Müllgebühren Steiermark - Veröffentlichung der Kosten und Gebührenberechnung (transparent) - Grundgebühr nicht pro Person (familienfreundlich) - Variable Gebühr mit ökologischen Anreiz (ökologisch) - Gemeindeverbände (effizient, serviceorientiert) - keine indirekten Steuern auf Betriebskosten (sozial) Veröffentlichung der Kosten Die Gemeinde soll zum Jahreswechsel die Kosten für das letzte Jahr sowie die Prognose für das kommende Jahr veröffentlichen. So kann sich jeder in der Gemeinde informieren, wofür die Müllgebühren verwendet werden. Beispiel ohne Biomüll für eine Gemeinde Verursacher Kosten Abholung Tonnen 82.867 Entsorgung Restmüll 30.879 Fixkosten (Verwaltung, Bauhof, usw.) 37.918 Grünschnitt 13.191 Sonstige Abfälle (Sperrmüll, Papier) 52.046 Gefährliche Abfälle 6.820 Erlöse ASZ/Altmaterial -38.097 Gesamtkosten 185.624 Veröffentlichung Gebührenaufteilung Damit einfach nachvollzogen werden kann, wie sich die Müllgebühren für einen Haushalt ergeben, soll die Berechnung der Müllgebühren pro Haushalt/Tonne veröffentlich werden. In der Steiermark ist eine Teilung nach Grundgebühr und variablen Gebühren vorgesehen, die Berechnungsgrundlage soll daher auch für beide Teile getrennt veröffentlich werden. Beispiel pro Containergröße ohne Verwiegesystem: In der Gemeinde werden alle 4 Wochen in Summe Container mit einem Volumen von 228.680 Litern abgeholt. Variable Gebühr pro Liter = (Abholung Tonnen + Entsorgung Restmüll) / Gesamtvolumen (82.867 + 30.879) / 228.680 = 0,497 => 50 Cent pro Liter Grundgebühr pro Liter = (Gesamtkosten exkl. variable Gebühren) / Gesamtvolumen
71878 / 228.680 = 0,3143169494490117 => 32 Cent pro Liter Tonne (Liter) Grundgebühr variable Gebühr Gesamt 80 25,60 40,00 65,60 120 38,40 60,00 98,40 240 76,80 120,00 196,80 1100 352,00 550,00 902,00 Gebührengestaltung Solidaritäts- und Verursacherprinzip Grundsätzlich werden zwei Systeme unterschieden: Solidaritätsprinzip und Verursacherprinzip. Beim Solidaritätsprinzip werden die Kosten relativ unabhängig oder mit relativ einfachen Faktoren wie Tonnenvolumen aufgeteilt. Das Verursacherprinzip versucht die Müllgebühren möglichst so weiter zu verrechnen wie diese verursacht werden. Vergleichsbeispiel mit unterschiedlichen Kosten: Kosten Solidaritätsprinzip Verursacherprinzip Entsorgung Restmüll Pauschale pro Tonne Abholung Restmüll Pauschale pro Tonne Sperrmüll in Grundgebühr pro kg verrechnet pro Abholung und Tonne pro kg im AWZ verrechnet Grünschnitt in Grundgebühr extra Säcke müssen bezahlt werden Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Das Verursacherprinzip mag zwar auf den ersten Blick fairer wirken, ist aber mit mehr bürokratischen Aufwand verbunden und nicht überall umsetzbar. Im städtischen Bereich führt die Verwiegung von Müll dazu, den Container des Nachbarn zu nutzen. Natürlich kann dieser verschlossen werden hier stellt sich dann aber die Kosten-Nutzen Frage, da der Verwiegechip auch zusätzlich bezahlt werden muss. Es bleiben immer Kosten übrig, die nicht direkt zugeordnet werden können, wie z.b. öffentliche Müllbehälter, Mitgliedsbeitrag Abfallwirtschaftsverband oder Verwaltungskosten - diese müssen dann solidarisch aufgeteilt werden. Jede Gemeinde hat hier aufgrund der Bevölkerungsdichte Möglichkeiten, im Abfallwirtschaftszentrum aber auch der bisherigen Gewohnheiten unterschiedliche
