Dezernat 5 Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport



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Transkript:

Dezernat 5 Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport Stadt Chemnitz Dezernat 5 09106 Chemnitz Dienstgebäude Markt 1 09111 Chemnitz Stadträtin Frau Petra Zais Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Datum 23.06.2011 Unser Zeichen 53.3 gei-die Durchwahl (0371)488-5387 Auskunft erteilt Frau Dr. Geisler Zimmer 322 Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom E-Mail Anfrage von Stadtratsmitgliedern Nr. RA-229/2011 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie, mir nachfolgende Fragen zu beantworten. 1. Wie viele Kinder haben aufgeschlüsselt nach Altersgruppen und Stadtteilen einen erhöhten Förder- und Integrationsbedarf? 2. Welche Bereiche betrifft dieser Förderbedarf? 3. Wie viele Kinder aus welchen Stadtteilen weisen Entwicklungsstörungen und/oder verzögerungen auf? 4. Wie viele Kinder aus welchen Stadtteilen aufgeschlüsselt nach Altersgruppen weisen Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung auf? 5. Bei wie vielen Kindern aus welchen Stadtteilen gibt es Hinweise auf psychische Auffälligkeiten (aufgeschlüsselt nach Vorschulkinder, Grundschulkinder, Jugendliche)? 6. Wie viele Kinder aus welchen Stadtteilen sind von frühkindlichen Regulationsstörungen betroffen? 7. Wie viele Kinder aus welchen Stadtteilen weisen welche Teilleistungsstörungen bei Schuleintritt auf? 8. Bei wie vielen Kindern aus welchen Stadtteilen sind unzureichende personale, soziale und/oder familiale Ressourcen festzustellen? 9. Bei wie vielen Kindern aus welchen Stadtteilen musste das Jugendamt intervenieren? Mit freundlichen Grüßen Petra Zais Sehr geehrte Frau Zais, o. g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: Telefon 0371 488-1950/ -1957 Erreichbarkeit Bus kein Zugang für Fax 0371 488-1994/ -1995 und Straßenbahn elektronisch signierte E-Mail d5@stadt-chemnitz.de Haltestelle: sowie für verschlüsselte Internet www.chemnitz.de Zentralhaltestelle elektronische Dokumente

Zu 1. Wie viele Kinder haben aufgeschlüsselt nach Altersgruppen und Stadtteilen einen erhöhten Förder- und Integrationsbedarf? - 2 - Bei den Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) werden nur in der Kita-Untersuchung Förderbedarf nach der Heilmittelverordnung oder nach dem SGB XII bzw. eine verstärkte pädagogische Förderung in der Kita erhoben. Eine stadtteilbezogene Auswertung ist bisher nicht erfolgt. Auf Grund der in manchen Stadtteilen nur sehr geringen Anzahlen untersuchter Kinder ist eine statistisch sinnvolle Auswertung auch nicht möglich. Eine gebietspassbezogene Auswertung ist in Abbildung 1 ersichtlich. Förderstatus / Förderbedarfe lt. Kita-Untersuchung Förderbedarf amb.therapie n. Heilmittelver. wird gefördert 40 Anteil der Kita- Kinder (%) 30 20 10 0 Süd Nord-Ost Mitte-Ost Mitte Süd-Ost Mitte-West West Nord Förderbedarf 31,6 31,6 25,8 23,6 17,7 15,2 13,6 6,5 amb.therapie n. Heilmittelver. 11,7 5,3 7,7 3,5 3,5 4,9 5,6 10,4 wird gefördert 11,7 14,7 12,4 8,5 5,0 6,1 5,1 4,5 Gebietspass Abbildung 1 Die grauen Balken zeigen den von den Ärzten des KJÄD ermittelten Förderbedarf entsprechend SGB XII. Die lila Balken zeigen die bereits laufende Therapie nach der Heilmittelverordnung (Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie), die gelben Balken zeigen die laufende Therapie nach dem SGB XII (Frühförderung, Integration, heilpädagogische Einrichtung oder Betreuung durch das SPZ). In der Einschulungsuntersuchung erfolgt einzig eine Empfehlung, sonderpädagogischen Förderbedarf zu prüfen. Wenn Eltern dies wünschen, erfolgt daraufhin eine Überprüfung durch die entsprechenden Beratungsstellen der Bildungsagentur. Eine Rückinformation an den KJÄD erfolgt nicht. Bei den Reihenuntersuchungen werden Förderbedarfe gar nicht erhoben. Zu 2. Welche Bereiche betrifft dieser Förderbedarf? Bei den Untersuchungen des KJÄD werden Auffälligkeiten in verschiedenen Bereichen erfasst. Diese führen normalerweise zu einer weiteren Diagnostik durch den Kinderarzt, das SPZ oder das APZ. Erst danach kann der genaue Förderbedarf festgelegt werden. So kann für ein nicht oder schlecht sprechendes Kind eine kognitive Entwicklungsstörung, eine Sprachentwicklungsstörung oder auch eine Verhaltensstörung die Ursache sein. Entsprechend muss die Förderung dann ausgerichtet sein. Eine Rückmeldung über die Art der Förderung erfolgt nicht. Eine Differenzierung des Förderbedarfes in verschiedene Bereiche durch die Ärzte des KJÄD erfolgt deshalb zum Zeitpunkt der Kita-Untersuchung nicht. Zu 3. Wie viele Kinder aus welchen Stadtteilen weisen Entwicklungsstörungen und/oder -verzögerungen auf?

