Wirtschaftsförderung Neue EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen ab 01.01.2005



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Transkript:

An unsere Geschäftspartner Stuttgart, den 20. Dezember 2004 Wirtschaftsförderung Neue EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen ab 01.01.2005 Sehr geehrte Damen und Herren, ab 01.01.2005 kommt eine neue Definition der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (so genanntes KMU-Kriterium) zur Anwendung. Das KMU-Kriterium spielt als Fördervoraussetzung in vielen Förderprogrammen eine zentrale Rolle. m Folgenden informieren wir Sie, welche Auswirkungen das neue KMU-Kriterium auf die Förderpraxis der L-Bank hat. 1. Die neue KMU-Definition Die wesentlichen Änderungen sind: Die Schwellenwerte für Umsatz und Bilanzsumme wurden erhöht. Danach gelten nun folgende Größe n- grenzen für KMU: Sie haben weniger als 250 Mitarbeiter. Sie haben einen hresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine hresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR. An die Stelle des einfachen Unabhängigkeitskriteriums tritt eine differenzierte Berücksichtigung von Unternehmensverflechtungen. Dafür hat die EU-Kommission drei Unternehmenstypen definiert, die den unterschiedlichen ntegrationsgrad von Unternehmen abbilden sollen. Der jeweilige Unternehmenstyp bestimmt, ob und zu welchem Prozentsatz Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme der betrachteten Unternehmen in die Berechnung der Schwellenwerte eingehen. Die drei Unterne hmenstypen sind: eigenständige Unternehmen Beteiligungsquoten unter 25 % bzw. keine Beteiligungen Beteiligungsquoten zwischen 25 % und 50 %, wobei keine Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten hresabschlusses besteht verbundene Unternehmen Beteiligungsquoten über 50 % oder Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten hresabschlusses Der neue Berechnungsmodus für Schwellenwerte führt erst bei Beteiligungen ab 25 % zu einer veränderten Vorgehensweise. Für die meisten Unternehmen ist nur die deutliche Erhöhung der Fördergrenzen relevant.

2 Detaillierte Hinweise zu den einzelnen Definitionen und Berechnungsverfahren sind in einem nformationsblatt zusammengestellt und durch ein Prüf- und Berechnungsschema veranschaulicht (siehe Anlage). Das KMU-nfoblatt ist auch im nternet unter www.l-bank.de (Navigation: Geschäftsfelder/Wirtschaft) abrufbar. 2. KMU-relevante Förderprogramme der L-Bank Eine Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen sehen folgende Programme vor: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Starthilfe Baden-Württemberg Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Programm) Beachten Sie bitte folgende Besonderheit beim ELR-Programm: Es gelten weiterhin die alten Schwellenwerte für hresumsatz (40 Mio. EUR) und Bilanzsumme (27 Mio. EUR). Für die Berechnung der Schwellenwerte gelten jedoch die neuen Regelungen. Regionalförderprogramm Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm Bürgschaftsprogramm Wenn das KMU-Kriterium nicht erfüllt werden kann, sprechen Sie uns bitte wegen weitergehender Fördermöglichkeiten an. 3. Ermittlung des KMU-Status durch das Unternehmen Die EU-Kommission geht grundsätzlich davon aus, dass das Antrag stellende Unternehmen selbst feststellt und erklärt, ob es die Voraussetzungen als kleines und mittleres Unternehmen erfüllt. Nach unseren Erfahrungen ist dies in den meisten Fällen unproblematisch, da keine oder nur geringfügige Verflechtungen vorliegen. Die EU-Kommission hat für die Ermittlung des KMU-Status ein Muster einer Selbsterklärung mit Berechnungsformularen vorgeschlagen. Aus diesen Vorgaben hat ein Arbeitskreis des Verbandes Öffentlicher Banken (VÖB) einen vereinfachten Berechnungsbogen entwickelt, den auch die L-Bank einsetzt. Allerdings wenden wir den Berechnungsbogen nur bei Unternehmen an, bei denen Beteiligungen ab 25 % bestehen. Diese Unternehmen müssen den Berechnungsbogen zusammen mit dem Förderantrag bei der Hausbank einreichen. Der Berechnungsbogen ist als Anlage dem Rundschreiben beigefügt. Er ist zusammen mit dem KMU-nfoblatt im nternet unter www.l-bank.de (Navigation: Geschäftsfelder/Wirtschaft) abrufbar. Falls Schwierigkeiten bei der Berechnung der Schwellenwerte auftreten, helfen die Mitarbeiter der L-Bank gerne weiter. 4. Dokumentation und Überprüfung des KMU-Status bei der Hausbank Die Überprüfung des KMU-Status übernimmt bei den KMU-relevanten Kreditprogrammen die Hausbank, bei den Bürgschaften die L-Bank. nsgesamt ergibt sich damit folgende Vorgehensweise: Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Das zu fördernde Unternehmen bestätigt wie bisher auf dem Antragsformular (Antragsformular der KfW Mittelstandsbank) unter Ziffer 4.1, dass es das KMU-Kriterium erfüllt. Die Hausbank dokumentiert formlos in ihren Unterlagen die relevanten Finanzdaten und gegebenenfalls die Beteiligungen mit den j e- weiligen Beteiligungsquoten.

