Offenlegungsbericht der Förde Sparkasse Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013



Ähnliche Dokumente
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m SolvV. zum und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m SolvV zum

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13

VR Bank eg Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg. Offenlegung nach 26a KWG zum

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember und

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Beckum-Wadersloh. nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG per und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

s Sparkasse Donnersberg

Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg

Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum

Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg

Rhön-Rennsteig-Sparkasse. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg

Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte

Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum 31. Dezember 2011

Sparkasse Dieburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum und. Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht. Vergütungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. nach 7 Institutsvergütungsverordnung

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

Sparkasse Freyung-Grafenau. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag:

S Kreissparkasse Bersenbrück

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Saarpfalz Offenlegung nach 26 a KWG zum

Sparkasse Neunkirchen

s Sparkasse Vorpommern

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland. Offenlegung nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

OFFENLEGUNGSBERICHT. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV)

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum Z 3:

Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Volksbank Hamm eg. Offenlegungsbericht. nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung

VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg Homberg/Efze

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per Allgemeines Risikomanagement 2

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg Homberg/Efze

VR-Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) und nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht 2008

Offenlegungsbericht Kreissparkasse Stendal

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per Allgemeines Risikomanagement 2

Volksbank Deisslingen eg Deißlingen Offenlegungsbericht

Sparkasse Südholstein

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Volksbank Westerkappeln-Wersen eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegung nach 26 BWG

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag:

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG)

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

Offenlegungsbericht der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg. Offenlegung nach 26a KWG zum

Kreissparkasse Nordhausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht. zum nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung

s Sparkasse Langen-Seligenstadt

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Lengerich

Offenlegungsbericht Stadtsparkasse Düsseldorf. und Offenlegung nach 7 InstitutsVergV a.f. (Vergütungsbericht)

Bank Schilling & Co Aktiengesellschaft. SOLVABILITÄTSBERICHT zum nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

VR Bank Flensburg-Schleswig eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte

Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eg

Offenlegungsbericht Kreissparkasse Stendal

S Sparkasse Landshut. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum und. Offenlegung. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Volksbank Butzbach eg. Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)

Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel

Volksbank Ochtrup eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz.

Offenlegungsbericht. nach 319 ff. SolvV i. V. m. 26a KWG zum

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

Transkript:

S-Förde Offenlegungsbericht der Förde Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsordnung (Vergütungsbericht)

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1. Einleitung... 3 2. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 4 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 4 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV)... 4 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV)... 5 6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV)... 7 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten... 7 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten... 7 6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten... 8 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten... 9 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche... 9 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet... 10 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge... 10 7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV)... 12 8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV)... 12 9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV)... 13 10. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV)... 13 11. Marktrisiko ( 330 SolvV)... 15 12. Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV)... 16 13. Operationelle Risiken ( 331 SolvV)... 16 14. Liquiditätsrisiken... 16 15. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV)... 16 16. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)... 17 s Förde Seite 1

Abkürzungsverzeichnis BP EWB HGB InstitutsVergV IRBA KSA KWG PWB SolvV TVöD CRD CRR Basispunkte Einzelwertberichtigungen Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Pauschalwertberichtigungen Solvabilitätsverordnung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Capital Requirements Directive Capital Requirements Regulation s Förde Seite 2

1. Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzte den Grundsatz I und konkretisierte die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Auf Grund der nationalen Umsetzung der Offenlegungsanforderungen der CRD II waren mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtline (CRD III) finden durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung. Die Förde macht von der Möglichkeit des 320 Abs. 1 SolvV zu Verweisen auf Informationen Gebrauch, die bereits im Rahmen anderer Offenlegungsmedien publik gemacht wurden. Sie finden die Verweise in deutlich gekennzeichneter Form. Ziel ist es, eine redundante Darstellung von Informationen bzw. Inhalten zu vermeiden. Den Geschäftsbericht der Förde inkl. des Lageberichtes, auf den aus dem Offenlegungsbericht heraus verwiesen wird, finden Sie in unserer Internetfiliale und im elektronischen Bundesanzeiger. Über die Tatsache der Veröffentlichung haben wir nach 320 Abs. 2 SolvV mit Verweis auf das Offenlegungsmedium im elektronischen Bundesanzeiger zu informieren. In Kapital 16 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Ab dem 01.01.2014 gelten neue Vorschriften nach CRR, diese werden für den Offenlegungsbericht 2014 Anwendung finden. Der Offenlegungsbericht zum 31.12.2013 der Förde unterliegt den bis zum 31.12.2013 geltenden Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. s Förde Seite 3

