Neues Darlehensprogramm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie (228)



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Transkript:

An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 27.02.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgendem Thema: Neues Darlehensprogramm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie (228) Das Bundesumweltministerium, die KfW Bankengruppe und die Münchener Rückversicherungs AG werden in Kürze den Start des neuen Kreditprogramms Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie bekannt geben. Hohe Bohrkosten sind wegen des Risikos, in der Tiefe nicht fündig zu werden, ein großes Investitionshemmnis für Tiefengeothermieprojekte. Ziel des neuen Förderinstruments ist es, dieses Investitionshemmnis für Tiefengeothermieprojekte deutlich zu verringern. Im Programm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie können Investoren für ihre Bohrprojekte Darlehen mit einer Haftungsfreistellung für den Fall der Nicht-Fündigkeit beantragen. Finanziert werden im Programm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie bis zu 80 % der förderfähigen Bohrkosten. 20 % der Bohrkosten verbleiben im Risiko des Investors und sind durch Eigenmittel bzw. nicht durch öffentliche oder öffentlich verbürgte Mittel zu finanzieren. Die Kriterien für die Nicht-Fündigkeit werden vorhabenspezifisch im Darlehensvertrag vereinbart. Wird Fündigkeit festgestellt, erlischt die Haftungsfreistellung. Bei Nicht-Fündigkeit greift die Haftungsfreistellung, und die KfW stellt die Durchleitungsbank und diese den Endkreditnehmer zu 100 % von der Rückzahlung der noch ausstehenden Darlehensbeträge frei. MARKEN DER KFW BANKENGRUPPE KFW FÖRDERBANK KFW MITTELSTANDSBANK KFW IPEX BANK DEG KFW ENTWICKLUNGSBANK KfW Palmengartenstr. 5 9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 S.W.I.F.T.: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender des Vorstands), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh

Seite 2 zum Rundschreiben vom 27.02.2009 Zum Ausgleich der Übernahme des Fündigkeitsrisikos zahlen die Endkreditnehmer einen Risikoaufschlag auf den Darlehenszins (bis zur Feststellung der Fündigkeit) sowie ein erhöhtes Disagio. Die Durchleitungsbanken übernehmen gegenüber der KfW die volle Primärhaftung (mit Ausnahme des Fündigkeitsrisikos) für die ausgereichten Darlehen. Zusätzlich fallen einmalige Gebühren bei Antragstellung und Abschluss des Darlehensvertrages an. Im Gegenzug erhält der Investor eine sachkundige Überprüfung sowie Begleitung seines Tiefengeothermieprojektes vor und während der Bohrphase. Detaillierte Informationen zu dem neuen Darlehensprogramm entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Programmmerkblatt. Anträge für Darlehen aus dem Programm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie können ab sofort unter Verwendung des als Anlage beigefügten speziellen Antragsvordrucks eingereicht werden. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unserer Infocenter: Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer 01801 / 24 11 24 *) erreichbar. Wir beraten Sie hier zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt. Die Beraterhotline der KfW-Mittelstandsbank lautet: 01801 / 24 11 00*). Die BeraterInnen des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer 01801 / 33 55 77 *) erreichbar und beraten Sie zu den Förderprodukten in den Bereichen Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infrastruktur und Soziales sowie Bildungsförderung. Unsere Infocenter sind montags bis freitags, jeweils von 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr, erreichbar. Die aktuelle Konditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431-4214 zur Verfügung. *) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen. MARKEN DER KFW BANKENGRUPPE KFW FÖRDERBANK KFW MITTELSTANDSBANK KFW IPEX BANK DEG KFW ENTWICKLUNGSBANK KfW Palmengartenstr. 5 9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 S.W.I.F.T.: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender des Vorstands), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh

Seite 3 zum Rundschreiben vom 27.02.2009 Das aktuelle Merkblatt können Sie in Kürze im Internet von unserer Homepage www.kfwfoerderbank.de oder aus dem Archiv des KfW Beraterforums (www.beraterforum.de) herunterladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen. Bestellungen: Bestellnummer: Bestellnummer: Bestellnummer: Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer: 01801 / 24 11 11 *) E-Mail: bestellservice@kfw.de 140 761 Programm-Merkblatt Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie in der Version 02/2009 140 752 Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie - Anlage Projektstudie in der Version 02/2009 140 741 Antragsformular (Version 02/2009) *) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen. Mit freundlichen Grüßen KfW Maike Götting Abteilungsdirektorin Multiplikatorenservice Jana Hentschel-Giesa Referentin Multiplikatorenservice Anlagen: 1) Programm-Merkblatt in der Version 02/2009 2) Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie Anlage Projektstudie in der Version 02/2009 3) Muster Antragsformular in der Version 02/2009 MARKEN DER KFW BANKENGRUPPE KFW FÖRDERBANK KFW MITTELSTANDSBANK KFW IPEX BANK DEG KFW ENTWICKLUNGSBANK KfW Palmengartenstr. 5 9 60325 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944 S.W.I.F.T.: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender des Vorstands), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh

Anlage 1 zum Rundschreiben vom 27.02.2009 Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie PROGRAMM-NR. 228 Darlehen zur Finanzierung geothermaler Tiefbohrungen in Deutschland Zur Förderung des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung durch Einsparung fossiler Ressourcen sowie der technologischen und geowissenschaftlichen Entwicklung wird die Erschließung der heimischen grundlastfähigen erneuerbaren Energiequellen der Tiefengeothermie besonders gefördert. Im Kreditprogramm "Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie" soll das bestehende Investitionshemmnis des Fündigkeitsrisikos durch die langfristige Finanzierung der Investitionen in geothermale Tiefbohrungen inkl. anteiliger Übernahme des Fündigkeitsrisikos während der Bohrphase gemindert werden. Das Kreditprogramm "Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie" wird von der KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aufgelegt. Als Kooperationspartner unterstützt die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG die KfW durch anteilige Risikoübernahme sowie durch aktive Einbringung von Fachwissen. Die Prüfung und ggf. die im Anschluss an die Prüfung folgende Zusage der haftungsfreigestellten Darlehen erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung (First-In- First-Out), wobei das Datum zugrunde gelegt wird, zu dem die vollständigen Antragsunterlagen inkl. sämtlicher Nachweise zur Einhaltung der Förderbedingungen (siehe Voraussetzungen für die Antragstellung) bei der KfW eingegangen sind. Die Zusage der haftungsfreigestellten Darlehen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit freier Mittel zur Risikoübernahme. Frei werdende Mittel werden revolvierend wieder eingesetzt. Um mit dem für dieses Kreditprogramm begrenzten Risikorahmen möglichst viele Bohrprojekte finanzieren zu können, wird das Ausfallrisiko durch strenge Antragsvoraussetzungen und Prüfverfahren begrenzt. Von den Antragstellern werden Daten über die Vorhaben erfragt, die in einem Bericht einfließen und veröffentlicht werden (siehe Kreditantrag Formular-Nr. 140 741). Wer kann gefördert werden? Folgende Träger von Investitionsmaßnahmen in Deutschland (hier: hydrothermale Tiefengeothermiebohrungen für Dubletten oder Tripletten) zur geplanten Selbstnutzung über mindestens 7 Jahre für die Wärmeerzeugung, die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung oder zur alleinigen Stromerzeugung sind antragsberechtigt: Kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Siehe dazu Merkblatt zur KMU-Definition der EU (Formular-Nr. 142 291) Gesellschaften in privater Rechtsform, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Große Unternehmen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können bei besonderer Förderwürdigkeit der Investitionsmaßnahme ebenfalls gefördert werden. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Investoren (Voraussetzung: das Vorhaben wird unter Hinweis auf die Förderung öffentlichkeitswirksam vorgestellt). Bei Contractingvorhaben wird auf die Antragsberechtigung des Energiedienstleisters (auch Contractor oder Contracting-Geber genannt) abgestellt. Investoren sind nur antragsberechtigt, wenn sie auch gleichzeitig die Betreiber der Anlagen sind. Trifft dies nicht zu, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Investor und Betreiber für das Darlehen gesamtschuldnerisch haften. Nicht antragsberechtigt sind: Hersteller der förderfähigen Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie oder deren Komponenten (z. B. Bohrunternehmen, Lieferanten des Heiz- oder Kraftwerks). Der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Siehe dazu Merkblatt der KfW (Formular- Nr. 142 251) Was wird mitfinanziert? Investitionen in hydrothermale Tiefbohrungen die den Mindestkriterien dieses Programms entsprechen. Förderfähige Kosten sind nur die Bohrkosten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung der jeweiligen Tiefbohrung notwendig sind. Hierzu gehören auch die geplanten Investitionskosten für die mit der KfW abgestimmten Stimulationsmaßnahmen (entsprechend der Anlage Projektstudie). Datum: 02/2009 Bestellnummer: 140 761 KfW Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944, www.kfw.de Infocenter der KfW Förderbank Tel.: 01801 335577* www.kfw-foerderbank.de Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, 10117 Berlin, Tel.: 030 20264-5050 Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn, Tel. 0228 831-8003 Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, 60325 Frankfurt, Tel. 069 7431-3030 * 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

