Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2013



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t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r a g

Transkript:

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) (Säule-III Bericht nach Basel II) und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 Seite 2. Risikomanagement 2-10 3. Anwendungsbereich 10 4. Eigenmittelstruktur 10 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung 11 6. Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen 11 7. Adressenausfallrisiko Allgemein 11-15 8. Adressenausfallrisiko Kreditrisikostandardansatz (KSA) 15-16 9. Adressenausfallrisiko IRBA Positionen 16 10. Adressenausfallrisiko Beteiligungen 16-17 11. Verbriefungen 17 12. Kreditrisikominderungstechniken 17-18 13. Marktrisiko 18 14. Zinsänderungsrisiko 18 15. Operationelles Risiko 19 16. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungs- 19-20 verordnung (Vergütungsbericht) 1

1. Allgemeines Die Offenlegung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des 26a des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit den 319-337 der Solvabilitätsverordnung (SolvV), die die europäischen Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Hierbei ist zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen zu unterscheiden.die Stadtsparkasse Rahden kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen im Wesentlichen durch den veröffentlichten Lagebericht nach. Ergänzende Informationen hierzu sowie die Zahlenangaben, die überwiegend in tabellarischer Form erfolgen, werden in dieser Veröffentlichung publiziert. 2. Risikomanagement Ziele und Strategien des Risikomanagements Der Gesamtvorstand der Sparkasse hat im Rahmen der Umsetzung der MaRisk eine Geschäftsstrategie sowie eine damit konsistente Risikostrategie festgelegt. Danach werden Risiken bewusst eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials und die hieraus abgeleiteten Volumenlimite für einzelne Risikoarten. Darüber hinaus hat der Vorstand die Strategien überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zum 14.12.2012 aktualisiert. Fristgerecht zum wurden die neuen Anforderungen umgesetzt. Dadurch werden sich u.a. die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung sowie an die Liquiditätsrisikosteuerung von Kreditinstituten erhöhen. Risikomanagementsystem Die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken stellt einen zentralen Bestandteil der Geschäftspolitik der Sparkasse dar. Im Rahmen des Risikomanagements wird das Ziel verfolgt, die Risiken transparent und dadurch steuerbar zu machen sowie die Risiken zu minimieren. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß 25a Abs. 1 KWG. Der Gesamtvorstand ist für die Festlegung der Risikostrategien in den Geschäftsfeldern und für die Entwicklung des Risikomanagements verantwortlich. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und sind die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Innenrevision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse sowie von ihr ausgelagerter Bereiche. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und berichtet unmittelbar dem Vorstand. 2

Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess umfasst alle Aktivitäten der Sparkasse zum systematischen Umgang mit Risiken. Er teilt sich auf in die Einzelschritte Risikoerkennung, Risikobewertung, Risikomessung, Risikoberichterstattung, Risikosteuerung und Risikokontrolle. Im Rahmen einer Risikoinventur werden jährlich alle auf die Geschäftsbereiche und Funktionsbereiche der Sparkasse einwirkenden Risiken (Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken, Adressenrisiken, operationelle Risiken und sonstige Risiken) systematisch anhand von festgelegten Risikoindikatoren ermittelt und dem Risikokatalog zugeordnet. Die wesentlichen Risikobereiche der Sparkasse sind das Adressenausfallrisiko, die Marktpreisrisiken (einschließlich des Zinsänderungsrisikos), die operationellen Risiken und das Liquiditätsrisiko. Für jede Risikoart sind Methoden zur Messung des Risikos festgelegt. Die Messung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken nach der GuV-orientierten Sichtweise. Demzufolge werden die Risiken danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss der Sparkasse hat. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig auf Effektivität und Effizienz überprüft. Die sich aus der Risikokontrolle ergebenden Korrekturen fließen in den Risikomanagementprozess ein. Die Ermittlung der Risiken in der periodischen Sichtweise erfolgt auf den Planungshorizont von jeweils einem Jahr. Als Risiko wird in dieser Sichtweise eine negative Abweichung von den Planwerten verstanden. Die Sparkasse führt in der handelsrechtlichen Sichtweise ab Mitte des Jahres darüber hinaus auch eine Risikotragfähigkeitsrechnung für das Folgejahr durch. Daneben werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Relationen als strenge Nebenbedingung regelmäßig ermittelt und überwacht. Unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisprognose sowie der vorhandenen Reserven wird ein Risikobudget festgelegt. Auf das Risikobudget werden alle wesentlichen Risiken der Sparkasse angerechnet. Eine Ausnahme stellt das Liquiditätsrisiko dar, da es nicht sinnvoll mit Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann. Mit Hilfe der handelsrechtlichen Betrachtung wird gewährleistet, dass die Auslastung des Risikobudgets jederzeit aus dem handelsrechtlichen Ergebnis und dem Vermögen der Sparkasse getragen werden kann. Dem Vorstand wird in vierteljährlichen Abständen ein detaillierter Risikogesamtbericht vorgelegt, welcher dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gegeben wird. Im Rahmen der vierteljährlichen Risikoberichterstattung werden zudem neben einem Stresstest auf Gesamtinstitutsebene Stresstests für die einzelnen wesentlichen Risiken durchgeführt, die bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit angemessen berücksichtigt werden. Die Stresstests berücksichtigen dabei auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diversifikationseffekte, die das Gesamtrisiko mindern würden, werden nicht berücksichtigt. Jährlich werden Berechnungen zu inversen Stresstests in den Bereichen Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken angestellt. Geeignete Verfahren zur Ad-Hoc -Berichterstattung an den Verwaltungsrat sind eingerichtet worden. Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems Das Risikomanagement- und -überwachungssystem, die Rahmenbedingungen und die Risikostrategie sowie die eingesetzten Steuerungsinstrumente sind in einem umfassenden Risikohandbuch zusammengefasst. Für alle Teilschritte des Risikomanagements sind Verantwortlichkeiten festgelegt worden, wobei die zentrale Steuerung des Risikomanagements durch den Risikomanager erfolgt. Zu seinen 3

