Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe



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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ich beziehe folgende Leistungen: Eingangsstempel SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung) WoGG/BKGG (Wohngeld oder Kinderzuschlag) Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den jeweils gültigen Bescheid bei Bitte tragen Sie hier das Ihnen bekannte Aktenzeichen/Organisationszeichen ein: Antragstellerin/Antragsteller (bei Kindern und Jugendlichen gesetzliche/r Vertreter/in) Anschrift Telefon, Fax, E-Mail A. Name des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsen Die o. g. Person besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule eine Kindertagesstätte (Kita) z. B. Kindergarten, Hort, Krippe Name der Schule/Kita Anschrift der Schule/Kita Es werden folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt: Bitte kreuzen Sie pro Antrag immer nur eine Leistungsart an. Eintägige Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte (Bitte legen Sie eine Bestätigung der Schule/Kindertagesstätte über Art und Kosten des Tagesausfluges vor.) Persönlicher Schulbedarf (Achtung: Für Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, ist ein Antrag nicht erforderlich. Erhalten Sie jedoch Wohngeld oder Kinderzuschlag, so legen Sie bitte zusammen mit dem Antrag eine Schulbescheinigung des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen vor.) Mehrtägige Klassenfahrten (Bitte legen Sie eine Bestätigung der Schule/Kindertagesstätte über Art, Dauer und Kosten der Klassenfahrt vor.) Schülerbeförderung in Höhe einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr (in der Regel ab der 11. Klasse dies ist jedoch abhängig von der jeweiligen Schulform) (Bitte belegen Sie die Höhe der Aufwendungen mit einer Kopie der Fahrkarte und legen Sie eine Schulbescheinigung vor sowie- falls vorhanden- den bis zur 10. Klasse gültigen Bescheid des städtischen Schulamtes.) Ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe bei Versetzungsgefährdung) (Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter B und reichen die von der Schule ausgefüllte Anlage Lernförderung ein.) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Mitgliedschaft in Vereinen, musikalische Früherziehung, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.) (Bitte machen Sie- soweit bereits bekannt- ergänzende Angaben unter C und reichen Sie einen entsprechenden Nachweis ein- hierzu können Sie sich auch die Anlage Teilhabe vom Verein/Leistungsanbieter ausfüllen und bestätigten lassen.)

B. Ergänzende Angaben zur Lernförderung Wird Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) durch das zuständige Jugendamt erbracht. ja nein Bitte reichen Sie die von der Schule ausgefüllte Anlage Lernförderung ein. C. Ergänzende Angaben zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Die unter A. genannte Person nimmt im Zeitraum von bis an folgender Aktivität teil: Aktivität/Vereinsmitgliedschaft Name und Anschrift des Vereins/Leistungsanbieters Die Kosten hierfür betragen Euro im Monat im Quartal im Halbjahr im Jahr Bitte reichen Sie einen entsprechenden Nachweis ein (hierzu können Sie sich auch die Anlage Teilhabe vom Verein/Leistungsanbieter ausfüllen und bestätigten lassen). D. Richtigkeit der Angaben Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller Unterschrift des gesetzlichen Vertreters minderjähriger Antragstellerinnen/Antragsteller Hinweis: Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Daten werden aufgrund der 60 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der 67 a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhoben.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Wichtige Hinweise: Leistungen en werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Die Leistungen bekommen Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie Kinder in Kindertagesstätten. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Punkt C) können dagegen nur Kinder und Jugendliche beantragen,, die jünger als 18 Jahre sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Bitte beachten Sie, dass für jedes Kind/Jugendlichen/jungen Erwachsenen sowie für jede Leistungsart ein eigener Antrag zu stellen ist. Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten: Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badezeug). Bitte beachten Sie, dass wir zusätzlich zum Antrag eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertagesstätte über Art und Kosten des Tagesausflugs benötigen. Persönlicher Schulbedarf: Wer bereits Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe bezieht, bekommt für seine Kinder diese Leistung automatisch. Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen bitte einen Antrag. Bitte legen Sie zusammen mit dem Antrag eine Schulbescheinigung des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen vor. Mehrtägige Klassenfahrten: Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badezeug). Bitte beachten Sie, dass wir zusätzlich zum Antrag eine Bestätigung der Schule bzw. der Kindertagesstätte über Art, Dauer und Kosten der mehrtägigen Klassenfahrt benötigen. Schülerbeförderung Ab der 11. Klasse können in der Regel Kosten für die Monatskarte erstattet werden, dies ist jedoch abhängig von der jeweiligen Schulform (unter Umständen auch früher). Voraussetzung hierfür ist, dass die nächstgelegene Schule auf Grund der Entfernung (ab 3 km) nur noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, also weder zu Fuß noch mit dem Rad, erreicht werden kann und die Kosten nicht von Dritten (z. B. städtisches Schulamt) übernommen werden. Bitte belegen Sie die Höhe der Aufwendungen mit einer Kopie der Fahrkarte und legen Sie eine Schulbescheinigung vor sowie- sofern vorhanden- den bis zur 10. Klasse gültigen Bescheid des städtischen Schulamtes. Ergänzende angemessene Lernförderung: Ohne die Bestätigung der Schule (Lehrerin/Lehrer), welcher Lernförderbedarf besteht, kann über den Antrag nicht positiv entschieden werden. Bitte reichen Sie hierzu die von der Schule ausgefüllte Anlage Lernförderung ein. Gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten: Für Kinder in Kindertagesstätten wird diese Leistung zusammen mit der Befreiung von den Gebühren beantragt. Wer bereits von den Kita-Gebühren befreit ist, muss daher keinen erneuten Antrag stellen. Die Antragsformulare für Schülerinnen und Schüler erhalten Sie entweder im Schulsekretariat, in der neuen Fachstelle Bildung und Teilhabe oder unter www.wiesbaden.de. Die Bearbeitung erfolgt beim Amt für Soziale Arbeit- Abteilung Kindertagesstätten (Konradinerallee 11 Eingang B, 2. Stock). Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Musikunterricht, Museumsbesuche) oder die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit). Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung, der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag oder eine schriftliche Bestätigung des Leistungsanbieters/Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen. Sie können Sie sich auch die Anlage Teilhabe vom Verein/Leistungsanbieter ausfüllen und bestätigten lassen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten bis zu 10 monatlich. Weiteres Weiteres entnehmen entnehmen Sie bitte Sie dem bitte dem Flyer Flyer zu. den zu Leistungen den f

