GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG



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Transkript:

SACH INFORMATION Gesundheit ist unbezahlbar, sagt ein Sprichwort. Man kann es ergänzen:... und Kranksein ist teuer. Damit die gesundheitliche Versorgung bei Unfällen und Krankheiten nicht zu einem finanziellen Fiasko für die Betroffenen führt, gibt es in Österreich eine umfassende soziale Absicherung. Diese lässt sich in folgende Bereiche untergliedern: gesetzliche Sozialversicherung, arbeitsrechtliche Ansprüche, universelle Systeme und private Zusatzversicherungen. GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG Krankenversicherung: In Österreich sind 99% der Bevölkerung vom Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst und haben somit Anspruch auf eine medizinische Versorgung bei einem niedergelassenen Arzt oder in einer Krankenanstalt. Dieser hohe Prozentsatz ist darauf zurückzuführen, dass sich der Versicherungsschutz sowohl auf die unmittelbar Versicherten als auch auf deren Angehörige (z.b. Kinder, Ehepartner), sofern diese keine eigene Versicherung haben, erstreckt. Bei Personen ohne Krankenversicherung übernimmt bei Bedürftigkeit die Sozialhilfe die Krankenversicherungsbeiträge bzw. die Kosten für eine Krankenbehandlung. Pensionsversicherung: Die Altersversorgung erfolgt in Österreich vor allem aus Mitteln der gesetzlichen Pensionsversicherung. Weiters werden Invaliditätspensionen, die bei dauernder Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung anfallen, sowie Rehabilitationsmaßnahmen durch die Pensionsversicherung abgedeckt. Unfallversicherung: Nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten besteht bei entsprechender Erwerbsminderung die Möglichkeit, aus Mitteln der Unfallversicherung eine Versehrtenrente zu beziehen bzw. an Rehabilitationsprogrammen teilzunehmen. Die österreichische Sozialversicherung beruht auf dem Prinzip der Pflichtversicherung. Insgesamt gibt es entsprechend der Aufgabenbereiche, Berufsgruppen und/oder regionalen Zuständigkeiten 25 Sozialversicherungsträger, die in einem Dachverband, dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, zusammengeschlossen sind. Die öffentlichen Gesundheitsausgaben für stationäre Behandlungen betrugen in Österreich im Jahr 2000 rund 5.742 Millionen Euro. Schon bald soll der Krankenschein von einer elektronischen Karte abgelöst werden. Die finanziellen Aufwendungen im Bereich der Rehabilitation zeigen eine steigende Tendenz. ARBEITSRECHTLICHE ANSPRÜCHE Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: In Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit hat ein/e ArbeitnehmerIn bei Erkrankung oder Unfall Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung durch den/die ArbeitgeberIn für 6 bis 12 ÖKO LOG NIEDERÖSTERREICH 5.1

