Fachliche Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen gemäß 53, 54 SGB XII



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Transkript:

Fachliche Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen gemäß 53, 54 SGB XII September/Oktober 2012 1. Leistungsanbieterin... 2 1.1 Darstellung der Arbeitshaltung... 2 1.2 Dienstsitz und Ausstattung... 2 1.3 Qualifikation... 3 2. Aufnahmekriterien... 3 2.1 Zielgruppe... 3 2.2 Aufnahmevoraussetzungen... 4 2.3 Aufnahmeverfahren... 4 3. Ziele der Betreuung... 4 4. Leistungsangebot... 5 4.1 Leistungsdarstellung nach Bereichen... 5 4.2 Klienten bezogene und übergreifende Leistungen... 7 5. Falldokumentation und Qualität... 8 6. Dauer und Umfang der Betreuung... 9 7. Rechtliche Grundlage der Finanzierung... 9 1

1. Leistungsanbieterin 1.1 Darstellung der Arbeitshaltung Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens verstehe ich in meiner Arbeit als passgenaue Einzelfallhilfe zum selbstständigen und selbstbestimmten Wohnen und Leben für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen im Rahmen der 53, 54 SGB XII. Ich biete ein ganzheitliches umfassendes Hilfeangebot zur Selbsthilfe auf der Grundlage eines vom Klienten und dem Kostenträger erarbeiteten Hilfeplanes an. Während meiner mehrjährigen Berufszeit als Ambulante Betreuerin und auch als Pflegekraft für verschiedene Vereine und Institutionen bin ich immer wieder auf das Bestreben der Klienten zu noch mehr Selbstbestimmtheit gestoßen. Um das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens von den Vereinsstrukturen zu lösen, habe ich mich zur eigenständigen Arbeit entschlossen. Auf diese Weise möchte ich für meine Klienten noch mehr Wahl- und Angebotsfreiheit erreichen, was keinesfalls meine hohe Anerkennung für die Arbeit bestehender Vereine oder Verbände in Frage stellt. Hierbei geht es darum vorhandene Strukturen zu entzerren und für den Hilfebedürftigen einen individuell abgestimmten, bestmöglichen Weg zur Inklusion ausfindig und begehbar zu machen. Der Arbeitseinsatz findet in der gewohnten Umgebung bei der Klientin/dem Klienten zuhause und in dessen sozialem Umfeld statt und begründet sich auf der ethischen Grundhaltung, dass das Wohnen ein soziales Grundbedürfnis des Menschen ist. Zufriedenheit und Wohlbefinden sind abhängig von der Qualität der Wohnbedingungen und der Möglichkeit weitgehend eigenständig und selbstbestimmt zu leben. Als Gründerin und gleichzeitig betreuende Fachkraft des Dienstes gehe ich in meinem Handeln davon aus, dass jeder Mensch über persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, Fähigkeiten und Ressourcen verfügt. Der Klientin/dem Klienten begegne ich mit Achtung und Offenheit gegenüber seiner Persönlichkeit, seinen biographischen Erlebnissen und Erfahrungen. Ich arbeite in dem Bewusstsein, dass meine Sichtweise und Einschätzung stets subjektiv ist und hinterfrage diese somit kontinuierlich unter weitest gehender Mitwirkung und Autonomie des Betreuten. 1.2 Dienstsitz und Ausstattung Für die Erreichbarkeit, die Organisation, die Koordination und Leitung sowie für die Verwaltungsarbeiten steht ein Büroraum mit der Ausstattung moderner Kommunikationsmittel (u.a. Diensthandy und Notebook) zur Verfügung. Der Sitz ist in: 37130 Gleichen Am Gänsemarkt 3 Tel. 05508/999957, Mobil: 0176/78628837 e-mail: rittersusa@web.de Für die Hausbesuche und die Fahrten für und mit den Klienten wird der private PKW der Betreuungskraft genutzt. 2

