Förderprogramm Energie Bilanz 2008 bis 2011. Eingesetzte Mittel erzielte Wirkung



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Transkript:

Förderprogramm Energie Bilanz 2008 bis 2011 Eingesetzte Mittel erzielte Wirkung 1

Herausgeber AWEL, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft November 2012 Auflage: 500 Kontakt und Bezugsquelle AWEL Abteilung Energie Stampfenbachstrasse 12 8090 Zürich www.energie.zh.ch energie@bd.zh.ch Tel. 043 259 42 66 Titelbild Saniertes Gebäude im Minergie-Standard in Andelfingen Der Anhang zum Bericht mit konkreten Beispielen geförderter Projekte und weiteren Auswertungen zu einzelnen Förderbereichen ist auf der Internetseite des AWEL verfügbar: www.energie.zh.ch/subvention

Anreize als Teil der Förderung Der Kanton Zürich will den CO 2 -Ausstoss verringern. Im kantonalen Energiegesetz ist das Ziel vorgegeben: Senkung der Emission von heute 5,5 Tonnen pro Kopf der Bevölkerung und Jahr auf 2,2 Tonnen bis zum Jahr 2050. Die starke Abhängigkeit von fossilen Energien soll durch die Steigerung der Energieeffizienz und durch Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme verringert werden. Im Energieplanungsbericht 2006 sind Ausgangslage, Ziele, Potenziale und Umsetzungsstrategien eingehend beschrieben. Schwerpunkt Gebäudebereich Über die Hälfte der CO 2 -Emissionen stammen aus dem Gebäudebereich. Hier setzt der Kanton im Einklang mit der Energiepolitik des Bundes seinen energiepolitischen Schwerpunkt. Der Massnahmenmix aus Information, Beratung und Weiterbildung wird flankiert mit finanziellen Anreizen und mit Vorschriften. Dieser Mix bewirkt, dass neu erstellte Gebäude einen hohen Effizienzstandard erfüllen und bei Gebäudeerneuerungen auch energietechnisch modernisiert wird. Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte können die konsequente Anwendung energieeffizienter Technologien und die Nutzung erneuerbarer Energien behindern. Verschiedene rechtliche Hemmnisse sind in den letzten Jahren bereits abgebaut worden (u.a. Verzicht auf Baubewilligung für Solaranlagen, Revision Ausnützungs- und Abstandsvorschriften als Anreiz für stärkere Wärmedämmung). Finanzielle Anreize helfen mit, dass sich neue, preislich noch nicht konkurrenzfähige Technologien auf dem Markt breit durchsetzen können. Unterstützend wirken auch die Steuerabzüge, die bei energietechnischen Investitionen an bestehenden Gebäuden möglich sind. Gesetzliche Grundlagen: Bund und Kanton im Tandem Gemäss Bundesverfassung sind primär die Kantone für Massnahmen im Gebäudebereich zuständig. Sie sind damit sowohl für die energetischen Bauvorschriften wie auch für die Förderung zuständig. Der Bund unterstützt die Kantone mit jährlichen Globalbeiträgen, die sich auch nach der Wirksamkeit der kantonalen Förderung richten. Die Kantone rapportieren jährlich über Art und Umfang der unterstützten Projekte. Das kantonale Energiegesetz (EnerG, LS730.1) liefert die gesetzliche Grundlage für die Fördermassnahmen. Die Baudirektion definiert die Inhalte des Förderprogramms unter Berücksichtigung der energiepolitischen Prioritäten, der Wirksamkeit und des finanziellen Rahmens. Letzterer ist durch den vom Kantonsrat bewilligten Rahmenkredit festgelegt. Der 2001 bewilligte Rahmenkredit von 40 Millionen Franken für die Jahre 2002 bis 2010 wurde vorzeitig auf Ende 2009 beendet. Der Kantonsrat bewilligte mit Beschluss vom 31. August 2009 einen neuen Rahmenkredit von 32 Millionen Franken für die Periode 2010 bis 2013. Der Rahmenkredit erhöht sich um die jährlich vom Bund ausgerichteten Globalbeiträge. So läuft die Umsetzung Aufgrund der Projektangaben in den standardisierten Antragsformularen erfolgt eine zeitlich befristete Förderzusage. Nach Projektabschluss werden die Angaben verifiziert (bei grossen Projekten z.b. anhand der Messresultate der jährlich produzierten Energie) und die Förderbeiträge definitiv festgelegt und ausbezahlt. Die Einhaltung der Förderbestimmungen wird mit Stichproben überprüft. Erfahrungsgemäss verfallen rund 10 Prozent der zugesicherten Beiträge, weil die Projekte nicht realisiert werden oder (in wenigen Fällen) die Förderbedingungen nicht eingehalten wurden. Die Realisierung kann sich vor allem bei grösseren Bauvorhaben oder Wärmeversorgungsprojekten über zwei oder mehr Jahre erstrecken. Deshalb sind jeweils Ende Jahr offene Verpflichtungen vorhanden: Ende 2011 beispielsweise 8,3 Mio. Franken. 3