Mitfinanziert werden grundsätzlich nur Bohrprojekte mit mindestens zwei Tiefbohrungen (Förder- und Injektionsbohrung), die zu einem Primärkreislauf zusammen geschlossen werden, wie in dem Wirtschaftsplan dargestellt. Nicht mitfinanziert werden: Einzelbohrungen Tatsächlich eingetretene Mehraufwendungen gegenüber der Planung bei Tiefbohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken bis zum Erreichen des Zielhorizonts (diese werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (Programmnummern 272 bzw. 282) gefördert). Vorkosten, wie z. B. Planungskosten In welchem Umfang kann mitfinanziert werden? Finanzierungsanteil/Kreditbetrag/Finanzierungsmodelle A und B Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Bohrkosten inklusive der geplanten Investitionskosten für Stimulationsmaßnahmen (zuzüglich Disagio des Darlehens). Kreditbetrag: i. d. R max. 16 Millionen Euro pro Bohrprojekt. Nachträgliche Kreditaufstockungen sind nicht möglich. Finanzierungsmodell A: Das Finanzierungsmodell A besteht aus einem zu 100 % haftungsfreigestellten Darlehen für bis zu 80 % der vorgenannten förderfähigen Investitionskosten (Bohrkosten einschließlich der Kosten der abgestimmten Stimulationsmaßnahmen). Die Haftungsfreistellung wird ausschließlich bei nachgewiesener und bestätigter "Nicht-Fündigkeit" des Bohrprojekts nach technisch erfolgreicher Erstellung der Bohrungen bis zum Erreichen des Zielhorizontes und Durchführung der abgestimmten Stimulationsmaßnahmen gewährt. Die konkrete Definition der Nicht-Fündigkeit von Bohrprojekten wird jeweils im Darlehensvertrag festgeschrieben. Die Definition ist abhängig vom konkreten Bohrprojekt sowie von den vom Antragsteller angestrebten Parametern bezüglich Förderrate und/oder Temperatur. Ebenso wird das Verfahren zur Feststellung der Fündigkeit im Darlehensvertrag geregelt. Finanzierungsmodell B: Im Unterschied zum Finanzierungsmodell A wird zusätzlich ein Teilschulderlass in Höhe der tatsächlichen Darlehensauszahlung für abgestimmte und durchgeführte Stimulationsmaßnahmen gewährt. Dem Investor wird somit eine größere Planungssicherheit für die Gesamtkosten des Projektes ermöglicht. Im Gegenzug werden ein erhöhter Risikoaufschlag auf den Kreditzins und ein erhöhtes Disagio berechnet. Ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen oder Förderprogrammen möglich? Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Es werden max. bis zu 80 % der förderfähigen Kosten aus Fördermitteln finanziert, d. h. die verbleibenden 20 % dürfen nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und müssen als Risikoanteil vom Investor selbst getragen werden. Die jeweils geltenden EU-Beihilfebestimmungen werden eingehalten. Welche Darlehenslaufzeit ist möglich? Die maximale Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre bei bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Wie sind die Konditionen? Die Konditionen des Darlehens orientieren sich u. a. am Risiko des konkreten Bohrprojektes und den für die Nicht-Fündigkeit vereinbarten Parametern bezüglich Förderrate und/oder Temperatur: 1. Prüfungsgebühr: Bei Antragstellung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 65.000 Euro pro Bohrprojekt zu entrichten. Sie dient der Abdeckung der Kosten, die bei der umfassenden Prüfung der Antragsunterlagen entstehen. Investoren, deren Anträge abgelehnt werden, können einmalig innerhalb von 6 Monaten nach Ablehnung einen nachgebesserten neuen Antrag für dasselbe Bohrprojekt einreichen. In diesen Fällen wird keine neue Prüfungsgebühr erhoben. 2. Zusagegebühr: Die Zusagegebühr wird einmalig bei Abschluss des Darlehens erhoben. Sie beträgt 45.000 Euro (brutto) pro Bohrprojekt. Die Zusagegebühr dient der Prüfungs- und Beobachtungstätigkeit während der Bohrphase bis zur Feststellung der Fündigkeit/Nicht-Fündigkeit. 3. Zinssatz: Der Zinssatz für den Refinanzierungskredit wird am Tag der KfW-Zusage an das den Kredit durchleitende Kreditinstitut festgelegt. Er beinhaltet bis zur Feststellung der Fündigkeit einen Risikoaufschlag, der sich am konkreten Bohrprojekt und dem Absicherungswunsch des Antragstellers orientiert. Der Risikoaufschlag wird bis zum Vorliegen des Nachweises der im Darlehensvertrag vereinbarten Fündigkeit (Posteingang bei der KfW) erhoben. Da die Hausbank mit Ausnahme des geologischen Fündigkeitsrisiko gegenüber der KfW die Risiken für die Rückzah- Datum: 02/2009 Bestellnummer: 140 761 KfW Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944, www.kfw.de Infocenter der KfW Förderbank Tel.: 01801 335577* www.kfw-foerderbank.de Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, 10117 Berlin, Tel.: 030 20264-5050 Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn, Tel. 0228 831-8003 Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, 60325 Frankfurt, Tel. 069 7431-3030 * 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