- 3 - Für die Analyse nach Stadtteilen gilt dasselbe wie unter 1. Der KJÄD erfasst Auffälligkeiten der Entwicklung, die ausführliche Diagnostik erfolgt dann über den ambulanten Kinderarzt. Insofern kann keine Aussage zu Diagnosen (Entwicklungsverzögerung, Entwicklungsstörung) gemacht werden. Zu 4. Wie viele Kinder aus welchen Stadtteilen aufgeschlüsselt nach Altersgruppen weisen Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung auf? Sprachauffälligkeiten werden nur im Kindergartenalter (Kita-Untersuchung und Einschulungsuntersuchung) standardisiert untersucht. Kita-Kinder 45 Anteil der Kita-Kinder mit Sprachauffälligk. (A+B) 40 35 30 25 20 15 10 40,7 39,8 30,5 28,6 26,0 21,5 19,8 19,1 5 0 Mitte-Ost Süd Nord-Ost Mitte Nord West Mitte-West Süd-Ost Gebietspass Einschüler

- 4-45 Anteil der Einschüler mit Sprachauffälligkeiten A+B (%) 40 35 30 25 20 15 10 5 40,4 33,0 32,1 30,7 29,4 22,9 22,1 20,7 0 Mitte-Ost Süd Mitte Mitte-West Nord-Ost West Süd-Ost Nord Gebietspass Zu 5. Bei wie vielen Kindern aus welchen Stadtteilen gibt es Hinweise auf psychische Auffälligkeiten (aufgeschlüsselt nach Vorschulkinder, Grundschulkinder, Jugendliche)? Psychische Auffälligkeiten werden in keinem Alter elektronisch erfasst und sind einer Auswertung daher nicht zugängig. Eine psychische Diagnostik erfolgt nur insoweit, dass Auffälligkeiten der Untersuchungssituation oder anamnestische Daten in der persönlichen Akte des Kindes vermerkt werden. Zu 6. Wie viele Kinder aus welchen Stadtteilen sind von frühkindlichen Regulationsstörungen betroffen? Frühkindliche Regulationsstörungen (im ersten Lebensjahr) liegen außerhalb der Untersuchungszeiträume des KJÄD und werden deshalb auch nicht für die Gesamtbevölkerung erfasst. Zu 7. Wie viele Kinder aus welchen Stadtteilen weisen welche Teilleistungsstörungen bei Schuleintritt auf? Teilleistungsstörungen werden meist erst im Verlauf der ersten beiden Schuljahre, manchmal sogar noch später festgestellt. Die Untersuchung und Förderung erfolgt über die Beratungsstellen der Bildungsagentur. Dort könnten die entsprechenden Daten vorliegen. Zu 8. Bei wie vielen Kindern aus welchen Stadtteilen sind unzureichende personale, soziale und/oder familiale Ressourcen festzustellen?

