Brandschutzordnung. (gemäß DIN 14096) Stand: Juni 2013. der. Teil A: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (Aushang)

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Brandschutzordnung (gemäß DIN 14096) Stand: Juni 2013 der Marklohe: Am Dobben 5 31608 Marklohe Tel.: 05021-15996 GSMarklohe@t-online.de Fax: 05021-962260 Geltungsbereich: Teil A: für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten (Aushang) Teil B: für Personen, die sich regelmäßig im Schulgebäude aufhalten (z. B. Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen) Teil C: für Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen 1

Brandschutzordnung Teil A (Aushang in allen Fluren) 2

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 II. Brandverhütung 4 III. Brand- und Rauchausbreitung 5 IV. Flucht- und Rettungswege 5 V. Melde- und Löscheinrichtungen 5 VI. Verhalten im Brandfall 7 a) Brand melden 7 b) Alarmsignale und Anweisungen beachten 7 c) In Sicherheit bringen 8 d) Löschversuche unternehmen 9 VII. Besondere Verhaltensregeln/ Maßnahmen bei sonstigen Notfällen 10 I. Allgemeines Brandschutzordnung Teil B Rechtliche Basis: RdErl. d. Mk v. 28.07.2008 Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen. Brandgefahren stellen für jede Schule und der sich dort aufhaltenden Personen eine ernste Bedrohung für Leben oder Gesundheit dar, die durch Umsicht und richtiges Verhalten vermieden werden können. Im Interesse aller Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, sind daher die in dieser Brandschutzordnung enthaltenen Grundsätze unbedingt zu beachten. Die folgende Brandschutzordnung ist in der Grundschule Marklohe verbindlich und vom gesamten Lehrpersonal sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten. Sie enthält Regeln für die Brandverhütung sowie Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes. Alle an der Schule Tätigen sind verpflichtet, an einer wirkungsvollen Brandverhütung mitzuwirken, entsprechend den Regeln dieser Brandschutzverordnung zu handeln und jeden Ausbruch eines Brandes unverzüglich den zuständigen Stellen, die in dieser Ordnung aufgeführt sind, zu melden. Dabei sind gefährliche Handlungen, die zu einem Brand führen können, zu unterlassen bzw. alle Vorkehrungen zu treffen, die das Entstehen eines Brandes nach möglichem Ermessen ausschließen. Des Weiteren sind das gesamte Lehrpersonal und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zum Brandschutz und zur Evakuierung mitzuwirken. Festgestellte Mängel sind unverzüglich der Schulleitung und / oder dem Hausmeister zu melden. Im Rahmen der jeweils jährlich durchzuführenden Sicherheitsunterweisungen durch die Schulleitung sind die Brandschutzordnung inklusive der Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie das Verhalten in Notfällen allen in Schule Beschäftigten bekannt zu geben. Die Kenntnisnahme ist durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen. Die Schülerinnen und Schülern sind jeweils innerhalb der ersten drei Wochen nach Schuljahresbeginn durch die Klassenlehrkraft über das Verhalten in Notfällen sowie bei Alarm zu unterweisen. Die Unterweisung ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Ebenfalls einmal jährlich findet eine Alarmprobe/Räumungsübung im Rahmen des Brandschutzes statt. 3

