Flensburg,KBA,Punkte,Tilgung, Fahrverbot,Führerschein...



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Transkript:

Flensburg,KBA,Punkte,Tilgung, Fahrverbot,Führerschein... Was geschieht bei welchem Kontostand in Flensburg? 8 bis 10 Punkte: Die Straßenverkehrsbehörden verwarnen und verweisen auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar. Hier können dann bis zu 4 Punkte abgebaut werden (Bis Kontostand von 8 Punkten) 14 bis 17 Punkte: Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet, falls keine Teilnahme an einem Aufbauseminar in den vergangenen 5 Jahren erfolgt ist. 14 bis 17 Punkte: Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist erfolgt. Man wird schriftlich verwarnt. Es ergeht der Hinweis auf eine freiwillige Beratung beim Verkehrspsychologen. 18 Punkte = Entziehung der Fahrerlaubnis Anders schaut es bei Fahranfänger aus. Hier werden keine Punkte getilgt, ein Aufbauseminar kann trotzdem angeordnet werden. Ein wichtiges Thema für Sie sind auch die Verjährungsfristen. Wenn kein Bußgeldbescheid ergangen ist (und keine Anklage erhoben wurde), und es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr handelt, verjährt die Tat nach 3 Monaten. Ist ein Bußgeldbescheid rechtswirksam zugestellt worden, verjährt die Ordnungswidrigkeit nach 6 Monaten. Geht es um den Alkohol- oder Drogenmißbrauch, verjähren solche Ordnungswidrigkeiten frühestens nach 6 Monaten. Viele Bürger in Deutschland und auch einige Kollegen von mir spekulieren auf diesen Umstand. Das heißt konkret: Wenn man zum Beispiel geblitzt worden ist und die Anhörung erst nach 2 Monaten zugesandt bekommen hat, dann hat man ja nur noch einen Monat zum "überbrücken". Hier liegen allerdings auch die Tücken. Ich möchte an dieser Stelle nochmals hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung hier durchführen, sondern lediglich unsere Sichtweise und Fallbeispiele weitergeben! Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Es schadet aber nicht, wenn Sie diesem hier etwas auf die Sprünge helfen können ;-)

Wie wird die Verjährungsfrist unterbrochen? Die Verjährungsfrist wird oft durch die Vernehmung, die Zusendung eines Anhörungsbogens oder die Ladung unterbrochen. Ein Anwalt wird im Einzelfall nach Akteneinsicht beraten, ob die Verjährungsfrist tatsächlich unterbrochen wurde. Durch die Unterbrechung startet die Frist neu! Ich persönlich habe es aber auch schon erlebt, dass die Tat bereits verjährt war und anschließend eingestellt worden ist. Meist liegt es daran, dass die Verfolgungsbehörde langsam arbeitet und ein paar Tage vor Ablauf der First an die Polizei sendet. Wird beim Halter niemand erreicht, bleibt es oft zu lange liegen und verjährt. Achten Sie also darauf welches Verjährungsdatum auf dieser Fahrerermittlung angegeben ist. Gelegentlich ist der Halter auch im Urlaub und nicht erreichbar. Findige Beamte befragen dann die Nachbarschaft oder holen auch Bilder beim Einwohnermeldeamt zum Vergleich. Wichtig: Auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht achten! Interessant sind für Sie bestimmt auch die Tilgungsfristen für Ihren Punkteabbau. Dies heißt, dass Punkte in Flensburg von selbst verfallen wenn eine gewissen Zeit verstrichen ist. Hier finden Sie die Auflistung: Tilgung nach 2 Jahren: Getilgt werden die Punkte bei Bußgeldentscheidungen nach zwei Jahren. Entscheidend ist nicht, wann die Tat begangen wurde. Es kommt auf den Tag an, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Zwei Jahre lang dürfen keine neuen Punkte gesammelt werden. Hat jemand vorher schon drei Punkte gehabt, dann verfallen die erst, wenn sich der Verkehrssünder 24 Monate lang wohl verhalten hat. Allerdings sind alte Punkte keine Hypothek, die man ewig fürchten muss. Spätestens nach fünf Jahren werden sie gelöscht. Tilgung nach 5 Jahren: Den Wiederholungstätern vergibt man nicht so leicht. Die Löschung der Punkte erfolgt erst nach fünf Jahren, wenn in diesem Zeitraum keine neuen Punkte angesammelt wurden. Betroffen sind solche Verkehrssünder, gegen die weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden. Das gilt auch für Straftaten, wenn sie nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Hier sind auch die Radfahrer betroffen, die ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug führen. Verstoßen Sie gegen Verbote oder Beschränkungen bleiben die Punkte in Flensburg fünf Jahre lang auf der Agenda. Flensburg übrigens vergisst zunächst nichts. 29 Absatz 7 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVG) bestimmt, dass Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) nach Ablauf der Tilgungsfristen noch ein Jahr lang aufbewahrt werden müssen. Im Fachjargon heißt das Überliegefrist. Von verfallenen Punkten erfahren die Bußgeld- oder Fahrerlaubnisbehörden nichts. Wenn eine Privatperson eine Auskunft über sich begehrt, müssen Informationen aus den Überliegefristen bei der Auskunftserteilung berücksichtigt werden. Relevant sein können diese Informationen bei der Einschätzung des Vorwurfs des charakterlichen Mangels.