Aufgaben gehören die Analyse und Quantifizierung der Risiken, die Überwachung und Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und Teile der Risikoberichterstattung. Der Risikomanager ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Aufbauend auf der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung die wesentlichen Risiken limitiert. Ferner ist der Umgang mit wesentlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen in der Risikostrategie beschrieben. Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft Als Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft verstehen wir die Gefahr von Ausfällen der im Rahmen des Kreditgeschäftes vertraglich zugesagten Leistungen durch den Ausfall eines Geschäftspartners sowie durch Wertminderungen der Forderungen aufgrund nicht vorhersehbarer Verschlechterung der Bonität eines Geschäftspartners. Der Vorstand der Sparkasse hat im Rahmen der umfassenden Risikostrategie gemäß MaRisk unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit eine Kreditrisikostrategie für das Kreditgeschäft der Sparkasse festgelegt, welche u.a. Krediteinzelrisiken und Blankokreditanteile limitiert. Diese Kreditrisikostrategie wird jährlich im Rahmen der Überarbeitung der Gesamtrisikostrategie überprüft. Grundlage jeder Kreditentscheidung ist eine detaillierte Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer. Im risikorelevanten Kreditgeschäft ist nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) ein zweites Votum durch den vom Markt unabhängigen Zentralbereich Marktfolge Aktiv notwendig. Das Privatkundenkreditgeschäft ist mit 44 % der Kreditinanspruchnahmen zum immer noch ein bedeutender Teil des Kreditgeschäftes. Davon entfallen 86 % auf den Wohnungsbau. Aufgrund der regionalen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit spiegeln sich im Firmenkundenkreditgeschäft die regionalen Branchenschwerpunkte wider. 22 % der Kreditinanspruchnahmen zum entfallen auf Kreditnehmer der Branche Dienstleistungen, 10 % auf Betriebe der Energie- und Wasserversorgung, 9 % auf das verarbeitende Gewerbe und 6 % auf Kreditnehmer der Land- und Forstwirtschaft. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 32,6 % der Kundenkreditinanspruchnahmen (zzgl. offener Zusagen) entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2,0. 67,4 % der Kundenkreditinanspruchnahmen (zzgl. offener Zusagen) betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von unter 2,0. Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 1,24 % des gesamten Bruttokreditvolumens im Sinne des 19 Abs. 1 KWG. Zur Identifikation von Adressenausfallrisiken wird das DSGV-StandardRating und das KundenKompaktRating genutzt. Aufgrund der sehr geringen Ausfälle der Vergangenheit im Privatkundenbereich wird das Antrags- und Verhaltensscoring nicht genutzt. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken ist im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt. 4

