Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion auf einen Blick
Neue Möglichkeiten, mehr Sicherheit Seit dem 1.11.2010 wird der Personalausweis im Scheckkartenformat und mit einem Chip ausgegeben. Dieser Chip ermöglicht die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Funktion können Sie Ihre Identität einfach, sicher und schnell im Internet oder an Automaten nachweisen. Der Chip überträgt Ihre persönlichen Daten nach Ihrer Zustimmung durch Eingabe der PIN über sicher verschlüsselte Verbindungen. Welche Daten Ihr Gegenüber im Netz anfordern darf, wird staatlich überprüft. Sie wissen immer genau, wem Sie Ihre persönlichen Daten übermitteln. Immer mehr Unternehmen und Behörden bieten die Nutzung der Online-Ausweisfunktion an. Dadurch sind Ihre persönlichen Daten bei Ihren Geschäften und Behördengängen im Internet gut geschützt und Ihre Anliegen können schneller bearbeitet werden. Wartezeiten entfallen und Sie sparen Papier und Porto. Anmelde- und Registrierungsverfahren, bei denen Sie sich mit Nutzernamen und Passwort identifizieren, beruhen auf der Kenntnis dieser Daten. Wer also diese Daten kennt, kann sie auch missbräuchlich verwenden. Die eid-funktion des Personalausweises bietet Ihnen einen besseren Schutz, denn zusätzlich zur Kenntnis der 6-stelligen PIN ist der Besitz des Ausweises erforderlich. Nur wenn beides zur gleichen Zeit genutzt wird, kann Ihre elektronische Identität übertragen werden. Auf diese Weise werden Diebstahl und Missbrauch Ihrer persönlichen Daten deutlich erschwert. Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das im Handel erhältlich ist, und eine Software, z. B. die AusweisApp, die eine sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und dem Webdienstanbieter ermöglicht, so dass ein verschlüsselter Datenaustausch gewährleistet ist. Die AusweisApp kann kostenlos unter www.ausweisapp.bund.de heruntergeladen werden.
Der Personalausweis auf einen Blick Der Personalausweis mit elektronischer Identitätsfunktion (eid-funktion) ermöglicht die sichere und einfache Online-Kommunikation zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Verwaltung. Was ist neu am Personalausweis? Scheckkartenformat Postleitzahl Chip im Ausweis Online-Ausweisfunktion für das Ausweisen im Internet und an Automaten (auf Wunsch, nutzbar ab 16 Jahren) Speicherung des Lichtbildes Freiwillige Speicherung der Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber Unterschriftsfunktion für das rechtsverbindliche Unterschreiben von Verträgen, Anträgen, Urkunden etc. (separat zu erwerben) Erweiterte Sicherheitsmerkmale Besonderer Schutz der biometrischen Daten Personalausweis-Logo auf der Rückseite (auch auf Zubehör und überall dort zu finden, wo die Online- Ausweisfunktion genutzt werden kann) Bürgerservice (Mo Fr, 7.00 20.00 Uhr) telefonisch unter 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/min. aus dem dt. Festnetz, aus Mobilfunknetz maximal 42 ct/min., auch aus dem Ausland erreichbar) Weitere Informationen? www.personalausweisportal.de Doktorgrad, Familienname, Vornamen Chip Seriennummer Lichtbild Staatsangehörigkeit Zugangsnummer Letzter Tag der Gültigkeitsdauer Tag und Ort der Geburt
Welche Daten sind auf dem Chip? Auf dem Chip gespeichert: Daten, die auf dem Ausweis abgedruckt sind digitales Lichtbild Auf Wunsch: Online-Ausweisfunktion: Nach Freigabe durch den Ausweisinhaber können diese Angaben elektronisch übermittelt werden > Name, Vornamen, Doktorgrad > Geburtsdatum und -ort > Anschrift und Postleitzahl > Ordens- bzw. Künstlername > Pseudonym-Funktion ohne Verwendung personenbezogener Daten > Angaben zur Alters- und Wohnortbestätigung Angaben zur Gültigkeit sowie die Information, ob der Ausweis gesperrt ist, werden grundsätzlich mit übertragen dadurch ist die eid nach Verlust oder Diebstahl vor Missbrauch geschützt. qualifizierte elektronische Signatur: kann separat nachgeladen werden zwei Fingerabdrücke: werden nur auf dem Ausweis und nicht in Datenbanken gespeichert Nicht auf dem Chip abgelegt: eigenhändige Unterschrift Körpergröße und Augenfarbe Ausstellende Behörde Anschrift Ordens- bzw. Künstlername Logo Maschinenlesbare Zone (IDD = Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, Seriennummer, Tag der Geburt, letzter Tag der Gültigkeit, Prüfziffer, Leerstellen, Name, Vorname)
