Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)



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Transkript:

Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Allgemeines 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 4 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 5 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 5 6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 7 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 9 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 10 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) 11 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) 11 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) 11 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) 11 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) 12 14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 12 15 Information zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 13 2

Abkürzungsverzeichnis BaFin EWR GuV HGB KSA KWG SolvV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Europäischer Wirtschaftsraum Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Solvabilitätsverordnung InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung 3

1 Allgemeines Die Offenlegung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des 26a des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit den 319 337 der Solvabilitätsverordnung (SolvV), die die europäischen Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Hierbei ist zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen zu unterscheiden. Die Kreissparkasse Wiedenbrück kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen im Wesentlichen durch den veröffentlichten Lagebericht nach. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht verwiesen. Ergänzende Informationen hierzu sowie die Zahlenangaben auf Basis der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die überwiegend in tabellarischer Form erfolgen, werden in dieser Veröffentlichung publiziert. Gleichzeitig werden mit diesem Bericht die sich aus 7 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) ergebenden Verpflichtungen zur Darstellung des Vergütungssystems und der Zusammensetzung der gezahlten Vergütungen erfüllt. 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 HGB unter den Gliederungspunkten Ziele und Strategien des Risikomanagements Risikomanagementsystem Risikomanagementprozess Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft Adressenausfallrisiken der Beteiligungen Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften Zinsänderungsrisiken Liquiditätsrisiken Operationelle Risiken Gesamtbeurteilung der Risikolage veröffentlicht. 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Bei der Offenlegung nach 26a KWG ist grundsätzlich der bankaufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis nach 10a KWG zu Grunde zu legen. Die Kreissparkasse Wiedenbrück nimmt keine handelsrechtliche Konsolidierung vor und fällt auch nicht unter den Anwendungsbereich des 10a KWG (Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen). Die Offenlegung gem. SolvV erfolgt damit für das Einzelinstitut Kreissparkasse Wiedenbrück. 4

4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Kreissparkasse Wiedenbrück bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital betrug per 31.12.2013 EUR 216,3 Mio. Eigenkapitalstruktur Stichtag Mio. EUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 173,7 davon: offene Rücklagen 84,7 davon: Bilanzgewinn, Zwischengewinn 0,0 davon: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB 89,1 davon: Anderes Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG 0,0 davon: Sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG 0,0 davon: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 0,1 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen nach 10 Abs 2b Satz 2 KWG 42,6 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0,0 Gesamtbetrag des modifizierten Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG 216,3 Quantitative Offenlegung gem. 324 Absatz 2 (SolvV) 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Im Rahmen der integrierten Betrachtung der wesentlichen Risiken legt die Sparkasse die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dienen. Hinsichtlich des Ansatzes, nach dem die Sparkasse die Angemessenheit ihres internen Kapitals zur Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten beurteilt, wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Die Angemessenheit der Eigenmittel der Kreissparkasse Wiedenbrück richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA). Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. 5

Die folgende Tabelle veranschaulicht die Kapitalunterlegung der Risiken: Eigenkapitalanforderungen Kreditrisiko in Mio. EUR Institute 6,8 Unternehmen 20,2 Mengengeschäft 16,7 durch Immobilien besicherte Positionen 13,0 Investmentanteile 14,0 Sonstige Positionen 1,2 Überfällige Positionen 1,4 Verbriefungen 0,0 Verbriefungen im Standardansatz 0,0 Risiken aus Beteiligungswerten 1,7 Beteiligungswerte im Standardansatz 1,7 Marktrisiken des Handelsbuchs 0,0 Marktrisiken gemäß Standardansatz 0,0 Operationelle Risiken Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz 7,7 Gesamteigenkapitalanforderung 82,7 Quantitative Offenlegung gem. 325 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 (SolvV) Einzelpositionen unter ein Prozent der Gesamteigenkapitalanforderung werden in dem Sammelposten Sonstige Positionen zusammengefasst. Zum Stichtag 31.12.2013 ergibt sich eine Gesamteigenkapitalanforderung von EUR 82,7 Mio. Die Kernkapitalquote beträgt 16,8%. Die Eigenkapitalanforderungen des KWG wurden jederzeit eingehalten. Per 31.12.2013 überschreiten die anrechenbaren Eigenmittel mit 20,9% für Adress-, Marktpreis- und operationelle Risiken deutlich den Mindestwert den die Bankenaufsicht in der Solvabilitätsverordnung vorgeschrieben hat. Die Sparkasse verfügt somit über eine solide Basis für die künftige Geschäftsausweitung. 6