lung des Refinanzierungskredites trägt, kann diese ihre Risikomarge frei mit dem Antragsteller vereinbaren 4. Disagio: Die Höhe des Abzugs vom Nennbetrag (Disagio) orientiert sich am konkreten Bohrprojekt und an den vom Antragsteller angestrebten Parametern bezüglich Förderrate und/oder Temperatur. Das Disagio ist laufzeitunabhängig. Es deckt den nicht durch den Risikoaufschlag auf den Zinssatz abgedeckten Teil des durch die Haftungsfreistellung übernommenen Fündigkeitsrisikos ab. 5. Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Wie erfolgt die Auszahlung des Darlehens? Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen nach dem vertraglich festgelegten Abrufplan. Grundlage für den Abrufplan ist der eingereichte Bohrplan. Die Auszahlung erfolgt abzüglich des auf den abgerufenen Teilbetrag entfallenden Disagios. Die Abruffrist endet grundsätzlich 12 Monate nach Darlehenszusage. Wie erfolgt die Tilgung? Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre jeweils in gleich hohen, vierteljährlichen Raten. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Einzelfall ist nach Absprache mit der KfW eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages oder eines Teilbetrages gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Welche Sicherheiten sind zu stellen? Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Die KfW behält sich vor, darüber hinaus weitere Sicherheiten zu verlangen. Haftungsfreistellung: Die Kreditinstitute werden bei nachgewiesener und von der KfW bestätigter "Nicht-Fündigkeit" des Bohrprojektes nach Erreichen des Zielhorizonts (gemäß Darlehensvertrag) zu 100 % von der Haftung für die Rückzahlung der noch ausstehenden Darlehensbeträge freigestellt. Die Kreditinstitute werden von der KfW verpflichtet, den Endkreditnehmer für den Fall der "Nicht-Fündigkeit" ebenfalls zu 100 % von der Rückzahlung noch ausstehender Darlehensbeträge des Endkreditnehmerdarlehens freizustellen. Die Einhaltung des Abrufplans ist Voraussetzung für die Haftungsfreistellung. Nach Eintritt der "Nicht-Fündigkeit" aus dem mitfinanzierten Projekt generierte Erlöse, Erträge sowie sonstige Zahlungen sind gemäß dem Finanzierungsanteil der KfW anteilig an die KfW abzuführen. Nach erstmaliger Bestätigung der Fündigkeit des Bohrprojektes erlischt der Anspruch auf Haftungsfreistellung. Für andere Risiken, z. B. technische und geologische Bohrrisiken, Kostensteigerungsrisiken oder Unternehmensrisiken, gilt die Haftungsfreistellung aus dem Programm "Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie" nicht. Wie erfolgt die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Investor frei. Der Antrag ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu stellen. Als Programmnummer ist 228 anzugeben. Welche Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche geologisch-technischen und wirtschaftlich-finanztechnischen Anforderungen bestehen? Der Antrag auf Vergabe eines Darlehens muss Mindestvorgaben genügen, die im Folgenden näher definiert werden. Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der Prüfung eines Antrages auf Vergabe eines haftungsfreigestellten Darlehens eine Überprüfung hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit des Bohrprojektes inkl. der Betriebsphase, der Besicherungskonstruktion und des Vorliegens der erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Von besonderer Bedeutung sind die Beibringung geologischer und geophysikalischer Studien sowie die Darstellung der von den Antragstellern anvisierten und als individuelle Vorgabe für die Haftungsfreistellung im Darlehensvertrag vereinbarten - thermischen Leistung (Förderrate und Temperatur). Diese Parameter des Zielhorizontes müssen in einem Gutachten (qualitativ) bewertet werden. Darüber hinaus muss die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit des gesamten Projektes gegeben sein. Die Erfolgsaussichten des geplanten Projektes sind durch geeignete Unterlagen im Detail dazulegen. Dem entsprechend ist die vollständige Beibringung nachfolgend aufgeführter Unterlagen und Informatio- Datum: 02/2009 Bestellnummer: 140 761 KfW Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944, www.kfw.de Infocenter der KfW Förderbank Tel.: 01801 335577* www.kfw-foerderbank.de Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, 10117 Berlin, Tel.: 030 20264-5050 Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn, Tel. 0228 831-8003 Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, 60325 Frankfurt, Tel. 069 7431-3030 * 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

nen in dreifacher Ausfertigung Voraussetzung für die Prüfung des Antrags: 1. Bonität des Antragstellers: Der Antragsteller muss zur Durchführung des Bohrprojektes in der Lage sein und ggf. auftretende Schwierigkeiten oder Kostensteigerungen ausgleichen können. Dies ist mit entsprechenden Unterlagen und Auskünften zu belegen (Kapitalausstattung; Gesellschafterkreis; ggf. (konsolidierte) Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre; Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) zuzüglich Summen- und Saldenliste und Sachkonten; ggf. Gruppenorganigramm; Referenzen; Knowhow in Projektplanung und Projektdurchführung). Ziel: Gewährleistung, dass die Bonität des Antragstellers einwandfrei ist und das vorhandene Know-how eine Erfolg versprechende Durchführung des Projektes erwarten lässt. 2. Technische Beschreibung der Bohrplanung mit Entwicklungskonzept und Beschreibung der Anforderungen an thermische Leistung der Bohrungen sowie Vorstellungen zum Darlehensumfang. D. h. a) Beschreibung des Entwicklungskonzepts Dublette, Triplette, Zielaquifer etc. Anforderungen an die thermische Leistung der Bohrungen (Fliessrate inkl. Flüssigkeitsspiegelabsenkung, Temperatur). b) Festlegung der Kosten, die für das Darlehen berücksichtigt werden sollen, sowie die Wahl des Finanzierungsmodells A oder B. Ziel: Festlegung des geplanten Energieertrages: Minimalertrag bzw. individuelle Vorgabe (angestrebte Parameter bezüglich Förderrate und/oder Temperatur) des Antragstellers, bei dessen Unterschreitung Nichtfündigkeit festgestellt wird und die Haftungsfreistellung greift; inkl. Spezifikation des Messverfahrens. 3. Projektstudie: Darlegung der vorliegenden geologischen Verhältnisse, der identifizierten Zielhorizonte und Darlegung des Entwicklungskonzepts für die Erschließung des ausgewählten Zielhorizonts. Folgende Punkte sind in der Projektstudie darzulegen: a) Geologische und seismische Untersuchungen b) Erstellung eines geologischen Modells (statisches Modell). Das Modell ist vor dem Hintergrund gewonnener Erkenntnisse aus Bohrung und Bohrtests während der Bohrphase laufend anzupassen. c) Referenzdaten von benachbarten Bohrungen mit detaillierten Vergleichswerten. (Geophysikalische Bohrlochmessungen umliegender Bohrungen). d) Erstellung eines detaillierten Bohrplans mit Stimulationsmaßnahmen inkl. Zeit- und Kostenplan. e) Beschreibung des Förderstrangs und der technischen Förderhilfsmittel. f) Bewertung der möglichen Beeinflussung durch Nachbarfelder Details zu den unter 3 a) bis 3 f) in der Projektstudie darzulegenden Punkte finden sich in der Anlage Projektstudie (Formular-Nr. 140 752). 4. Unabhängiges Gutachten zur Bewertung der Schlüssigkeit der Projektstudie nach Nr. 3. a) bis f) evtl. ergänzt um eine Abschätzung zur Wahrscheinlichkeit der Erzeugung der thermischen Leistung. Ziel: Unabhängiges Gutachten als Qualitätssicherung. 5. Genehmigungen: Das Vorliegen sämtlicher für die Erstellung der Bohrung und Durchführung der Fördertests notwendigen Genehmigungen (u. a. Bergrecht, Umweltrecht) soll dokumentiert werden einschl. Angabe zu Gültigkeitsdauer der Genehmigung und den vorgegebenen Auflagen. Ziel: Nur Projekte, die alle notwendigen Genehmigungen haben, sollen geprüft werden. 6. Qualifizierte Projektleitung, Bohrunternehmen/-anlage und Serviceunternehmen Benennung von Projektleiter, Bohrunternehmen, Bohranlage, Serviceunternehmen etc. einschl. Referenzen/technischer Daten. Ziel: Gewährleistung, dass ausschließlich erfahrene und qualifizierte Unternehmen in das Projekt involviert sind. 7. Plausibles Kraftwerkskonzept/Wärme-Nutzungskonzept mit Darlegung von Art, Verfahren, Größe, Zeitplan, Ausschreibungsunterlagen, ggf. Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens (Generalunternehmer), Genehmigungen (oder Nachweis der Beantragung), Standorteignung, Altlasten, Abnahmemöglichkeiten bzw. Netzanbindung Wärme/Strom, Abnahmeverträge Wärme/Strom (oder Absichtserklärungen), Umweltrisiken, Ziel: Gewährleistung, dass nach erfolgreichem Bohrprojekt ein Erfolg versprechendes Kraftwerk/ Heizwerk errichtet wird, damit ein Beitrag zur Erreichung des Förderziels des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung geleistet werden kann. Datum: 02/2009 Bestellnummer: 140 761 KfW Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944, www.kfw.de Infocenter der KfW Förderbank Tel.: 01801 335577* www.kfw-foerderbank.de Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, 10117 Berlin, Tel.: 030 20264-5050 Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn, Tel. 0228 831-8003 Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, 60325 Frankfurt, Tel. 069 7431-3030 * 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