3 Bei Beteiligungen ab 25 % müssen die Unternehmen zusätzlich den Berechnungsbogen ausfüllen und bei Antragstellung einreichen. Der Berechnungsbogen verbleibt bei der Hausbank. Er ersetzt die formlose Dokumentation durch die Hausbank. Die Hausbank überprüft die Angaben des Unternehmens im Antragsformular sowie ggf. im Berechnungsbogen. Sie bestätigt wie bisher in ihrer Stellungnahme (Ziffer 10 des Antragsformulars) die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Antragsteller gemachten Angaben. weitere KMU-relevante Kreditprogramme und ELR-Programm Das zu fördernde Unternehmen bestätigt auf dem Antragsformular, dass es das KMU-Kriterium erfüllt. Die L-Bank wird hierfür auf dem neuen Antragsformular Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm (gültig ab 01. 01. 2005) ein separates Feld unter Ziffer 3.4 vorsehen. Bei Beteiligungen ab 25 % müssen die Unternehmen zusätzlich den Berechnungsbogen ausfüllen und bei Antragstellung einreichen. Der Berechnungsbogen verbleibt bei der Hausbank. Die Hausbank überprüft die Angaben des Unternehmens im Antragsformular sowie ggf. im Berechnungsbogen. Sie bestätigt in der Erklärung der Hausbank (Ziffer 10 des Antragsformulars) die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Antragsteller gemachten Angaben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge auf Zuschüsse aus dem ELR-Programm, die ausnahmsweise über die Hausbank bei der L-Bank eingereicht werden. Hier überprüft die L-Bank den KMU- Status. Bürgschaftsprogramm Bei Anträgen auf Risikoübernahme liegen der L-Bank in der Regel umfangreiche nformationen zu den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen vor. Falls KMU-relevante Beteiligungen ab 25 % vorliegen, gehen die Mitarbeiter der L-Bank auf die Unternehmen zu und erheben mit ihnen gemeinsam die Daten für den Berechnungsbogen. Komplizierte Fälle können auch im persönlichen Gespräch geklärt werden. Die L-Bank übernimmt gleichzeitig die Überprüfung des KMU-Status. Die Hausbank ist hiervon nicht tangiert. Falls Sie Fragen zur neuen KMU-Definition und ihrer Anwendung in der L-Bank haben, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter (Hotline 0711 122-2345). Bei Fragen zum Bürgschaftsprogramm wenden Sie sich an Herrn Herbert Gruber (Tel. 0711 122-2627). Mit freundlichen Grüßen Dr. Manfred Schmitz Walter Weik Günther Diewald

nformationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl. der EU L 124/36 vom 20.05.2003. 1. Definition der KMU Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen hresumsatz oder eine hresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen hresumsatz oder eine hresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen hresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine hresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten hresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unterbzw. überschreitet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der hresarbeitseinheiten (JAE), d.h. der Anzahl der während eines hres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen. n die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, ausgenommen die unter Punkt 2 genannten öffentlichen Anteilseigner. Die Einhaltung der formalen Beurteilungskriterien darf weder zum Missbrauch noch zu einer Umgehung der KMU-Definition führen. 2. Definition der Unternehmenstypen Verbundene Unternehmen (VU) sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Ein Unternehmen ist verpflichtet einen konsolidierten hresabschluss zu erstellen; ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen; ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus. Die genannten Voraussetzungen für den Status des verbundenen Unternehmens gelten in gleicher Weise bei der Umkehrung der genannten Beziehungen zwischen den betrachteten Unternehmen als erfüllt. Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen untereinander in einer der o. g. Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden. Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der o. g. Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. (PU) sind Unternehmen, die allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen Anteil von 25% bis einschließlich 50% des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten bzw. an denen Anteil/e von 25% bis einschließlich 50% gehalten wird/werden. Eigenständige Unternehmen sind Unternehmen, die keine Anteile von 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten bzw. an denen keine Anteile von 25% oder mehr gehalten werden. Ein Unternehmen gilt jedoch weiterhin als eigenständig, auch wenn der Schwellenwert von 25% erreicht oder überschritten wird, sofern es sich um folgende Kategorien von Anteilseignern handelt und unter der Bedingung, dass diese Anteilseigner nicht einzeln oder gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen verbunden sind: Staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften, natürliche Personen bzw. Gruppen natürlicher Personen, die regelmäßig im Bereich 1