6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen. Derivate Instrumente bestanden nicht. Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Bruttokreditvolumen Kredite, Zusagen Derivate und andere Wertpapiere Instrumente nicht-derivate außerbilanzielle Aktiva in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR Gesamtes Bruttokreditvolumen 1.963,3 730,4 0,0 - Nach geografischen Hauptgebieten Deutschland 1.938,3 369,1 0,0 EWR (ohne Deutschland) 23,0 331,4 0,0 Sonstige 2,0 29,9 0,0 - Nach Hauptbranchen Banken 632,4 468,9 0,0 Investmentfonds 0,0 175,3 öffentliche Haushalte 27,5 81,1 0,0 Privatpersonen 624,2 0,0 0,0 Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige 649,8 5,1 0,0 davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 25,2 0,0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 17,2 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 132,2 0,0 Baugewerbe 68,9 0,0 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 112,7 0,0 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 17,2 0,0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 26,5 5,1 Grundstücks- und Wohnungswesen 146,9 0,0 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 102,9 0,0 Sonstige 29,4 0,0 0,0 - Nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 781,7 117,6 0,0 1 Jahr - 5 Jahre 320,9 382,5 0,0 > 5 Jahre bis unbefristet 860,7 230,3 0,0 Quantitative Offenlegung gem. 327 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 (SolvV) Die Kreissparkasse Wiedenbrück ist ein regional tätiges Kreditinstitut. Die Forderungen entfallen überwiegend auf Deutschland. 7

Notleidende und in Verzug geratene Kredite / Risikovorsorge Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung der Risikovorsorge. Notleidende und in Verzug geratene Kredite Gesamtinanspruch- Forderungen nahme aus in Verzug notleidenden und (ohne in Verzug geratenen Risikovorsorge) Forderungen in Mio. EUR in Mio. EUR Gesamt 15,3 8,4 - Nach Hauptbranchen Banken 0,0 0,0 Investmentfonds 0,0 0,0 öffentliche Haushalte 0,0 0,0 Privatpersonen 4,2 2,3 Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige 11,1 6,1 davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0,2 0,0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 3,2 3,0 Baugewerbe 1,8 1,2 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 0,8 0,4 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 2,4 0,1 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,1 0,0 Grundstücks- und Wohnungswesen 0,6 0,6 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 2,0 0,8 Sonstige 0,0 0,0 Quantitative Offenlegung gem. 327 Absatz 2 Nummer 5 (SolvV) Die Risikovorsorge wird gem. handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Auch die Pauschalwertberichtigungen für latente Risiken sowie die Rückstellungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben beurteilt und gebildet. Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die erforderliche Risikovorsorge wird zeitnah (vierteljährlich) ermittelt und 8

fortgeschrieben. Der Gesamtvorstand wird sofort informiert, falls ein erheblicher Risikovorsorgebedarf ersichtlich ist. Für die Risikoabschirmung unterhält die Sparkasse ausreichende Vorsorgereserven und Wertberichtigungen. Unter Anwendung des Materialitätsgrundsatzes verzichtet sie auf die Offenlegung nach geografischen Hauptgebieten. Nur ein unbedeutender Teil der wertberichtigten Forderungen ist nicht dem Hauptgebiet Deutschland zuzuordnen. Die Struktur und die Entwicklung der Wertberichtigungen kann der Darstellung im Lagebericht entnommen werden. Die Direktabschreibungen beliefen sich auf EUR 0,2 Mio. Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betrugen EUR 0,3 Mio. 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt keine Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten, da Kreditrisikominderungstechniken nicht verwendet werden. Adressenausfallrisiko KSA Risikogewicht in % Standardansatz Positionswerte in Mio. EUR 0 848,2 10 10,1 20 326,1 35 464,0 50 20,5 75 278,5 100 477,6 150 8,6 >150 - Kapitalabzug 0,0 Quantitative Offenlegung gem. 328 Nummer 2 und 329 SolvV Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen "Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute" und "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen anhand der Bonitätsbeurteilungen der von der BaFin anerkannten Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service. 9

Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Der Bilanzwert der Beteiligungen der Kreissparkasse Wiedenbrück beträgt zum 31.12.2013 entsprechend der Zuordnung dieser Forderungsklasse nach der Solvabilitätsverordnung EUR 19,9 Mio. Die Beteiligungen der Kreissparkasse Wiedenbrück dienen überwiegend der Unterstützung im operativen Geschäft, der Stärkung des Sparkassenverbundes und der Vertiefung des verbundinternen gemeinsamen Vertriebsgedankens. Diese Beteiligungen dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens und nicht in erster Linie der Erzielung von Gewinnen. Die Beteiligungen entfallen fast ausschließlich auf nicht börsennotierte Werte. Die Bewertung erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Die Beteiligungswerte werden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Im Falle einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Im Berichtszeitraum wurden Beteiligungen weder abgewickelt noch verkauft. Handelsrechtlich sind Angaben zu Zeit-/Börsenwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen nur dann erforderlich, wenn eine Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip erfolgt ( 285 Satz 1 Nr. 19 HGB), bzw. wenn unrealisierte Neubewertungsgewinne dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden ( 340c Abs. 3 HGB). Die Sparkasse macht von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch. In Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten wird daher mit Verweis auf 26a Abs. 2 KWG auf weitergehende Angaben zu den Zeit-/Börsenwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen/-verlusten verzichtet. 10