PIN, PUK und Sperrkennwort PIN-Brief Nach der Herstellung des Personalausweises erhalten Sie den PIN-Brief mit der 5-stelligen Aktivierungs-PIN zusammen mit der PUK-Nummer und dem Sperrkennwort. Aktivierungs-PIN, PUK-Nummer und Sperrkennwort sind wichtige Daten zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Von der Aktivierungs-PIN zur persönlichen PIN Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion muss die 5-stellige Aktivierungs-PIN durch eine persönliche 6-stellige PIN ersetzt werden. Die persönliche PIN kann zu Hause mithilfe eines Lesegeräts oder in jeder Personalausweisbehörde jederzeit und unbegrenzt oft geändert werden. Bei jeder Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist die Eingabe der 6-stelligen persönlichen PIN erforderlich. PUK-Nummer Wenn die persönliche PIN dreimal falsch eingegeben wurde, wird die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Mit der PUK-Nummer wird diese Blockierung wieder aufgehoben. Sperrnotruf Wenn der Personalausweis gestohlen wurde oder abhandengekommen ist, muss die Online-Ausweisfunktion so schnell wie möglich gesperrt werden. Das geht im Bürgeramt und an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr mit der gebührenfreien Rufnummer 116 116. Aus dem Ausland steht der Sperrnotruf unter 0049-116 116 und 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig) zur Verfügung. Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf werden der Name, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort abgefragt. Das Sperrkennwort steht im PIN-Brief. Bitte beachten: Auch wenn die Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf gesperrt wurde, muss das Bürgeramt in jedem Fall über den Verlust des Ausweises informiert werden. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion muss separat beim Anbieter des Signaturzertifikats erfolgen. Weitere Informationen: www.personalausweisportal.de
Fragen und Antworten Welche Unterlagen sind bei der Beantragung des Personalausweises vorzulegen? Aktuelles Lichtbild Gültiges Identitätsdokument (z. B. Reisepass, alter Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde) Bei Antragstellern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten Anforderungen an das Lichtbild: aktuelle Aufnahme Frontalaufnahme, kein Halbprofil zentriertes Gesicht Augen offen und deutlich sichtbar Mund geschlossen, neutraler Gesichtsausdruck weitere Informationen: unter www.personalausweisportal.de/fotomustertafel Was kostet der Personalausweis? Für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig), für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig). Kann die Online-Ausweisfunktion nachträglich eingeschaltet werden? Die Online-Ausweisfunktion kann jederzeit im Bürgeramt ein- oder ausgeschaltet werden, solange der Personalausweis gültig ist. Für das nachträgliche Einschalten wird eine Gebühr von 6 Euro erhoben, das nachträgliche Ausschalten ist gebührenfrei. Werden meine Fingerabdrücke gespeichert? Die freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden ausschließlich auf dem Ausweis und nicht in Registern oder Datenbanken gespeichert. Nur hoheitliche Stellen verfügen über die Berechtigung und die technische Ausrüstung, diese Informationen abzufragen. Bundesministerium des Innern, Referat IT4, 11014 Berlin // www.personalausweisportal.de // eid_buergerservice@bmi.bund.de // Druck: Silber Druck ohg, Niestetal // Gestaltung: Serviceplan Public Opinion // Bildnachweis und Text: BMI // Stand: März 2014 Bürgerservice (Servicezeiten Mo Fr, 7.00 20.00 Uhr), Tel.: 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/min. dt. Festnetz, max. 42 ct/min. Mobilfunknetz) Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden bei: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, Tel.: 0180-5-77 80 90, Fax: 0180-5-77 80 94, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de, Artikelnummer: BMI10029. Die zum Versand der Publikation angegebenen personenbezogenen Daten werden nach erfolgreicher Lieferung gelöscht.