Risikokapitalinvestition tätig sind ( Business Angels ) und die Eigenmittel in nicht börsennotierte Unternehmen investieren, sofern der Gesamtbetrag der nvestition der genannten Business Angels in das betroffene Unternehmen 1,25 Mio. EUR nicht überschreitet, Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck, institutionelle Anleger einschließlich regionale Entwicklungsfonds, autonome Gebietskörperschaften mit einem hreshaushalt von weniger als 10 Mio. EUR und weniger als 5000 Einwohnern. 3. Prüfschema für KMU Die Grundlage für die Einstufung als KMU bildet das in der Anlage 1 beigefügte Prüfschema. Das Antrag stellende Unternehmen muss selbständig prüfen, ob es die Kriterien eines KMU erfüllt. Liegen keine Verflechtungen mit anderen Unternehmen vor, handelt es sich um ein eigenständiges Unternehmen. n diesem Falle muss das Unternehmen nur seine Daten (Name / Bezeichnung / Mitarbeiter / hresumsatz / Bilanzsumme) in die erste Zeile des Deckblatts des Berechnungsbogens (Anlage 3) übertragen. Weitere Angaben sind nicht erforderlich. st der Antragsteller kein eigenständiges Unternehmen, sind mögliche Beziehungen zu anderen Unternehmen (sowohl zur Mutter als auch zur Tochter ) zu berücksichtigen. Je nach Ausprägung dieser Beziehungen kann der Antragsteller den Status eines verbundenen und/oder s haben. Hat der Antragsteller den Status eines verbundenen Unternehmens, so sind alle verbundenen Unternehmen dieses verbundenen Unternehmens sowie alle der verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen. Weitere Beziehungen der bleiben außer Acht. Hat der Antragsteller den Status eines s, so sind alle verbundenen Unternehmen des s zu berücksichtigen. Weitere mögliche der verbundenen Unternehmen bleiben außer Acht. Das Prüfschema ist für jede direkte Beziehung zu durchlaufen. 4. Berechnungsschema bei verbundenen Unternehmen und / oder Die Grundlage für die Berechnung der Schwellenwerte bildet das in der Anlage 2 beigefügte Berechnungsschema mit den Berechnungsbögen. st das Antrag stellende Unternehmen ein bzw. ein verbundenes Unternehmen, das keinen konsolidierten hresabschluss erstellt und auch nicht durch Konsolidierung in eine andere Bilanz einbezogen wird, sind die Daten dieses Unternehmens in das Deckblatt des Berechnungsbogens (Anlage 3) unter der Rubrik Antragsteller einzutragen. Für jede direkte Beziehung mit einem Anteil ab 25% zu einem anderen Unternehmen ist jeweils ein Anhang A (Anlage 4) und / oder B (Anlage 5) des Berechnungsbogens auszufüllen. Berechnungsbogen Anhang A (verbundene Unternehmen): Handelt es sich bei der direkten Beziehung um ein verbundenes Unternehmen, ist der Anhang A zu verwenden. Sowohl die Daten für dieses verbundene Unternehmen als auch die Daten für alle diesem Unternehmen nachgeschalteten verbundenen Unternehmen sind in voller Höhe zu berücksichtigen. Mögliche Konstellationen: Antrag stellendes Unternehmen VU VU VU VU Antrag stellendes Unternehmen VU VU Die Daten für auf der Ebene der verbundenen Unternehmen sind quotal in Höhe der Beteiligung anzugeben. Die Quote bestimmt sich nach Kapitalanteil oder Stimmrechtsanteil. Maßgebend ist der höhere Wert. Bei wechselseitigen Kapitalbeteiligungen wird der höhere dieser Anteile herangezogen. Mögliche Konstellation: Antrag stellendes Unternehmen PU - VU - PU Wird ein konsolidierter hresabschluss erstellt, müssen die Angaben aus diesem Abschluss in den Berechnungsbogen übernommen werden. Berechnungsbogen Anhang B (): Handelt es sich bei der direkten Beziehung um ein, ist der Anhang B zu verwenden. Dabei sind die Daten des s quotal in Höhe der Beteiligung anzusetzen. Für jedes mit dem verbundene Unternehmen sind die Daten ebenfalls mit der Quote des s anzusetzen. Die Quote bestimmt sich nach Kapitalanteil oder Stimmrechtsanteil. Maßgebend ist der höhere Wert. Bei wechselseitigen Kapitalbeteiligungen wird der höhere dieser Anteile herangezogen. Mögliche Konstellation: Antrag stellendes Unternehmen VU PU - VU Wird ein konsolidierter hresabschluss erstellt, müssen die Angaben aus diesem Abschluss in den Berechnungsbogen übernommen werden. Berechnungsbogen Deckblatt: Die Ergebnisse aus allen Anhängen A und B sind auf das Deckblatt zu übertragen. 5. Ergebnis Das Antrag stellende Unternehmen ist ein KMU, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der hresumsätze höchstens 50 Mio. EUR oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio. EUR betragen. 2