Insgesamt entfallen zum 71,4 % der mit dem DSGV-StandardRating beurteilten Kredite auf Engagements, denen nach dem Risikoklassifizierungsverfahren der Sparkasse gute bis mittlere Bonitäten zugeordnet werden. In den Organisationsrichtlinien wurden Kriterien festgelegt, auf deren Grundlage die für die Kreditweiterbearbeitung zuständigen Stellen die Kreditengagements zu ermitteln haben, für die Risikovorsorgemaßnahmen in Form von Einzelwertberichtigungen erforderlich sind. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen nach den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Unverändert wurde entsprechend unseren strengen Bewertungsmaßstäben für alle erkennbaren akuten Risiken durch Wertberichtigungen angemessen Vorsorge getroffen. Die Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.853 TEUR auf 4.939 TEUR. Die Rückstellungen für drohende Inanspruchnahmen aus Eventualverbindlichkeiten erhöhten sich in 2013 leicht um nom. 2 TEUR auf nom. 42 TEUR, die Pauschalwertberichtigungen verringerten sich hingegen um 4 TEUR auf 140 TEUR. Das latente Risiko im Kreditgeschäft liegt weiterhin auf einem vertretbaren Niveau. Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen. Die Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von Einzelwertberichtigungen entfallen nahezu ausschließlich auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Der Anteil von Forderungen in Verzug (ohne Wertberichtigungen) außerhalb Deutschlands ist von untergeordneter Bedeutung. Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen lagen zum Berichtsstichtag nicht vor. Konzentrationen liegen im Bereich der Größenklassengliederung vor. Besondere Risiken einzelner Großkredite sind wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer bzw. Mitverpflichteten oder der gegebenen Sicherheiten zur Zeit nicht erkennbar. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Im Hinblick auf den geringen Umfang der Auslandskredite ist das Länderrisiko aus dem Kreditgeschäft ohne größere Bedeutung. Zusammenfassend ist aus der Analyse der Risikosituation im Kreditgeschäft der Sparkasse festzustellen, dass besondere Risiken zur Zeit nicht erkennbar sind und hinsichtlich der Risikoentwicklung keine besonderen Maßnahmen erforderlich sind. Adressenausfallrisiken der Beteiligungen Unter dem Adressenausfallrisiko aus Beteiligungen verstehen wir die Gefahr einer bonitätsbedingten Wertminderung des Unternehmenswertes. Die Adressenausfallrisiken bei Beteiligungen werden gesondert untersucht. Die Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsunternehmen, welche überwiegend Verbundbeteiligungen darstellen, erfolgt mittels Durchsicht von Jahresabschlüssen oder Geschäftsberichten. Aus der Beteiligung am SVWL resultieren Risiken hinsichtlich der weiteren Wertentwicklungen der Beteiligungen des SVWL, die wir in unser Risikomanagement einbeziehen. Außerdem haftet die 5

Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital des SVWL für unerwartete Risiken aus dem Auslagerungsportfolio Erste Abwicklungsanstalt (EAA), in das strategisch nicht notwendige Vermögenswerte der ehemaligen WestLB AG zwecks Abwicklung übertragen wurden. Zu diesem Zwecke wurden Teile der vergangenen Jahresüberschüsse in eine zweckgebundene Ansparrücklage eingestellt. Die Erwerbsgesellschaft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Eigentümerin der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) hat eine weitere Wertminderung ihrer Beteiligung an der LBBH festgestellt. Entsprechend unserer Unterbeteiligung haben wir diese Wertminderung bei der Bewertung unserer Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft berücksichtigt. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen- Finanzgruppe zu stärken und die regionale Wirtschaftsstruktur zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Weitere Zielsetzungen sind die Stärkung des Vertriebs und die Schaffung von Synergieeffekten durch Auslagerung. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Insgesamt umfassen die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen einen Buchwert von 4,9. Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken der Handelsgeschäfte Zu den Handelsgeschäften zählen wir alle in den MaRisk festgelegten Geschäftsarten. Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften Unter dem Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften verstehen wir die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder den Ausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten. Zu den Handelsgeschäften zählt die Sparkasse alle Eigenanlagen in Form von Tages- und Termingeldanlagen, Schuldverschreibungen und Wertpapieren öffentlicher Emittenten, Kreditinstituten und anderer Unternehmen. Der Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte setzt sich per wie folgt zusammen: Tagesgelder 36,0 (per 31.12.2012 15,0 ), Schuldverschreibungen und Anleihen 19,4 (per 31.12.2012 14,4 ). Der Bestand an Investmentfonds wurde im Berichtsjahr vollständig verkauft (per 31.12.2012 41,0 ). Bei den festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich um ungesicherte Inhaberschuldverschreibungen von deutschen Kreditinstituten mit guter bis sehr guter Bonität und Restlaufzeiten zwischen 0,26 und 3,18 Jahren. Die Zuteilung zu der Kategorie Wertpapiere entspricht den Vorgaben der SolvV. Die Ermittlung der Zahlen wird ebenfalls gemäß den Vorgaben der SolvV vorgenommen. Zum Bilanzstichtag hatte die Sparkasse keine Staatsanleihen der PIIGS-Staaten oder von diesen garantierte Anleihen, Asset-Backed-Securities (ABS) oder sonstige Subprime-Papiere im Bestand. Den Adressenausfallrisiken der Handelsgeschäfte wird mit der Beachtung der MaRisk Rechnung getragen. Vom Vorstand der Sparkasse wurden im Rahmen der Risikostrategie Bedingungen für das Betreiben von Handelsgeschäften im Sinne der MaRisk erlassen. Nach diesen Rahmenbedingungen werden die wesentlichen Handelsgeschäfte von der Sparkasse im Rahmen folgender Strategien betrieben: - Geldhandelsgeschäfte in Form von Tages- und Termingeldanlagen zur Anlage liquider Mittel, - Wertpapieranlagen als Anlage in Rentenwerten und Investmentfondsanteilen sowie Aktien, 6