8. Wirtschaftlichkeitsrechnung für die gesamte Projektphase inkl. Finanzierungsstruktur, Planungsprämissen, und diverser Szenarien zur Unterlegung der o. g. Punkte. Die Grenzwirtschaftlichkeit ist darzulegen. Ziel: Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Wirtschaftlichkeit und Schuldendienstfähigkeit des Vorhabens Grundsätzliche Hinweise Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Prüfung der Mindestvoraussetzungen und die Entscheidung über Zusage oder Ablehnung einer beantragten Haftungsfreistellung in diesem Programm erfolgt durch die KfW nach Rücksprache mit der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG. Die bei der KfW einzureichenden Unterlagen des Antragstellers, die zur Prüfung der Einhaltung der Mindestvoraussetzungen erforderlich sind, werden zum Zwecke der Prüfung an die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG weitergegeben. Auf Anfrage darf die KfW dem BMU, die ihr zur Prüfung der Mindestvoraussetzungen übersandten Unterlagen des Antragstellers an das BMU weitergeben. Die laufende Prüfung und Kontrolle des Bohrfortschritts der mitfinanzierten Bohrprojekte erfolgt durch die KfW oder einen beauftragten Dritten. Von der Zustimmung zur vorstehend genannten Weitergabe der Unterlagen, die zur Prüfung der Einhaltung der Mindestvoraussetzungen erforderlich sind, sowie die Einverständniserklärung zur Projektdatenverarbeitung gemäß Kreditantrag (Formular-Nr. 140 741) kann die Förderentscheidung abhängig gemacht werden. Parallel beantragte Förderungen innerhalb des KfW- Programms Erneuerbare Energien, z. B. der Förderbaustein für "außerplanmäßige Mehraufwendungen" für Tiefengeothermiebohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken (Nr. 12.1.2.1 c) und 12.1.2.2 a) der BMU-Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 05.12.2007) werden allein von der KfW geprüft und entschieden. Ebenso die Förderbausteine "Anlagenförderung" und "Bohrkostenförderung" nach Nr. 12.1.2.1 a) und b) der vorstehend genannten Richtlinien. Im Übrigen verweisen wir auf die BMU-Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in der aktuellen Fassung (veröffentlicht am 28.12.2007 im Bundesanzeiger, Seite 8383) oder auf der BMU- Internetseite zum Fachbereich Erneuerbare Energien: www.erneuerbare-energien.de Datum: 02/2009 Bestellnummer: 140 761 KfW Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944, www.kfw.de Infocenter der KfW Förderbank Tel.: 01801 335577* www.kfw-foerderbank.de Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, 10117 Berlin, Tel.: 030 20264-5050 Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn, Tel. 0228 831-8003 Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, 60325 Frankfurt, Tel. 069 7431-3030 * 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