Diese Brandschutzordnung entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige gesetzliche Vorschriften und Arbeitsschutzvorschriften sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten. Verstöße gegen Regelungen der Brandschutzordnung können dienst- bzw. arbeitsrechtliche, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. II. Brandverhütung Brandschutzordnung Teil B Ordnung und Sauberkeit Wichtige Voraussetzung zur Vermeidung von Bränden sind Ordnung und Sauberkeit. Deshalb sind Abfälle, Verpackungen und sonstige brennbare Gegenstände nach Schulschluss aus den Unterrichtsräumen und dem Flur zu entfernen und in den dafür vorgesehenen Container zu bringen. Rauchen Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände gilt gemäß Nds. NiRSG sowie RdErl. d. MK v. 03.06.2005 absolutes Rauchverbot. Brennbare Flüssigkeiten und Gase / brennbare Stoffe und Polstermöbel Im Gebäude dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten und Gase frei gelagert oder in Ausgüsse oder Abwasserkanäle geschüttet werden. Leicht brennbare Stoffe (z. B. Papier, Kartonagen, Holzwolle, sonstiges Verpackungsmaterial etc.) dürfen nur in den hierfür vorhandenen Behältnissen aufbewahrt werden. Die Lagermenge in den Klassenräumen ist so gering wie möglich zu halten. Polstermöbel sind aufgrund der hohen Brandlast in Fluren und Treppenräumen unzulässig. Offenes Licht und Feuer Offenes Licht und Feuer sind verboten. Für pädagogische Zwecke innerhalb von Unterrichtsräumen (z. B. Brandschutzerziehung, Adventszeit, Geburtstag, etc.) kann die Schulleitung, in eigener Verantwortung der Lehrkraft, Ausnahmen erteilen. Dabei dürfen brennende Kerzen niemals ohne Aufsicht eines Erwachsenen bleiben. Die Einhaltung von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen (Feuerlöscher, Löschdecke, feuerfeste Unterlage) ist zu gewährleisten. Die Verwendung von offenem Licht und Feuer im Rahmen von naturwissenschaftlichen Unterrichten bleibt hiervon unberührt. Streichhölzer und Feuerzeuge sind unter Verschluss aufzubewahren. Die Entsorgung erfolgt in nicht brennbaren Aschenbehältern, nicht jedoch in Papierkörben. Für sonstige Veranstaltungen, bei denen offenes Feuer verwendet wird, sind die Verhaltensregeln analog anzuwenden. Elektrische Geräte und Anlagen Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Dies ist bei Geräten, die das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte ist ohne besondere Genehmigung untersagt. Mängel, Schäden und Anzeichen für entstehende Schäden an elektrischen Geräten oder Installationen sind sofort der Schulleitung oder dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Diese Geräte müssen umgehend außer Betrieb genommen werden. Eine Benutzung schadhafter oder ungesicherter Geräte ist verboten! Arbeiten an elektrischen Geräten dürfen nur Fachleute ausführen. Der Anschluss elektrischer Geräte über mehrere Kabelverlängerungen mit Mehrfachsteckdosen ist nicht zulässig. Bei Nichtgebrauch sind die Geräte vom Netz zu trennen, dies gilt auch für Computerübungs- und -arbeitsplätze. 4

Putzmittel Brennbare, brandfördernde, reizende oder ätzende Putzmittel dürfen nur in den vorgesehenen Räumlichkeiten, die unter Verschluss zu halten sind, gelagert werden. III. Brand- und Rauchausbreitung Brandschutzordnung Teil B Bei Ausbruch eines Brandes sind alle Türen und Fenster sofort zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Um die Ausbreitung eines Brandes zu erschweren, soll eine Anhäufung brennbarer Materialien (z. B. Papier, Mobiliar ) in den Flucht- und Rettungswegen vermieden werden. IV. Flucht- und Rettungswege Brandschutzordnung Teil B Jedem Gebäudenutzer müssen die Flucht- und Rettungswege, die Alarmierungs-Rufnummern (ersichtlich auf dem Aushang) und die Standorte der Brandschutzeinrichtungen (Handfeuerlöscher, Löschdecke) sowie die Alarmsignale bekannt und geläufig sein. Die jeweiligen Fluchtwegpläne sind in jedem Klassenraum/Fachraum, in den Fluren, im Eingangsbereich der Schule sowie in der Pausenhalle ausgehängt. Die Fluchtwege werden mit den Kindern regelmäßig mit der Klassenleitung geübt. Über Flucht- und Rettungswege können das Lehrpersonal, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Schüler und Schülerinnen den Brandort schnellstmöglich verlassen. Die Feuerwehr dringt über die Flucht- und Rettungswege zum Brandherd vor, um Menschenleben zu retten und um die Brandbekämpfung aufzunehmen. Flucht- und Rettungswege, Treppen und Verkehrswege im Schulgebäude und im Freien müssen unbedingt jederzeit und in der notwendigen Breite genutzt werden können, begehbar sein und sind von Gegenständen jeglicher Art freizuhalten. Um dies zu gewährleisten müssen Notausstiege sowie Flucht- und Rettungswege durch Hinweisschilder gekennzeichnet sein dürfen Flucht- und Rettungspläne sowie Fluchtwegspiktogramme nie, auch nicht vorübergehend, verdeckt oder zugestellt werden sind Dekorationen in Flucht- oder Rettungswegen nur nach Vorgabe des Brandschutzmerkblattes Nr. 7 möglich sind Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst unbedingt dauernd freizuhalten, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern dürfen Türen und Fenster in Flucht- und Rettungswegen nicht verschlossen werden 5