- Devisengeschäfte zur Versorgung der Kunden. Folgende Ziele werden von der Sparkasse durch das Eingehen von Marktpreisrisiken verfolgt: - Erzielung ordentlicher Erträge aus Fristentransformation (Zinsen), - Erzielung sonstiger ordentlicher Erträge (Ausschüttung, Dividenden), - Erhöhung der Ertragsaussichten bei gleichem Risiko oder Risikoerhöhung, - Bilanzstrukturmanagement, Risikosteuerung und Diversifikation. Täglich wird die Auslastung der vom Vorstand der Sparkasse vorgegebenen Limite berechnet (Risikoberichterstattung). Auf die Limite sind die Marktpreisrisiken anzurechnen. Der Gesamtvorstand wird täglich über die Veränderung der Risikokennzahlen sowie der schwebenden Gewinne und Verluste unterrichtet. Aufgrund des sehr begrenzten Umfangs der Handelsgeschäfte hat die Sparkasse auf die Festlegung von gesonderten Teillimiten für Adressenausfallrisiken verzichtet. Als Kontrahenten bei Handelsgeschäften hat die Sparkasse in ihrer Risikostrategie lediglich die Helaba und die DekaBank festgelegt, die beide dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe angehören. Die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Zum Stichtag ergab sich aus den Handelsgeschäften kein Länderrisiko. Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z.b. Wertpapieren, Währungen, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze. Die Ermittlung der Marktpreisrisiken der Handelsgeschäfte erfolgt anhand von Overnight- und Valueat-Risk-Szenarien, letzteres mit einer fest vorgegebenen Haltedauer von 20 Tagen. Darüber hinaus wird eine tägliche Bewertung zu Marktpreisen (Mark-to-Market) durchgeführt. Durch die Vorgabe verschiedener Parameter ist es auch in einer Phase nicht funktionierender Märkte möglich, realistische Kurse zu ermitteln. Der Risikoermittlung liegt eine historische Simulation zugrunde, die es erlaubt, den Wert des Portfolios mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten zu berechnen. Die Risiken werden mit einer 99%igen Eintrittswahrscheinlichkeit berechnet. Die historische Simulation stützt sich jeweils auf die vergangenen 250 Handelstage. Es wird eine 20-tägige Haltedauer unterstellt. Die für die Berechnungen notwendigen Risikoparameter werden weitestgehend von der Deutsche WertpapierService Bank AG im Programm WPBilanz zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden von der Sparkasse in regelmäßigen Abständen worst-case-szenarien basierend auf den negativsten Parametern seit Ausbruch der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 dargestellt. Die Sparkasse hat von einer aufbauorganisatorischen Trennung des Bereiches Handel von den Funktionen des Risikocontrollings sowie der Abwicklung und Kontrolle abgesehen, weil sich die Handelsaktivitäten in ihrer Gesamtheit auf Handelsgeschäfte konzentrieren, die unter Risikogesichtspunkten als nicht wesentlich im Sinne der MaRisk einzustufen sind. Für den Abschluss der Handelsgeschäfte ist der Gesamtvorstand zuständig. Die Abwicklung und Kontrolle (einschließlich Rechnungswesen) sowie das Risikocontrolling werden durch Mitarbeiter vorgenommen, die zuvor nicht mit dem Abschluss des Handelsgeschäfts betraut waren. Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund der von der Sparkasse durchgeführten Geschäfte die Adressenausfallrisiken der Handelsgeschäfte grundsätzlich beherrschbar sind und die Marktpreisrisiken durch betriebsinterne Überwachungsmechanismen minimiert werden. 7

Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko als Teilrisiko der Marktpreisrisiken gemäß Risikostrategie versteht die Sparkasse aufgrund von unterschiedlichen Beständen an festverzinslichen Aktiva und Passiva als das Risiko einer Verringerung der Zinsspanne. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos führt die Sparkasse vierteljährlich GuV-orientierte Berechnungen zur Ermittlung des Zinsspannenrisikos durch. Grundlage ist eine Gegenüberstellung der festverzinslichen Aktiva und Passiva in einer Fristenablaufbilanz. Darüber hinaus werden einmal im Jahr Zinsrisiko-Analysen mit verschiedenen Zinsszenarioberechnungen und Worst-case-Betrachtungen vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe durchgeführt. Auf Basis des Rundschreibens 11/2011 der BaFin vom 09.11.2011 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung) haben wir zum Stichtag die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. 200 Basispunkte errechnet. Die Verminderung des Barwertes gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln lag mit 20,2 %, wie im gesamten Jahr 2013, oberhalb der Meldeschwelle von 20 %. Vor dem Hintergrund der guten Kapitalausstattung und der damit verbundenen Risikotragfähigkeit sowie der entspannten Risikolage halten wir das Zinsänderungsrisiko für vertretbar. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Die Überwachung und Steuerung der Liquidität erfolgt neben der täglichen Disposition durch eine kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung. Neben der Liquiditätsverordnung und den daraus abgeleiteten Liquiditätsübersichten werden monatlich erweiterte Szenariobetrachtungen durchgeführt. Die Hauptfinanzierungsquelle der Sparkasse stellen die Kundeneinlagen dar. Daneben besteht die Möglichkeit, sich bei anderen Kreditinstituten Mittel über Kreditlinien zu verschaffen. Außerdem wurde bei der Deutschen Bundesbank ein Pfanddepot eingerichtet. Hier ist es möglich, sich Geld in Höhe der jeweils verpfändeten Wertpapiere zu leihen. Aufgrund der beschriebenen Diversifikation der Finanzierungsquellen werden die Auswirkungen unplanmäßiger Entwicklungen auf das Liquiditätsrisiko, z.b. unvorhergesehene Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners, als gering eingestuft. Außerdem hat die Sparkasse Frühwarnindikatoren zur frühzeitigen Erkennung möglicher Liquiditätsengpässe definiert, die Gefahrenquellen identifizieren und das Einleiten entsprechender Gegenmaßnahmen ermöglichen sollen. Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. Die Liquiditätskennzahl (Quotient aus den liquiden Aktiva und den Liquiditätsabflüssen für den folgenden Monat) lag durchgängig deutlich über dem erforderlichen Mindestwert von 1,0. Ferner werden zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Im Hinblick auf die derzeitige Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüsse sowie die Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten kann die Zahlungsfähigkeit auch weiterhin als gewährleistet angesehen werden. 8