Förderprogramme und Schwerpunkte Die Förderung von Energieprojekten erfolgt sowohl auf kantonaler wie auf gesamtschweizerischer Ebene. Der Kanton Zürich fördert seit dem Jahr 1996 Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (kantonale Förderbereiche siehe Tabelle 2). Gebäudeprogramm Stiftung Klimarappen Die private Stiftung Klimarappen führte zwischen 2006 bis 2009 in der ganzen Schweiz ein Programm zur Förderung der energietechnischen Gebäudesanierung durch. Die Beiträge waren beschränkt auf Gebäude mit einer fossil betriebenen Heizung. Im Kanton Zürich unterstützte die Stiftung 1 625 Gebäudesanierungen mit einem Totalbeitrag von 45,5 Mio. Franken. Kantonale Spezialaktion zur Konjunkturstabilisierung Wegen den düsteren Konjunkturaussichten gab der Bund im Jahr 2009 den Kantonen zusätzliche Mittel zur Unterstützung von Energieprojekten frei. Der Kanton Zürich unterstützte die Aktion mit eigenen Mitteln und verstärkte die Förderung in zwei kurzfristig umsetzbaren Bereichen. Zum einen wurde ein Kredit von drei Millionen Franken für die Förderung von Photovoltaikanlagen freigegeben. Damit konnten Projekte realisiert werden, die auf der Warteliste des Bundes für die «kostendeckende Einspeisevergütung» blockiert waren. Zum anderen verstärkte der Kanton Zürich das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen, indem die Beiträge der Stiftung um einen Drittel erhöht und zusätzlich auch Projekte unterstützt wurden, die mit nicht-fossilen Heizungen (z.b. Holzheizungen, Wärmepumpen) beheizt werden. Der Kanton konnte so über 1 100 Projekte mit total 13,5 Mio. Franken verstärkt unterstützen. Die Auszahlung der Beiträge erfolgte vor allem in den Jahren 2010 und 2011. Die Auswertung der Stiftung zeigt, dass die Zusatzförderung eine stark beschleunigende Wirkung auf die Sanierungstätigkeit hatte. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen 2009 beschloss das Bundesparlament einen Drittel (jedoch jährlich maximal 200 Mio. Franken) aus der CO 2 -Abgabe auf Brennstoffen für die CO 2 -Reduktion im Gebäudebereich einzusetzen. Durch diesen Entscheid konnten Bund und Kantone Anfang 2010 Das Gebäudeprogramm ins Leben rufen. Das Programm leistet Förderbeiträge an die wärmetechnische Sanierung von Einzelbauteilen. Der Kanton Zürich bezahlt aus dem kantonalen Förderprogramm einen zusätzlichen Bonus, falls die Gebäudesanierung einen Minergie-Standard erfüllt. In den Jahren 2010 und 2011 erfolgten im Kanton Zürich Zusagen für Förderbeiträge im Umfang von knapp 65 Mio. Franken an rund 6 000 Projekte. Auf- Tabelle 1: Förderprogramme im Kanton Zürich Vor 2008 2008 2009 2010 2011 nach 2011 Kantonales Förderprogramm Finanzierung: Kantonale Mittel und Globalbeitrag Bund Kantonale Spezialaktion Konjunkturstabilisierung Gebäudeprogramm private Stiftung Klimarappen Finanzierung: Abgabe auf Treibstoffpreis Gebäudeprogramm Bund/Kantone Finanzierung aus Teilzweckbindung CO 2 - Abgabe 4