2. Risikomanagement ( 322 SolvV) Nach 25 a Abs. 1 S. 3 KWG ist das Risikomanagement Teil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und beinhaltet auf der Grundlage von Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren, die aus einem internen Kontrollsystem und einer internen Revision bestehen. Dabei umfasst das interne Kontrollsystem insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen, die eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche umfassen, und Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken. Nähere Informationen zur Risikosteuerung hinsichtlich Strategien, Prozessen, Struktur und Organisation können dem Geschäftsbericht unter Gliederungspunkt 4.1 ff entnommen werden, der in unserer Internetfiliale und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der Geschäftsbericht enthält auch Informationen zu Art und Umfang von Risikoberichten und zu den Grundzügen der Risikoabsicherung. 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Das nachfolgende Dokument enthält die Angaben zur Offenlegung gemäß Teil 5 der Solvabilitätsverordnung (Säule III nach Basel II). Die Offenlegung gem. SolvV erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 4. Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2013 beträgt das modifizierte verfügbare Eigenkapital der, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, zum Bilanzstichtag 31.12.2013 498 Mio.. Drittrangmittel sind nicht vorhanden. Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von 306 Mio.. Weiterhin zählen die Sonderposten für allgem. Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von 147 Mio. zum Kernkapital. Die Bedingungen der im Ergänzungskapital der vorhandenen nachrangigen Verbindlichkeiten werden in den Erläuterungen zur Bilanz unter Posten 9 dargestellt. s Förde Seite 4

Stichtag * Mio. Gesamtbetrag Kernkapital gem. 10 Abs. 2a KWG 451 dar.: offene Rücklagen 306 dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn 0 dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken 340 g HGB 147 dar.: Anderes Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG 0 dar.: Sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG 0 dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) 0 dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG -2 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b S. 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2b Satz 2 KWG -2 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6 und 6a KWG -2 davon Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6a Nr. 1 u. 2 KWG -2 47 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d S. 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 498 Tabelle Eigenmittelstruktur * nach Berücksichtigung des am 12.06.2014 festgestellten Jahresabschlusses 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Die Angemessenheit der Eigenmittel der richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Für die interne Risikosicht hat die Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, operationelle Risiken sowie Reputationsrisiken als sonstiges Risiko als wesentliche Risiken identifiziert. Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Risikoszenarien berücksichtigt. Somit ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der gesichert. Die nimmt das Management der Adressenausfall- und der Marktpreisrisiken sowie der operationellen, sonstigen und Liquiditätsrisiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung vor. s Förde Seite 5

Die Berücksichtigung des operationellen, sonstigen und Liquiditätsrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung erfolgt auf Basis langjähriger Erfahrungswerte. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Berechnung der Auslastungsbeträge der Risikotragfähigkeit erfolgt für die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auf Basis verschiedener Szenarien, wobei die von der prognostizierte Zins- und Konjunkturentwicklung die Basis der Szenarien bildet. Dabei werden sowohl erwartete, unerwartete als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die sicher, dass zur Abschirmung der potentiellen Risiken im Planungs- und Risikofall jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Kreditrisiko Standardansatz Verbriefungen Eigenkapitalanforderung in Mio. - Zentralregierungen 0 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 - Sonstige öffentliche Stellen 1 - Multilaterale Entwicklungsbanken 0 - Internationale Organisationen 0 - Institute 2 - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0 - Unternehmen 128 - Mengengeschäft 109 - Durch Immobilien besicherte Positionen 42 - Investmentanteile 1 - Sonstige Positionen 6 - Überfällige Positionen 11 - Verbriefungen im Standardansatz 0 Risiken aus Beteiligungswerten - Beteiligungswerte im Standardansatz 6 Marktrisiken gemäß - Standardansatz 0 Operationelle Risiken gemäß - Basisindikatoransatz 24 Summe 330 Tabelle Kapitalanforderungen Die nach 325 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 anzugebende Gesamtkennziffer ist im Geschäftsbericht 2.5.1 der aufgeführt. s Förde Seite 6

6. Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsklassen/verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Zur Diversifizierung des Portfolios im Kundekreditgeschäft nahm die erstmals an einer Kreditbasket-Transaktion der S-Finanzgruppe teil. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, kann auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Gesamtes Bruttokreditvolumen Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Tabelle Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in Mio. Betrag in Mio. Betrag in Mio. 6.925 577 6 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in Mio. Betrag in Mio. Betrag in Mio. Deutschland 6.880 371 6 EU 35 206 0 nicht EU 10 0 0 Gesamt 6.925 577 6 Tabelle geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten s Förde Seite 7

6.3 Hauptbranchen /-schuldnergruppen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Betrag in Mio. Wertpapiere Betrag in Mio. Derivative Finanzinstrumente Betrag in Mio. Banken 554 128 6 Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) 0 47 0 Öffentliche Haushalte 109 392 0 Privatpersonen 2.715 0 0 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3.509 0 0 285 0 0 167 0 0 Verarbeitendes Gewerbe 164 0 0 Baugewerbe 314 0 0 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 478 0 0 136 0 0 115 10 0 1.035 0 0 815 0 0 38 0 0 Gesamt 6.925 577 6 Tabelle Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Die Ermittlung des Bruttokreditvolumens erfolgte nach Maßgabe 19 Abs. 1 Nr. 1 KWG (inklusive Beteiligungen). s Förde Seite 8

6.4 Vertragliche Restlaufzeiten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in Mio. Betrag in Mio. Betrag in Mio. < 1 Jahr 1.869 100 0 1 Jahr 5 Jahre 861 321 2 > 5 Jahre bis unbefristet 4.195 156 4 Gesamt 6.925 577 6 Tabelle vertragliche Restlaufzeiten 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche /-schuldnergruppe Definition in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Für die gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. s Förde Seite 9

Hauptbranchen Inanspruchnahmen aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB* Bestand Rückstellungen Nettozuführungen / Auflösungen von EWB / Rückstellungen Direktabschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 17,5 7,3 0,0 0,1 2,4 0,3 8,6 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige 88,1 32,3 1,5 1,4 0,8 2,4 21,0 davon 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur 2,4 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0 2,5 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden 6,9 3,1 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 6,6 2,2 0,1 0,3 0,0 0,0 0,9 Baugewerbe 8,5 3,0 0,4 0,9 0,0 0,8 2,8 Handel; Instandsetzung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 13,2 3,5 0,0 0,0 0,2 0,9 3,8 Verkehr und Lagerei; Nachrichtenübermittlung 14,6 7,1 0,0 0,0 0,3 0,1 0,4 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,5 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 Grundstücks- und Wohnungswesen 10,9 3,0 0,1-0,1 0,0 0,2 6,6 sonstiges Dienstleistungsgewerbe 24,5 9,6 0,1 0,3 0,3 0,4 3,9 Organisationen ohne Erwerbszweck 7,6 2,2 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 gesamt 113,2 41,8 7,5 1,5 1,6 3,2 2,8 29,6 * Pauschalwertberichtigungen können nicht einzelnen Kunden und somit Branchen zugerechnet werden und sind daher nur in der Gesamtsumme angegeben Tabelle notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche inkl. Bestände der Risikovorsorge 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet Der Anteil der Kredite an ausländische Kreditnehmer ist unbedeutend und die dafür vorgesehene Risikovorsorge ebenfalls. Daher wird auf eine gesonderte Darstellung verzichtet. 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV): Die verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013. s Förde Seite 10

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine Risikovorsorge zu bilden ist, orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen, oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der in einem zentralen System, das in vielen Instituten der S-Finanzgruppe eingesetzt wird. Für latente Ausfallrisiken bildet die Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In entsprechenden Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Entwicklung der Risikovorsorge. Anfangsbestand der Periode Betrag in M io. Fortschreibung in der Periode Betrag in M io. Auflösung Betrag in M io. Verbrauch Betrag in M io. sonstige Veränderungen Betrag in M io. Endbestand der Periode Betrag in M io. EWB 50,3 13,9-11,9-10,5 0,0 41,8 Rückstellungen 1,8 1,0-1,3 0,0 0,0 1,5 PWB 8,3 0,0-0,8 0,0 0,0 7,5 Tabelle Veränderungen der EWB, Rückstellungen und PWB s Förde Seite 11

7. Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Vor Kreditrisikominderung Standardansatz Nach Kreditrisikominderung Betrag in Mio. Betrag in Mio. 0 1.081 1.251 10 6 6 20 230 232 35 1.548 1.563 50 2 2 70 0 39 75 2.533 2.433 100 2.101 1.978 150 74 71 0 0 Tabelle Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures für Portfolien im KSA geltenden aufsichtsrechtlichen Risikogewichte Die Förde hat in Anlehnung an die Empfehlungen des SGVSH nachfolgende externe Ratingagenturen in den einzelnen Forderungsklassen nominiert: Staaten Banken Unternehmen Investmentanteile Verbriefungen: Standard & Poors und Moodys Standard & Poors und Moodys Standard & Poors und Moodys Keine Nominierung Standard & Poors Die Ratings der Gesellschaften Standard & Poors und Moodys werden der über die Anwendung der Finanz-Informatik tagesaktuell zur Verfügung gestellt und automatisch den jeweiligen Kunden zugeordnet. Die Anforderungen der 26 bis 40 SolvV hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Zuordnung von Bonitätsbeurteilungen zu Bonitätsstufen werden eingehalten. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich keine Veränderung. 8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die Förde unterscheidet bei dem Beteiligungsbegriff zwischen Funktionsbeteiligungen, strategischen Beteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Beteiligungen der, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der n-finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Instituten in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des nwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. s Förde Seite 12

Die hier ausgewiesenen Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gem. HGB bewertet. Bei den Beteiligungspositionen werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Die Förde folgt dem Grundsatz des 26a Abs. 2 S. 1 KWG, nach dem Informationen dann nicht offen zu legen sind, wenn sie unwesentlich, vertraulich oder rechtlich geschützt sind. Eine detaillierte Darstellung erfolgt somit nur für wesentliche Beteiligungen, die einen relativen Anteil am haftenden Eigenkapital von 10% und mehr aufweisen. Zusätzlich wird auf die Erläuterungen im Geschäftsbericht (Position 2.2.2.4 Beteiligungen/ Anteilsbesitz) verwiesen. Übersicht der wesentlichen Beteiligungen Buchwert in Mio. Zeitwert in Mio. n- und Giroverband für Schleswig-Holstein 42,7 42,7 Im Berichtszeitraum wurden keine Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen erzielt. 9. Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Unter Verbriefungen im weiteren Sinne ist die Übertragung von Kreditrisiken vom kreditgebenden Institut auf einen Dritten mittels einer verzinslichen Schuldverschreibung oder Kreditderivaten zu verstehen. Die Verzinsung sowie die Rückzahlung der Schuldverschreibung werden ausschließlich durch die Zinszahlungen sowie Tilgungen der zugrunde liegenden Forderungen bestimmt. Grundsätzlich können Kreditinstitute als Risikoüberträger (Originator) oder Erwerber (Investor) des Kreditrisikos am Markt auftreten. Sofern die Förde in entsprechende Titel investiert, wird zur Bestimmung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung ein ggf. vorhandenes externes Rating verwendet. Zu diesem Zweck haben wir in der Forderungsklasse "Verbriefungen" die Nominierung einer externen Ratingagentur gem. den 41 und 235 SolvV vorgenommen. Die Förde hält mit Ausnahme von in Fonds enthaltenen Positionen keine unter die Definition Verbriefungen zu subsummierenden Papiere. 10. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Von der Rechtswirksamkeit der zu Grunde liegenden Verträge haben wir uns überzeugt. s Förde Seite 13

Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist in ein übergreifendes Strategiesystem und Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien innerhalb von Arbeitsanweisungen festgelegt. Diese entsprechen den Beleihungsgrundsätzen des Landes Schleswig-Holstein. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechniken. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategie. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Gewährleistungen Bürgschaften, Garantien oder Haftungsfreistellungen der öffentlichen Hand, von Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, sofern es sich nicht um Ausfallbürgschaften handelt. Verpfändung von Guthabenwerten (außer Wertpapieren) bei Fremdinstituten und Bausparkassen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben Abtretung der Rechte und Ansprüche aus (Kapital-)Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sowie Abtretung von (Bauspar-)Guthaben von Versicherungsgesellschaften oder Bausparkassen/Kreditinstituten, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. b) Finanzielle Sicherheiten Verpfändung von Guthabenwerten (außer Wertpapieren) im Hause der Innerhalb der von der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus der norganisation eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Die nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt (vgl. Tab. zu Ziffer 5.) und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. s Förde Seite 14

Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Aufrechnungsvereinbarungen: nicht genutzt Kreditderivate: nicht genutzt Übersicht Kreditrisikominderungstechniken Portfolio Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen in Mio. in Mio. Zentralregierungen 0 0 Institute 0 0 Mengengeschäft 8 93 Beteiligungen z. Zt. nicht genutzt z. Zt. nicht genutzt Unternehmen 17 102 sonstige kreditunabhängige Aktiva 1 6 Gesamt 26 201 Tabelle Gesamtbetrag genutzte Kreditrisikominderungstechniken 11. Marktrisiko ( 330 SolvV) Marktpreisrisiken äußern sich in der Gefahr möglicher negativer Wertveränderungen und Ergebnisabweichungen, die sich aus der Veränderung von Marktpreisen für Wertpapiere, Derivate und Devisen, aus Schwankungen der Zinssätze und Spreads sowie weiterer relevanter Underlyings von Finanzinstrumenten ergeben. Zusätzliche Marktpreisrisiken liegen in Positionen, deren Fungibilität und Liquidität eingeschränkt sind. Sie werden mit dem Ziel gesteuert, Ertragschancen wahrzunehmen, ohne die Risikotragfähigkeit der unangemessen zu belasten bzw. zu gefährden. Die Förde ist kein Handelsbuchinstitut und unterhält darüber hinaus auch keine Bestände im Handelsbuch. Marktpreisrisiken Eigenkapitalanforderungen in Mio. Währungsrisiko 0 Tabelle Eigenkapitalanforderungen für Marktpreisrisiken s Förde Seite 15

12. Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Im Rahmen der Marktpreisrisiken kommt dem Zinsänderungsrisiko eine zentrale und maßgebliche Bedeutung zu. Grundlage zur Identifikation, Messung und Analyse des Zinsänderungsrisikos sind die vom DSGV empfohlenen Verfahren und Instrumente. Der Umfang der relevanten Positionen des Zinsbuches orientiert sich ebenfalls an zentralen Standards. Zinsänderungsrisiko Zinsschock + / - 200 BP Veränderung des ökonomischen Wertes in Mio. Veränderung des haftenden Eigenkapitals in %* + 200 BP -85,4-18,99-200 BP 93,5 20,79 Tabelle Darstellung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch *Bezugsgröße ist das haftende Eigenkapital vor Feststellung des Jahresabschlusses am 12.06.2014 13. Operationelle Risiken ( 331 SolvV) Die Steuerung der operationellen Risiken ist unter Punkt 4.1.3.7 im Geschäftsbericht (siehe Internetfiliale / elektronischer Bundesanzeiger) dargestellt. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt und beträgt zum Berichtsstichtag 23, 8 Mio.. 14. Liquiditätsrisiken und Sonstige Risiken Die Steuerung des Liquiditätsrisikos ist unter Punkt 4.1.3.6, die der Sonstigen Risiken unter Punkt 4.1.3.8 im Geschäftsbericht (siehe Internetfiliale / elektronischer Bundesanzeiger) dargestellt. 15. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die von der Förde abgeschlossenen derivativen Geschäfte werden als Eigengeschäfte abgeschlossen und dienen ausschließlich der Reduktion von Adressenausfall- Zinsänderungs- und Währungsrisiken (Credit Default Swaps, Zinsswaps und Devisentermingeschäfte). Laufzeit, Umfang und Struktur der Zinsswaps fließen in vollem Umfang in die Zinsrisikosteuerung ein. Credit Default Swaps bestanden im Zusammenhang mit einer Kreditbaskettransaktion, der ausschließlich im Rahmen der S-Finanzgruppe zur Diversifizierung des Kreditportfolios abgeschlossen wurde. Credit Default Swaps bei denen wir als Sicherungsgeber auftreten, beziehen sich immer auf ein großes, stark diversifiziertes Kreditportfolio. s Förde Seite 16