V. Melde- und Löscheinrichtungen Brandschutzordnung Teil B Druckknopfmelder, Hausalarm, Feuerlöscher, Rauchmelder und sonstige Brandschutzeinrichtungen dürfen niemals verstellt, zugestellt oder verdeckt werden. Sie müssen jederzeit funktionsfähig sein. Mängel sind sofort der Schulleitung, dem Hausmeister und über den Schulleiter dem Schulträger zu melden. Hausalarm Hausalarmanlagen sind immer nach den Ferien vor Aufnahme des Schulbetriebes auf Funktion zu überprüfen. Feuerlöscher Entsprechend der Arbeitsstättenverordnung sind insgesamt 16 Handfeuerlöscher jeweils an den Wänden vorhanden. EG: 5x6 l Schaum Kl. A+B / 1x6 kg Pulver ABC im Anschlussraum / 1x6 l Sonderlöschmittel ABF in der Mensa / 1x5 l Kohlendioxid B im Hausmeisterraum OG: 6x6 l Schaum Kl. A+B / 2x6 kg Pulver ABC in der Heizund Lüftungszentrale und in der Notlichtanlage In allen Räumen der Schule sind Pläne angebracht, in denen auch die jeweiligen Standorte der Feuerlöscher genau verzeichnet sind. Alle drei Jahre soll für alle Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule eine Unterweisung zum Gebrauch von Feuerlöschern stattfinden. 1 Benutzte bzw. auch nur teilweise benutzte Feuerlöscher sind dem Hausmeister zu übergeben, damit sie erneuert werden. Die Feuerlöscher sind verschiedenen Brandklassen zugeordnet: Brandklasse Brände... Geeignete Handfeuer löscher fester Stoffe, die unter Pulverlöscher mit ABC- Glutbildung verbrennen Löschpulver (außer Metalle) (Schaumlöscher), Wasserlöscher z.b. Holz, Kohle, Papier, Textilien A B flüssiger oder flüssig werdender Stoffe z.b. Benzin, Öl, Verdünnung, Lösungsmittel, Fette, Wachs Kohlendioxidlöscher Pulverlöscher mit ABC- Löschpulver (Schaumlöscher) 1 Dokumentation dazu siehe Anhang 2 6

C gasförmiger Stoffe, insbesondere unter Druck ausströmender Gase z. B. Acetylen, Wasserstoff, Methan, Stadtgas, Propan, Erdgas, Butan von Metallen z. B. Aluminium, Kalium, Natrium, Magnesium und anderen Legierungen Pulverlöscher mit ABC- Löschpulver Löschsand Pulverlöscher mit Metallbrandlöschpulver D von Fetten Spezieller Fettbrandlöscher E VI. Verhalten im Brandfall Brandschutzordnung Teil B Die allerwichtigste Regel in einem Brandfall ist Ruhe zu bewahren und gezielt zu handeln. Dieses Verhalten ist deshalb so wichtig, weil unüberlegtes Handeln zu Fehlverhalten und Panik führen kann. Das Lehrpersonal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Notrufnummer, den Standort der Feuerlöscher, der Löschdecken und der Alarmauslösung sowie die Flucht- und Rettungswege kennen. Unabhängig vom Ausmaß des Brandes ist sofort Feueralarm auszulösen und die Schulleitung zu informieren. Jede Lehrkraft, jede Schülerin und Mitarbeiterin, jeder Schüler und Mitarbeiter sowie alle sich im Schulgebäude aufhaltenden Personen sind verpflichtet bei Brand oder Brandrauch, Brandgeruch oder Brandsymptome (Feuerschein, Hitze, etc.) akuter Brandgefahr (Ausströmen brennbarer Flüssigkeiten oder Gase, etc.) oder einem sonstigen Verdacht auf einen Brand, diesen zu melden und mit der Menschenrettung bzw. Brandbekämpfung zu beginnen. Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung und Sachgüterrettung! 7