Operationelle Risiken Operationelle Risiken bedeuten die Gefahr von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von Prozessen, Menschen und Systemen oder durch elementare Schadensereignisse. Personelle Risiken sollen durch die Begleitung der Arbeitsprozesse in Form von Arbeitsanweisungen und internen Kontrollen verringert werden. Weiterhin erfolgt im Rahmen eines periodischen Beurteilungssystems die Überprüfung der fachlichen Kompetenzen und charakterlichen Eigenschaften der Mitarbeiter. Die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter wird durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gestärkt. Zur Begrenzung rechtlicher Risiken werden geprüfte Vertragsmuster verwendet. Im Bereich der IT- Risiken liegen die Schwerpunkte in Maßnahmen zur Weiterentwicklung unseres IT- Sicherheitskonzeptes und der Sicherheit der DV-Systeme. Drohende Elementarschäden sind soweit möglich versichert. Die Angemessenheit dieser Versicherungen wird jährlich überprüft. Für Notfall- und Katastrophensituationen bestehen Alarm- und Räumungspläne für die Hauptstelle und die Geschäftsstellen. Ein Notfallkonzept soll die Fortführung der Geschäftstätigkeit bei wesentlichen Elementarschäden sicherstellen. Bekannt gewordene Schadensfälle werden systematisch in einer Schadensfalldatenbank gesammelt und ausgewertet. Der Vorstand wird über Art und Umfang eingetretener Schadensfälle und eingeleiteter Maßnahmen unterrichtet. Insgesamt betrachtet sind die operationellen Risiken für unsere Sparkasse weniger von Bedeutung. Gesamtbeurteilung der Risikolage Die Stadtsparkasse Rahden nimmt am Risikomonitoring des SVWL teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von drei Monitoringstufen zugeordnet. Die Stadtsparkasse Rahden ist der besten Stufe zugeordnet. Vierteljährlich wird ein Risikogesamtbericht erstellt und dem Gesamtvorstand vorgelegt. Der Risikogesamtbericht umfasst eine zusammenfassende Darstellung und Würdigung aller wesentlichen Einzelrisiken einschließlich einer Bewertung der Gesamtrisikosituation der Sparkasse sowie die Durchführung und Beurteilung von Stresstests im Bereich der wesentlichen Einzelrisiken. Außerdem wird über die Annahmen und Ergebnisse eines Stresstests auf Institutsebene gem. MaRisk informiert. Hierbei werden die Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs auf die einzelnen Risikoarten analysiert. Des Weiteren wird jährlich über die Ergebnisse der inversen Stresstests in den Bereichen Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken Bericht erstattet. Der Risikogesamtbericht und ggf. zur Risikominderung vorgesehene bzw. eingeleitete Maßnahmen werden dem Verwaltungsrat vom Vorstand vorgestellt. Vierteljährlich erstellt die Sparkasse eine GuV-orientierte Risikotragfähigkeitsrechnung. Berücksichtigung finden hier GuV-orientierte Risikomesszahlen für das Adressenausfallrisiko, die aus dem höchsten Bewertungsergebnis des Kreditgeschäfts der letzten Jahre abgeleitet werden. Das Marktpreisrisiko wird auf Basis eines Value-at-Risk-Szenarios dargestellt. Zusätzlich fließt das Credit-Spread-Risiko in die Berechnung ein. Das Zinsänderungsrisiko wird über das Zinsspannenrisiko berücksichtigt, für operationelle Risiken wird ein Pauschalbetrag angesetzt. Der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsberechnung liegt als Leitlinie die Vermeidung eines Verlustausweises zugrunde. In die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials fließen die Gewinnrücklagen, der Fonds für allgemeine Bankrisiken, die ungebundenen Vorsorgereserven, das erwartete Betriebsergebnis vor Bewertung, die Bewertungser- 9