Anlage 2 zum Rundschreiben vom 27.02.2009 Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie - Anlage Projektstudie PROGRAMM-NR. 228 Anlage Mindestanforderungen an die Projektstudie für geothermale Tiefbohrungen in Deutschland, deren Fündigkeitsrisiko über dieses Programm gemindert werden soll Welche Mindestanforderungen an Inhalt und Qualtität der Projektstudie als einen Teil der einzureichenden Antragsunterlagen sind einzuhalten? Inhalte der Projektstudie: a) Geologische und seismische Untersuchungen Erwerb bestehender oder neuer seismischer Linien für das Erlaubnisfeld, Processing/Reprocessing und Interpretation der Seismik durch kompetentes Unternehmen, Untersuchung und Bewertung der geologischen/hydrologischen Verhältnisse, Einbeziehung von Daten aus benachbarten Bohrungen. Ziel: Identifikation und Bewertung möglicher Zielpunkte. b) Erstellung eines geologischen Modells (statisches Modell) Umsetzung der seismischen, geologischen Daten sowie Bohrungsdaten in ein 3-D Modell zur Simulation des (thermischen) Fließverhaltens und Bestätigung der Kapazität der Bohrungen. Quantitative Überlegungen zum Abstand der Bohrungen sollten dargestellt werden. Das Modell ist vor dem Hintergrund gewonnener Erkenntnisse aus Bohrungen und Bohrtests während der Bohrphase laufend anzupassen. Ziel: Einschätzung des kurz- und langfristigen Verhaltens der Bohrungen. c) Referenzdaten von benachbarten Bohrungen mit detaillierten Vergleichswerten soweit möglich Vorstellung von benachbarten Bohrungen (siehe auch a)) mit gemessenen Daten zu Temperatur und Testergebnissen, die für den Zielhorizont relevant sind. Beschreibung der in den jeweiligen Bohrungen durchgeführten Stimulationsmaßnahmen sowie der Testparameter (Förderstrangdurchmesser, Fließrate, Druck, Temperatur, Zeitverhalten, Pumpengröße etc.). Ziel: Bestätigung der Förderraten. Kostenreserven eingeplant werden. Das Casingdesign soll auch unter Berücksichtigung möglicher technischer Probleme der Anforderung an die Leistung der Bohrungen entsprechen. Kosten sollen für die jeweiligen Punkte vorgelegt werden. Sämtliche möglichen Stimulationsmaßnahmen zur Verbesserung des Zuflussverhaltens (Erhöhung der Produktivität) der Bohrungen sollen vorgestellt und kostentechnisch bewertet werden. Die erste Säuberungssäuerung ist nicht den Stimulationsmaßnahmen, sondern den Bohrkosten zuzurechnen. Ziel: Bohrprogramm einschließlich Stimulationsmaßnahmen mit Kosten, die die Grundlage für die Festlegung des Darlehensumfangs bilden. e) Beschreibung des Förderstrangs und der technischen Förderhilfsmittel Der für die Bohrung vorgesehene Förderstrang und die Förderpumpen sollen mit Kenndaten vorgestellt werden. Referenzen zu Pumpen in anderen Geothermieprojekten. Ziel: Bestätigung, dass die vorgesehene Komplettierung und Pumpen (langfristig) die technischen Anforderungen und die angestrebte Förderleistung erbringen können. f) Bewertung der möglichen Beeinflussung durch Nachbarfelder Eine mögliche Beeinflussung der geplanten Bohrungen durch Bohrungen in bestehenden oder geplanten Nachbarkonzessionen ist zu untersuchen. Ziel: Bestätigung, dass die vorgesehenen Bohrungen ohne Beeinträchtigung von/durch Nachbarbohrungen betrieben werden können. d) Erstellung eines detaillierten Bohrprogramms mit Stimulationsmaßnahmen inklusive Zeit- und Kostenplan Das Bohrprogramm soll anhand der bestehenden Industriestandards erstellt werden mit Vorgaben zu Technik und Material, die verwendet werden sollen. Kritische Zonen sollen adressiert werden und im Bohrprogramm berücksichtigt werden. Außerdem sollen für mögliche Unsicherheiten bzw. technische Probleme Datum: 02 /2009 Bestellnummer: 140 752 KfW Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt Tel.: 069 7431-0 Fax: 069 7431-2944, www.kfw.de Infocenter KfW Förderbank, Tel.: 01801 335577*, www.kfw-foerderbank.de Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, 10117 Berlin, Tel.: 030 20264-0 Beratungszentrum Bonn: Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn, Tel. 0228 831-0 Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, 60325 Frankfurt, Tel. 069 7431-3030 * 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen.

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). Antrag auf einen KfW-Kredit aus dem Kreditprogramm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie (Programm-Nr. 228) mit Haftungsfreistellung 1 für den Fall der Nicht-Fündigkeit Das Kreditprogramm wird von der KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aufgelegt. Als Kooperationspartner unterstützt die Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG die KfW. An die KfW Frankfurt Durchleitendes Kreditinstitut: 2 1. Beantragter Kredit und Finanzierungsmodell Höhe des beantragten KfW-Kredits: EUR zuzüglich Disagio beantragte Laufzeit des KfW-Kredits: Jahre Tilgungsfreijahr/e: Finanzierungsmodell A 3 Finanzierungsmodell B 4 Angestrebte Parameter (erste) Förderbohrung (Produktionsbohrung): Nicht-Fündigkeit bei Fördermenge (Schüttung) unter Liter pro Sekunde bei maximaler Absenkung Förderpumpe: Meter und/oder Aquifertemperatur/Eintrittstemperatur am Bohrlochkopf unter bei maximaler Absenkung Förderpumpe: Meter; Alternativ C thermische Leistung P 5 Formular-Nr. 140741 Version 02/2009 bei maximaler Absenkung Förderpumpe: Meter bei Triplette: angestrebte Parameter (zweite) Förderbohrung (Produktionsbohrung): Nicht-Fündigkeit bei Fördermenge (Schüttung) unter Liter pro Sekunde bei maximaler Absenkung Förderpumpe: Meter und/oder Aquifertemperatur/Eintrittstemperatur am Bohrlochkopf unter C bei maximaler Absenkung Förderpumpe: Meter; Alternativ thermische Leistung P 5 bei maximaler Absenkung Förderpumpe: Meter Angestrebte Parameter Injektionsbohrung: Nicht-Fündigkeit bei Verpressmenge (Schüttung) unter Liter pro Sekunde (Aufnahmefähigkeit ohne Injektionspumpleistung) 1

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). 2. Antragsteller 3. Mithafter Firma (lt. Registereintrag) Firma (lt. Registereintrag) Fortsetzung Firma Fortsetzung Firma Straße / Hausnummer Straße / Hausnummer Ländercode Ländercode (wenn nicht D) PLZ Ort (wenn nicht D) PLZ Ort Gründungsdatum (bei Firmen) Rechtsform Gründungsdatum (bei Firmen) Rechtsform (Schlüssel s. 6 ) Schlüssel s. 5 ) Branche (Schlüssel s. 7 ) Branche (Schlüssel s. 7 ) Ggf. genaue Bezeichnung der Branche Ggf. genaue Bezeichnung der Branche Es besteht/bestand bereits eine Geschäftsbeziehung Es besteht/bestand bereits eine Geschäftsbeziehung gemäß 8 gemäß 8 falls bekannt: GP-Nr. falls bekannt: GP-Nr. 4. Angaben zum geförderten Unternehmen Einzelumsatz (in TEUR) 9 Gruppenumsatz (in TEUR) 9 (zu konsolidieren bei Beteiligungen von/am geförderten Unternehmen mit/von mehr als 50 %) 4.1 Abfrage, ob das geförderte Unternehmen die Das geförderte Unternehmen befindet sich direkt KMU-Kriterien der EU 10 erfüllt (wenn nein, Nachweis Anreizeffekte 11 und der besondere Förderwürdigkeit. 12). Das geförderte Unternehmen erfüllt diese Kriterien oder indirekt mehrheitlich in öffentlicher Hand 4.3 Namen der Gesellschafter / jeweiliger Anteil am Gesellschaftskapital in % (ggf. Anlage Besitz und Beteiligungsverhältnisse (KfW-Formular Nr. 141 667) einreichen). 2