a) Brand melden Verhalten im Brandfall Notruf absetzen - 112 Wer Wo Was Wie viele Warten meldet? brennt es? brennt? Personen sind in auf Rückfragen der Feu- Gefahr oder ver- erwehr! letzt? Name Straße, Art des Art der Ver- sonstige Hinweise, die Ort, Ge- Brandes, letzung, ge- für Feuerwehr wichtig bäude, Ausmaß der nauer Stand- sein könnten (z.b. Per- Etage, Schadens- ort sonen in Zwangslage, Einrichtung lage besondere sonstige Gefahren) b) Alarmsignale und Anweisungen beachten Verhalten im Brandfall Bei Ertönen des Alarmsignals (Sirene mit Durchsage) ist gemäß den Punkten VI. Verhalten im Brandfall und a) Brand melden zu verfahren. Der Schalter zur Auslösung des Feueralarms befindet sich im Sekretariat. Zusätzlich befinden sich Handtaster im Hausmeisterraum, sowie an allen Außentüren (Kasten blau - Hausalarm. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr steht die Schulleitung dieser zur Verfügung, damit die erforderlichen Maßnahmen besprochen und veranlasst werden können. Den Anweisungen der Feuerwehr ist ausschließlich Folge zu leisten. c) In Sicherheit bringen Verhalten im Brandfall Grundsätzlich ist im Brandfall das gesamte Gebäude zu räumen. Als Sammelplatz dient die markierte Rasenfläche an der Bushaltestelle. Das Lehrpersonal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, neben der Alarmierung die Räumung eigenständig einzuleiten. Dabei ist besonders auf gefährdete, behinderte oder verletzte Personen zu achten. alle Lehrkräfte verlassen mit ihren Klassen (genaue Schülerzahl ist festgestellt) wenn möglich unter Mitnahme des Klassenbuches unverzüglich das Schulgebäude die Lehrkraft führt die Klasse ruhig, aber zügig ohne Rennen, Drängeln, Schubsen oder Überholmanöver über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zum Sammelplatz die Vollständigkeit der Gruppe ist der Schulleitung von der Lehrkraft mitzuteilen. Die Meldung muss enthalten: a) Klassenbezeichnung b) Anzahl der Schülerinnen und Schüler c) Namen und möglichst genaue Personenbeschreibung vermisster Kinder d) Name der verantwortlichen Lehrkraft bei Räumung der Räume sind alle Fenster zu schließen 8

beim Verlassen des Klassenraums sind die Türen zu schließen, aber nicht abzuschließen keine Wertsachen bzw. Gegenstände mitnehmen (auch keine Schultaschen) alle im Gefahrenbereich liegenden Türen schließen, nicht abschließen brennende Personen immer aufhalten, mit Wasser übergießen oder in Decken hüllen (Notdusche oder Löschdecke); Flammen durch Tücher ersticken oder Betroffenen am Boden wälzen ist eine Gruppe unbeaufsichtigt, wenn der Alarm ertönt, so ist sie von der Aufsichtsperson der nächstgelegenen Gruppe mitzubetreuen die Überprüfung der Toiletten erfolgt auf dem Fluchtweg aus dem Gebäude sollte der Fluchtweg abgeschnitten sein, bleibt die Lehrkraft mit der Klasse im Klassenraum. Die Türen sind zu schließen und die Fenster, je nach Lage und Umfang des Brandes, zu öffnen, um sich bemerkbar zu machen. in verqualmten Räumen auf dem Fußboden kriechen und möglichst ein nasses Tuch vor Mund und Nase halten alle anderen Personen verlassen auf dem nächstliegenden Fluchtweg das Gebäude und finden sich am Sammelplatz ein auf vollständige Anwesenheit aller sich im Schulgebäude aufhaltenden Personen ist unbedingt zu achten, fehlende / vermisste Personen sind unverzüglich der Schulleitung und der eintreffenden Feuerwehr zu melden d) Löschversuche unternehmen (nicht( durch Schülerinnen oder Schüler) Bei einer unmittelbaren Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende Personen nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Jacken, Decken zu hüllen (keine synthetischen Stoffe verwenden) und auf dem Fußboden durch Wälzen zu löschen oder mit Wasser zu übergießen. Den Brand mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpfen. Löschversuche nur unter Beachtung der Eigensicherung und des Rückzugsweges durchführen. Brennbare Gegenstände, soweit möglich, aus dem Gefahrenbereich entfernen. Handhabung von Feuerlöschern: Achtung! Feuerlöscher erst am Brandort / Brandherd in Betrieb setzen *Feuerlöscher aus der Halterung nehmen *Feuerlöscher entsichern *Feuerlöscher zum Brandort bringen *Feuerlöscher senkrecht halten *Schlagknopf oder Handrad betätigen. Warten, bis sich der Druck im Löscher aufgebaut hat (ca. 15 Sekunden) *Schlauchende oder, falls vorhanden, Löschpistole wegen der auftretenden Rückstoßkraft fest in die Hand nehmen *Auslöseeinrichtung betätigen * Von unten nach oben und von vorn nach hinten löschen.! Niemals mit dem vollen Strahl in die Mitte brennender Flüssigkeiten hineinzielen, da die Gefahr des Auseinandertreibens und damit die Brandvergrößerung besteht! 9

