungsstellen informiert. Liebe Grüße Susanne Lubig und Stefanie Henschel > Hallo Frau Lubig, Frau Henschel, kann ich mit meiner Freundin gemeinsam zur Schwangerschaftsberatung kommen? Lieben Gruß Martin Hallo Martin, gern können Sie gemeinsam mit Ihrer Freundin zur Beratung kommen. Es gibt viele interessante Informationen die für beide Elternteile hilfreich sind (z.b. Elternzeit des Vaters, Geburtsvorbereitungskurse für Paare).
> Hallo, welche Behördengänge sind nach der Geburt des Kindes am wichtigsten? Viele Grüße nach Schwerin Katharina Hallo Katharina, der erste Weg ist das Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes. Dort bekommen Sie die Geburtsurkunde, welche Voraussetzung für alle anderen Anträge ist. Oftmals arbeiten die Standesämter und die Krankenhäuser zusammen, so dass man die Formalitäten bereits in der Klinik erledigen könnte. Danach sind die drei wichtigsten Anträge: Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse zur Versicherung des Kindes. > Hallo, ich habe einen Sohn (1 Jahr alt) und lebe getrennt von seinem Vater. Dieser bezahlt für das Kind neuerdings keinen Unterhalt mehr. Was kann ich machen? LG Petra Hallo Petra, als erstes empfehlen wir das persönliche Gespräch mit dem Vater. Sollte eine Klärung so nicht möglich sein, hilft das Jugendamt. Dort können Sie eine sogenannte Beistandschaft beantragen, durch die das Jugendamt bevollmächtigt wird den Unterhalt durchzusetzen. Ggf. kommt die Beantragung eines Unterhaltsvorschusses in Frage, welchen Sie beim Jugendamt beantragen können. Liebe Grüße und viel Erfolg
> Hallo Frau Lubig, hallo Frau Henschel, ich habe vor 5 Jahren ein Kind verloren und habe immer noch schwer daran zu tragen. Kann ich damit auch zu Ihnen in die Schwangerschaftsberatung kommen? Annika Hallo Annika, auch für Trauerbegleitung nach der Verlust eines Kindes finden Sie in den Schwangerschaftsberatungsstellen die richtigen Ansprechpartnerinnen. Es ist ein ganz wichtiger Teil unserer Arbeit Frauen auch in dieser Situation zur Seite zu stehen und das oft auch nach sehr langer Zeit. Vielen Dank! Ihre www.familienbotschaft-mv.de