Die Einrichtung eines Büroraums im Stadtgebiet Göttingen ist als Anlaufstelle und Treffpunkt geplant. 1.3 Qualifikation Als Hauptbetreuungskraft, Leiterin und Verwaltungskraft meines Dienstes verfüge ich über ein Hochschulstudium der Pädagogik mit den Nebenfächern Sozialpolitik und Geschlechterforschung MA. Ich habe eine Zusatzqualifikation als Case Managerin und Pflegeberaterin der Deutschen Gesellschaft für Case und Care. Seit Juli 2010 arbeite ich als ambulante Betreuerin und war mehrere Jahre als pädagogische Fachkraft in der stationären Jugendhilfe tätig. Außerdem arbeitete ich als Pflegekraft und hauswirtschaftliche Unterstützung in der stationären und ambulanten Altenpflege. Für meine Vertretung während der Krankheits- und Urlaubszeiten oder bei Betreuungsengpässen stehen mehrere Honorarkräfte mit einem Hoch- oder Fachhochschulabschluss der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit oder einem vergleichbaren Abschluss des Berufsfeldes mit mindestens einjähriger Berufserfahrung zur Verfügung. 2. Aufnahmekriterien 2.1 Zielgruppe Zielgruppe des Ambulant Betreuten Wohnens sind volljährige Menschen mit einer drohenden oder wesentlichen Behinderung im Sinne des 53 SGB XII, die in einer eigenen Wohnung, allein oder in selbst gewählten Lebensgemeinschaften/ Partnerschaften leben und in der Regel über einen eigenen Mietvertrag verfügen, die beabsichtigen, innerhalb der nächsten 6 Monate aus der Wohnung der Eltern auszuziehen, die über die Kompetenzen zu Selbstversorgungsmöglichkeiten verfügen und zur selbstständigen Lebensführung der ambulanten Hilfe bedürfen und diese Hilfe wollen. Das Angebot richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten an folgenden speziellen/eingegrenzten Personenkreis: Geistig behinderte/ psychisch behinderte/ körperlich behinderte/ seelisch behinderte Menschen/ auch mit Doppeldiagnose Menschen mit chronischen Suchterkrankungen Menschen mit drohenden Behinderungen Ausgeschlossen von der Leistung sind Menschen die aufgrund einer fachärztlichen Diagnose als besonders gewaltbereit eingestuft werden oder Sexualstraftaten begangen haben dauerhaft in stationären Einrichtungen leben 3

2.2 Aufnahmevoraussetzungen Das Wichtigste für den Beginn der Betreuung ist die Motivation der Klientin/des Klienten zur sozialen Integration und deren/dessen Bereitschaft zur Annahme von professioneller ambulanter Unterstützung. Weitere formelle Voraussetzungen für die Betreuungsleistung sind: das Vorliegen oder Einholen einer fachärztlichen Stellungnahme, welche die drohende oder bereits vorhandene Behinderung diagnostiziert das Vorhandensein oder Anmieten von eigenem Wohnraum die begründete Annahme, dass die ambulante Betreuung eine schrittweise Verselbständigung bewirken kann, d.h. ein Mindestmaß an Ressourcen beim Hilfeempfänger vorhanden sein sollte 2.3 Aufnahmeverfahren Im Erstkontakt einer Aufnahmeanfrage erhalten potenzielle Klientinnen und Klienten, Angehörige oder gesetzliche Betreuer/innen umfassende Informationen zu meinem Leistungsangebot und zum weiteren Verfahrensablauf. Mit der Aufnahme der/des Hilfebedürftigen in das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Antrag beim zuständigen Sozialleistungsträger (Landkreis Göttingen) zu stellen, wenn die Klientin/der Klient die anfallenden Betreuungskosten nicht selbst oder in voller Höhe übernehmen kann. Der Kostenträger entscheidet in seiner Bedarfserhebung über den Umfang, die Dauer und ggf. über den Eigenkostenanteil der Betreuungsleistung. Der Betreuungsbedarf