halten, kurz und stoßweise löschen Löschen in Windrichtung, 2 bis 3 m Abstand Entstehungsbrände von vorne und von unten löschen. Immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen Tropf-/ Fließbrände von oben nach unten löschen, von der Austrittsstelle zur brennenden Lache Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig, nicht nacheinander einsetzen Brandstelle nicht verlassen und auf Rückzündung achten, wenn die Situation es erlaubt 10

VII. Besondere Verhaltensregeln Brandschutzordnung Teil B Wenn die Situation es erlaubt, Strom abschalten. Jede ungewollte Entzündung von Stoffen - sei sie auch geringfügig muss der Schulleitung unverzüglich gemeldet werden. Auf 310 a StGB (Herbeiführen einer Brandgefahr) wird hingewiesen. Bei Aufräumarbeiten müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden (mindestens Handschuhe und Staubmasken). Falls Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Schülerinnen, Schüler oder andere sich zur Zeit des Brandes im Schulgebäude befindlichen Personen gesundheitliche Beschwerden (auch durch Rauch) haben, ist sofort ein Arzt aufzusuchen und die Schulleitung zu informieren. Nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. Polizei ist auch zu klären, inwieweit durch Rauch, Ruß, Chemikalien bzw. Geruchsbelästigung eine Beeinträchtigung am Arbeitsplatz vorliegt. Die Bergung von Sachwerten und Arbeitsmitteln darf erst nach Freigabe des Gefahrenbereichs durch Polizei bzw. Feuerwehr erfolgen. 11

Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 Inhaltsverzeichnis I. Brandverhütung 11 II. Alarmplan 11 III. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte 13 IV. Löschmaßnahmen 13 V. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr 13 VI. Nachsorge 14 I. Brandverhütung Brandschutzordnung Teil C Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung aller in der Schule befindlicher Personen und stellt sicher, dass die für Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände instand gehalten oder bei Bedarf geschaffen werden. Dies gilt besonders bei der Planung und Durchführung von Projekttagen, Feiern, Theateraufführungen usw. Hier sind die Bestimmungen der Nds. Versammlungsstättenverordnung zu beachten. Die Schulleitung stellt die Aktualität und die Einhaltung der Brandschutzordnung sicher und sorgt gemeinsam mit dem Schulhausmeister für Sauberkeit und Ordnung hinsichtlich der Brandverhütung. Alle Lehrkräfte und andere in der Schule Beschäftigten sind durch die Schulleitung jährlich über das Verhalten in Notfällen und bei Alarm zu unterweisen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren 2. Innerhalb der ersten drei Wochen nach Schuljahresbeginn sind alle Schülerinnen und Schüler anhand der Brandschutzordnung und der Aushänge in den Klassenräumen durch die Klassenlehrkraft über das Verhalten in Notfällen und bei Alarm zu unterweisen. Dies ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Maßnahmen zur Vorbeugung und zum richtigen Verhalten in Notfällen sind im Unterricht beispielsweise zur Vorbereitung oder im Anschluss an die jährliche Notfallübung zu thematisieren. Die Schulleitung organisiert in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr Räumungsübungen 3. Schülerinnen und Schüler dürfen bei der realistischen Unfalldarstellung im Rahmen einer Räumungsübung nicht mitwirken. Unangekündigte Räumungsübungen mit realistischer Unfalldarstellung dürfen nicht durchgeführt werden. II. Alarmplan Brandschutzordnung Teil C Siehe Brandschutzordnung Teil B, Punkt VI. Verhalten im Brandfall sowie Unterpunkte a-d. In jedem Raum ist eine Kurzausgabe des Alarmplans mit Angabe des Fluchtweges und des Sammelplatzes auszuhängen (s. Brandschutzmerkblatt Nr. 7). 2 Siehe Anhang 1: Erklärung 3 Dokumentation dazu siehe Anhänge 3 und 4 12

