Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v.

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Transkript:

Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Referat Information und Kommunikation Version 1 Ausführungsbestimmungen zur PO 7 Sprechfunkausbildung Version 1 (2015) Alle Rechte am Inhalt und Layout dieser Anweisung sind geschützt. Der Ausdruck für verbandsinterne Zwecke ist den Mitgliedern der DLRG erlaubt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form genutzt. Herausgeber: DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Referat IuK Berliner Str. 64, 24340 Eckernförde Stand: November 2015 1

1. Grundlegende Vorschriften und Anweisungen Grundlage für dieses Ausbildungskonzept sind folgende Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung: - Landesbetriebskonzept Digitalfunk BOS für den technischen Wirkbetrieb für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Schleswig-Holstein - Ausbildungskonzept Digitalfunk der nichtpolizeilichen BOS in Schleswig-Holstein - PO 7 (Sprechfunk) der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft 2. Allgemeines Die Grundlage für die Ausbildung der Sprechfunker mit Digitalfunkqualifikation in Schleswig-Holstein ist das Ausbildungskonzept Digitalfunk der nichtpolizeilichen BOS (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) in Schleswig-Holstein (im Folgenden AK DiFu SH abgekürzt). Dieses Schulungskonzept gilt als landespezifisches Schulungskonzept im Sinne der PO7 und ergänzt bzw. ersetzt damit die entsprechenden Teile der Prüfungsordnung. Weiterhin regelt es die Anerkennung von Sprechfunkqualifikationen anderer Organisationen. Momentan ist die Digitalfunkausbildung in Schleswig-Holstein nur als Ergänzungsschulung für ausgebildete BOS-Sprechfunker analog- möglich. Daher ist die Analogfunkqualifikation im entsprechenden Bereich zwingend Voraussetzung für alle Digitalfunkqualifikationen. 3. Begriffsbestimmungen (Auszug aus dem AK DiFu SH mit Verweisen auf die entsprechende DLRG ATN): Im Folgenden werden Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Ausbildungsstände im Bereich Tetra-Digitalfunk festgelegt: Dozent mit Digitalfunkqualifikation: Ausbilder zur Qualifikation des Kreisausbilders Sprechfunk der Kreise und kreisfreien Städte (nur an der Landesfeuerwehrschule). Kreisausbilder mit Digitalfunkqualifikation: Ausbilder zur Qualifikation weiterer Ausbilder als Multiplikator (siehe DLRG ATN 792). Multiplikator für Digitalfunk: Ausbilder zur Qualifikation des Sprechfunkers (siehe DLRG ATN 782). Sprechfunker mit Digitalfunkqualifikation: Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen BOS als Endgerätenutzer im Digitalfunk BOS - Schleswig- Holstein (siehe DLRG ATN 715). 4. Ausführungsbestimmungen zur PO 7 4.1 Vergleichbarkeit und Anerkennung Für alle nachfolgend angeführten DLRG ATN gilt, dass vergleichbare Ausbildungen ebenfalls anerkannt werden können. Genaues hierzu wird unter Ziffer 5 festgelegt. Im Zweifel ist Rücksprache mit dem Referat IuK des LV zu halten. 4.2 BOS-Sprechfunker digital- 715 BOS-Sprechfunker -digital- Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -digital- (Sprechfunker mit Digitalfunkqualifikation im Sinne des AK DiFu SH) ist für die Bedienung von BOS- Digitalfunkgeräten gemäß Landesbetriebskonzept zwingend erforderlich. Grundlage der Ausbildung ist das aktuelle AK DiFu SH. 2

715.1 Voraussetzungen Die Voraussetzungen für die Ausbildung ist die ATN 712 (BOS-Sprechfunker -analog-). 715.2 Leistungen der Prüfung Die Lernerfolgskontrolle ist Bestandteil der praktischen Übungen. Eine weitere Prüfung ist nicht vorgesehen. 4.3 Ausbilder BOS digital- 782 Ausbilder BOS -digital- Die Ausbilderqualifikation "Ausbilder BOS -digital-" (Multiplikator für Digitalfunk im Sinne des AK DiFu SH) berechtigt zur Ausbildung der Qualifikation 715 BOS- Sprechfunker -digital-. 782.1 Voraussetzungen Die Ausbilderqualifikation kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworben werden: - Mitgliedschaft in der DLRG - Ausbilder Sprechfunk (781) - Eine nach Landesrecht erworbene Qualifikation als Multiplikator für Digitalfunk oder Eine nach Landesrecht erworbene Qualifikation als Kreisausbilder mit Digitalfunkqualifikation 782.2 Leistungen der Prüfung Die Lernerfolgskontrolle ist Bestandteil der praktischen Übungen. Eine weitere Prüfung ist nicht vorgesehen. 4.4 Multiplikator Digitalfunk 792 Multiplikator Digitalfunk Der Multiplikator Digitalfunk der DLRG (Kreisausbilder mit Digitalfunkqualifikation im Sinne des AK DiFu SH) berechtigt zur Ausbildung der Qualifikationen 715 BOS- Sprechfunker -digital- und 782 Ausbilder BOS -digital-. 792.1 Voraussetzungen Die Ausbilderqualifikation kann nach Vorliegen folgender Eingangsvoraussetzungen erworben werden: - Mitgliedschaft in der DLRG - Multiplikator Sprechfunk (791) - Eine nach Landesrecht erworbene Qualifikation als Kreisausbilder mit Digitalfunkqualifikation oder Eine nach Landesrecht erworbene Qualifikation als Dozent mit Digitalfunkqualifikation - Antrag des zuständigen Landesverbandes oder des Bundesverbandes 5. Anerkennung anderer Qualifikationen 5.1 Entscheidung über die Anerkennung Der LV entscheidet nach Antrag auf Anerkennung bzw. Nachschulungsbedarf. Die Unterlagen sind mit Teilnahmebescheinigung und Angabe der Lehrgangsinhalte an den Referat IuK zu richten. 3

