VDEW PUBLIKATION Der elektrische Anschluss Merkblatt für Bauherren und Architekten Fassung der beiden Landesgruppen Schleswig-Holstein/ Hansestadt Hamburg/ Mecklenburg-Vorpommern und Berlin/Brandenburg Ausgabe: Sept. 2003
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Vorwort Mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnen einige Hinweise für den Anschluss Ihres Bauvorhabens an das Stromnetz des für Sie zuständigen Verteilungsnetzbetreibers (VNB) geben. Allgemeine Hinweise Erkundigen Sie sich bitte schon während der Planungsphase bei Ihrer kommunalen Verwaltung, welcher VNB für den Stromanschluss in Ihrem Baugebiet zuständig ist. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, dass Sie sich über die weiteren Betreiber von Ver- und Entsorgungsnetzen informieren, um auch die Anschlüsse an das Wasser- sowie ggf. Erdgas-, Fernwärme-, Abwasser- oder Telekommunikationsnetz bei der Planung berücksichtigen zu können. Es ist weiterhin zu empfehlen, vor Baubeginn bei allen Ver- und Entsorgungsunternehmen Informationen einzuholen, ob sich auf Ihrem Grundstück Rohrleitungen oder Kabel befinden. Der Hausanschluss für Ihre Stromversorgung wird als Erdkabelanschluss erstellt. Über den Umfang der Tiefbauarbeiten, die Sie auf Ihrem Grundstück für den Kabelgraben selbst ausführen können, stimmen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem VNB ab. Dabei sollten Sie die gleichzeitige Mitverlegung anderer Ver- und Entsorgungsleitungen berücksichtigen. Ihren Antrag für den Stromanschluss (Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz) stellen Sie möglichst frühzeitig in Abstimmung mit Ihrem Elektroinstallateur. Entsprechende Formulare erhalten Sie bei diesem oder dem zuständigen VNB. Bei der Wahl Ihres Elektroinstallateurs beachten Sie bitte, dass dieser bei einem VNB entsprechend der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) in ein Elektro-Installateurverzeichnis eingetragen ist. Stimmen Sie mit Ihrem zuständigen VNB vor Beantragung der Baugenehmigung die Anschlussmöglichkeiten ab, wenn die Installation einer Elektroheizungsanlage bzw. der Anschluss regenerativer Energieanlagen geplant ist. Darüber hinaus steht Ihnen Ihr VNB für Fragen zum Anschluss von elektrischen Heizungs- und Wärmepumpenanlagen, zur Warmwasserbereitung und zum Niedrig- Energie-Haus beratend zur Verfügung. Berücksichtigen Sie bei der Gebäudeplanung bitte unbedingt auch die fachgerechte Errichtung eines Fundamenterders, um eine spätere Nachrüstung mit erheblichem Aufwand zu vermeiden. Näheres hierzu erfahren Sie von Ihrem Elektroinstallateur. Planen Sie für Ihren Bauablauf die Bearbeitungszeit des VNB von der Anmeldung bis zur Realisierung des Hausanschlusses mit ein. Bei noch nicht erschlossenen Baugebieten ist von einer längeren Bearbeitungszeit wegen des erhöhten Planungsaufwandes auszugehen. 3
Schritte zum Hausanschluss 1. Wahl der Hausanschlussvariante Grundsätzlich stehen für den Hausanschluss die im Bild 1 dargestellten Varianten zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen VNB. Soll der Hausanschluss außerhalb des Gebäudes angebracht werden, so werden Ausführung und Anbringungsort vom VNB vorgegeben. 