Anforderungen. Daher sollen wie bisher die Gemeinde bzw. Müllverbände entscheiden welches System örtlich das sinnvollste ist. Die Systeme sollen sich aber an diesen beiden Varianten orientieren, bzw. Kombinationen davon anbieten. In manchen Gemeinden werden hier ganz neue Systeme erfunden, diese sind aber zumeist fragwürdig und negative Auswirkungen fallen dann erst mit der Zeit auf. Grundgebühr Für die Grundgebühr werden in der Steiermark die unterschiedlichsten Modelle für die Aufteilung verwendet. pro Haushalt / Anschluss pro Person pro Tonnenvolumen Staffelung nach Haushaltsgröße mit konkreten Zahlen Kombination aus Haushalt und Personen Unserer Meinung nach ist die Grundgebühr pro Person im Solidaritätsprinzip problematisch, wenn Kinder unabhängig vom Alter gleich bewertet werden. Über die Grundgebühr wird zum Beispiel die Entsorgung für Papier abgedeckt, der Container wird pro Haushalt/Anschluss abgeholt und somit entstehen gleich hohe Kosten unabhängig von den Personen im Haushalt. Es ist sogar anzunehmen, dass größere Haushalte hier kostendeckender funktionieren, da für die Papiermenge auch ein Erlös erzielt wird und somit die Abholkosten eher abgedeckt sind. Bei Sperrmüll oder Grünschnitt ist fraglich, ob ein Haushalt mit sechs Personen (Paar + 4 Kinder) wirklich gerechtfertigt pauschal den dreifachen Betrag von einen Paar bezahlt. Für familienfreundliche Gemeinden empfehlen wir daher, dass die Grundgebühr nicht pro Person sondern über die anderen Varianten. pro Haushalt / Anschluss pro Tonnenvolumen leichte Staffelung o 1 Person - 30 Euro o 2 Personen - 40 Euro o 3 Personen - 50 Euro usw. Variable Gebühren Unter variable Gebühren müssen die Abholgebühren für die Tonnen berücksichtigt werden. Unserer Meinung nach ist es logisch, dass auch die Entsorgungskosten für Restmüll hier berücksichtigt werden, das ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Bei den variablen Gebühren stellt sich die Frage, ob und wie man Haushalte fördert die weniger Restmüll erzeugen. Verwiegesystem Ein Verwiegesystem soll ein Anreiz sein, die Kosten für die Entsorgung sind aber relativ niedrig und machen nicht mehr den großen Teil der gesamten Kosten aus. Für die Verwiegung muss man einen Chip bezahlen und es besteht die Gefahr, dass auch bei niedrigem Preis pro Kilogramm der Restmüll, um etwas zu sparen, wo anders "entsorgt" wird. Eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, ist eine Mindestmenge, diese soll aber nicht größer als ein Drittel der Durchschnittsmenge sein. In manchen Gemeinden beträgt die Mindestmenge, die verrechnet wird, 2/3 der Durchschnittsmenge, es stellt sich dann die Frage warum überhaupt noch verwogen wird. pro Abholung In Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte wird von manchen Gemeinden ein Modell praktiziert, wo die Müllabfuhr einfach jede Woche fährt und man kann seine Tonne so oft raustellen wie man möchte. Über eine Mindestanzahl von zum Beispiel fünf Entleerungen pro Jahr wird verhindert dass Haushalte ihren Restmüll anderweitig "entsorgen". Dies ist ein guter Anreiz zur Mülltrennung ist aber nur in