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). 5. Angaben zum Vorhaben 5.1 Investitionsort Der Investitionsort entspricht der Adresse des Antragstellers unter 2. Andernfalls bitte Adresse im Folgenden angeben: Investitionsort: Bundesland: (Straße) (PLZ/Ort) (ggf. Koordinaten oder Flurstück) 5.2 Investitionskosten für das Bohrprojekt 1,2 5.2.1 geplante Bohrkosten für die Förderbohrung(en): Euro 5.2.2 geplante Bohrkosten für die Injektionsbohrung: Euro 5.2.3 geplante Stimulationsmaßnahmen: Euro 5.2.4 Summe: Euro 5.3 Finanzierungsplan für die geplanten Bohrkosten und Stimulationsmaßnahmen gemäß 5.2.1 bis 5.2.3 2 5.3.1 Eigene Mittel Euro 5.3.2 Beantragter Förderkredit aus dem Programm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie Euro 5.3.3 Beantragte oder zugesagte Zuschüsse aus folgenden Förderprogrammen des Bundes, des Landes, der EU: Euro 5.3.4 Kredite aus folgenden Förderprogrammen des Bundes, des Landes der EU, der EIB: Euro 5.3.5 Sonstige Finanzierungsmittel: Euro Euro 5.3.6 Gesamtfinanzierung für die geplanten Bohrkosten und Stimulationsmaßnahmen Euro 5.4 Technische Angaben 5.4.1 Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Neuerrichtung Erweiterung einer bestehenden Anlage 3 5.4.2 installierte Nennleistung der Anlage: kw elektrisch kw thermisch 5.4.3 geplante jährliche Energieerzeugung: Strom: kwh/a Wärme: kwh/a Kälte: kwh/a 1 Zu den Bohrkosten zählen auch Kosten für den Bohrplatzbau, alle unmittelbar für die Bohrung erforderlichen Gewerke sowie für Pumptests. 2 Andere Investitionskosten oder sonstige Kosten, die zum Gesamtvorhaben, jedoch nicht zu den Bohrkosten zählen, sind hier nicht einzutragen (z. B. Planungskosten, Kosten für das Heizwerk/Kraftwerk, Wärmenetz usw.). 3 Bitte in 5.4.2, 5.4.3 und 3.4.4 die Angaben zur Leistung/Energieerzeugung nur für die zusätzlich errichtete/n Anlage/n angeben. 3

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). 5.4.4 aus der Energieerzeugung resultierende jährliche CO 2 -Emissionsminderung: 5.4.5 Hersteller der Anlage(n) 5 kg/a 4 Bohrunternehmen der 1. Bohrung Bohrunternehmen der 2. Bohrung Bohrunternehmen der 3. Bohrung Hersteller des Heizwerks/Kraftwerks 5.4.6 Liegen alle für die Errichtung und den Betrieb der Anlage/n erforderlichen Genehmigungen vor? ja nein Falls nein, wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens? die Anlage ist wasserrechtlich nicht genehmigungspflichtig 6 Die Baugenehmigung ist vollziehbar nicht vollziehbar Die Anforderungen der TA Luft und der TA Lärm werden im gesamten Einwirkungsbereich der Anlage/n sicher erfüllt. 5.4.7 Sofern Strom erzeugt wird: Liegt eine Einspeisezusage des Energieversorgers vor? ja nein wurde beantragt 5.4.8 Auslegung Primärkreislauf Dublette Triplette sonstige: 5.4.9 Gesamtwirkungsgrad der Anlage elektrisch: % thermisch: % Gesamtnutzungsgrad: % 5.4.10 Bohrtiefe (vertikale Tiefe, nicht Bohrstrecke): Förderbohrung 1: m Förderbohrung 2: m Injektionsbohrung: m 5.4.11 Stromerzeugungsprozess ORC Kalina sonstige Anlage 5.4.12 Wärmeauskopplung nach der Stromerzeugung direkte Nutzung der Wärme aus dem geförderten Thermalwasser Kombination der direkten Wärmenutzung und der Wärmeauskopplung nach der Stromerzeugung 6. Erklärungen Antragsteller: Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen. Sollten wir nach Antragstellung aber vor Kreditentscheidung mit dem Vorhaben beginnen, ist uns bewusst, dass dies Einfluss auf die Entscheidung über die Förderwürdigkeit haben kann. 4 Umrechnungsfaktoren für die CO 2 -Minderung gem. AGEE-Stat: Direkte CO 2 -Emissionsminderungsfaktoren für Strom aus Geothermie: - 1.088 g/kwh und - 302 g/mj Direkte CO 2 -Emissionsminderungsfaktoren für Wärme aus Geothermie: - 232 g/kwh und - 64 g/mj 5 Angaben ggf. als Anlage beifügen. 6 Bestätigung der Genehmigungsbehörde, dass nach Landesrecht keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist, wurde der Hausbank vorgelegt. 4

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). Insbesondere können nicht mehr revidierbare Entscheidungen bezüglich des Vorhabens zur Förderunwürdigkeit führen, sofern diese dem Ziel des Kreditprogramms entgegenstehen. Für diesen Fall verpflichten wir uns, die KfW über die Hausbank über den Vorhabensbeginn zu informieren. Die Herrichtung des Bohrplatzes selbst zählt noch nicht als Vorhabensbeginn. Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag und in den Anlagen gemachten Angaben und versichern, kein anderes Kreditinstitut mit der Antragstellung betraut zu haben. Wir verpflichten uns, die KfW über die Hausbank über die wesentlichen Änderungen der zu diesem Antrag gemachten Angaben unverzüglich und unaufgefordert in Kenntnis zu setzen. Wir verpflichten uns hiermit, die einmalige Prüfungsgebühr 13 in der programmgemäßen Höhe (vgl. Programm- Merkblatt), die nach Zusage der KfW zu zahlende einmalige Zusagegebühr in der programmgemäßen Höhe (vgl. Programm-Merkblatt) sowie die Bereitstellungsprovision an die Hausbank zur Weiterleitung an die KfW zu entrichten. Diese Prüfungsgebühr sowie bei Zusagen der KfW die Bereitstellungsprovision ist auch dann zu zahlen, wenn wir den beantragten und von der KfW zugesagten Kredit nicht in Anspruch nehmen. Die Bereitstellungsprovision ist nicht zu zahlen, wenn wir unserer Hausbank vor dem ersten Tag der Berechnung der Bereitstellungsprovision (vgl. Programm-Merkblatt) mitteilen, dass wir den Kredit nicht in Anspruch nehmen. Über die Höhe der Prüfungsgebühr, der Bereitstellungsprovision bzw. der Zusagegebühr haben wir uns anhand des Programm-Merkblatts informiert. Uns ist bekannt, dass die Kreditkonditionen zum Zeitpunkt der Erteilung der Kreditzusage der KfW an das durchleitende Kreditinstitut festgelegt werden und abhängig von den festgelegten/geplanten Parametern des Zielhorizonts, der Wahl des Finanzierungsmodells und der Risikobeurteilung des konkreten Vorhabens ist. Die Risikokosten für die Haftungsfreistellung fließen als Risikoaufschlag in den Kreditzins (bis zur formalen Feststellung der Fündigkeit und Anerkennung durch die KfW) und als Disagio in die Kreditkonditionen für das Vorhaben ein. Uns ist bekannt, dass Angaben zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck (Vorhaben) in diesem Antrag und in den Anlagen gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (in der jeweils aktuellen Fassung, siehe Programm-Merkblatt) subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit 2 Subventionsgesetz darstellen und ein Subventionsbetrug strafbar ist. Mit der Prüfung des Antrags und der Antragsunterlagen durch die KfW und die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG sowie ggf. hinzugezogene Sachverständige/Gutachter sind wir einverstanden. Wir stimmen zu, dass die im Rahmen der Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zu erbringenden Nachweise (hier: Antrag auf einen KfW-Kredit aus dem Kreditprogramm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie (Programm-Nr. 228) mit Haftungsfreistellung für den Fall der Nicht-Fündigkeit ) auf Anfrage dem BMU weitergegeben werden. Die Daten werden durch das BMU oder dessen Beauftragten zum Zwecke der wissenschaftlichen Evaluation des Förderprogramms verwendet und ausgewertet. Das BMU darf außerdem dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und danach auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall Namen des Antragstellers, Höhe und Zweck des haftungsfreigestellten Darlehens in vertraulicher Weise bekannt geben, sofern der Haushaltsausschuss dies beantragt. Auf Nachfrage sind zusätzliche Auskünfte zu geben. Die KfW ist berechtigt, alle in dieser Anlage angegebenen firmen- bzw. personenbezogenen und sonstigen Daten zum Zwecke der Bearbeitung zu erheben und, soweit dies zur Aufgabenerfüllung der KfW erforderlich ist, elektronisch zu verarbeiten, zu speichern sowie auszuwerten. Uns ist bewusst, dass die in dieser Anlage erhobenen Firmen- und sonstigen Daten durch die KfW für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Analysen verwendet und ausgewertet werden können. 5