9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Verbriefungspositionen bestehen bei der Sparkasse nicht. 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken sowie bilanzielle und außerbilanzielle Aufrechnungsvereinbarungen werden nicht verwendet. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung der Finanzierung von Wohnimmobilien Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Diese Sicherheiten bilden im Kreditrisiko-Standardansatz eine eigenständige Forderungsklasse und werden daher in der Solvabilitätsverordnung nicht als Kreditrisikominderungstechnik behandelt. 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) Die Kreissparkasse Wiedenbrück als Nichthandelsbuchinstitut hat ihre Eigenmittelanforderungen nur für ggf. bestehende Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken offenzulegen. Diese Risiken sind für die Kreissparkasse aber nicht relevant, da Fremdwährungspositionen nur als geschlossene Positionen im Kundengeschäft eingegangen werden und entsprechende Warenpositionen nicht bestehen. Andere nicht zins- und aktienkursbezogene Marktrisikopositionen bestehen nicht. 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Das Zinsänderungsrisiko der Kreissparkasse Wiedenbrück wird sowohl hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Zinsüberschuss (Zinsspannenrisiko) als auch in der wertorientierten Sicht untersucht. Die eingesetzten Verfahren sind im Lagebericht beschrieben. In den wertorientierten Analysen werden auch die Barwertveränderungen für den Basel II-Zinsschock ermittelt. Eine adhoc-verschiebung um 200 Basispunkte nach oben würde zu einer negativen Barwertänderung von 18,7% der regulatorischen Eigenmittel führen. Dieser Wert liegt weit unterhalb der Meldegrenze von 20% der Bankenaufsicht. Die mögliche Belastung der Gewinn- und Verlustrechnung durch zinsinduzierte Abschreibungen auf die festverzinslichen Wertpapiere im Eigenbestand infolge eines steigenden Zinsniveaus wird über prognostizierte Kurswertveränderungen dieser Wertpapiere ermittelt. Das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko wird im Rahmen der Ermittlung des Marktpreisrisikos berücksichtigt. 11

13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle, sondern ermittelt den bankaufsichtlichen Anrechnungsbetrag zur Eigenmittelunterlegung für das operationelle Risiko anhand des Basisindikatoransatzes. Zum 31.12.2013 beträgt der Wert EUR 7,7 Mio. 14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht derzeit keine derivativen Finanzgeschäfte ein. 12

15 Information zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 15.1 Qualitative Angaben 15.1.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Kreissparkasse Wiedenbrück ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. 15.1.2 Geschäftsbereiche Die Größe der Sparkasse, die Vergütungsstruktur sowie Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der geschäftlichen Aktivitäten erfordert keine Aufteilung in Geschäftsbereiche. 15.1.3 Ausgestaltung des Vergütungssystems Grundsätzlich können alle Beschäftigten neben der tariflichen Vergütung in untergeordnetem Umfang außertarifliche Zahlungen erhalten. 15.1.4 Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD- Sparkassen. Leistungsprämie und Tippgeberprovision: Alle Beschäftigten haben die Möglichkeit im Falle einer erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie eine Tippgeberprovision in einem stark begrenzten Rahmen zu erzielen. Die in der Kundenberatung tätigen Beschäftigten haben innerhalb von angemessenen Grenzen die Möglichkeit eine Leistungsprämie zu erhalten. Die Auszahlung der jährlichen Leistungsprämie erfolgt nach Ablauf des Geschäftsjahres auf Vorschlag der jeweiligen Führungskraft und nach Zustimmung des Vorstands als Einmalzahlung. Erfolgsorientierte variable Vergütung: Ferner können einige wenige Beschäftigte in besonderen Bereichen zusätzlich zu ihrer tariflichen Vergütung eine erfolgsorientierte variable Vergütung innerhalb angemessener Obergrenzen erhalten. Die Auszahlung der übertariflichen variablen Vergütung erfolgt jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung. Unterjährige Vorauszahlungen sind möglich. Die variable Vergütung wird nicht zur Risikosteuerung eingesetzt und begründet auch keine signifikanten Abhängigkeiten oder schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen. Der Schwerpunkt der Vergütung liegt jeweils auf dem festen tariflichen Entgelt. 13

15.1.5 Vergütungsparameter Vergütungsparameter für Leistungsprämie bzw. zulage sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung der Beschäftigten bzw. Vorstände gemessen werden. Die Bestimmungsfaktoren sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Die Bestandteile der erfolgsorientierten variablen Vergütung sind im Wesentlichen von tatsächlich erzielten Erträgen aus dem Verbundgeschäft abhängig. 15.1.6 Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer allgemeinen Zulage sowie aus Sachbezügen. Daneben kann nach Ablauf eines Geschäftsjahres eine freiwillige variable Leistungszulage gewährt werden. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich nach den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe, die eine angemessene Obergrenze zwischen fixen und variablen Vergütungsbestandteilen vorsehen. 15.1.7 Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. 15.2 Quantitative Angaben Für insgesamt 358 Beschäftigte, einschließlich der Vorstandsmitglieder, wurden insgesamt rd. EUR 13,6 Mio. Vergütungen gezahlt. In dieser Summe ist der Gesamtbetrag der tariflichen Vergütung enthalten. Die Vergütungssumme enthält einen Betrag von rd. EUR 0,3 Mio., der an 98 Beschäftigte, einschließlich der Vorstandsmitglieder, als variable Vergütung gezahlt wurde. 14