Die positiven Wiederbeschaffungswerte der Kontrakte belaufen sich zum Berichtsstichtag auf 0,5 Mio.. Die nach der SolvV gestatteten Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting-Vereinbarungen) nutzt die Förde bislang nicht. Die Anrechnung von Sicherheiten erfolgt nur in den unter 10. aufgeführten eingeschränkten Angaben. Unsere Kontrahenten in Bezug auf die hier betrachteten derivativen Geschäfte sind die HSH-Nordbank AG, LBBW, Helaba (Vertragsnachfolger der WestLB AG), Deka Bank Deutsche GZ sowie die S-KB Klassik UG. Die Kontrahentenausfallrisikopositionen für die Credit Default Swaps, die Zinsswaps und Devisentermingeschäfte, berechnet nach der Marktbewertungsmethode, belaufen sich zum Berichtsstichtag auf 6,5 Mio.. 16. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 16. 1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Förde ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der nbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-n, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten (97,2 %) erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis. 16. 2 Geschäftsbereiche Die verfügt über folgende Geschäftsbereiche: Stabsbereich Betriebsbereich Vertrieb Privatkunden Vertrieb Firmenkunden Dem jeweiligen Geschäftsbereich ist auch das zuständige Vorstandsmitglied zugeordnet. 16.3 Ausgestaltung des Vergütungssystems In allen Geschäftsbereichen können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Einzelprämien für besondere Leistungen und Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters heruntergebrochen sind. 16.3.1 Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD- n. Die tarifliche nsonderzahlung ist in einer Dienstvereinbarung geregelt und bemisst sich nach den gleichen Zielkriterien wie für die Leistungsprämien ergänzt um verhaltensbezogene Ziele. Daneben erhalten die Mitarbeiter eine zielorientierte variable Vergütung, für die angemessene Obergrenzen festgelegt wurden. Diese Prämien stellen den einzigen Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar. s Förde Seite 17

16.3.2 Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/innen bzw. Vorstände oder einer institutsinternen Organisationseinheit gemessen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus funktionsspezifischen Einzel- und Teamzielen zusammen. Der Gesamtzielerreichungsgrad wird aus einer Summe von mindestens ein bis zu vier Gruppenzielen und ein bis zu 4 Einzelzielen gebildet. Insgesamt darf die Summe der Einzel- und Gruppenziele fünf nicht überschreiten. Diese Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen auch qualitative Ziele (z.b. Kundenzufriedenheit). 16.3.3 Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. 16.4 Vergütung der 2. Führungsebene Die Vergütung der 2. Führungsebene setzt sich aus einer festen Grundvergütung (Jahresgrundbetrag) und einer variablen leistungsbezogenen Vergütungskomponente zusammen. Die Höhe der variablen Vergütungsanteile bemessen sich nach der Zielerreichung des Unternehmens und der jeweiligen Abteilung sowie der vereinbarten Einzelziele. 16.5 Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der besteht aus einer festen Grundvergütung (Jahresgrundbetrag) und einer variablen leistungsbezogenen Vergütungskomponente gemäß den Empfehlungen des n- und Giroverbandes Schleswig-Holsteins. 16.6 Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. 16.7 Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Geschäftsbereiche Gesamtbetrag der festen Vergütungen in TEUR Gesamtbetrag der variablen Vergütungen in TEUR Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütungen Stabsbereich 4.757 248 85 Betriebsbereich 13.802 354 296 Vertrieb Privatkunden 21.824 981 421 Vertrieb Firmenkunden 7.034 344 132 Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung: Den Geschäftsbereichen ist jeweils ein Vorstandsmitglied zugeordnet. Die daraus resultierenden Gesamtbeträge der festen bzw. variablen Vergütungen je Geschäftsbereich werden daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile des zuständigen Vorstandsmitglieds dargestellt. s Förde Seite 18