Grundschule Marklohe Alarmplan Verhalten im Notfall Ruhe bewahren Flucht- und Rettungswege: 1) Obergeschoss - Flur - Haupttreppe Hauptausgang direkt aus dem Klassenraum - Außenfluchttreppe 2) Erdgeschoss - Flur Hauptausgang direkt aus dem Klassenraum Verhalten im Brandfall In Sicherheit bringen Feueralarm: Sirene mit Ansage Abmarsch unter Leitung der Lehrkraft zur Sammelstelle Ruhe bewahren Sammelstelle: Rasenfläche an der Bushaltestelle Schultaschen usw. liegen lassen! An der Sammelstelle: Vollzähligkeit der Klasse überprüfen! Sorge um behinderte Schüler! 13

III. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Brandschutzordnung Teil C Nach der Alarmauslösung sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Sofortige UNTERBRECHUNG des Schulbetriebs Räumung des Gebäudes durchführen (alle an der Schule Tätigen wirken dabei unterstützend mit) Klassen zum Sammelpunkt führen, auf Vollzähligkeit überprüfen und Schülerinnen und Schüler betreuen auf verletzte, hilflose oder gefährdete Personen besonders achten Meldung der Vollzähligkeit bzw. ggf. des Fehlens von Schülerinnen oder Schülern an Schulleitung Schulleitung teilt vermisste Personen unverzüglich der Einsatzleitung mit Besondere technische Einrichtungen sind außer Betrieb zu setzen oder in einen sicheren Betriebszustand zu bringen (spannungslos machen) Jeder ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten, Erste Hilfe zu leisten IV. Löschmaßnahmen Brandschutzordnung Teil C Unter Beachtung der eigenen Sicherheit sind nur bei kleineren Entstehungsbränden erste Löschversuche einzuleiten. Dabei muss der eigene Rückzugsweg bedacht werden und es darf weder sich selbst noch andere gefährdet werden. Feuerlöscher und andere Mittel zur Brandbekämpfung wie z. B. Löschdecken sind einzusetzen. Die Koordination der ersten Löschmaßnahmen erfolgt durch die Schulleitung. V.Vorbereitung für den Einsatz d.feuerwehr Brandschutzordnung Teil C Während der Betriebszeiten sorgt die Schulleitung dafür, dass die Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienste stets freigehalten werden. Sie stellt auch sicher, dass ggf. Lotsen, Schlüssel und notwendige Informationen bereitstehen. Da der Hausmeister über gute Kenntnisse des Gebäudes und der Technik verfügt, sollte er im Brandfall gemeinsam mit der Schulleitung der Feuerwehr beratend zur Verfügung stehen. Die Brandstelle und die nähere Umgebung ist freizumachen bzw. zu räumen. Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler, Besucher und Schaulustige sind so weit von der Brandstelle und aus der näheren Umgebung zu entfernen, dass die Feuerwehrkräfte nicht behindert werden. Die Flächen für die Feuerwehr (nach DIN 14090) und die Entnahmestellen für die Löschwasserversorgung sind freizuhalten (Winterhalbjahr) oder zu räumen. 14

VI. Nachsorge Brandschutzordnung Teil C Nach Freigabe der Feuerwehr ist die Sicherung der Brandstelle durchzuführen. Das Wiederbetreten der Räume ist erst nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. durch die Schulleitung gestattet. Die Schulleitung sorgt dafür, dass nach einem Brand alle Brandschutzeinrichtungen wieder in Betrieb genommen werden, indem alle genutzten Geräte den zuständigen Stellen gemeldet werden, damit gebrauchte Feuerlöschtechnik wieder in den Ausgangszustand gebracht wird. Dazu sind alle gebrauchten Feuerlöschgeräte (Feuerlöscher) füllen zu lassen oder neu zu beschaffen. Erfahrungen aus Notfallübungen und aus realen Notfällen sind unter Mitwirkung der Beteiligten auszuwerten und als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. 15