wird im Rahmen von bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Grundlage der Inhalte der Betreuung ist der Hilfeplan, der von dem Kostenträger und der Klientin/dem Klienten gemeinsam erstellt wird. Die künftigen Klientinnen und Klienten werden von mir auf Wunsch bei der Antragstellung unterstützt oder zur Hilfeplankonferenz begleitet. Bei dem Einholen der erforderlichen fachärztlichen Stellungnahme kann ich beratend und vermittelnd tätig werden. Mit Beginn der Betreuung wird ein Betreuungsvertrag zwischen der Klientin/dem Klienten und mir abgeschlossen in dem der Inhalt, der Umfang, die Art der Leistung und die Mitwirkungspflichten der Klientin/des Klienten sowie Kündigungsfristen und Zahlungsmodalitäten festgelegt werden. Außerdem benötige ich verschiedene Schweigepflichtentbindungen gegenüber Behörden, Institutionen oder Personen, um für die Klientin/den Klienten tätig werden zu können. 3. Ziele der Betreuung Vorrangiges Ziel des Ambulant Betreuten Wohnens ist die Befähigung der Klientin/des Klienten zu einer möglichst eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung und deren/dessen Inklusion in die Gesellschaft. Die Folgen der bestehenden Behinderung sollen beseitigt oder abgemildert bzw. eine drohende Behinderung soll verhindert werden. Die Wohnfähigkeit im eigenen Wohnraum soll erreicht werden, um möglichst langfristig eine stationäre Unterbringung zu vermeiden. Dazu gehört das Bewusstsein, dass Wohnqualität unmittelbar mit Lebensqualität zusammenhängt. Die Wiederherstellung und Sicherung der 4

materiellen Existenz wird angestrebt. Durch die finanzielle Existenzsicherung wird eine möglichst angstfreie Alltagsbewältigung begünstigt. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen der Klientin/des Klienten sollen mobilisiert und eine Tagesstruktur entwickelt werden. Mit dem Erleben von Selbstwirksamkeit wird die allgemeine Lebenszufriedenheit und Frustrationstoleranz erhöht. Die Auseinandersetzung mit der Erkrankung oder Behinderung und die Akzeptanz der damit einhergehenden Lebensumstände sind im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ein wichtiges Ziel zur Vermeidung einer stationären Unterbringung. Die Behandlungseinsicht und die Fähigkeit der Klientin/des Klienten, sich im Bedarfsfall selbständig Hilfe holen zu können, soll erreicht werden. In der Arbeit mit suchtkranken Klienten stellt ein drogenabstinentes Leben ein Idealziel dar. Dazu sind das Einüben rückfallprophylaktischer Maßnahmen und der Aufbau eines drogenfreien sozialen Umfelds sehr wichtig. Für psychisch erkrankte Klienten sind das Erkennen von Frühwarnsymptomen und das Einüben von Vermeidungsstrategien von enormer Bedeutung. Im Bereich Arbeit sind die Entwicklung einer passenden beruflichen Perspektive und die Ausübung einer angemessenen, bestenfalls existenzsichernden Tätigkeit Ziel der Betreuung. Aufgrund der oftmals hochkomplexen Problemkonstellation des Klienten bedarf es zur Erreichung der genannten Ziele oftmals der Erarbeitung und Umsetzung verschiedener individueller Teilziele, die zum Teil sehr niedrigschwellig ausgerichtet werden müssen. 