Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15 schleicher@ottenbach.de Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian Kirchgasse 73113 Ottenbach Tel. 07165/1061 Stand: Mai 2015
Betreuungsangebote Kath. Kindergarten St. Elisabeth Seite 3 Gemeindekindergarten Seite 3 Allgemeine Informationen zur Betreuung von Kindergartenkindern Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Seite 4 Betreuungsformen Seite 4 Ferienschließtage Seite 4 Elternbeiträge Seite 5 Kombination von Betreuungsangeboten Seite 6 Betreuung in den Ferien des Kindergartens Seite 6 Mittagessen Seite 6 Allgemeine Informationen zur Betreuung von Schulkindern Betreuungsangebot Seite 7 Mittagessen Seite 7 Ferienbetreuung von Schulkindern Seite 7 2
Betreuungsangebote Kath. Kindergarten St. Elisabeth Ottenbach Regelbetreuung Mo Fr 07:45-12:30 Uhr und Mo Mi 14:00-16:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit (30 Std./ Wo.) Mo Fr 07:00-13:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit Plus (32,5 Std./ Wo.) Mo Fr 07:00-13:30 Uhr (Kinder unter 3 Jahren nur Verlängerte Öffnungszeit) Informationen bei der Kindergartenleiterin Frau Elke Ott, Tel. 07165/8400 Gemeindekindergarten Ottenbach Krippengruppe (1 bis 3 Jahre) als Gruppe mit Verlängerter Öffnungszeit (30 Std./ Wo) Mo Fr 07:00-13:00 Uhr Ganztagesbetreuung (40,5 Std./ Wo.) Mo Do 07:00-15:30 Uhr Fr 07:00-13:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit (30 Std./ Wo.) Mo Fr 07:00-13:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit Plus (32,5 Std./ Wo.) Mo Fr 07:00-13:30 Uhr Informationen bei der Kindergartenleiterin Frau Silke Weinberger, Tel. 07165/1470 Schulkindbetreuung Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule Mo Fr 07:00-13:30 Uhr Zusätzliche Betreuung am Nachmittag Mo Do 13:30-15:30 Uhr Ferienbetreuung (siehe allg. Informationen) Mo Fr 07:00-13:30 Uhr Die Betreuung in den Sommerferien wird ab 24.08.2015 angeboten. Informationen bei der Gemeinde, Frau Schleicher, Tel. 07165/91291-15 3
Allgemeine Informationen zur Betreuung von Kindergartenkindern Hinweis zum Kindergartenjahr In beiden Einrichtungen beginnt und endet das Kindergartenjahr mit dem Ende der Sommerferien in der Einrichtung. Das neue Kindergartenjahr startet im Kath. Kindergarten St. Elisabeth am 01.09.2015 im Gemeindekindergarten am 17.08.2015 Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Für die Betreuung von Kindern ab 1 Jahr ist im Gemeindekindergarten eine Krippengruppe eingerichtet. In diese Gruppe werden 10 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren aufgenommen. Platz-Sharing (Aufteilung eines Platzes auf mehrere Kinder) wird für zwei Plätze angeboten, jeweils befristet auf das Kindergartenjahr. Kinder ab 2 Jahren können im Kath. Kindergarten St. Elisabeth in einer Altersgemischten Gruppe aufgenommen werden. Da Kinder unter 3 Jahren rechnerisch 2 Kindergartenplätze belegen, sind nur beschränkte Kapazitäten vorhanden. Betreuungsformen Im Ort werden folgende Betreuungsformen angeboten, jedoch nicht in allen Betreuungseinrichtungen: - Regelbetreuung, Betreuungszeit von 30 Std. pro Woche am Vor- und Nachmittag mit Pause (nur im Kath. Kindergarten) - Verlängerte Öffnungszeit, Betreuungszeit von 30 Std. pro Woche (in beiden Kindergärten) - Verlängerte Öffnungszeit, Betreuungszeit von 32,5 Std. pro Woche (in beiden Kindergärten) - Ganztagesbetreuung, Betreuungszeit von 40,5 Std. pro Woche (nur im Gemeindekindergarten) - Betreuung von Kindern von 1 bis 3 Jahren in einer Krippengruppe, Betreuungszeit von 30 Std. pro Woche (nur im Gemeindekindergarten) - Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in einer Altersgemischten Gruppe, Betreuungszeit von 30 Std. bzw. 32,5 Std. pro Woche wählbar (nur im Kath. Kindergarten) Ferienschließtage Der Gemeindekindergarten ist an 15 Tagen im Kindergartenjahr geschlossen. Diese verteilen sich auf 10 Tage in den Sommerferien und 5 Tage in den Weihnachtsferien Der Katholische Kindergarten hat an 28 Tagen im Kindergartenjahr geschlossen. 4