2. Anmeldung Für die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz werden folgende Unterlagen benötigt: ein Lageplan, ein Gebäudegrundriss mit der Lage des Hausanschlusses, der Hauptverteiler und der Zählerplätze, eine Flurkarte mit eingezeichnetem Gebäude. Die Maßstäbe dieser Pläne erfahren Sie von Ihrem Elektroinstallateur bzw. dem zuständigen VNB. Sofern Sie einen Baustromanschluss (zeitlich befristeter Anschluss) für die Bauzeit zusätzlich benötigen, beantragen Sie diesen bitte möglichst zeitgleich mit dem Hausanschluss. 3. Anschlusspreis und Auftragserteilung Nach Eingang Ihrer Anmeldung wird Ihnen Ihr VNB ein Angebot für die Erstellung des Hausanschlusses und ggf. einen Netzanschlussvertrag unterbreiten. Sobald Ihr Auftrag vorliegt, werden unverzüglich die erforderlichen Ausführungsarbeiten begonnen. 4. Herstellung des Hausanschlusses Der VNB wird sich mit Ihnen zum Ablauf der Baumaßnahme abstimmen und Ihre Terminwünsche hinsichtlich der Fertigstellung möglichst berücksichtigen. Folgende Voraussetzungen sind nötig: eine frei zugängliche Kabeltrasse ein durch den Bauherren veranlasster Mauerdurchbruch für die Einführung des Hausanschlusskabels Der Einbau eines Schutzrohres oder einer anderen geeigneten Mauerdurchführung wird bauseitig vorgesehen. Hierzu stimmen Sie sich bitte mit dem VNB ab. Ist bei Ihnen eine gas- oder druckwasserdichte Hauseinführung notwendig, so ist diese von Ihnen nach Abstimmung mit dem VNB zu veranlassen. 5. Technische Anforderungen an Hausanschlüsse und Zählerschränke Hausanschlüsse und Zählerschränke werden entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) ausgeführt. Da sich die Größe und die technische Ausführung des Zählerschrankes wesentlich nach dem elektrischen Energiebedarf richtet, empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Beratung durch Ihren Elektroinstallateur. Bitte beachten Sie, dass Hausanschlusskästen und Zählerschränke nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden dürfen und auch nach Baufertigstellung dauerhaft frei zugänglich sind. Beispiele für die Anbringungsmöglichkeiten von Hausanschlusskasten und Zählerschrank sowie die erforderlichen Bedienflächen sind in den Bildern 2 bis 5 dargestellt. Grundlage hierfür ist die Norm DIN 18012 Hausanschlusseinrichtungen in Gebäuden. 4
Bild 1 - Mögliche Hausanschlussvarianten nach TAB 2000 Hausanschlusskabel des VNB Hausanschlusssäule Hausanschlusskasten Niederspannungsnetz des VNB Zähleranschlusssäule Zählerschrank Kleinverteiler ungemessene kundeneigene Hauptleitung gemessene kundeneigene Leitung 5
Bild 2 - Der Hausanschlussraum Bei einseitiger Wandbelegung kann die Mindestbreite auf 1500 mm reduziert werden. Bild 3 - Die Hausanschlusswand 6
Bild 4 - Die Hausanschlussnische Erläuterungen zu den Bildern 2-4 1 Mehrspartenhauseinführung oder Wanddurchführungen 2 Hausanschlusskasten (HAK) 3 Zählerschrank 4 Haupterdungsschiene 5 Potenzialausgleichsleiter zum HAK 6 Potenzialausgleichsleiter zur Wasserleitung 7 Potenzialausgleichsleiter zur Gasleitung 8 Potenzialausgleichsleiter zur TK-Anlage 9 Potenzialausgleichsleiter zu weiteren Anlagen 10 Wasserhausanschluss mit Zähler 11 Gashausanschluss mit oder ohne Regler 12 Gaszähler 13 Telekommunikationsanschlüsse 14 Fundamenterder Hinweis: Bitte stimmen Sie den Einsatz von Mehrspartenhauseinführungen in der Planungsphase mit Ihrem VNB ab. Nischenrichtmaße: Breite: 875 mm Höhe: 2000 mm Tiefe: min. 250 mm Bild 5 - Die Bedien- und Arbeitsfläche I Hausanschlusskasten (z. B. unter dem Zählerschrank) II Zählerschrank III Bedien- und Arbeitsfläche IV sonstige Einrichtungen 7
