14.041 Voranschlag 2015



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Transkript:

Antrag Thomas Aeschi Motion zum Finanzplan Fixierung der ordentlichen Ausgaben auf 66 Milliarden Franken Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgaben im Legislaturfinanzplan 2017 2019 auf dem Niveau von 66 Milliarden Franken (~ Höhe des Voranschlags 2014) zu fixieren. Betrachtet man die Ausgaben des Bundeshaushalts über die letzten 24 Jahre, so haben sich die Ausgaben von damals 31,6 Milliarden Franken (Stand 1990) auf knapp 64 Milliarden Franken im letzten Jahr mehr als verdoppelt. Würden unsere Staatsausgaben mit dem gleichen Tempo weiterwachsen, wären wir in 10 Jahren bereits bei einem Budget unseres Bundeshaushalts von mehr als 100 Milliarden Franken. Auch im nächsten Jahr werden die Ausgaben gemäss Vorschlag des Bundesrats um weitre 879 Millionen ansteigen. Kurzfristig stehen aber finanzpolitisch schwergewichtige Projekte an, die prioritär finanziert werden müssen, beispielsweise die Unternehmenssteuerreform III und die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. In Anbetracht dieser Vorlagen verlangt die SVP eine Mässigung bei den Gesamtausgaben des Bundes, d.h. eine Festsetzung des Totals auf 66 Milliarden Franken. Durch diese Massnahme werden namhafte strukturelle Überschüsse aufgebaut, die sodann zur Finanzierung eben dieser Projekte verwendet werden können. Damit können die anstehenden Vorlagen fiskalneutral, also ohne Steuererhöhungen umgesetzt werden.

Antrag Thomas Aeschi Reduktion der Beschaffungszahlungen für Dienstleistungen VA 2015 Reduktion auf CHF 470 Mio. (Stand von 2009) Als Grundlage des Berichts des Bundesrats in Erfüllung eines Postulats (09.4011) zu Transparenz bei den Expertenmandaten der Bundesverwaltung vom 30. Oktober 2013 dient die Statistik für Beschaffungszahlen. Diese weist die Beschaffungskategorie 18 für Dienstleistungen aus, welche sich in die folgenden Positionen aufgliedert: - Allgemeine Beratungs-Dienstleistungen - Informatikdienstleistungen - Betriebswirtschaftliche Beratungs-DL - Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen - Sprach- und Übersetzungsdienstleistungen Gab der Bund 2009 noch 470 Millionen Franken für solche Dienstleistungen aus, wurden nur drei Jahre später bereits 742 Millionen Franken ausgegeben. Eine Steigerung von 58 Prozent. Zur Erinnerung: In derselben Zeitspanne stockte der Bund seine Mitarbeiterzahl um 253 Vollzeitstellen auf. Diese massive Ausgabensteigerung ist nicht erklärbar und noch weniger hinnehmbar. Die SVP fordert deshalb eine Reduktion der Ausgaben für solche Dienstleistungen auf den Stand von 2009.

Antrag Sebastian Frehner 316 Bundesamt für Gesundheit Aufwandkredit VA2015 2 666 914 200 statt 2 816 914 200 (-150 000 000) Ob mit exzentrischen und provokativen HIV-Kampagnen, fragwürdigen Alkohol- und Wurststudien oder tabakfeindlichen Gesetzesvorlagen, das BAG spielt sich als den Bürger erziehenden Moralapostel auf. Diverse staatliche Massnahmen zeugen von der bürger- und weltfremden Ideologie des BAG: So zum Beispiel die erst kürzlich lancierte und sehr fragwürdige HIV Kampagne mit pornographisch-provozierendem Inhalt. Ungeachtet der Konsequenzen, beispielsweise für Kinder und Jugendliche, welche bewusst auch mit solchen Bildern konfrontiert werden, will das BAG offenbar zu einem sexuell offenen Lebensstil erziehen. Auch das inzwischen wieder geschlossene Kompetenzzentrum Sexualerziehung in Luzern, welches mit seinen Plänen der Frühsexualisierung in Kindergarten und Primarschule Aufmerksamkeit erregte und unter Protest eingestellt werden musste, wurde vom BAG subventioniert. Inzwischen fliesst das Geld an die nicht minder fragwürdige Stiftung sexuelle Gesundheit Schweiz. Das BAG veröffentlicht immer wieder umstrittene Studien und instrumentalisiert die schon vor Studienbeginn gewünschten Resultate gekonnt. Neustes Beispiel: die angeblich alkoholbedingten Kosten für die Gesellschaft und Wirtschaft oder die Anti-Wurst-Studie. Bei genauerer Betrachtung stellen sich diese häufig nicht überprüfbaren Statistiken und Studien als wenig wissenschaftlich dar und dienen nur zu Kampagnenzwecken. Ein weiteres Beispiel ist die Tabakprävention: Weil man politisch ein Verbot von Tabak nicht erreichen kann, schikaniert und gängelt man die Kunden und Branche so lang mit Vorschriften, Verboten und Einschränken, bis sich der Handel nicht mehr lohnt. Tabak wird auf die Stufe eines allgemeingefährlichen Giftes gestellt, welches man leider nicht verbieten, aber die Bevölkerung so lange umerziehen kann, bis der Konsum verschwindet. Die Zukunftspläne des BAG sprechen eine deutliche Sprache, nach Tabak und Alkohol, wird unter dem Deckmantel der Gesundheitsförderung noch so mancher Bereich unter staatliche Kontrolle und Obhut kommen: Geplant sind Regelungen betreffend Schall, Laser und UV- Strahlung, folgen werden solche zu Fleisch, Zucker und Fett. Somit wird das ganze Leben