grund der zeitlichen Verzögerung zwischen Fördereingabe und Projektabschluss sind in den ersten zwei Jahren erst Auszahlungen von 20,4 Mio. Franken erfolgt Das Förderprogramm des Kantons Zürich Auch aufgrund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel konzentrierte sich die Förderung zu Beginn auf Massnahmen mit einem guten Verhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und erzielter Wirkung (eingesparter Energie resp. Nutzung erneuerbarer Energie), das heisst auf grosse Holzfeuerungen und Grossanlagen zur Nutzung von Abwärme und erneuerbarer Energie aus Abwasser, Grund- und Oberflächengewässer sowie die Gebäudesanierung im Minergie-Standard. Grundsätze zur Förderung Das Ziel ist ein möglichst effizienter Einsatz der kantonalen Mittel. Einerseits soll der Förderbeitrag nicht zu hoch sein, damit möglichst viele Projekte unterstützt werden können. Andererseits soll seine Höhe jedoch einen Investitionsanreiz auslösen. Unterstützt werden deshalb Energieprojekte, die nahe an der Wirtschaftlichkeitsschwelle liegen. Die Höhe des Anreizes liegt in der Regel bei 10 bis 15 Prozent der Investitionssumme. Bei bestehenden Gebäuden sind Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zusätzlich steuerlich begünstigt. In der Regel erfolgt die Förderung als einmaliger Beitrag. Der Förderbeitrag orientiert sich dabei nicht an der Höhe der Investitionen sondern an der energetischen Wirkung (MWh/Fr.). Dadurch entsteht ein Anreiz für energieeffiziente Lösungen. Bei kleineren Projekten werden aus Gründen des Vollzugsaufwandes Flächenbeiträge (z.b. pro installierte m 2 Sonnenkollektorfläche respektive m 2 sanierte Gebäudefläche) oder fixe Beiträge pro installiertes Gerät (z.b. Wärmezähler) geleistet. Gefördert werden nur Projekte, welche über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus die Energieeffizienz steigern oder erneuerbare Energien nutzen. So erhalten z.b. Neubauten keine Beiträge an wärmedämmende Massnahmen, da hier die baugesetzlichen Vorschriften bereits für einen guten Wärmeschutz sorgen. Solarthermische Anlagen werden bei Neubauten nur unterstützt, sofern sie einen zusätzlichen Beitrag an die Wärmeversorgung über das gesetzlich vorgeschriebene Mass hinaus liefern. Der Förderbeitrag darf höchstens 50 Prozent der nichtamortisierbaren Mehrkosten betragen. Erhält ein Projekt auch aus anderen Förderprogrammen eine Unterstützung, kann der kantonale Beitrag gekürzt werden. Förderprogramm Kanton Zürich 2008 2009 2010 2011 Holzfeuerungen Abwärmenutzung Erweiterung von Wärmenetzen Gebäudesanierung Minergiestandard Thermische Solaranlagen Ersatz Elektroheizungen Wärmezähler/elektr. Heizkostenverteiler Ersatzneubauten Minergie-P-Standard Zusatzförderung zu Stiftung Klimarappen Photovoltaische Solaranlagen Tabelle 2: Förderbereiche des kantonalen Förderprogrammes 5