Anhang 1 Am Dobben 5 31608 Marklohe Tel.: 05021-15996 GSMarklohe@t-online.de Fax: 05021-962260 I. Verpflichtung Brandschutzordnung Stand: Juni 2013 Diese Brandschutzordnung ist eine Verpflichtung, die von dem gesamten Lehrpersonal, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten ist. Die aktuelle Fassung kann auf dem Rechner im Lehrerzimmer eingesehen oder auch ausgedruckt werden. I.Höltke (Schulleiterin) (Beauftragte für Erste Hilfe und Brandschutz) II. Erklärung Brandschutzordnung Stand: Juni 2013 Vor- und Nachname: (Bitte in Druckschrift ausfüllen) Damit alle Menschen in unserer Schule sicher arbeiten und lernen können, werde ich alle Handlungen und Tätigkeiten vermeiden, die einen Brand auslösen können oder Schäden für Leib und Leben zur Folge haben. Die Brandschutzordnung habe ich gelesen und verstanden. Die Flucht- und Rettungswege sind mir bekannt. Die Standorte der Druckknopfmelder und des Hausalarms sind mir bekannt. Über die Standorte von Löscheinrichtungen habe ich mich informiert, deren Gebrauchsanweisungen habe ich zur Kenntnis genommen und verstanden. Datum: Unterschrift: 16

Anhang 2 Am Dobben 5 31608 Marklohe Tel.: 05021-15996 GSMarklohe@t-online.de Fax: 05021-962260 Dokumentation Unterweisung zum Gebrauch von Feuerlöschern (jährlich) Wann? Wer? Evaluation? 17

Anhang 3 Am Dobben 5 31608 Marklohe Tel.: 05021-15996 GSMarklohe@t-online.de Fax: 05021-962260 Dokumentation Evakuierungsübung (jährlich nach Schuljahresbeginn) Wann? Evaluation Begleitung und Protokoll durch Freiwillige Feuerwehr Marklohe (Herr Ehrich), Protokoll im gleichen Anhang 18

Anhang 4 Dokumentation Evakuierungsübung - Protokoll Schule: Grundschule Marklohe Anschrift: Am Dobben 5. 31608 Marklohe Schulleiter(in): Frau Höltke Vertreterin: Frau Greinert Sicherheitsbeauftragte(r): Herr Leskien Alarmprobe am: Um Uhr Die Alarmprobe wurde angekündigt am: Anzahl der Schüler: nicht angekündigt Anzahl der Klassen Ergebnis der Alarmprobe: (Eigene Einträge sind möglich) Ist die Brandschutzordnung Teil A im Eingangsbereich Ja Nein ausgehängt? Ist die Brandschutzordnung Teil B in allen Unterrichtsräumen ausgehängt? Ja Nein Unterscheidet sich das Alarmsignal deutlich von den täglichen Ja Nein Stundensignalen und ist es überall laut hörbar? Sind die Notausgänge und Fluchtwege jederzeit einwandfrei benutzbar? Ja Nein Kann die Alarmierung jederzeit von einem allgemein zugänglichen Ja Nein Ort ausgelöst werden? Gibt es für jede Klasse einen Sammelplatz? Ja Nein Sind die Sammelplätze außerhalb des Gefahrenbereiches? Ja Nein Werden die Lehrkräfte regelmäßig über das richtige Verhalten bei Ja Nein Feueralarm informiert? Werden die Schüler regelmäßig über das richtige Verhalten bei Ja Nein Feueralarm informiert? Findet in den Klassen und in einer Dienstbesprechung eine Manöverkritik Ja Nein statt? Wurde die Überprüfung der Räume durchgeführt? Ja Nein Ist die Feuerwehrzufahrt ohne Behinderungen benutzbar? Ja Nein Wurde die Feuerwehr eingewiesen? Ja Nein Wurde durch die Schulleitung die Vollzähligkeit der Schüler an die Ja Nein Feuerwehr mitgeteilt? Sind Feuerlöscher in ausreichender Zahl und gut sichtbar an leicht Ja Nein zugänglichen Stellen angebracht? Werden die Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig und fristgerecht Ja Nein auf Funktionsfähigkeit geprüft? Gibt es Personen in der Schule, die in der Lage sind, die Feuerlöscheinrichtungen Ja Nein im Notfall sofort und fachgerecht zu bedienen? Ja Nein Sonstige Anmerkungen: Datum: Unterschriften: (Schulleiterin) (Sicherheitsbeauftragte(r)) (Feuerwehr) 19