Adressdaten der zuständigen Stelle im Amt für Soziale Arbeit: Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe (Von der Antragstellerin/dem Antragsteller auszufüllen) Beantragt wird Teilhabeleistung für die/den Leistungsberechtigte/n Bitte tragen Sie hier das Ihnen bekannte Aktenzeichen/Organisationszeichen ein: (Vom Verein/Leistungsanbieter auszufüllen) Aktivität Name des Vereins/Leistungsanbieters Adresse des Vereins/Leistungsanbieters Telefonnummer Höhe des Beitrags Euro monatlich ¼ jährlich ½ jährlich jährlich Name der Bank: Bankverbindung Kontonummer/IBAN: BLZ/BIC: Unterschrift der r Antragstellerin/des Antragstellers (bzw. bei Minderjährigen der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters) Unterschrift Vereinsvertreter V ereinsvertreter/in und Stempel des Vereins/Leistungsanbieters Stand: 29.03.2011

Adressdaten der zuständigen Stelle im Amt für Soziale Arbeit: Bestätigung der Schule (Von der Antragstellerin/dem Antragsteller auszufüllen) Beantragt wird Lernförderung für die/den Leistungsberechtigte/n Ich bin damit einverstanden, dass das Jobcenter die erforderlichen Daten bei der Schule einholt und entbinde die Lehrerin/den Lehrer von der Schweigepflicht. Die Zustimmung wird freiwillig abgegeben. Ein Widerruf der Erklärung ist jederzeit möglich. Ich werde die Bestätigung der/des Fach- bzw. Klassenlehrerin/Klassenlehrers selbst beibringen. Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller Unterschrift des gesetzlichen Vertreters minderjähriger Antragstellerinnen/Antragsteller (Von der/dem Fach- bzw. Klassenlehrer/in auszufüllen) Für o. g. Person besteht ein Lernförderbedarf für (bitte Unterrichtsfach und Klassenstufe angeben) Für einen Förderzeitraum vom bis in einem Umfang von Stunden wöchentlich monatlich Es wird bestätigt, dass die beantragte ergänzende angemessene Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Zu diesen Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die Verbesserung des Notendurchschnitts. Das Erreichen der wesentlichen Lernziele (im Regelfall die Versetzung) ist gefährdet. Im Falle der Erteilung von Nachhilfeunterricht besteht eine positive Versetzungsprognose. Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen. Geeignete kostenfreie Angebote bestehen nicht. Werden besondere Anforderungen an die Art der Nachhilfe oder die Qualifikation der Nachhilfelehrerin/des Nachhilfelehrers gestellt? nein ja, bitte ausführlich begründen: (Für Rückfragen) Ansprechpartner/in ist Frau/Herr: Telefondurchwahl: Ort, Datum Unterschrift der Lehrerin/des Lehrers & Stempel der Schule