Eingesetzte Mittel und erzielte Wirkung In den Jahren 2008 bis 2011 sind aus dem kantonalen Förderprogramm rund 39 Mio. Franken ausbezahlt worden. Davon entfielen 2 Mio. Franken auf die Unterstützung von indirekten Massnahmen wie Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsaktivitäten. 37 Mio. Franken sind als Investitionsbeiträge an Energieprojekte geleistet worden. An die Ausgaben von total 39 Mio. Franken bezahlte der Bund Globalbeiträge von 16 Mio. Franken. Der Kanton hat somit zulasten des Rahmenkredits in dieser Betrachtungsperiode 23 Mio. Franken an Subventionen geleistet. Hinzu kamen noch 20,4 Mio. Franken an ausbezahlten Mitteln aus dem seit 2010 laufenden Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Das Ziel der kantonalen Förderung ist das Auslösen zusätzlicher Projekte, welche die Energieeffizienz steigern respektive erneuerbare Energien nutzen und so den Verbrauch an fossilen Energien senken. In der Periode 2008 bis 2011 konnten mit dem kantonalen Förderprogramm rund 3 000 Projekte unterstützt werden. Hinzu kommen noch 3 200 Gebäudesanierungsprojekte aus dem neuen Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Total sparen diese Projekte über die Lebensdauer der Massnahmen gerechnet (durchschnittlich 20 bis 25 Jahre) gesamthaft 5 400 GWh thermische Energie ein. Das entspricht einer Heizölmenge von rund 470 000 Tonnen. Zusätzlich erfolgt eine Reduktion des Elektrizitätsbedarfs respektive eine zusätzliche Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien von 83 GWh. Der gesamte Wärmeverbrauch beläuft sich im Kanton Zürich auf rund 20 000 GWh pro Jahr. Die berechnete Wirkung aller Fördermassnahmen bezogen auf ein Jahr liegt bei rund 220 GWh. Der Handlungsbedarf ist also nach wie vor gross. Unterschiedliche Wirkungsfaktoren Die grossen «Sparbeiträge» liefern die Holzfeuerungen sowie die Projekte zur Nutzung von Abwärme und Umweltwärme mit zusammen rund 60 Prozent. Die spezifischen Wirkungsfaktoren für die einzelnen Teile des Förderprogramms sind sehr unterschiedlich. Setzt man die (gesparte respektive substituierte) Energiemenge ins Verhältnis zu den eingesetzten Fördermitteln zeigt sich, dass insbesondere mit der Förderung von (grossen) Holzfeuerungen und Anlagen zur Nutzung von Abwärme und Umweltwärme die beste Wirkung erzielt wird. Der Wirkungsfaktor bei der Förderung der Holzenergie ist rund 5-mal besser als etwa bei der Förderung der thermischen Solarenergie oder 14-mal besser als bei der Photovoltaik. Abbildung 1: 2008 bis 2011 im Kanton Zürich ausbezahlte Fördermittel in Mio. Franken. In () Anzahl unterstützte Projekte. Ausbezahlte Fördermittel in Mio. Franken Gebäudeprogramm Bund/Kantone (3200) Zusatzförderung Klimarappen (1100) Minergie-P-Ersatzneubau (15) Minergie-Sanierung (164) 0.7 2.6 13.5 20.4 Wärmezähler/HKV (72) 0.2 Ersatz Elektroheizung (81) 0.4 Photovoltaische Solaranlagen (102) 2.4 Thermische Solaranlagen (1404) 4.0 Abwärme/Umweltwärme (25) 7.4 Holzenergie (98) 5.9 Mio. Fr. 0 5 10 15 20 6

Die Verteilung der Globalbeiträge des Bundes unter den Kantonen berücksichtigt den durchschnittlichen Wirkungsfaktor der kantonalen Förderprogramme. Auch deshalb ist es das Ziel des kantonalen Förderprogramms, einen insgesamt möglichst hohen Wirkungsfaktor zu erreichen (Vergleich 2010/2011 Abbildung 4). Wärmezähler/HKV 0.7 % Gebäudeprogramm Bund/Kantone Zusatzförderung Klimarappen Minergie-P- Ersatzneubau 0.3 % Minergie-Sanierung 9.1% 4.3% 20.7% Thermische Solaranlagen 3.8% 27.2% Ersatz Elektroheizung 0.5 % Holzfeuerungen Abbildung 2: Prozentualer Beitrag der einzelnen Förderbereiche zur Gesamtwirkung im Bereich thermischer Energie von 5 400 GWh (berechnet über die Lebensdauer der Massnahmen). 33.4% Abwärme/Umweltwärme Wirkung der Förderung in kwh pro eingesetzten Rappen kwh/rp. 0.00 0.50 1.00 1.50 2.00 2.50 Gebäudeprogramm Bund/Kantone Zusatzförderung Klimarappen Minergie-P-Ersatzneubau Minergie-Sanierung Wärmezähler/HKV Ersatz Elektroheizung Photovoltaische Solaranlagen Thermische Solaranlagen Abwärme/Umweltwärme Holzenergie Abbildung 3: Wirkungsfaktoren nach geförderten Technologien. Energiewirkung (über die Lebensdauer der Massnahme) in kwh pro eingesetzten Rappen. kwh/rp. 2,5 2,0 1,5 1,0 á Energie-WF 2010 Energie-WF 2011 Abbildung 4: Energiewirkungsfaktoren der kantonalen Förderprogramme in den Jahren 2010 und 2011 in kwh/ Rp. Quelle: Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme, BFE 2011. 0,5 0,0 7