Verteilungsnetzbetreiber der VDEW-Landesgruppen Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und Berlin/Brandenburg Westerland Niebüll Leck Dänemark Satrup Flensburg OSTSEE Schleswig Eckernförde Rendsburg Kronshagen Kanal Husum Garding Barth Heikendorf Kiel Stralsund Bordesholm Nortorf Eutin Rostock NORDSEE Heide Helgoland E.ON Hanse AG, Quickborn Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Stadtwerke Barmstedt Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH Stadtwerke Eckernförde GmbH Stadtwerke Elmshorn Stadtwerke Eutin GmbH Elektrizitätswerk Stadt Garding Stadtwerke Geesthacht GmbH Stadtwerke Glückstadt Gemeindewerke Halstenbek Stadtwerke Heide GmbH Stadtwerke Husum GmbH Stadtwerke Itzehoe GmbH Stadtwerke Lauenburg/Elbe Gemeindewerke Leck GmbH Stadtwerke Neustadt i. H. Stadtwerke Niebüll GmbH Stadtwerke Norderstedt Stadtwerke Nortorf Stadtwerke Pinneberg GmbH Stadtwerke Quickborn Vereinigte Stadtwerke GmbH, Ratzeburg Elektrizitätswerk Reinbek-Wentorf GmbH Stadtwerke Rendsburg GmbH Heinrich N. Clausen GmbH, Satrup Schleswiger Stadtwerke GmbH Stadtwerke Wedel GmbH EVS Energieversorgung Sylt GmbH, Westerland Stadtwerke Wilster Itzehoe E.DIS Aktiengesellschaft Fürstenwalde/Spree Neumünster Wilster Glückstadt Elmshorn Barmstedt Halstenbek Pinneberg Wedel Holstein Bad Oldesloe Quickborn Norderstedt Niedersachsen WEMAG AG, Schwerin Bad Bramstedt Hansestadt Hamburg Neustadt i. H. Lübeck Ratzeburg Mölln Reinbek-Wentorf Geesthacht Lauenburg Stadtwerke Güstrow GmbH Stadtwerke Hagenow GmbH Stadtwerke Lübz GmbH Stadtwerke Parchim GmbH Stadtwerke Wittenberge GmbH PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgung GmbH, Perleberg Boizenburg Hagenow Wismar Schwerin Parchim Perleberg Wittenberge Mecklenburg- Sachsen- Anhalt Schleswig- Nord- Ostsee- Lübz Güstrow Waren Vorpommern Brandenburg Brandenburg Neuruppin Potsdam Demmin Neubrandenburg Neustrelitz Oranienburg Berlin Bernau Eberswalde Pasewalk Schwedt Polen Fürstenwalde/Spree Frankfurt (Oder) Stadtwerke Flensburg GmbH Stadtwerke Kiel AG Energie und Wasser Lübeck GmbH SWN Stadtwerke Neumünster GmbH Gemeindewerke Heikendorf GmbH Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH Hamburgische Electricitäts-Werke Aktiengesellschaft BEWAG Aktiengesellschaft Berlin Stadtwerke Barth GmbH Stadtwerke Bernau GmbH Städtische Werke Brandenburg an der Havel GmbH Stadtwerke Eberswalde GmbH Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH Neubrandenburger Stadtwerke GmbH Stadtwerke Neuruppin GmbH Stadtwerke Neustrelitz GmbH Stadtwerke Oranienburg GmbH Stadtwerke Pasewalk GmbH EWP Energie und Wasser Potsdam GmbH Stadtwerke Rostock AG Stadtwerke Schwedt GmbH SEV Stralsunder Elektrizitätsversorgung GmbH Stadtwerke Waren GmbH Stadtwerke Wismar GmbH EnviaM Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz (Anwendungsgebiet der TAB der VDEW LG Sachsen) Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH Stadtwerke Finsterwalde GmbH Stadtwerke Forst GmbH Stadtwerke Senftenberg GmbH Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH Ludwigsfelde Luckenwalde Finsterwalde Senftenberg Cottbus Spremberg Forst Diese Unternehmen sind Mitglieder des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft VDEW e.v. und zusammengeschlossen in den VDEW-Landesgruppen Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und Berlin/Brandenburg Stand 01.09.2003 Herausgeber: Verband der Elektrizitätswirtschaft VDEW e.v., Landesgruppen Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und Berlin/Brandenburg