Elternbeiträge ab 01.09.2015 Ü3 U 3 Regelgruppe 30 Std. Fam. mit 1 Kind 100,00 200,00 Fam. mit 2 Kindern 76,00 152,00 Fam. mit 3 Kindern 50,00 100,00 Fam. mit 4 Kindern 16,00 32,00 verlängerte Öffnungszeit 30 Std. (VÖ) Zuschlag zum Regelbeitrag 10 Fam. mit 1 Kind 110,00 220,00 Fam. mit 2 Kindern 86,00 172,00 Fam. mit 3 Kindern 60,00 120,00 Fam. mit 4 Kindern 26,00 52,00 verlängerte Öffnungszeit 32,5 Std. (VÖ+) Zuschlag zum Regelbeitrag 20 Fam. mit 1 Kind 120,00 Fam. mit 2 Kindern 96,00 Fam. mit 3 Kindern 70,00 Fam. mit 4 Kindern 36,00 Ganztagesbetreuung (GT) bis 2 Tage Zuschlag zum Regelbeitrag 32,50 Fam. mit 1 Kind 132,50 Fam. mit 2 Kindern 108,50 Fam. mit 3 Kindern 82,50 Fam. mit 4 Kindern 48,50 Ganztagesbetreuung (GT) ab 3 Tage Zuschlag zum Regelbeitrag 65 Fam. mit 1 Kind 165,00 Fam. mit 2 Kindern 141,00 Fam. mit 3 Kindern 115,00 Fam. mit 4 Kindern 81,00 Kinderkrippe 5 Tage 1 Tag 2 Tage 3 Tage Fam. mit 1 Kind 242,00 53,00 106,00 160,00 Fam. mit 2 Kindern 189,00 42,00 83,00 125,00 Fam. mit 3 Kindern 132,00 29,00 58,00 87,00 Fam. mit 4 Kindern 57,00 13,00 25,00 38,00 Die Höhe der Elternbeiträge orientiert sich an den sogenannten Landesrichtsätzen, die von kirchlichen und kommunalen Kindergartenträger festgelegt werden. Wird ein Kind vor dem 3. Geburtstag aufgenommen, so ist der Beitrag für -Betreuung zu entrichten, dies gilt auch für den Monat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu bezahlen, der dem Einschulungsmonat vorangeht. Sofern bis zur Einschulung ein Betreuungsbedarf für die Schulanfänger besteht, können diese bis zum Ende der Schulferien an der Schulkindbetreuung teilnehmen. Für Monate, in denen kein Elternbeitrag mehr im Kindergarten gezahlt wird, ist der Elternbeitrag für Ferienbetreuung oder falls dauerhaft Schulkindbetreuung gewünscht wird, der Elternbeitrag im Rahmen der verlässlichen Grundschule, zu bezahlen. 5
Kombination von Betreuungsangeboten Verschiedene Betreuungsangebote können kombiniert werden, dabei ist der jeweils höhere Elternbeitrag zu entrichten. Für eine verlässliche Planung in den Einrichtungen ist die Inanspruchnahme von kombinierten Betreuungsangeboten für die Dauer des Kindergartenjahres verbindlich festzulegen. Wenn z.b. Verlängerte Öffnungszeiten von 32,5 Std. an 3 Tagen benötigt wird, kann für 2 Tage die Regelbetreuung gewählt werden. Es ist der Beitrag für verlängerte Öffnungszeiten VÖ+ zu entrichten. Bei Ganztagesbetreuung gilt eine Sonderregelung. Beiträge sind festgelegt für Ganztagesbetreuung bis 2 Tage und Ganztagesbetreuung ab 3 Tagen. Betreuung in den Ferien des Kindergartens Wenn in den Kindergartenferien aus beruflichen Gründen eine Betreuung benötigt wird, kann ein Kind ausnahmsweise im jeweils anderen Kindergarten betreut werden, im Rahmen der dort angebotenen Betreuungszeiten und Betreuungsmöglichkeiten. Für die Ferienbetreuung ist eine Wochenpauschale von 35 zu entrichten. Bitte regeln Sie die Ferienbetreuung direkt über Ihre Kindergartenleitung. Mittagessen In beiden Kindergärten wird ein Mittagessen angeboten. Die Kosten betragen derzeit je Mittagessen 3,80 im Kath. Kindergarten und 3,20 im Gemeindekindergarten. Die Buchung des Mittagessens ist bei Verlängerten Öffnungszeiten eine Leistung, die in Anspruch genommen werden kann. Bei Ganztagesbetreuung muss das Mittagessen gebucht werden. 6
Allgemeine Informationen zur Betreuung von Schulkindern Betreuungsangebot - Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule von 7:00 bis 8:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr - Zusätzliche Betreuung am Nachmittag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr von Montag bis Donnerstag - Die Betreuung kann auch nur an einzelnen Tagen in Anspruch genommen werden. Diese Betreuungszeiten gelten nur an Schultagen. Der Elternbeitrag für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule (Vormittagsbetreuung) beträgt 70 pro Monat, bzw. bei tageweiser Betreuung 14 pro Tag/Monat. Dieser Elternbeitrag erhöht sich um 30 für die Nachmittagsbetreuung, bzw. 7,50 pro Tag/Monat. Mittagessen Ein Mittagessen wird angeboten. Die Kosten betragen derzeit 3,20 je Mittagessen. Die Buchung des Mittagessens kann bei Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule, sowie bei zusätzlicher Betreuung am Nachmittag gebucht werden. Ferienbetreuung für Schulkinder In den Herbst-, Faschings-, Oster-, Pfingst- und in 3 Wochen in den Sommerferien wird die Betreuung von 7:00 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten. An der Ferienbetreuung können auch Kinder teilnehmen, die nicht in der Schulkindbetreuung sind. Kinder die bereits in der Schulkindbetreuung sind, haben einen vorrangigen Betreuungsanspruch. Der Beitrag, der im Rahmen der Schulkindbetreuung bezahlt wird, beinhaltet die Ferienbetreuung, sofern dieser Beitrag für 12 Monate bezahlt wird. Für die Betreuung von Kindern, die nicht in der Schulkindbetreuung sind, ist für die Ferienbetreuung ein Beitrag von 35 je Woche zu bezahlen. Mittagessen oder Aufwendungen für besondere Angebote (Fahrtkosten, Kosten für Lebensmittel, Eintritt) sind gesondert zu zahlen. Wird Schulkindbetreuung regelmäßig für 3 Tage/Monat bezahlt, besteht Anspruch für 3 Tage Ferienbetreuung. Bei einer Woche Ferienbetreuung sind in diesem Fall noch für 2 Tage der Ferienbetreuungsbetrag von 7 /Tag = 14 zu bezahlen. 7