Förderprogramm Energie Bilanz 2008 bis 2011 Anhang mit konkreten Beispielen und zusätzlichen Auswertungen nach Förderbereichen

Minergie-Bonus vom Kanton Gebäudemodernisierungen, die nach dem Minergie-Umbau-Standard zertifiziert sind, werden vom Kanton Zürich mit einem Bonus gefördert. Dieser erfolgt zusätzlich zur Unterstützung des Gebäudeprogramms Stiftung Klimarappen (Periode 2006 bis 2009) respektive des nationalen Gebäudeprogramms (ab 2010). Der Bonus beträgt 50 Franken pro Quadratmeter sanierte Energiebezugsfläche (EBF). Das Förderprogramm unterstützte zwischen 2008 bis 2011 164 Minergie-Gebäudemodernisierungen. Die gesamte Unterstützung betrug 2,64 Mio. Franken an das mit dem Minergie-Standard verbundene Investitionsvolumen von 14 Mio. Franken. Die sanierte Energiebezugsfläche beträgt total 115 000 m 2 oder durchschnittlich 700 m 2 pro Objekt. Beispiel: Denkmalgeschütztes Gebäude nach Minergie saniert Das denkmalgeschützte Gublerhaus an der Landstrasse 55 in Andelfingen wurde einer umfassenden Renovation unterzogen. Die energetischen Massnahmen umfassten eine Erneuerung der Fenster, die Wärmedämmung von Dach und Boden sowie einer Teilfläche der Fassade. Hinzu kam der Einbau einer Komfortlüftung eine zwingende Voraussetzung für den Minergie-Standard. Das Gebäude bezieht die Energie für Raumwärme und Warmwasser von einer Fernheizung mit Holzschnitzelfeuerung. Ausgerichtet wurden Förderbeiträge von 12 525 Franken aus dem Gebäudeprogramm für den Fensterersatz und die zusätzlichen Wärmedämmmassnahmen und zusätzlich der kantonale Minergie-Bonus von 28 850 Franken. Umfassend renoviertes Büro- und Wohnhaus in Andelfingen mit Minergie- Zertifikat. 1