- 5 - Eine quantitative Aussage ist nicht möglich, da hierüber keine zahlenmäßige Erfassung erfolgt. Die meisten Problemlagen werden aus den bevölkerungsstärksten Stadtteilen bekannt. Das betrifft Sonnenberg, Hilbersdorf, Stadtzentrum, Schlosschemnitz und Kassberg. Aus der Beratungstätigkeit der Fachkräfte von Allgemeinem Sozialdienst (ASD), Kinderschutzdienst (KSD) und der Eingliederungshilfe (EGH) in der Abteilung Sozialdienst spiegeln Gesprächsnotizen und Beobachtungen eine latente Zunahme teilweise akuter Problemlagen wider. Wegen nichtadäquater oder fehlender familiärer Ressourcen sind häufig allein erziehende junge Mütter bzw. Lebensgemeinschaften überfordert. Die Fachkräfte erleben zunehmend kleine Kinder in häuslichen Verhältnissen, die dem Kindeswohl nicht dienlich sind. So ist die Zunahme von vermüllten Haushalten bzw. jungen Eltern mit einem Drogenproblem zu beobachten. Erhalten die Fachkräfte, insbesondere des KSD, Signale hinsichtlich einer latenten bzw. akuten Kindeswohlgefährdung, suchen sie die betreffende Familie persönlich auf und treffen dann eine Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise. Im Rahmen des sozialpädagogischen Ermessens kann es sogar zur Mitteilung an das Familiengericht mit der Anregung des Eingriffs in die Personensorge kommen. Im Interesse einer kooperativen Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten sind aber ebenso niedrigschwellige Hilfeangebote bzw. eine durch den ASD des Amtes für Jugend und Familie gewährte Hilfe zur Erziehung denkbar. Zu 9. Bei wie vielen Kindern aus welchen Stadtteilen musste das Jugendamt intervenieren? Durch die Fachkräfte der Abteilung Sozialdienst des Amtes für Jugend und Familie erfolgen verschiedene Interventionen in Familien. Diese reichen von Beratungen gegenüber den Personensorgeberechtigten oder ihren Kindern, über gewährte Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfen für anspruchsberechtigte junge Menschen bis zu Anrufungen des Familiengerichtes. Die statistische Auswertung erfolgt über Prosoz 14plus. Die begonnenen Hilfen sind aus der beigefügten Tabelle ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen H. Lüth Bürgermeisterin Anlage

Frage 9 Anlage Stand 31.12.2010 Stand 31.05.2011 01 - Zentrum 278 55 02 - Schloßchemnitz 340 68 11 - Furth 16 4 12 - Glösa - Draisdorf 14 4 13 - Borna - Heinersdorf 47 12 14 - Ebersdorf 61 13 15 - Hilbersdorf 121 27 16 - Euba 11 3 21 - Sonnenberg 477 100 22 - Lutherviertel 117 20 23 - Yorckgebiet 78 17 24 - Gablenz 228 55 25 - Adelsberg 20 10 26 - Kleinolbersdorf-Altenhain 7 2 41 - Altchemnitz 67 12 42 - Bernsdorf 144 34 43 - Reichenhain 15 7 44 - Erfenschlag 3 0 45 - Harthau 18 6 46 - Einsiedel 20 8 47 - Klaffenbach 13 3 61 - Helbersdorf 144 30 62 - Marrkersdorf 183 64 63 - Morgenleite 65 19 64 - Hutholz 98 28 81 - Kapellenberg 41 9 82 - Kappel 236 69 83 - Schönau 75 12 84 - Stelzendorf 12 3 85 - Siegmar 47 11 86 - Reichenbrand 71 25 87 - Mittelbach 17 1 91 - Kaßberg 289 83 92 - Altendorf 186 42 93 - Rottluff 7 5 94 - Rabenstein 54 13 95 - Grüna 42 8 96 - Röhrsdorf 23 7 97 - Wittgensdorf 56 15