Anlage 1 Prüfschema für kleine und mittlere Unternehmen Anzahl der Mitarbeiter des Antragstellers < 250 hresumsatz des Antragstellers 50 Mio. Prüfung verbundenes Unternehmen (mögliche Beziehungen zur Mutter als auch zur Tochter ) kein KMU Bilanzsumme des Antragstellers 43 Mio. Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses Mehrheit der Stimmrechte Recht zur Bestellung/Abberufung der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag oder Satzung Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte Verbund über eine natürliche Person * Verbundenes Unternehmen Prüfung Unternehmen hält Beteiligung zwischen 25 % und 50 % am Unternehmen wird/werden Beteiligung/en zwischen 25 % und 50 % gehalten Eigenständiges Unternehmen ** ** * Siehe Allgemeine Erläuterungen Ziff. 2 Verbundene Unternehmen ** Siehe Allgemeine Erläuterungen Ziff. 2 Eigenständige Unternehmen KMU

Anlage 2 Berechnungsschema bei verbundenen und/oder Angaben zu 100% jeweils für Mitarbeiter und hresumsatz oder Bilanzsumme des Antragstellers (Berechnungsbogen Deckblatt) =Zwischenergebnis Berechnungsbogen Anhang A Berechnungsbogen Anhang B + 100%ige Anrechnung + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote Weiteres verbundenes Unternehmen des verbundenen Unternehmens Verbundene Unternehmen des s = Zwischenergebnis + Prozentuale Anrechnung des verbundenen Unternehmens des s Alle des verbundenen Unternehmens Weitere verbundene Unternehmen des s = Zwischenergebnis = Zwischenergebnis + Prozentuale Anrechnung nach Beteiligungsquote = Zwischenergebnis SUMME ALLER ERRECHNETEN ZWSCHENERGEBNSSE = ENDSUMME

Anlage 3 Berechnungsbogen Deckblatt Antragsteller (Name/Bezeichnung) Mitarbeiter hresumsatz in TEUR Bilanzsumme in TEUR... Berechnungsbogen Anhang A Lf. Nr. 1.... 2.... 3.... 4.... 5.... Berechnungsbogen Anhang B Lf. Nr. 1.... 2.... 3.... 4.... 5.... Summe

Anlage 4 Berechnungsbogen Anhang A für verbundene Unternehmen des Antragstellers Lf. Nr.... Name/Bezeichnung des Antragstellers. Alle Bilanzangaben in TEUR Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme...... Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme... Summe verbundene Unternehmen Summe * * * * * * * * Summe verbundene Unternehmen Summe Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Summe

Anlage 5 Berechnungsbogen Anhang B für des Antragstellers Lf. Nr.... Name/Bezeichnung des Antragstellers... Alle Bilanzangaben in TEUR..................... Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Mitarbeiter hresumsatz Bilanzsumme Summe