Minergie-P-Ersatzneubau: Fünfmal effizienter Minergie-P ist der zukunftsweisende Gebäudestandard, der nur noch einen Energiebedarf für Heizung und Warmwasser von 30 kwh pro m 2 Energiebezugsfläche (EBF) zulässt. Bestehende unsanierte Gebäude haben demgegenüber einen Energiebedarf zwischen 150 bis 200 kwh. Oft ist es zweckmässiger, ein Gebäude abzureissen und einen (hocheffizienten) Ersatzneubau zu errichten, anstatt das bestehende Gebäude mit grossem Aufwand energetisch zu sanieren. Deshalb fördert der Kanton Ersatzneubauten im Minergie-P-Standard mit einem Beitrag von 100 Fr. pro m 2 EBF (bezogen auf die EBF des abgebrochenen Gebäudes). Ein Einfamilienhaus erhält beispielsweise einen Förderbeitrag von durchschnittlich 15 000 bis 20 000 Franken. Die Förderung von Ersatzneubauten startete erst im Jahr 2010. Bisher wurden Beiträge an 15 Gebäude mit einer gesamten Energiebezugsfläche von 6700 m 2 und einer Fördersumme von total 675 000 Franken ausbezahlt. Zusätzlich wurden bis Ende 2011 Förderzusagen für laufende Projekte im Umfang von 2 Mio. Franken erteilt. Bei grossen Bauprojekten mit einer langen Realisierungszeit muss die definitive Minergie-P-Zertifizierung abgewartet werden. Diese Förderbeiträge werden erst in den kommenden Jahren ausbezahlt. Beispiel: Bächlerstrasse in Zürich An der Bächlerstrasse in der Stadt Zürich sind sieben Wohnbauten mit einer EBF von total 3748 m 2 abgebrochen und vier Ersatzneubauten mit gesamthaft 8761 m 2 EBF erstellt worden. Dabei ist ein Teil der Gebäude für Studentenwohnungen konzipiert. Die Mehrinvestitionen für das Erfüllen des Minergie-P-Standards gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen betrugen 1,46 Mio. Franken. Die Energiekosteneinsparungen (basierend auf heutigen Energiepreisen) belaufen sich auf rund 12 600 Franken pro Jahr oder 315 000 Franken in 25 Jahren. Für die Bauherrschaft resultierten damit nicht amortisierbare Mehrkosten von 1,14 Mio. Franken, die durch den kantonalen Förderbeitrag von 374 800 Franken etwas reduziert wurden. Wohnsiedlung im Minergie-P-Standard 2

Holzenergie: Grosse Anlagen, grosse Wirkung Die finanzielle Unterstützung für Holzfeuerungen erfolgt nur für grössere Anlagen (ab 300 kw Leistung). Der Förderbeitrag beträgt 80 Franken pro MWh erzeugte Wärme aus Holzenergie. Bei Grossanlagen wird der Ansatz reduziert. Zusätzlich wird die Erweiterung respektive Anschlussverdichtung bei bestehenden Wärmenetzen mit Holzenergieversorgung unterstützt. In der Periode von 2008 bis 2011 wurden insgesamt 83 Projekte für (mehrheitlich neue) Holzfeuerungen unterstützt. In wenigen Einzelfällen erfolgte ein (reduzierter) Förderbeitrag an den Ersatz einer Holzfeuerung. Zusätzlich sind verschiedene bestehende Wärmeverbünde mit Holzfeuerungen unterstützt worden. Hier werden Netzverdichtungen (mehr Anschlüsse in bestehenden Netzen) und Erweiterungen von Fernwärmenetzen (zusätzliche Leitungsmeter) ebenfalls mit einem reduzierten Förderbeitrag unterstützt. Insgesamt zahlte der Kanton 5,9 Mio. Franken an Fördergeldern aus. Gemäss Angaben der Projektverfasser ist mit diesen Projekten eine gesamte Investitions- summe von 51 Mio. Franken verbunden. Pro Jahr erzeugen diese neuen Anlagen 55 GWh Energie. Der Kanton engagiert sich auch über seine Anstalten für die Nutzung von Holzenergie: So haben die EKZ (ohne Inanspruchnahme kantonaler Fördermittel) mit dem Holz-Heizkraftwerk Aubrugg eine der grössten Anlagen in der Schweiz zur energetischen Nutzung des Holzes realisiert. Beispiel: Pelletsfeuerung in Buchs Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ gewährleisten als Contractor die Wärmeversorgung der neuen Wohnüberbauung Colors in Buchs. Eine Holzpellets- Heizung mit einer Gesamtleistung von 570 kw versorgt 13 Mehrfamilienhäuser und ein Gewerbehaus mit Wärmeenergie für Raumwärme und Brauchwarmwasser. An die Investition für die Heizzentrale von rund 750 000 Franken hat der Kanton einen Förderbeitrag von 85 700 Franken geleistet. Hat es noch genug Energieholz? Die Nutzung der Holzenergie in Holzfeuerungen ergibt heute einen Beitrag an die Wärmeversorgung von 660 GWh. Das sind rund 3,3 Prozent des gesamten Wärmebedarfes im Kanton. Das gesamte Holzenergiepotenzial im Kanton Zürich beträgt 1130 GWh. Damit ist der Betrieb weiterer Feuerungen mit einheimischen Holzressourcen möglich. Überbauung Colors in Buchs 3