als gefährlich und behütungswürdig definiert und unter dem Vorwand der Gesundheitsprävention der Alltag immer mehr unter staatliche Bürokratie und Überwachung gestellt. Schliesslich ist das BAG zwischen 2007 und 2013 um 70 Stellen auf einen Personalbestand von 476 Angestellten angewachsen. Begründet wird dies unter anderem mit der generellen Präventionstätigkeit des BAG. Von 2010 bis 2014 findet gemäss Finanzplan ein Ausgabenwachstum von jährlich 431 Millionen CHF auf insgesamt 2,9 Milliarden CHF statt. Und dies obwohl Gesundheitspolitik im Grunde genommen vor allem eine kantonale Angelegenheit ist. Die SVP verlangt deshalb eine Kürzung des Gesamtaufwandkredits um 150 Millionen Franken. Die Verteilung der Kürzung auf die einzelnen Voranschlagspositionen kann der Bundesrat vornehmen.

Antrag Sebastian Frehner Band 1, Seite 70 Personalaufwand VA2015 5 506 000 000 statt 5 556 000 000 ( 50 000 000) Der budgetierte Personalaufwand betrug im VA 2014 5,482 Mia. Franken. Für den VA 2015 werden 5,556 Mia. Franken budgetiert. Dies entspricht einem Ausgabenwachstum von 1.3 Prozent (netto 74 Mio. Franken). Die angestrebten Reduktionen beim Personalaufwand von 50 Mio. Franken liegen noch unter dem netto-wachstum von 74 Mio. Franken in dieser Kontengruppe und sind daher als Wachstumsbremse, denn als eigentliche Kürzung zu verstehen. Hinzu kommt, dass jährlich mehrere dutzend Millionen an Kreditresten im Personalbereich anfallen. Ebenso erhalten heute mehr als 80 Prozent der Verwaltungsmitarbeiter automatische Lohnerhöhungen (zusätzlich zur laufenden Teuerungsanpassung). Eine Reduktion von 50 Mio. Franken im Personalbereich sollte damit problemlos möglich sein.

Antrag Sebastian Frehner Sach- und Betriebsaufwand Band 1, Seite 72 VA2015 4 086 000 000 statt 4 536 000 000 ( 450 000 000) Der budgetierte Sach- und Betriebsaufwand betrug im VA 2014 4,268 Mia. Franken. Für den VA 2015 werden 4,536 Mia. Franken budgetiert. Dies entspricht einem Ausgabenwachstum von 6.3 Prozent (netto 268 Mio. Franken). In jüngster Vergangenheit wurde aus dem Sach- und Betriebsaufwand von Millionen an Steuergeldern an gescheiterte Informatik-Projekte verschwendet. Beispielsweise: Führungsinformationssystem Heer (FIS-Heer). Seit Projektbeginn im Jahr 2006 nicht funktionsbereit. Verlust: rund 700 Millionen Insieme (Informatikprojekt der Steuerverwaltung) Aufgrund massiver Kostenüberschreitungen und Zeitverzögerungen gestoppt. Verlust: rund 100 Millionen Mistra (Informatikprojekt des Bundesamts für Strassen) Kostete anstatt der projektierten 43 Millionen rund 95 Millionen. Verlust: rund 52 Millionen Gever Office (elektr. Geschäftsverwaltung) Musste wegen zu hohen Kosten eingestellt werden. Verlust: rund 8 Millionen In Anbetracht dieser verlorenen Gelder müssen dringend Ausgabenkürzungen vorgenommen werden.

Antrag Verena Herzog 306 Bundesamt für Kultur Beiträge und Entschädigungen Band 2A, Seite 43 VA2015 65 666 000 statt 115 666 000 (-50 000 000) Kultur ist nach Ansicht der SVP grundsätzlich weder eine Angelegenheit des Bundes noch der Kantone oder der Gemeinden. Denn eine öffentlich geförderte Kultur läuft immer Gefahr, dass sie dem kurzlebigen modischen Zeitgeist huldigt, statt länger gültige, über die Tagesaktualität hinausgehende Werte zu schaffen. Staatliche Kulturpolitik kann darum höchstens ergänzenden Charakter haben. Denn öffentliche Unterstützung der einen Projekte heisst zugleich immer Diskriminierung aller nicht geförderten Projekte. Privates Mäzenatentum oder Sponsoring sind besser geeignet, vielfältige Entwicklungen zu ermöglichen. Darum sind private Kulturstiftungen und Spenden gezielt zu fördern und steuerlich zu begünstigen. Die SVP verlangt aus diesem Grund eine Kürzung der Beiträge und Entschädigungen beim Bundesamt für Kultur um 50 Millionen Franken. Die Verteilung der Kürzung auf die einzelnen Voranschlagspositionen kann der Bundesrat vornehmen.