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). Wir versichern, dass mindestens 20 % der unter 3.2 genannten Investitionskosten für das Bohrprojekt nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Wir versichern weiter, dass wir für mindestens 20 % der unter 3.2 genannten Investitionskosten für das Bohrprojekt das Fündigkeitsrisiko nicht anderweitig durch Bürgschaften/Garantien oder (Kredit)Versicherungen abgesichert haben oder absichern werden. Ort, Datum (Unterschrift Antragsteller und Firmenstempel) 7. Vertraulichkeit Die KfW verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung der eingereichten Unterlagen. Das BMU und die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG haben sich gegenüber der KfW bereits zur vertraulichen Behandlung der eingereichten Unterlagen verpflichtet. 8. Folgende Anlagen sind beigefügt (in dreifacher Ausfertigung) 14 Nachfolgende Unterlagen sind entsprechend den Anforderungen des Programmmerkblatts und der Anlage Projektstudie beigefügt: Unterlagen, die die Bonität des Antragstellers darlegen. ggf. Anlage Besitz und Beteiligungsverhältnisse (KfW-Formular Nr. 141 667) Technische Beschreibung der Bohrplanung mit Entwicklungskonzept und Beschreibung der Anforderungen an thermischer Leistung der Bohrungen. Genehmigungen, die für die Erstellung der Bohrungen und Durchführung der Fördertests notwendig sind (u. a. Bergrecht, Umweltrecht) einschl. Angabe zu Gültigkeitsdauer der Genehmigung und den vorgegebenen Auflagen. Angaben über die Projektleitung, das Bohrunternehmen/die Bohranlage und das Serviceunternehmen, Benennung von Projektleiter, Bohrunternehmen, Bohranlage, Serviceunternehmen etc. einschl. Referenzen/techn. Daten. Unterlagen zum geplanten Kraftwerkskonzept/Wärme-Nutzungskonzept. Projektstudie (gem. KfW-Formular 140752 Anlage Projektstudie ). Unabhängiges Gutachten zur Bewertung der Schlüssigkeit der Projektstudie evtl. ergänzt um eine Abschätzung zur Wahrscheinlichkeit der Erzeugung der thermischen Leistung. Wirtschaftlichkeitsrechnung für die gesamte Projektphase inklusive Finanzierungsstruktur, Planungsprämissen, und div. Szenarien zur Unterlegung der o. g. Punkte. Die Grenzwirtschaftlichkeit ist darzulegen. Bei Großunternehmen als Antragsteller: Angaben zur besonderen Förderwürdigkeit aus Sicht des Antragstellers 12. 6

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). 9. Angaben zu Programm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie mit Haftungsfreistellung für den Fall der Nichtfündigkeit 9.1 Besicherungen des hier beantragten Darlehens (in TEUR) Art der Sicherheit (ggf. kurze Beschreibung) nominelle Höhe (nominal) Vorlasten gleichrangige Lasten Verkehrswert (ersatzweise Buchwert) Beleihungswert/ Wertansatz 9.2 Marge 15 der Hausbank % 10. Stellungnahme des Kreditinstituts zum Kreditantrag Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers haben wir uns bzw. die ggf. beteiligten Konsortialbanken sich gemäß 18 KWG offen legen lassen; die Unterlagen haben keinen Anlass zu Bedenken gegeben. Wir halten den Antragsteller/Mithafter für kreditwürdig. Nach unserer Auffassung erfüllen der Antragsteller/Mithafter und das Vorhaben die Bestimmungen des Programm-Merkblatts. Unserer Kenntnis nach ist ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten. Die unter Ziffer 8 Erklärungen des/der Antragsteller(s) und des/der Mithafter(s) als subventionserheblich gekennzeichneten Angaben sind nach unserer Kenntnis vollständig und richtig. Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehend und in den Anlagen gemachten Angaben, soweit dieses im Rahmen der banküblichen Sorgfalt von uns zu prüfen waren. Wir bestätigen, dass der beantragte Kredit banküblich besichert wird. Ferner bestätigen wir, dass alle weitergehenden Besiche rungsanforderungen gemäß Programm-Merkblatt eingehalten sind. Wir bestätigen, dass kein Kreditinstitut, keine Versicherung oder eine vergleichbare Finanzinstitution unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 25 % am geförderten Unternehmen beteiligt ist. Wir verpflichten uns, Informationen und Mitteilungen, die uns über das beantragte Bohrprojekt oder den Antragsteller zur Kenntnis gelangen, unverzüglich an die KfW weiterzuleiten. Ggf. weitere Erläuterungen des Kreditinstituts zum Kreditantrag Hausbank (Name, Ort) Sachbearbeiter/Telefon BLZ Stempel und Unterschriften Datum Durchleitendes Kreditinstitut Referenzzeichen Stempel und Unterschriften Datum 7