gebnisse Kredit und Wertpapiere sowie der neutrale und der Steueraufwand ein. In der regelmäßigen Risikoberichterstattung wird ab 30.06. jeden Jahres zusätzlich zu der Betrachtung des laufenden Jahres eine Folgejahrbetrachtung unter Annahme des Erwartungsfalls durchgeführt. Die durchgeführte Risikotragfähigkeitsberechnung zeigt, dass die Risikotragfähigkeit uneingeschränkt gegeben ist. Hinsichtlich der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen verweisen wir auf die Darstellung unter Pkt. 4 und 5. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen. 3. Anwendungsbereich Die Stadtsparkasse Rahden nimmt weder eine handelsrechtliche Konsolidierung noch eine Zusammenfassung nach 10a KWG vor. 4. Eigenmittelstruktur 4.1 Eigenmittelinstrumente Das Kernkapital der Stadtsparkasse Rahden setzt sich im Wesentlichen aus den offenen Rücklagen gemäß 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 4 KWG und darüber hinaus aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken ( 340 g HGB) gemäß 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 7 KWG zusammen, vermindert um die Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG. Das Ergänzungskapital enthält die Vorsorgereserven nach 10 Abs. 2b Nr. 1 KWG. Die Stadtsparkasse Rahden hat per 31. Dezember 2013 keine Drittrangmittel gemäß 10 Abs. 2c KWG im Bestand. Tabelle Eigenkapitalstruktur Eigenkapitalstruktur ( 324 (2) SolvV) offene Rücklagen 1 17,833 Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB 2 17,000 Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 3-0,016 Gesamtes Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 4 34,817 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 5 5,986 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 6 - nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6a KWG 7 - Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG 8 40,803 10

5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Tabelle Kapitalanforderungen Kapitalanforderungen ( 325 (2) Nr. 1-4 SolvV) Kreditrisikostandardansatz Sonstige öffentliche Stellen 1 0,082 Institute 2 0,080 Gedeckte Schuldverschreibungen KI 3 - Unternehmen 4 10,972 Mengengeschäft 5 4,301 durch Immobilien besicherte Positionen 6 2,603 Investmentanteile 7 - Sonstige Positionen 8 0,383 Überfällige Positionen 9 1,064 Beteiligungen 10 0,390 Marktrisiken gemäß Standardansatz 11 - Operationelle Risiken (Basisindikatoransatz) 12 1,798 Gesamtbetrag der Kapitalanforderungen (1-12) 13 21,673 Bei der Stadtsparkasse Rahden bestehen per keine Marktrisiken des Handelsbuchs. Tabelle Kapitalquoten ( 325 (2) Nr. 5 SolvV) Kapitalquoten in % Kernkapital Gesamtkapital Institut 1 12,85 15,06 6. Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen Die Stadtsparkasse Rahden nutzt keine derivativen Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen. 7. Adressenausfallrisiko Allgemein 7.1 Definition von in Verzug und Notleidend Ein Geschäft gilt als in Verzug, wenn Beträge in Form von nicht geleisteten Zins- / Tilgungszahlungen oder sonstigen Forderungen seit mehr als 90 Tagen ausstehen. Der Verzug wird kontenbezogen ermittelt. Ein Geschäft wird als Notleidend definiert, wenn für die dazugehörige Forderung eine Einzelwertberichtigung gebildet wurde. 11

7.2 Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge wird gemäß handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Auch die Pauschalwertberichtigungen sowie die Rückstellungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben beurteilt. 7.3 Definition des Gesamtbetrags der Forderungen Der Gesamtbetrag der Forderungen wird nach Maßgabe der Summe der Bemessungsgrundlage vor Kreditrisikominderungstechniken ermittelt. Die Wertansätze werden nach handelsrechtlichen Vorgaben ermittelt. Tabelle Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 1 SolvV) Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere 1 2 Gesamtbetrag der Forderungen 1 446,514 19,379 Tabelle Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Regionen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 2 SolvV) Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere 1 2 Deutschland 1 440,747 19,379 EWR ohne Deutschland 2 2,748 - Andere Gebiete 3 3,019 - Gesamt (1 bis 3) 4 446,514 19,379 12

Tabelle Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 3 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Banken 43,411 19,379 Investmentfonds - - Öffentliche Haushalte 13,337 - Privatpersonen 159,245 - Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen Davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 219,237-21,661 - Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, 31,810 - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 42,976 - Baugewerbe 10,741 - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21,430 - Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 3,057 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 4,059 - Grundstücks- und Wohnungswesen 47,743 - Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 35,760 - Organisationen ohne Erwerbszweck 3,286 - Sonstiges 7,998 - Gesamt 446,514 19,379 Die Einteilung der Branchen erfolgt in Anlehnung an die vierteljährliche Kreditnehmerstatistik der Deutschen Bundesbank. Tabelle Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 4 SolvV) Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere 1 2 < 1 Jahr 1 120,605 4,111 1 Jahr bis 5 Jahre 2 30,722 15,268 > 5 Jahre 3 295,187 - Gesamt (1 bis 3) 4 446,514 19,379 13

