GUV-SI 8008 Th Informationen für Eltern Versicherungsschutz Von der Kinderkrippe bis zum Studienabschluss Sicherheit Hilfe
Liebe Eltern, mit dem Schuleintritt beginnt ein neuer Lebensabschnitt für Ihr Kind. Von nun an heißt es: Lesen, Schreiben, Rechnen lernen! Doch der Lebensraum Schule ist nicht frei von Gefahren. Lehrer und Schulleiter sind verpflichtet, Ihr Kind bestmöglichst zu schützen. Den Kindern muss zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit auch ausreichend Freiraum für Spiel, Sport und Geselligkeit gegeben werden. Wichtig ist es deshalb, dass sie lernen, die Gefährdungen zu erkennen, um ihnen zu begegnen. Wir, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Thüringen, unterstützen die Schulen dabei. Durch sicherheitsbewusstes Verhalten sollen sie sich möglichst unfallfrei auf den Schulwegen, im Sport, auf Wanderungen, in Pausen und in Schulveranstaltungen bewegen können. Unsere Kinder sollen früh lernen, sich sicherheitsbewusst zu verhalten. Sie sollen sich nicht nur auf dem Weg zur Schule und in der Schule selbst, sondern auch beim Sport, auf Wanderungen und Reisen sicher bewegen. Unsere Kinder brauchen Orientierung. Sie brauchen Leitbilder, die ihnen Elternhaus und Schule geben. Und wenn trotzdem einmal ein Unfall passiert..., sind wir für Sie da, mit Sicherheit! Ihre Unfallkasse Thüringen 2
Mein Kind hatte einen Unfall - Was ist zu tun? Bei einem Unfall ist... dem behandelten Arzt oder Krankenhaus unbedingt mitzuteilen, dass es sich um einen Schul(weg)unfall handelt. umgehend die Schulleitung zu benachrichtigen. durch die Schulleitung eine Unfallanzeige zu erstellen. Alles Weitere veranlasst die Unfallkasse Thüringen. Versicherungsschutz - Wann und Wo? Unfallversicherungsschutz besteht bei allen mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Tätigkeiten, das heißt... während des Unterrichts, während der Pausen und Schulveranstaltungen z. B. Ausflüge, Wandertage, Klassenfahrten, Besichtigungen, Sportfeste, Betriebspraktika. die Wege zwischen der Wohnung und der Schule oder dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet, sind ebenfalls unfallversichert. es ist ohne Bedeutung für den Versicherungsschutz, ob ein Schüler als Fußgänger unterwegs ist oder ein Verkehrsmittel benutzt, ob er den Unfall selbst verschuldet oder mit verschuldet hat. die Beiträge zahlt der Schulträger und Versicherungsschutz besteht kraft Gesetz. Wann ist Ihr Kind nicht versichert? Ihr Kind ist nicht versichert, wenn es z. B. außerhalb der Schule Hausaufgaben macht sich zu Hause auf den Unterricht vorbereitet am Nachhilfeunterricht teilnimmt sich außerhalb des Unterrichts in Internaten aufhält den Schul- oder Heimweg aus privaten Gründen mehr als zwei Stunden unterbricht. In diesem Fall ist der restliche Weg nicht mehr versichert. 3
Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung Die UKT als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Thüringen sorgt durch besondere Maßnahmen und Einrichtungen für eine möglichst frühzeitige und wirksame Heilbehandlung. Sie wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt und umfasst insbesondere ärztliche und zahnärztliche Behandlung, bei Bedarf auch im Krankenhaus. Notwendige Transport- und Fahrtkosten, die Versorgung mit Arzneien und anderen Heilmitteln, die Ausstattung mit Körperersatzstücken und Hilfsmitteln sowie die Gewährung von Pflege ergänzen die Leistungen. Leistungen - Heilbehandlungen Besondere schulische und berufliche Hilfen Bei schweren Unfallfolgen werden alle pädagogischen Maßnahmen (z. B. Förderunterricht) getroffen, um dem verletzten Kind eine seinen Fähigkeiten angemessene schulische sowie spätere Ausbildung zu ermöglichen. Rente Verletztenrente wird gewährt, wenn die Unfallfolgen zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 v. H. über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus geführt haben. Eine Zahlung von Schmerzensgeld sowie ein Ersatz von Sachschäden kommen nicht in Betracht. 4
Was können Sie selbst tun, um Ihr Kind zu schützen? Seien Sie Ihrem Kind ein gutes Vorbild. Denn Ihr richtiges (und leider auch falsches) Verhalten prägt Ihr Kind am stärksten. Zeigen Sie Ihrem Kind in Alltagssituationen, wie man Gefahren erkennt, vermeidet oder bewältigt. Loben oder belohnen Sie Ihr Kind, wenn es sich richtig und sicherheitsbewusst verhält. Unterweisen Sie Ihr Kind in kleinen Schritten, damit es nicht überfordert ist. Wiederholen Sie Ihre Hinweise immer wieder und üben Sie richtiges Verhalten konsequent ein. Geben Sie Ihrem Kind konkrete Handlungstipps und verzichten Sie auf allgemeine Gefahrenhinweise. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind für alles, was es tut, genügend Zeit hat. Denn Zeitdruck kann Angst und Stress erzeugen. Lob fördert richtiges Verhalten 5
Kinder brauchen Bewegung! Warum brauchen Kinder Bewegung? Durch die gesellschaftliche Entwicklung entsteht zunehmend Bewegungsmangel bei unseren Kindern. Durch Bewegung lernen Kinder ihre Umwelt kennen und verstehen. Kinder sammeln durch Bewegung Erfahrungen über den eigenen Körper und die eigene Person. Je mehr Bewegungsmöglichkeiten, desto besser wird die Wahrnehmung geschult und desto leistungsfähiger wird das Gehirn. Was können Eltern tun? Sorgen Sie für ausreichende Bewegung in der Freizeit. Führen Sie häufiger Bewegungsspiele durch. Unternehmen Sie Wanderungen, Fahrradausflüge und Badbesuche. Nutzen Sie Bewegungsangebote der Sportvereine. Planen Sie bei Autofahrten Bewegungspausen ein. Falsche Ernährung vermeiden. 6
Schulranzen - Viel zu schwer! Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder den Ranzen täglich packen und nichts Überflüssiges mitnehmen. Fragen Sie die Schule, ob Dinge im Schulhaus verbleiben können. Ein Ranzen, der mehr als ein Zehntel des Körpergewichts wiegt... schränkt die Bewegungsfreiheit ein. stört die Konzentration auf den Straßenverkehr. ist ungesund. Ein schwerer Ranzen verursacht durch Fehl- bzw. Überlastungen... Verkrümmungen der Wirbelsäule, Verformungen der Füße. Schultasche nicht in der Hand tragen, denn die einseitige Belastung schädigt die Wirbelsäule. Der Ranzen wird richtig getragen, wenn er im oberen Bereich der Wirbelsäule aufliegt. Anforderungen an Ranzen nach DIN 58124 Leergewicht maximal 1,2 kg Mindestens 40 mm breite gepolsterte Trageriemen Mindestens 30% der Sichtfläche sind fluoreszierend Mindestens 10% sind mit Reflexstreifen belegt 7
Herausgeber: Im Internet: E-Mail: Gestaltung: Fotos: Fassung: Unfallkasse Thüringen Humboldtstraße 111 99867 Gotha Telefon: 03621 777-0 Telefax: 03621 777-111 unter www.ukt.de tad@ukt.de gemäß Richtlinien des BUK UKT Ludwig-Bechstein-Schule November 2004