Tilgung nach 10 Jahren: Gelöscht werden die Punkte erst nach 10 Jahren, wenn man einmal unter Alkohol oder Drogen unterwegs gewesen ist und seine Quittung dafür erhalten hat. Auch hier gilt die Überliegefrist. Nach der Löschung, also nach 10 Jahren, werden die Daten ein weiteres Jahr aufgehoben. Verkehrsbehörden, Gerichte, Staatsanwälte oder die Polizei haben nach 10 Jahren keinen Zugriff. Video 1 - Verfolgungsfahrt: http://www.youtube.com/watch?v=0kgvcmpw9xg&feature=player_embedded Video 2 Führerschein: http://www.youtube.com/watch?v=tchtbv2d3ia&feature=player_embedded Wie bereits in der Email von den Tilgungsfristen beschrieben, ist es sehr wichtig für Sie, dass keine neuen Punkte hinzukommen. Doch was gibt eigentlich alles Punkte im VZR? Beispiele: Alkohol und Drogen am Steuer - ohne Ausfallerscheinung oder Unfall - bei Alkohol von 0,5 bis 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit) = 4 Punkte / 1 Monat Fahrverbot und (ab) 500 Euro Bussgeld! Handy am Steuer = 40 Euro Bussgeld und 1 Punkt (für 20 bis 30 Euro bekommen Sie übrigens schon eine Freisprecheinrichtung / ohne Punkt!) Ohne Umweltplakette in der Umweltzone unterwegs = 40 Euro und 1 Flenspunkt Abstand zum Vordermann ab einer Geschwindigkeit von (ab) 81 km/h: Weniger als 5/10 des halben Tachowertes in Meter = 75 Euro Bussgeld und 1 Punkt! Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß 142 StGB = 7 Punkte und Geldstrafe Kinder im eigenen Pkw nicht angegurtet = 40 Euro und 1 Punkt Datum der nächsten Abgasuntersuchung / Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten = 1 Punkt Viel besser als Punkte "nur" abzubauen, ist es natürlich keine neuen Punkte in Flensburg aufzubauen. Bei einer Verkehrskontrolle mit der Polizei gibt es viele Tipps wie Sie eventuell günstiger davon kommen. Die Polizeibeamten sind auch nur Menschen und haben sicherlich für viel Verständnis. Aber auch Ihr Recht sollten Sie im Auge behalten. Mit den 10 goldenen Verhaltensregeln bei Polizeikontrollen kommen Sie mit Sicherheit besser weg.

Zum Beispiel: Jeder hat das Recht, zur Sache zu schweigen. Das kennt man aus den Belehrungen im Fernsehkrimi. Denn mancher redet sich um Kopf und Kragen. Am Ende wird Sie Ihr Anwalt womöglich zusätzlich herausboxen müssen. Natürlich haben Sie immer zu sagen, wer Sie sind. Diese Angaben zur Person sind Pflichtangaben. Es ist Ihr gutes Recht, Zeugen zu benennen, von denen Sie glauben: Die helfen mir. Doch können deren Aussagen gegen Sie verwendet werden. Im Zweifelsfall soll der Anwalt Ihr Sprachrohr sein, also Ihre Interessen vertreten. Und falls es zu spät ist, fordern Sie einfach unseren Ratgeber an: http://8266egf5lf3heu0dpcyqfqepe8.hop.clickbank.net/?tid=flensburg Zwischen Fahrverbot, Führerscheinentzug und Fahrerlaubnisentzug gibt es große Unterschiede. Haben Sie zuviel Punkte in Flensburg angesammelt, dann kann Ihnen alles passieren. Nehmen Sie dies bitte nicht auf die leichte Schulter und informieren Sie sich VORHER ausführlich. Danach ist es meist zu spät oder wesentlich anstrengender. Wussten Sie schon, dass Sie bei Ihrem ersten Fahrverbot Ihren Führerschein innerhalb 4 Wochen beliebig abgeben können und was Ihnen nach mehrfacher und erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung drohen kann? Übrigens: Ein Fahrverbot dauert (ab) einen Monat! Nicht 4 Woche oder 30 Tage! In unserem Verkehrsratgeber finden Sie ab dem Punkt 7 davon eine ausführliche Abhandlung. Haben Sie eigentlich schon die Antwort vom Kraftfahrbundesamt bekommen? Wie hoch ist Ihr derzeitiger Kontostand an Punkten? Rasend zum Ziel. Meist sparen Sie eh nur wenige Minuten oder stehen dann vor einer roten Ampel. Oft ist man sich nicht bewusst mit welchen Kosten dies verbunden ist. Mein Tipp: Legen Sie sich zumindest die Geschwindigkeitstabelle ausgedruckt ins Auto, damit Sie sich jederzeit vor Augen führen können wie teuer es kommen könnte und bleiben Sie immer unterhalb des Fahrverbots - Innerorts übrigens ab 31 km/h zu schnell & und außerorts ab 41 km/h zu schnell! Alle Infos und die Geschwindigkeitstabelle finden Sie auch im Verkehrsratgeber im Text und die Tabelle im Anhang zum ausdrucken. http://8266egf5lf3heu0dpcyqfqepe8.hop.clickbank.net/?tid=flensburg Haftungsausschluss Alle Angaben zu diesem Buch wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Der Autor übernimmt keine juristische Verantwortung oder Haftung für Schaden, die

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