SACH INFORMATION Wochen. Für weitere 4 Wochen zahlen ArbeitgeberIn und Krankenversicherung je 50% des Entgeltes. Im Anschluss daran erhält der/die ArbeitnehmerIn Krankengeld aus Mitteln der Sozialversicherung. ZUSAMMENFASSUNG: Die gesundheitliche Versorgung bei Unfällen und Krankheiten wird in Österreich weitgehend durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt. Private Zusatzversicherungen ergänzen das Leistungspaket. Weiters gibt es Regelungen, die für bestimmte Beschäftigungsgruppen oder auch für die gesamte Bevölkerung gelten. INFO SERVICE: Wussten Sie, dass die Idee der Sozialversicherung schon im Mittelalter existierte? Eine besondere Rolle spielten damals die so genannten Bruderladen der Bergleute. Sie waren Selbsthilfeeinrichtungen für Krankheits-, Unglücks- und Todesfälle. Zu einer ersten gesetzlichen Regelung der Sozialversicherung, wie wir sie heute verstehen, kam es im Jahr 1889. Seit 1.1.1956 ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in Kraft. In ihm ist die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für ArbeiterInnen und Angestellte der Bereiche Industrie, Bergbau, Gewerbe, Handel, Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft und die Krankenversicherung der PensionistInnen geregelt. Die Sozialversicherung für Gewerbetreibende, Bauern sowie für Beamte ist in eigenen Gesetzen geregelt. Pflege von kranken Angehörigen: Für die Pflege von kranken Angehörigen besteht ein Anspruch auf eine Woche bezahlte Pflegefreistellung pro Jahr (im Krankheitsfall eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes unter 12 Jahren: 2 Wochen). Familienhospiz: Seit 1. Juli 2002 sind ArbeitnehmerInnen, die die Betreuung sterbender Angehöriger oder schwerkranker Kinder übernehmen, weiterhin kranken- und pensionsversichert. In besonderen Fällen erfolgt auch eine finanzielle Unterstützung. Arbeitsrechtliche Regelungen haben weiters eine wichtige Bedeutung für die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die hier angeführten Regelungen gelten für ArbeiterInnen und Angestellte. UNIVERSELLE SYSTEME Die Pflegevorsorge zählt zu den so genannten universellen Systemen. Das sind jene Systeme, auf die die gesamte Bevölkerung (unabhängig vom Erwerb und Einkommen) Anspruch hat. Durch die Auszahlung eines Pflegegeldes kann der/die Pflegebedürftige die Betreuungsart selber wählen. Dadurch sollen stationäre Aufenthalte vermindert und die ambulante Pflege sowie die Pflege in der Familie gefördert werden. Auch die Familienbeihilfe sowie das Kinderbetreuungsgeld fallen in den Bereich der universellen Systeme. PRIVATE ZUSATZVERSICHERUNGEN Durch private Krankenversicherungen können Mehrkosten für viele Heilmittel und -behelfe, zahnärztliche Behandlungen, die Behandlung durch einen Arzt der eigenen Wahl etc. abgedeckt werden. Etwa ein Drittel der österreichischen Bevölkerung hat eine private Krankenversicherung. Im Jahr 2000 wurden etwa 1200 Millionen Euro für Prämienzahlungen entrichtet. 5.1 ÖKO LOG NIEDERÖSTERREICH

DIDAKTISCHE UMSETZUNG Für Kinder ist es selbstverständlich, dass sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls einen Arzt oder ein Spital aufsuchen können und das Recht auf Behandlung haben. Doch der Begriff Gesetzliche Sozialversicherung ist für SchülerInnen im Volksschulalter nur schwer verständlich und das System dahinter sehr abstrakt und kaum durchschaubar. Die Einrichtung eines einfachen Versicherungssystems für die Klasse trägt zur Verständnisgewinnung bei und fördert die Entwicklung der sozialen Kompetenz der Kinder. LERNZIELE: Durch soziales Verständnis und Handeln zu einem Zusammenleben in einer Gemeinschaft beitragen. Situationen für soziales Handeln erkennen und dementsprechend reagieren können. Gewinnen von ersten Einblicken in das System der gesetzlichen Sozialversicherung. Manche Kinder sind ExpertInnen in bestimmten Gebieten und vertiefen sich gerne in spannende Lektüre. ORT: Schulklasse. ZEITAUFWAND: ein bis zwei Unterrichtsstunden. MATERIALIEN: Arbeitsblatt für jedes Kind, Schreibgeräte, Schachtel zum Aufbewahren der gesammelten Schulsachen, Vertrag für jedes Kind, Mappe zum Sammeln der Verträge. KOSTEN: keine. UMSETZUNG: Durch praktische, auf die Klasse bezogene Überlegungen wird den SchülerInnen das System einer allgemeinen Sozialversicherung bewusst, ohne noch näher darüber Bescheid zu wissen. Es geht nur darum, selbst einen kleinen Beitrag zu leisten und im Notfall davon profitieren zu können. In einer Bibliothek kann jeder allein sein Wissen ergänzen oder gemeinsam mit anderen Kindern auf Entdeckungsreise gehen. Jeder braucht einmal Hilfe. Bei der Partnerarbeit kann man sein Wissen mit anderen teilen. Einstieg: In Gruppenarbeit überlegen die SchülerInnen Situationen, in denen sie schon einmal in der Klasse Hilfe gebraucht haben. Dabei kann es sich sowohl um materielle Dinge als auch um Hilfe bei bestimmten Aufgaben handeln. Die Ergebnisse werden auf dem Arbeitsblatt notiert und anschließend vorgelesen. Einige Beispiele: Bleistift wurde vergessen und muss ausgeborgt werden, eine besondere Buntstiftfarbe wird benötigt, man braucht Hilfe am Computer, man braucht Hilfe bei einer Rechenaufgabe, der Klebstoff ist leer usw. ÖKO LOG NIEDERÖSTERREICH 5.1