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). Erläuterungen 1 Information zur beantragten Haftungsfreistellung Nicht-Fündigkeit Die Haftungsfreistellung bezieht sich ausschließlich auf die Nicht-Fündigkeit des Bohrprojekts. Für andere Risiken, z. B. technische und geologische Bohrrisiken, unerwartet problematischer Chemismus des Fluids, Kostensteigerungsrisiken oder Unternehmensrisiken, gilt die Haftungsfreistellung aus dem Programm Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie nicht. Die Kriterien für die Nicht-Fündigkeit werden vorhabenspezifisch im Darlehensvertrag vereinbart. Bei nachgewiesener und von der KfW bestätigter Nicht-Fündigkeit des Bohrprojektes (nach Erreichen des Zielhorizonts) wird das durchleitende Kreditinstitut zu 100 % von der Rückzahlung der noch ausstehenden Darlehensbeträge freigestellt. Die durchleitenden Kreditinstitute werden von der KfW verpflichtet, den Endkreditnehmer für den Fall der Nicht-Fündigkeit ebenfalls zu 100 % von der Rückzahlung noch ausstehender Darlehensbeträge des Endkreditnehmerdarlehens freizustellen. Die Einhaltung des Abrufplans ist Voraussetzung für die Haftungsfreistellung. Nach Eintritt der Nicht-Fündigkeit aus dem mitfinanzierten Projekt generierte Erlöse, Erträge sowie sonstige Zahlungen sind gemäß dem Finanzierungsanteil der KfW anteilig an die KfW abzuführen. Nach erstmaliger Bestätigung der im Darlehensvertrag vereinbarten Fündigkeit des Bohrprojektes erlischt der Anspruch auf Haftungsfreistellung. 2 Durchleitendes Kreditinstitut Einzutragen sind die Angaben für das Kreditinstitut (ggf. Zentralinstitut), das mit der KfW unmittelbar in Geschäftsverbindung steht. 3 Finanzierungsmodell A Das Finanzierungsmodell A besteht aus einem zu 100 % haftungsfreigestellten Darlehen für bis zu 80 % der förderfähigen Investitionskosten (Bohrkosten einschließlich der Kosten der abgestimmten Stimulationsmaßnahmen). 4 Finanzierungsmodell B Das Finanzierungsmodell B besteht aus einem zu 100 % haftungsfreigestellten Darlehen für bis zu 80 % der förderfähigen Investitionskosten (Bohrkosten einschließlich der Kosten der abgestimmten Stimulationsmaßnahmen). Im Unterschied zum Finanzierungsmodell A wird zusätzlich ein Teilschulderlass in Höhe der tatsächlichen Darlehensauszahlung für abgestimmte und durchgeführte Stimulationsmaßnahmen gewährt. 5 Thermische Leistung Die Fündigkeit bzw. Nicht-Fündigkeit einer Förder- bzw. Produktionsbohrung eines hydrothermalen Projektes kann über ihre thermische Leistung, die im Wesentlichen eine Funktion von Temperatur und Schüttung (auch Volumenstrom oder Fließrate ) ist, definiert werden. P = pf Multiplikationszeichen (Punkt oder Kreuz) cf dito Q dito (Ti To) mit P Leistung [W] pf Dichte des Fluids [kg m -3 ] cf (isobare) spezifische Wärmekapazität des Fluids [J kg -1 K -1 ] Q Schüttung [m 3 s -1 ] Ti Eintrittstemperatur am Bohrlochkopf [K] oder [ C] To Austrittstemperatur nach Abkühlung des geoth. Fluids in der übertägigen Anlage [K] oder [ C] 8

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). 6 Rechtsformschlüssel Der Rechtsformschlüssel kann der Anlage 7 (KfW-Form Nr. 142 331) der Zusammenstellung der Kreditprogramme entnommen werden bzw. ist auch in der Rubrik Service der KfW-Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfwmittelstandsbank.de) abrufbar. Darüber hinaus ist auch die genaue Bezeichnung der Branche anzugeben. 7 Branchenschlüssel Der Branchenschlüssel kann der Anlage 2 (KfW-Form Nr. 142331) der Zusammenstellung der Kreditprogramme entnommen werden bzw. ist auch in der Rubrik Service der KfW-Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfw-mittelstandsbank.de) abrufbar. 8 Bisherige Geschäftsbeziehung Bitte geben Sie an, ob der Antragsteller/Mithafter persönlich oder als Gesellschafter eines Unternehmens bereits Finanzierungsmittel der KfW (einschl. deren Tochtergesellschaften ggb und tbg) erhalten hat. Sofern der Antrag über eine Gesellschaft erfolgt, sind hier auch Darlehen der Mitgesellschafter zu nennen. 9 Einzelumsatz/Gruppenumsatz Bitte setzen Sie den jeweiligen Einzelumsatz bzw. Gruppenumsatz aus dem letzten verfügbaren Jahresabschluss des geförderten Unternehmens ein. 10 KMU Definition der EU Bitte beachten Sie die Regelungen in unserem Merkblatt zur KMU-Definition der Europäischen Kommission (KfW-Form Nr. 142291) in der Rubrik Service der KfW-Internetplattformen (www.kfw-foerderbank.de oder www.kfw-mittelstandsbank. de abrufbar). In Ziffer 4.1 ist anzugeben, ob es sich bei dem zu fördernden Unternehmen um ein kleines und mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Definition handelt. 11 Nachweis Anreizeffekte bei Großunternehmen Gemäß der den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zugrunde liegenden beihilferechtlichen Grundlage, den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen, muss die Gewährung von Umweltschutzbeihilfen eine Anreizwirkung haben. Diese kann angenommen werden, wenn die Beihilfe ursächlich zu der Entscheidung beigetragen hat, diese Investition durchzuführen. Ein Großunternehmen hat daher gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission darzulegen, dass die geförderte Maßnahme ohne die Beihilfe nicht durchgeführt werden würde. Hierzu hat das den Antrag stellende Großunternehmen eine Analyse der Durchführbarkeit des Vorhabens mit und ohne Beihilfe einzureichen. 12 Angaben zur besonderen Förderwürdigkeit Pflichtangabe für Großunternehmen Nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt können Großunternehmen nur bei besonderer Förderwürdigkeit von Maßnahmen zur Nutzung und Erschließung der Tiefengeothermie gefördert werden. Die Beurteilung erfolgt anhand individueller Merkmale des jeweiligen Vorhabens. Dazu sind Merkmale, die in Bezug auf das Vorhaben besonders förderwürdig erscheinen, anzugeben. Bitte dabei angeben, ob die Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie überwiegend zur Deckung des Eigenbedarfs dient oder andere Nutzer versorgt werden. 9

Bitte beachten Sie die markierten (z. B. 1 Hinweise. Bitte füllen Sie das Formular maschinell oder in Druckschrift aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen). 13 Erhebung Prüfungsgebühr Bei Antragstellung ist vom Investor eine Prüfungsgebühr in Höhe von 65.000 EUR pro Bohrprojekt zu entrichten. Das den Kredit durchleitende Kreditinstitut hat diese Prüfungsgebühr innerhalb von 5 Bankarbeitstagen an die KfW weiterzugeben. Die Zahlung der Prüfungsgebühr ist eine Voraussetzung für die Antragsprüfung. Wird der Kreditantrag aufgrund der Prüfung abgelehnt, erfolgt keine Erstattung der Prüfungsgebühr. Der Antragsteller hat die Möglichkeit nach einer Ablehnung innerhalb von 6 Monaten Nachbesserungen für dasselbe Projekt mit aktualisierten Antragsunterlagen einzureichen, ohne dass die Prüfungsgebühr erneut gezahlt werden muss. 14 Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen/Reihenfolge der Bearbeitung Die Prüfung und die im Anschluss an die Prüfung folgende Kreditentscheidung zum haftungsfreigestellten Darlehen erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung (First-In-First-Out), wobei das Datum zugrunde gelegt wird, zu dem die vollständigen Antragsunterlagen inkl. sämtlicher Nachweise zur Einhaltung der Förderbedingungen bei der KfW eingegangen sind. 15 Marge der Hausbank Da die Hausbank mit Ausnahme des geologischen Fündigkeitsrisiko für die Nicht-Fündigkeit nach Erreichen des Zielhorizonts und zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bohrung (wie im jeweiligen Darlehensvertrag vorhabensspezifisch vereinbart) gegenüber der KfW die Risiken für die Rückzahlung des Refinanzierungskredites trägt, kann die Hausbank ihre Risikomarge frei mit dem Antragsteller vereinbaren. 10