Tabelle Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche ( 327 (2) Nr. 5 SolvV) Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung/Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibung / Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug Banken - - - - - - Investmentfonds - - - - - - Öffentliche Haushalte - - - - - - Privatpersonen 1,591 1,102-0,482 0,018 2,602 Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 6,119 3,837 0,042 1,373-5,185 - - - - - 0,347 - - - - - - Verarbeitendes Gewerbe 4,014 2,079-1,405-0,412 Baugewerbe 0,674 0,672 0,002 0,674-0,680 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 0,343 0,302 0,040 0,002-0,135 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - - - - - - - - - - - 0,026 Grundstücks- und 0,388 0,179 - -0,054-2,581 Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 0,700 0,605 - -0,654-1,004 Organisationen ohne - - - - - - Erwerbszweck Gesamt 7,710 4,939 0,140 0,042 1,855 0,018 7,787 14

Tabelle Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach Regionen Notleidende und in Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografischem Hauptgebiet Verzug geratene Gesamtinanspruchnahme aus Notleiden- Kredite je geografischem den und in Verzug Hauptgebiet geratenen Krediten Bestand ( 327 (2) Nr. 5 (mit Wertberichtigungsbedarf) EWB PWB gen Verzug Bestand Bestand Rückstellun- Kredite in SolvV) 1 2 3 4 5 Inland 1 7,710 4,939 0,140 0,042 7,690 EWR ohne Deutschland 2 - - - - 0,097 Andere Gebiete 3 - - - - - Gesamt (1 bis 3) 4 7,710 4,939 0,140 0,042 7,787 Tabelle Entwicklung der Risikovorsorge Entwicklung der Risikovorsorge ( 327 (2) Nr. 6 SolvV) Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Entwicklung der Risikovorsorge Auflösung Verbrauch sonstige Veränderungen Endbestand der Periode 1 2 3 4 5 6 EWB 1 3,086 2,120-0,253-0,014-4,939 Rückstellungen 2 0,040 0,002 - - - 0,042 PWB 3 0,144 - -0,004 - - 0,140 8. Adressenausfallrisiko Kreditrisikostandardansatz (KSA) 8.1 Nominierte Ratingagenturen und KSA-Forderungsklassen mit Rating In unserem Haus werden derzeit für folgende Forderungsklassen Ratings zur Risikoermittlung genutzt: - Zentralregierungen - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - Öffentliche Stellen - Institute - von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen. Für diese Forderungsklassen nutzen wir Ratings der Agenturen Standard & Poors sowie Moodys. Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen. Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emitten- 15

tenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Tabelle Höhe des Adressenausfall-Exposures Höhe des Adressenausfall-Exposures ( 328 (2) SolvV) Höhe des Adressenausfall-Exposures für Portfolien im Standardansatz pro Risikoklasse Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 1 2 Risikogewicht 0% 1 72,224 77,871 Risikogewicht 10% 2 - - Risikogewicht 20% 3 11,277 11,277 Risikogewicht 35% 4 95,168 95,168 Risikogewicht 50% 5 - - Risikogewicht 75% 6 94,047 93,410 Risikogewicht 100% 7 179,348 174,364 Risikogewicht 150% 8 6,907 6,881 Gesamt (1-8) 9 458,971 458,971 9. Adressenausfallrisiko IRBA Positionen Die Stadtsparkasse Rahden nutzt für die Berechnung der Risikopositionen den Kreditrisikostandardansatz (KSA) und hat daher keine IRBA Positionen (z.b. Instrumente zur Verlagerung operationeller Risiken) im Bestand. 10. Adressenausfallrisiko Beteiligungen Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen- Finanzgruppe zu stärken und die regionale Wirtschaftsstruktur zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Weitere Zielsetzungen sind die Stärkung des Vertriebs und die Schaffung von Synergieeffekten durch Auslagerung. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der SolvV. Die Beteiligungen werden nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gem. HGB bewertet. Bei den Beteiligungspositionen werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. 16

Tabelle Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Wertansätze für Beteiligungsinstrumente ( 332 Nr. 2a + b SolvV) Wertansätze für Beteiligungen Vergleich Buchwert beizulegender Zeitwert Beteiligungen 1 4,876 4,876 Bei den Beteiligungen handelt es sich weder um börsengehandelte noch um zu einem diversifizierten Portfolio gehörende Beteiligungen. Aufgrund der Neubewertung einer Beteiligung hat sich ein Neubewertungsverlust in Höhe von 0,270 ergeben. 11. Verbriefungen Die Stadtsparkasse Rahden führt weder Verbriefungstransaktionen durch noch hat sie Verbriefungspositionen im Bestand. 12. Kreditrisikominderungstechniken 12.1 Aufrechnungsvereinbarungen Von bilanzwirksamen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir in größerem Umfang in Form von Aufrechnungsvereinbarungen über wechselseitige Geldforderungen und -verbindlichkeiten Gebrauch. 12.2 Bewertung und Verwaltung Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten werden in Abhängigkeit von Art und Höhe in regelmäßigen Abständen überprüft. Werden uns Informationen bekannt, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit abhängig von ihrer Art und Höhe außerordentlich überprüft. 12.3 Hauptarten der verwendeten Sicherheiten Für die aufsichtsrechtliche Anrechnung werden folgende Sicherheiten genutzt: - Gewährleistungen in Form von Bürgschaften und Garantien Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um inländische Kreditinstitute (Kreditanstalt für Wiederaufbau und NRW.BANK) und um Zentralregierungen. - Einlagen im eigenen Haus gem. 155 Nr. 2 SolvV Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt (vgl. Tabelle Kapitalanforderungen ) und daher nicht als Kreditrisikominde- 17