5.2 BOS-Sprechfunker analog- (712) Ein Lehrgang BOS-Sprechfunker -analog- nach Vorgaben eines Bundeslandes oder dem Bund wird vom Landesverband SH als Lehrgang nach 712 anerkannt. Dieses gilt ebenfalls für Beamte von Landes- und Bundespolizei, von Feuerwehren, Zoll, Verfassungsschutz, Mitarbeiter staatlich anerkannter Werksfeuerwehren und von den mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen. 5.3 BOS-Sprechfunker digital- (715) Wer einen Lehrgang Sprechfunker mit Digitalfunkqualifikation nach dem Ausbildungskonzept des Landes Schleswig-Holstein für nichtpolizeiliche BOS absolviert hat, erfüllt unabhängig von der durchführenden Organisation die Anforderung für die ATN 715. Wer in einem anderen Bundesland oder bei Polizei, THW, Zoll, Werksfeuerwehr oder anderen BOS einen Digitalfunklehrgang besucht hat, ist mit den in Anlage 2 genannten Modulen: - Gerätekunde - Praktische Übungen - Betriebliche Grundlagen über 4,5 Stunden nachzuschulen. Es wird dann eine ATN 715 ausgestellt. Eine Kopie der Lehrgangsbescheinigung bzw. des Dienstausweises der Polizei muss zur Ausstellung der ATN vorliegen. Lehrgänge der Bundeswehr sind nicht anrechenbar, da hier ein anderes Funksystem Anwendung findet. 5.4 Anerkennung als Ausbilder Sprechfunk (781) Eine nach Landesrecht oder durch die AKNZ erteilte Ausbilderqualifikationen für den Ausbilder für BOS-Sprechfunker -analog- wird vom Landesverband SH anerkannt. Lehrkräfte der Polizei, Feuerwehr oder Verwaltungsfachschulen der BOS, die BOS Sprechfunk ausbilden, werden als Ausbilder Sprechfunk (781) anerkannt. Die Behörde hat dieses zu bescheinigen. Die Lehrberechtigung Gemeinsamer Grundausbildungsblock (173) muss vorhanden sein. Bevor er im Auftrag einer Gliederung ausbilden darf, muss ein Lehrauftrag des LV vorliegen. 5.5 Anerkennung als Ausbilder BOS digital- (782) Die Qualifikation als Ausbilder BOS digital- wird anerkannt, wenn an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein der Lehrgang für Kreisausbilder Digitalfunk besucht hat und über die Lehrberechtigung Gemeinsamer Grundausbildungsblock (173) verfügt. Wer in einem anderen Bundesland oder bei der Polizei, THW, Zoll, Werksfeuerwehr, oder anderen BOS einen Lehrgang Multiplikator Digitalfunk besucht hat, ist mit den in Anlage 1 genannten Modulen Gerätekunde, betriebliche Grundlagen und praktischen Übungen durch einen Kreisausbilder nachzuschulen. Die Anerkennung dieser Qualifikation ohne Vorhandensein der ATN 781, berechtigt nur zur Endanwenderschulung für BOS-Sprechfunker digital-. 4

6. Quellenverzeichnis: - http://www.digitalfunk-sh.de/dfsh/static/vorschriften.html - Ausbildungskonzept Digitalfunk der nichtpolizeilichen BOS in Schleswig-Holstein - PO 7 Sprechfunk der DLRG (http://www.dlrg.de/iuk) 7. Inkrafttreten Diese Bestimmungen sind mit Veröffentlichung gültig. Die Fachreferenten IuK des LV in Abstimmung mit dem stellv. Technischen Leiter (Einsatz) des LV. 8. Anlagen Anlage 1: Lernzielkatalog Ausbilder BOS -digital- (Auszug aus dem AK DiFu SH) Anlage 2: Lernzielkatalog BOS-Sprechfunker -digital- (Auszug aus dem AK DiFu SH) 5

Anlage 1 Lernzielkatalog Ausbilder BOS-Digital (Auszug aus dem AK DiFu SH) 6

Anlage 1 Lernzielkatalog Ausbilder BOS-Digital (Auszug aus dem AK DiFu SH) 7

Anlage 1 Lernzielkatalog Ausbilder BOS-Digital (Auszug aus dem AK DiFu SH) 8

Anlage 2 Lernzielkatalog BOS-Sprechfunker digital- (Auszug aus dem AK DiFu SH) 9

Anlage 2 Lernzielkatalog BOS-Sprechfunker digital- (Auszug aus dem AK DiFu SH) 10

Anlage 2 Lernzielkatalog BOS-Sprechfunker digital- (Auszug aus dem AK DiFu SH) 11