Mit 5,06 Mio. Franken konnte der Bau von 15 neuen Anlagen u Mio. Franken wurde der Ausbau resp. die Verdichtung von bes unterstützt, welche Abwärme oder Umweltwärme nutzen. Das netze in Zürich und Winterthur, die Abwärme aus den Kehricht Investitionsvolumen dieser Projekte beträgt rund 45 Mio. Fran Abwärme und Umweltwärme: Anreiz für effiziente Lösungen Die direkte Nutzung von Abwärme aus industriellen Prozessen ist z.b. bei Kehrichtverbrennungsanlagen Förderbeispiel möglich hier ist die Temperatur der Abwärme genügend hoch für die direkte Verteilung in einem Fernwärmenetz. Wärmequellen wie Abwasser, See- oder Grundwasser können mit Wärmepumpen auf ein höheres, für die Raumheizung nutzbares Temperaturniveau gebracht werden. Der Förderbeitrag ist auf 100 Franken pro MWh genutzte Energie aus Abwärme oder Umweltwärme festgesetzt. Da der Beitrag nicht aufgrund der erzeugten Energie sondern der genutzten Umweltwärme bemessen wird, entsteht ein Anreiz für effiziente Lösungen. Zwischen 2008 und 2011 konnten mit 5,06 Mio. Franken 15 neue Anlagen unterstützt werden. Mit weiteren 2,32 Mio. Franken wurde der Ausbau respektive die Verdichtung von bestehenden Fernwärmenetzen unterstützt, welche Abwärme oder Umweltwärme nutzen. Das sind beispielsweise die Fernwärmenetze in Zürich und Winterthur, die Abwärme aus den Kehrichtverbrennungsanlagen nutzen. Das Investitionsvolumen dieser Projekte beträgt rund 45 Mio. Franken. Beispiel: Grundwasserwärmeverbund Neubrunn Turbenthal Im Weiler Neubrunn bei Turbenthal hat sich eine Genossenschaft gebildet, um mit einer gemeinsamen Anlage die Wärme des Grundwassers zu nutzen. Das Wärmeversorgungssystem wird als sogenannte, «kalte» Fernwärme bezeichnet: Neu verlegte Leitungen transportieren eine vom Grundwasser erwärmte Sole zu den einzelnen Liegenschaften. Jede einzelne der bisher 10 angeschlossenen Liegenschaften hat eine Wärmepumpe installiert und nutzt die dem Grundwasser entzogene Wärmeenergie mit einer Jahresarbeitszahl von rund 4,5. Das abgekühlte Grundwasser wird in einer stillgelegten Grundwasserfassung dem Grundwasserträger zurückgegeben. Für den Bau der Wasserfassung, der Übergabestation und der Fernwärmeleitungen investierte die Genossenschaft rund 220 000 Franken. Daran leistete der Kanton einen Förderbeitrag von 34 000 Franken. Die Installationskosten für die Wärmepumpen gingen zulasten eines jeden Grundeigentümers. Grundwasserwärmeverbund Neubrunn Turbenthal Im Weiler Neubrunn bei Turbenthal hat sich eine Genossensch samen Anlage die Wärme des Grundwassers zu nutzen. Das Wä sogenannte, "kalte" Fernwärme bezeichnet: Neu verlegte Leitu Grundwasser erwärmte Sole zu den einzelnen Liegenschaften. angeschlossenen Liegenschaften hat eine Wärmepumpe instal entzogene Wärmeenergie mit einer Jahresarbeitszahl von rund wird in einer stillgelegten Grundwasserfassung dem Grundwas der Wasserfassung, der Übergabestation und der Fernwärmele Genossenschaft rund 220'000.- - Franken. Daran leistete der Ka Franken. Die Installationskosten für die Wärmepumpen gingen Grundeigentümers. (Bildlegende) Gebäude mit Anschluss an den Grundwasserwär Gebäude mit Anschluss an den Grundwasserwärmeverbund 4