4. Leistungsangebot Das Ambulant Betreute Wohnen nach 53, 54 SGB XII umfasst überwiegend aufsuchende Hilfeleistungen in Form von Betreuung, Beratung und Begleitung. Als Grundlage für die Hilfeleistungen dient der individuelle Hilfeplan. Die Betreuungsziele und -inhalte orientieren sich an den persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten und insbesondere den Wünschen des Klienten orientieren. Im Rahmen der Einzelfallhilfe mit einer festen Betreuungskraft kann eine vertrauensvolle und kontinuierliche Arbeitsbeziehung aufgebaut werden. Das Leistungsspektrum des Ambulant Betreuten Wohnens reicht von konkreter Hilfestellung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung. Neben der unmittelbaren Einzelfallarbeit mit der Klientin/dem Klienten biete ich Umfeld bezogene Hilfestellung wie z.b. Angehörigenarbeit und Gruppenangebote an. Zu den Gruppenangeboten zählen insbesondere Freizeitangebote, Angebote zur Kontaktpflege, Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Klientinnen und Klienten des Dienstes und Angebote für lebenspraktisches Lernen. Bei Bedarf erfolgt die Vermittlung an ergänzende oder weiterführende Hilfeanbieter. Als Case Managerin gehört es zu meinen Aufgaben, ein Netzwerk verschiedener Personen und Dienste zu mobilisieren, die ihre Arbeit mit dem Klienten berufsgruppenübergreifend planen, koordinieren, durchführen und überprüfen. 4.1 Leistungsdarstellung nach Bereichen Das Betreuungsangebot umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbereiche: 5

1) Finanzielle Sicherung Unterstützung bei der Sicherung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern, Institutionen, Behörden oder Personen Hilfe beim Erlernen des Umgangs mit Geld und wirtschaftlicher Haushaltsführung Hilfestellung bei Anträgen und Formularen Unterstützung bei der Kontoführung Finanzplanung, Sichtung aller Einnahmen und Fixkosten Sicherstellung von Zahlungsverpflichtungen 2) Wohnen Sicherung laufender Mietzahlungen und sonstiger Kosten Unterstützung bei der Organisation des eigenen Wohnraums Hilfe bei der Organisation von Umzug und Renovierung Entgegenwirken von Verwahrlosungstendenzen Kontaktaufnahme zu Vermietern oder Nachbarn in Konfliktsituationen Einschalten von anderen Diensten, z.b. Haushaltshilfe Organisation weiterführender Hilfen, z.b. im Bereich Hausreinigung Förderung des Bewusstseins für Wohnqualität 3) Alltag Einüben lebenspraktischer Fähigkeiten (Anleitung und Unterstützung bei der Haushaltsführung, Einkaufstraining) Erarbeitung einer Tagesstruktur Förderung der Entwicklung von Freizeitverhalten Förderung der Entspannungsfähigkeit 4) Gesundheit Motivation zur Auseinandersetzung mit der Erkrankung Erlernen von Stressbewältigungsstrategien Eindämmung der Ursachen und Folgen einer Suchterkrankung Unterstützung beim Aufbau eines drogenabstinenten Lebensumfelds Unterstützung und Begleitung bei notwendiger Behandlung Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten Erarbeitung einer Strategie zur Rückfallprophylaxe 5) Arbeit Anregung beruflicher Perspektiven Begleitung zu Berufsinformationszentren, Beratungsgesprächen Unterstützung bei Gesprächen mit Arbeitsberatern und Arbeitgebern (Agentur für Arbeit, Behindertenwerkstätten usw.) Kooperation mit potentiellen Arbeitgebern Förderung der Auseinandersetzung mit schulischer oder beruflicher Ausbildung Motivation zur Aufnahme einer beruflichen oder anderen sinnstiftenden Tätigkeit Hilfestellung bei Bewerbungen 6) Soziale Kompetenzen Förderung der sozialen Kontakte und Bindungen (Familie, Freunde, Alltagskontakte) Unterstützung beim Erlernen von Konfliktlösungsstrategien 6