Gemeinden mit hoher Bevölkerungsdichte sinnvoll, in ländlichen Gemeinden würde durch die unnötig langen Wege zu hohe Kosten verursacht. pro Tonnenvolumen Das am weitesten verbreitete Modell ist die Gebühr pro Tonnenvolumen, die Abholkosten entstehen der Gemeinde grundsätzlich auch pro Tonnengröße da darin auch die Miete für die Tonne enthalten ist. Um hier Haushalte, die wenig Restmüll verursachen, zu belohnen, sollte die Gemeinde flexibel bei der Zuteilung sein. Es sollte keine bzw. nur geringe Vorgaben für größere Container geben, d.h. wenn 80l, 120l und 240l angeboten werden sollte man selbst entscheiden können welche Größe sinnvoll ist. Für Einzelpersonenhaushalte sollte auch ein Angebot auf Halbe Tonnen überlegt werden, d.h. man schafft die Möglichkeit, sich die Tonne mit einem Nachbarn zu teilen. Windelcontainer
Als familienfreundliche Gemeinde sollten Windelcontainer gratis angeboten werden, eine Alternative sind gratis Windelsäcke oder ein Bonus, den manche Gemeinden für Kinder bis zu drei Jahren gutschreiben (Verwiegesystem). Abholintervall In der Steiermark werden je nach Abfallwirtschaftsverband unterschiedliche Abholintervalle für Haushalte empfohlen: - alle 2 Wochen - alle 4 Wochen - alle 6 Wochen - alle 8 Wochen Im städtischen Bereich sind zwei Wochen von den Kosten kein Problem, in ländlichen Gemeinden ist der Kostenanteil durch die Abholung aufgrund der langen Wege aber sehr hoch. Eine 120l Tonne alle 4 Wochen ist von der Abholung viel preiswerter als eine 80l Tonne alle 2 Wochen. Auf der anderen Seite sind 8 Wochen im Sommer kaum zumutbar, gerade wenn man bedenkt dass Windeln bzw. Windelcontainer auch davon betroffen sind. Es gibt hier aber Modelle mit 6 bzw. 8 Wochen wo, im Abfallwirtschaftszentrum einmal die Woche eine Annahme von Restmüll, Windeln usw. angeboten wird und somit ihren Gemeinden mit sehr niedriger Bevölkerungsdichte niedrige Müllgebühren möglich sind. Gemeindeverbände Warum nicht das, was bei der Wasserversorgung gut funktioniert, auch bei Restmüll und Biomüll übernehmen. Gemeinden mit ähnlicher Bevölkerungsdichte sollte hier überlegen, ob die Müllentsorgung nicht auch gemeinsam geregelt werden kann. Der Abfallwirtschaftsverband ist hier zumeist eine zu große Einheit, z.b. Graz-Umgebung Süd/Nord mit zu unterschiedlichen Gemeinden. Nachbargemeinden könnten sich hier auch auf ein Abfallwirtschaftszentrum mit mehr Öffnungszeiten und mehr Service einigen und so Kosten und somit Müllgebühren sparen. Es gibt hier schon gute Beispiele, wo eine Gemeinde einfach das Abfallwirtschaftszentrum der Nachbargemeinde mitbenutzt.
Unter dem Motto Gemeinsam ist man stärker teilen sich die Kosten für die Verwaltung auf mehrere Personen auf und bei Verhandlungen mit Entsorgungsunternehmen hat man bessere Möglichkeiten. Es wäre damit auch nicht mehr so einfach möglich, dass die Gemeinden über die Müllgebühren zusätzliche Steuern einnehmen. Das ist zwar rechtlich möglich aber generell und speziell aus sozialen Gründen abzulehnen. Haushalte mit geringen Einkommen zahlen einen verhältnismäßig hohen Anteil für Betriebskosten wie Müllgebühren aber auch Wasser und Kanal. Wir sind daher grundsätzlich gegen jede Art von indirekten Steuern auf Betriebskosten.