rungstechnik nach der SolvV behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. 12.4 Konzentrationsrisiken Innerhalb der von der Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente bestehen keine Risikokonzentrationen. Tabelle Gesamtbetrag des gesicherten Exposures Gesamtbetrag des gesicherten Exposures Gesamtbetrag des gesicherten Exposures ( 336 Nr. 2 SolvV) Finanzielle Sicherheiten Garantien, sonstige Personalsicherheiten 1 2 Kreditrisikostandardansatz Unternehmen 1 0,557 4,195 Mengengeschäft 2 0,382 0,234 Überfällige Positionen 3 0,025 0,001 Gesamt (1-3) 4 0,964 4,430 Nach 154 SolvV können finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen im Kreditrisikostandardansatz angesetzt werden. Forderungen, die durch Wohnimmobilien abgesichert sind, werden in Höhe ihrer Sicherheit im Kreditrisikostandardansatz einer separaten Forderungsklasse mit reduziertem Risikogewicht zugeordnet. 13. Marktrisiko Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Für die Risikopositionen Währung, Waren, Handelsbuch, Optionen und Sonstige ergeben sich keine Eigenmittelanforderungen, da keine entsprechenden Positionen gehalten werden. 14. Zinsänderungsrisiko Neben der GuV-orientierten Berechnung wird das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch auf Basis der nationalen Umsetzung des Baseler Zinsschocks, welches die europäischen Vorgaben erfüllt, berechnet. Tabelle Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch ( 333 (2) SolvV) Rückgang des ökonomischen Wertes Zuwachs des ökonomischen Wertes 1 2 Zinsschock +200 Basispunkte 1 8,233 - Zinsschock -200 Basispunkte 2-8,233 18

15. Operationelles Risiko 15.1 Ansatz für Eigenkapitalunterlegung Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt. Zum beträgt der Wert 1,798. 16. Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 16.1 Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) 16.1.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten der Sparkasse erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis. 16.1.2 Geschäftsbereiche Gemäß der Begründung zu 7 InstitutsVergV wird aufgrund der Größe und Vergütungsstruktur der Sparkasse sowie Art, Umfang, Risikogehalt und Internationalität der Geschäftsaktivitäten auf eine Unterteilung nach Geschäftsbereichen verzichtet. 16.1.3 Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Beschäftigten in der Sparkasse können neben der Tarifvergütung variable Vergütungen durch Prämien in untergeordnetem Umfang bzw. eine zusätzliche außertarifliche Vergütung aufgrund einer bestehenden einzelvertraglichen Regelung erhalten. Die variablen Vergütungen ergeben sich aus einem zielorientierten Vergütungssystem, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters heruntergebrochen sind. 16.1.3.1 Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-Sparkassen. Daneben erhält ein Teil der Sparkassenmitarbeiter eine zielorientierte variable Vergütung in geringem Umfang, für die eine angemessene Obergrenze festgelegt wurde, bzw. eine zusätzliche außertarifliche variable Vergütung aufgrund einer bestehenden einzelvertraglichen Regelung. Außerdem bekommen einige Vertriebsmitarbeiter in geringem Umfang neben ihrer tariflichen Vergütung eine feste Zulage. 16.1.3.2 Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter gemessen werden. 19

Die Parameter sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Die variablen Vergütungen der Mitarbeiter orientieren sich am Vertriebserfolg. Bei den Parametern für die variable Vergütung werden Anreize zur Eingehung hoher Risiken vermieden. 16.1.3.3 Art und Weise der Gewährung Die Auszahlung der festen Zulagen erfolgt monatlich. Die variablen Vergütungsbestandteile werden überwiegend monatlich gezahlt, teilweise jährlich bzw. als Abschlagszahlung mit einer Abrechnung zum Ende des Geschäftsjahres. 16.1.4 Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und des stellvertretenden Vorstandsmitgliedes der Sparkasse richtet sich nach Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände. Die Vergütung besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag) und der Bereitstellung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung. 16.1.5 Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. 16.2 Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Die festen Vergütungen betragen 3.232,4 TEUR. Die variablen Vergütungen betragen 57,4 TEUR. 17 Beschäftigte insgesamt erhalten variable Vergütungen. In diesen Angaben sind auch die Vergütungen der Vorstände enthalten. Rahden, 17.04.2014 aufgestellt: geprüft: Kenntnisnahme: Rahden, 17.04.2014 Stadtsparkasse Rahden - Der Vorstand - 20