Unterstützung beim Umgang mit Frustration Anregung zur Teilnahme an Gruppenangeboten Förderung des Abbaus von Ängsten in Gruppensituationen 7) Persönlichkeitsentwicklung Förderung zur kritischen Reflexion der eigenen Lebenssituation Anregung bisherige Problemlösungsversuche zu benennen und zu reflektieren Alternative Lösungsversuche und Bewältigungsstrategien betrachten und anwenden Unterschiedliche Lebensentwürfe betrachten und miteinander vergleichen Förderung der individuellen Lebens-und Zukunftsplanung Analyse persönlicher Stärken und Schwächen Ermittlung und Förderung sozialer Kompetenzen Hilfe beim Überprüfen und Verstärken des Selbstwertkonzepts Anregung zur Reflektion und Stärkung des Realitätsbewusstseins Ausbau der individuellen Reflektion- und Kritikfähigkeit 8) Emotionale und psychische Entwicklung Unterstützung bei der Bewältigung von Angst, Unruhe und Spannungen Hilfe zum Erkennen selbst- und fremdgefährdender Verhaltensweisen Hilfe bei der Alltagsbewältigung Anregen der persönlichen Lebensplanung Führen regelmäßiger Einzelgespräche Krankenhauseinweisung vermeiden 9) Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben Anregung und Organisation von Freizeitaktivitäten Begleitung von Freizeitaktivitäten Die kulturelle Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen 10) Krisenintervention 4.2 Klienten bezogene und übergreifende Leistungen Zur Umsetzung der oben angegeben Leistungen gehören neben den direkten Leistungen, die beim Besuch und Kontakt mit der Klientin/dem Klienten erarbeitet werden, die indirekten Leistungen. Dabei unterscheide ich zwischen Arbeiten, die auf den Klienten bezogen sind und übergreifende Arbeiten, die zur Durchführung und Organisation des Dienstes notwendig sind. 1) Klienten bezogene Tätigkeiten: Koordination und Organisation der Hilfeplanung in Form von Case Management Telefonate und Schriftverkehr für den Klienten Gespräche mit Angehörigen, dem sozialen Umfeld des Klienten Einzelfalldokumentation Notwendige Fahrzeiten für und mit den Klienten Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung, im Rahmen einer Nachbetreuung ehemaliger Klienten, bei vorübergehenden stationären Aufenthalten 7

2) Klienten übergreifende Tätigkeiten: Kollegiale Beratung und regelmäßige Supervision Teilnahme an Facharbeitskreisen Fortbildung Bearbeitung von Anfragen Qualitätssicherung Öffentlichkeitsarbeit Leitung, Organisation der Arbeitsabläufe Verwaltungstätigkeiten Sächliche Ausstattung 5. Falldokumentation und Qualität Die Betreuungsleistungen werden bei jedem Zusammentreffen mit der Klientin/dem Klienten auf einem, von beiden Teilnehmern zu unterzeichnenden, Quittierungsbeleg dokumentiert. Aufgezeichnet werden die Betreuungszeiten, die Tätigkeiten und Betreuungsinhalte wie sie unter dem Punkt 4.1 in der Leistungsdarstellung angegeben sind. Dieser Quittierungsbeleg dient neben der fortlaufenden Dokumentation, der Abrechnung mit dem Kostenträger, die nach jedem Betreuungsmonat erfolgt. Die Konzeption wird fach- und bedarfsgerecht fortgeschrieben. Einmal jährlich oder zum Ende des Bewilligungszeitraums der Betreuung ist dem Kostenträger ein Bericht über den gesamten Betreuungsverlauf vorzulegen. Der Jahresbericht gibt Auskunft über die wesentlichen Entwicklungen und Problembereiche der Betreuungsarbeit. Kooperationen mit anderen Diensten werden dargestellt. Die Vertretungskräfte für Urlaub und Krankheit werden im Jahres- oder Abschlussbericht mit ihren Berufsqualifikationen benannt. Um die Qualität der Betreuung zu gewährleisten, werden ausschließlich Fachkräfte (wie in Punkt 1.3) eingesetzt. Das Hilfeangebot und die erbrachten Leistungen werden von mir, in Anlehnung an den zu Beginn der Betreuung erstellten