Solaranlagen: Wärme und Strom von der Sonne Thermische Solaranlagen 1404 Solaranlagen zur Erzeugung von Wärme für Warmwasser und Heizungsunterstützung förderte der Kanton mit Beiträgen von gesamthaft 4,05 Mio. Franken. Total wurden 16 300 m 2 Sonnenkollektoren installiert. Der Bau der Anlagen löste ein Investitionsvolumen von rund 28 Mio. Franken aus. Die durchschnittliche Anlagengrösse betrug 11,6 m 2. Die Förderung von thermischen Solaranlagen erfolgt mit einem Grundbeitrag von 1 200 Franken pro Anlage und einem flächenabhängigen Beitrag von 150 Franken pro Quadratmeter installierte Kollektorfläche. Eine für ein Einfamilienhaus typische, 6 m 2 grosse Anlage erhält somit einen Förderbeitrag von 2 100 Franken. Photovoltaik Spezialaktion 2009 Die Förderung photovoltaischer Solaranlagen erfolgt grundsätzlich durch die auf Bundesebene installierte kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Nur im Jahr 2009 hat der Kanton eine zeitlich und finanziell eingeschränkte Förderaktion durchgeführt. Hintergrund war die hohe Zahl an Projekten, die auf der Warteliste für die KEV figurierten. 102 neu erstellte Anlagen profitierten von der kantonalen Unterstützung. Die kleinste Anlage hat dabei eine Leistung von 2 kw, die grösste eine solche von 230 kw. Die Anlagen produzieren jährlich rund 1,4 Mio. kwh, was etwa dem Bedarf von 400 Haushalten entspricht. Der Förderbeitrag des Kantons betrug 1500 Franken pro kw installierte Leistung. Die Ausgaben des Kantons für diese Spezialaktion betrugen gesamthaft 2,45 Mio. Franken. Das gesamte Investitionsvolumen für den Bau der 102 realisierten Anlagen liegt bei 14 Mio. Franken. Thermische Solaranlage Photovoltaik-Anlage 5

Elektroheizung und Wärmezähler Sanierung Elektroheizung Der Kanton unterstützt die Sanierung von Elektro-Widerstandsheizungen, sofern als Ersatz eine Wärmepumpe mit Erdwärmesonden eingebaut wird, die auch das Brauchwarmwasser erzeugt. Das Ziel ist, eine Ersatzlösung mit möglichst hoher Energieeffizienz zu unterstützen. Die Höhe des Förderbeitrages ist denn auch abhängig von der Leistungsziffer der Wärmepumpe: Je besser, desto höher der Förderbeitrag. Seit dem Start der Förderung für Elektroheizungssanierungen im Jahr 2009 konnten 81 Anlagen mit total 445 000 Franken unterstützt werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Anlagen in Einfamilienhäusern. Der Wegfall der Elektrowiderstandsheizungen bringt über die Lebensdauer eine Elektrizitätseinsparung von rund 29 GWh. Die elektrisch betriebenen Wärmepumpen benötigen rund 9 GWh. Somit bleibt eine Nettoeinsparung von rund 20 GWh Elektrizität. Wärmezähler und elektronische Heizkostenverteiler Wärmezähler oder Heizkostenverteiler ermöglichen eine verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung. Gegenüber der pauschalen, flächenabhängigen Abrechnung schafft die verbrauchsabhängige Abrechnung einen Anreiz zur Verhaltensänderung (Lüften, Einstellung der Raumtemperatur). Für Neubauten ist eine Installations- und Abrechnungspflicht bei Gebäuden ab fünf Wärmebezügern gesetzlich vorgeschrieben. Bei bestehenden Gebäuden fördert der Kanton die Installation von Wärmezählern oder elektronischen Heizkostenverteiler mit einem Beitrag pro installiertes Gerät. Seit dem Start der Förderung im Jahr 2009 sind für 72 Projekte mit gesamthaft rund 1400 Wohnungen respektive Gebäudeeinheiten Förderbeiträge von total 180 000 Franken bezahlt worden. Wärmepumpe Wärmezähler 6