Indikatoren zum Themenkreis SGB II und XII



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Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

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18. Treffen der AG Methoden im IK KomWoB Indikatoren zum Themenkreis SGB II und XII Vorschläge zur Diskussion, Team Wohnungsmarktbeobachtung

Überblick Indikatoren zur Nachfrage Indikatoren zum Angebot Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage 2

Nachfrager im unteren Preissegment Personenkreis, für den seit 1.1.2005 das Prinzip gilt, dass die Kosten der Unterkunft komplett übernommen werden, wenn sie angemessen sind SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II, 70 %) und deren Angehörige (SG, 30 %)) SGB XII Kap. 3: Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU, 10 %) SGB XII Kap. 4: Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsunfähigkeit (GSiAE, 90 %) AsylbLG: KdU-Übernahme, sofern nicht in Sammelunterkunft (nach 48 Monaten: SGB II) Anspruchsberechtigte, die keinen Antrag gestellt haben Wohngeldempfänger (nach geplanter Novelle auch Aufstocker ) andere Arbeitslose (Alg I) Geringverdiener (Voll- und Teilzeit) 3

Nachfrager im unteren Preissegment Haushalte, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind SGB II (Alg I) SGB II (Sg) Armutsrisiko ohne TL WoG SGB XII Kap. 3 (HLU) SGB XII Kap. 4 (GSiAE) AsylbLG/SGB XII Angemessenheitsregime nicht o. teilsubventionierte Nachfrage nach günstigen WE Quelle: Analysen und Konzepte, Vortrag zur Tagung am 16. April 2008, ergänzt 4

Verfügbare Daten zu Nachfragern im unteren Preissegment allgemeiner Niedrigeinkommensindikator müsste alle Gruppen umfassen Problem: Nicht-Transferleistungsempfänger allenfalls auf Bundes- oder Landesebene als geschätzte Zahl verfügbar Sozialindikator umfasst nur bekämpfte Armut hier zudem: Beschränkung auf Haushalte im Angemessenheitsregime 5

Verfügbare Daten zu Haushalten im Angemessenheitsregime amtliche Daten BA-Statistik aus dem Internet (Zahl der Personen und BG auf Kreisebene) SGB XII: kommunale Statistik (Datensatzbeschreibung, Verfügbarkeit?) AsylbLG: Bundesstatistik, auf Gemeindeebene verfügbar zusätzlich: kleinräumige Daten/Einzeldaten der BA Nürnberg zu SGB II noch wenig Erfahrungen, offenbar zunehmende Kooperationsbereitschaft im Prinzip alle Antragsdaten adressscharf vorhanden daraus das Wichtigste für uns: Haushaltsgröße und -typ Wohnsituation (qm, Zimmerzahl, Besitzform) tatsächliche KdU vs. anerkannte KdU (NKM, Betriebs- und Heizkosten separat) unklar: Umzüge? einige Städte: eigene Erfassung in den ARGEN o. zuständigen Ämtern 6

Angebotsanalyse: Anzahl und Anteil angemessener Wohnungen (1) abstrakte Angemessenheitsdefinition muss mit dem Markt in Einklang stehen, zuständige Behörden sollen den Markt analysieren, geeignete Tabellen erstellen lokale Angebotsanalyse zur Korrektur und laufenden Überprüfung der Angemessenheitsdefinition Anforderungen regionale Gleichbehandlung: Vergleichbarkeit mit anderen Städten Gleichbehandlung vor Ort: unterschiedliche Haushaltsgrößen betrachten Segregation: kleinräumige Analysen regelmäßige Überprüfung, Veränderungen im Zeitverlauf Stand der Rechtsprechung: Produkttheorie als Basis, andere Faktoren allenfalls zur Ergänzung 7

Angebotsanalyse: Anforderungen (2) Ansatz: Gegenüberstellung von aktuellem Wohnungsangebot und Angemessenheitsdefinition Datengrundlage: möglichst repräsentativ und aktuell, z.b. Daten aus aktueller Mietspiegelerhebung, ergänzt um Sozialmietwohnungen Zeitungsauswertung (möglichst ergänzt um Sozialmietwohnungen und Daten der ehem. gemeinnützigen Großvermieter) Empirica-/IDN-Preisdatenbank etc., ergänzt um Sozialmietwohnungen Datensicherung für die Zukunft: Daten der Sozialmietwohnungen im Verwaltungsvollzug erfassen (Bestand, zumindest aktuelle Vermietungen) alternativ: bei Mietspiegelerhebung mit erheben 8

Angebotsanalyse: Annahmen Betrachtet wird die Nettokaltmiete (NK müssen komplett übernommen werden) Jeder Person steht lt. Rechtsprechung ein Wohnraum zu, d.h. WE muss pro Person der BG mindestens 1 Zimmer haben, d.h. z.b. Gegenüberstellung von MOG für 2 Personen und angebotenen Wohnungen mit mind. 2 Zimmern bei Wohnungen ohne Zimmerangaben: Mindestwohnflächen in Anlehnung an VV WoBindG bzw. WFB NRW zugrundelegen NRW z.b. WE für 1 Person mind. 35 qm Bremen Mieteinfamilienhäuser werden mit berücksichtigt, da in ländlichen Wohnungsmärkten wenig andere große Mietwohnungen vorhanden sind 9

Angebotsanalyse: Beispiel 10

Angebotsanalyse: Einheitliche Definition möglich? Wfa und einige Kommunen haben die ursprünglich entwickelte Empirica- Auswertung modifiziert Weiterentwicklung der Rechtsprechung Anpassung an örtliche Angemessenheitsdefinition und Auswertungswünsche Einheitliche Definition wäre aber wichtig zum Vergleich und für das Standing der Zahlen im öffentlichen Raum 11

Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Stadt Düsseldorf Stadt Duisburg Kreis Viersen Kreis Herford 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. so viele BG kommen (rechnerisch) auf jede angemessene WE aufgrund unterschiedlicher Fallzahlen keine interkommunalen Vergleiche möglich aber brauchbar als lokales Gerechtigkeitsmaß unbekannter Faktor: tatsächlicher Bedarf (Anteil angemessen Wohnender, Umzugbedarfe) 12