Hilfeplan, überprüft. Bezogen auf die Kategorien des Leistungsangebotes werden die Ziele, Methoden und die Durchführung dargestellt. Die Bewertung der Zielerreichung und die Formulierung neuer Ziele / Anschlussziele werden gemeinsam mit der Klientin/dem Klienten vorgenommen. Alle Aufzeichnungen sind für den Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren. Die Klientin/der Klient hat das Recht die Dokumentation auf Verlangen einzusehen. Bewertungsmaßstäbe für die Ergebnisqualität sind beispielsweise: Soziale Integration im Sinne des Lebens in einer normalen Nachbarschaft mit Kontakten zu anderen Menschen nach den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen Berufliche Integration im Sinne von Arbeit und Beschäftigung Eigenständige Lebensgestaltung in größtmöglicher Unabhängigkeit von Pflege und Betreuung Entwicklung einer angemessenen Lebensperspektive, akzeptierender Umgang mit der eigenen Behinderung Weiterentwicklung und Erhalt von Mobilität und lebenspraktischen Fähigkeiten Vorbeugung und Bewältigung von Krisen und Konflikten Verringerung des anfänglichen Betreuungsumfanges 8

6. Dauer und Umfang der Betreuung Die Intensität und die Dauer der zu erbringenden Leistungen sowie die Betreuungszeiten sind einzelfallbezogen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs im Einzelfall erfolgt verbindlich durch den Sozialhilfeträger. Der Umfang der Betreuungszeit wird in Fachleistungsstunden pro Woche oder Monat angegeben und gilt für die, vom Sozialhilfeträger festgelegte Zeit. In der Regel für ein Jahr. Erheblich veränderte Bedarfe / Mehrbedarfe, die über den bewilligten Betreuungsumfang hinausgehen, werden von mir fachlich begründet auf den Einzelfall bezogen dem Leistungsträger mitgeteilt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist von der Klientin/dem Klienten ein neuer Antrag zu stellen. Bei Beendigung der Betreuung werden die Betreuungsaktivitäten abgeschlossen. Weitere Hilfemöglichkeiten werden von mir gemeinsam mit der Klientin/dem Klienten erarbeitet und geplant. Mit Ende der Betreuungs- oder Bewilligungszeit erstelle ich einen Abschlussbericht nach den Qualitätsrichtlinien zur Dokumentation (siehe Punkt 5). Die Klientin/der Klient kann unter Einhaltung der im Betreuungsvertrag festgelegten Frist von vier Wochen zum Monatsende jederzeit kündigen. Bei Unzumutbarkeit des Betreuungsverhältnisses oder aus wichtigem Grund kann sofort gekündigt werden. Als Leistungserbringerin kann ich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen oder auch bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise sein, wenn die Klientin/der Klient mit ihren/seinen Zahlungen 2 Monate im Rückstand ist oder sie/er ihren/seinen Mitwirkungspflichten wiederholt nicht nachkommt. 7. Rechtliche Grundlage der Finanzierung Die Vergütung der Betreuungsleistungen nach 53, 54 SGB XII erfolgt über die Abrechnung von Fachleistungsstunden, die im Rahmen der individuellen Hilfeplanung für den jeweiligen Klienten durch den zuständigen Sozialleistungsträger bewilligt worden sind. Klienten mit eigenem Einkommen oder Vermögen können auf der Grundlage der 85 ff SGB XII zur Eigenbeteiligung an den Kosten der Betreuungsleistungen herangezogen werden. In der Regel rechne ich meine Vergütung, mit Einwilligung der Klientin/des Klienten, direkt mit dem Sozialleistungsträger ab. Die Fälligkeit der Abrechnung und die Höhe der Vergütung sind im Betreuungsvertrag zwischen der Klientin/dem Klienten und mir als Leistungsanbieterin angegeben. 9