DIDAKTISCHE UMSETZUNG In einem wertvollen Koffer werden Schulsachen gesammelt, die sich jeder bei Bedarf ausborgen kann. Nicht immer kannst du einem anderen Kind mit bestimmten Dingen oder deinem Wissen helfen. Wenn jemand zum Beispiel traurig ist, musst du dir Zeit nehmen zuzuhören um trösten zu können. Einzelarbeit: Jedes Kind beschreibt auf dem Arbeitsblatt kurz eine Situation, in der es Hilfe benötigte, aber diese aus verschiedenen Gründen nicht bekam (z.b. niemand wollte etwas herborgen, niemand hatte Zeit etwas zu erklären usw.). Klassengespräch: Gemeinsam werden einige solcher negativen Beispiele besprochen und überlegt, welche Systeme man in der Klasse einrichten könnte, damit im Notfall jedem Kind rasch und effizient geholfen werden kann. Dabei muss unterschieden werden zwischen materieller Hilfe und persönlicher Hilfe.Vorschläge der SchülerInnen werden auf dem Arbeitsblatt notiert. Vorschläge für materielle Hilfe: Jedes Kind spendet einen Bleistift, einen Buntstift, Klebstoff, Tintenpatronen oder Ähnliches. Die Dinge werden in einer allen zugänglichen Schachtel gesammelt, aus der sich jeder bei Bedarf etwas ausborgen kann. Jedes Kind spendet einen kleinen Geldbetrag, von dem oben genannte Schulsachen angeschafft werden, die im Bedarfsfall jedem zur Verfügung stehen. Vorschlag für persönliche Hilfe: In der Klasse werden SpezialistInnen für bestimmte Bereiche bestimmt. Kennt sich ein Kind zum Beispiel mit dem Computer besonders gut aus, wird es zum Computerspezialisten und ist bereit, anderen Kindern bei Problemen am PC zu helfen. Die SpezialistInnen können im Laufe des Jahres wechseln bzw. können sie auch für momentan relevante Tätigkeiten aufgestellt werden (z.b. ein Webspezialist, wenn im textilen Werken gerade gewebt wird). Eine Liste aller SpezialistInnen liegt in der Klasse auf. Tipp: Jedes Kind der Klasse unterschreibt einen Vertrag, in dem festgelegt ist, welche Art von Hilfe es für die Klasse zur Verfügung stellt und welche Vorteile es dadurch hat. Alle Verträge werden in einer Mappe gesammelt. Das macht den Kindern einerseits Spaß, unterstreicht aber andererseits auch die Ernsthaftigkeit. Fortführung: Im Anschluss daran wird den Kindern bewusst gemacht, dass die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich auf dem gleichen System basiert: jede/r StaatsbürgerIn leistet einen Beitrag und hat dafür Anspruch auf soziale Absicherung (Details dazu entnehmen Sie bitte der Sachinformation). 5.1 ÖKO LOG NIEDERÖSTERREICH

ARBEITSBLATT EINER FÜR ALLE ALLE FÜR EINEN Sicher ist es dir schon einmal passiert: Du hast zu Hause etwas vergessen, das du dann in der Schule gebraucht hättest! Du sollst eine Aufgabe lösen und kennst dich nicht aus! Schreib hier Beispiele auf! Name: Vielleicht hast du schon einmal erlebt, dass du Hilfe gebraucht hättest, oder dir etwas ausborgen wolltest, aber niemand war bereit dazu. Beschreibe hier die Situation! Überlege! Wie kann einem Kind geholfen werden, das sich etwas ausborgen möchte: das Hilfe braucht, weil es sich z.b. wo nicht auskennt: ÖKO LOG NIEDERÖSTERREICH 5.1

ARBEITSBLATT VERTRAG ZUR TEILNAHME AN DER KLASSENVERSICHERUNG DER KLASSE Das stelle ich für die Klassengemeinschaft zur Verfügung: Dafür darf ich mir jederzeit aus der Sammelbox etwas ausborgen. Ich werde es verlässlich und in unbeschädigtem Zustand zurückgeben. Auf diesem Gebiet bin ich SpezialistIn: Ich werde anderen Kindern helfen so gut ich kann. Dafür darf ich mir auf anderen Gebieten von meinen MitschülerInnen Hilfe erwarten. Ort, Datum Unterschrift 5.1 ÖKO LOG NIEDERÖSTERREICH