Wir haben festgestsllt, dass der Brandschutz durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann dass betriebliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen



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Transkript:

Branddirektion Landeshauplsiadt Munchen. Kreisverwallungsreferal An der Hauplfeuerwache 8, 80331 Munchen - -.P-- -.. Hausbesitzergemeinschaft Kahan und Safran Zasingerstrasse 13 81 547 München L Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Hauptabteilung IV Branddirektion Vorb. Brand- U. Gefahrenschutz Allgemeine Feuerbeschau KVR-IV-BD IVIFb-West-dei An der Hauptfeuew~ache 8 80331 Munchen Telefon 089 2353-3655 Telefax 089 2653-4145 Dienstgebaude Basserrnannstrasse 20 Zimmer 101 Sachbearbeitiing Herr Deistler bfm fb-west kvr@miienchen de Datum 21.04.2009 Riesenfeldstrasse 10, 12 und 14 Vollzug der Feuerbeschau-Verordnung (FBV) Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Feuerbeschau-Befund Sehr geehrte Damen und Herren, L die Berufsfeuerwehr München führt in regelmäßigen Abständen in Gebäuden der Stadt München eine brandschutztechnische Überprüfung durch. Dabei werden Brandgefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum erkannt und verhütet. In einer Zeit in der sich Sicherheitsanforderungen und Sicherheitserwart~ingen verändern wird dadurch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger verbessert. Grundlage dafür ist die Verordnung über die Feuerbeschau. Am 14.04.09 haben wir Ihre Gebäude geprüft. Wir haben festgestsllt, dass der Brandschutz durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann dass betriebliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen In den Anlagen finden Sie die erkannten Mängel, Vorschläge zu deren Behebung und rechtliche Hinweise im Einzelnen. S-Bahn Linien 3, 4. 5, 6. Haltestelle Pasing Bus. Linie 56 Haitestelle Rubensstraße Sprechzeiten Tel (Vermittlung) Mo DI Do Fr 8 00-12 00 089-2353-4000 Internetadresse http //W feuerwehr muenchen de EMAS

Riesenfeldstrasse 10, 12 und 14 Seite 2 von 7 Bevor Sie bauliche Maßnahmen durchführen, beachten Sie aber bitte unbedingt die folgenden Hinweise: Klären Sie vorab, ob Ihr Gebäude und die Nutzung in der derzeitigen Form baurechtlich genehmigt ist. Wir empfehlen Ihnen dazu die in schal tun^ einer fachkundigen Person (Architekt oder Sachverständiger). Die zuletzt genehmigten Pläne kcinnen Sie in der Zentralregistratur der Lokalbaukommission - Blumenstraße 19 - Erdgeschoss, einsehen. L Sofern die derzeitige Nutzung, bzw. der derzeitige Bauzustand nicht genehmigt ist, weisen wir Sie darauf hin; dass mit einer Beseitigung der Mängel allein noch kein Anspruch auf eine baurechtliche Genehmigung entsteht und bauaufsichtlich zusätzliche oder abweichende Anforderungen gestellt werden können. Nutzen Sie gegebenenfalls die für Sie zuständige Bauberatung in der Lokalbaukommission, Blumenstr. 19, 80331 München zeritrale Servicenurcimer Tel. 089-233-96484, Mai1 plan ha4-servicetelefon@muenchen.de Sollte Ihr Gebäude denkmalgeschützt sein, benötigen Sie für die ~nderungen am Gebäude eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Besprechen Sie gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, Landeshauptstadt Ibiünchen, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Postanschrift: Blumenstr. 28b, 80331 München, zentrale Servicenummer: Tel. 089-233-96484, Mail: plan.ha4-servicetelefon@muenchen.de Untere Denkmalschutzbehörde, Tel. 089-233-23740, Mail: plan.ha4-denkmalschutz@muenchen.de Mit freundlichen Grüßen L/ im Auftrag Harald Deistler Oberbrandmeister Anlage Festgestellte Mängel und Vorschläge Rechtliche Hinweise Bestätigung der Mängelbeseitigung

Riesenfeldstrasse 10, 12 und 14 Seite 3 von 7 Anlage: Festgestellte Mängel und Vorschläge I. Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschukes: 1.1 Entgegen den Bestimmungen des Art. 5 Abs. I und Art. 31 Abs. 2 BayBO fehlt fur die Aufenthaltsräume über 8 m Brüstungshöhe der 2. Rettungsweg. Hinweis zum Bestand und für zukünftige Planungen: Die Gebäude ist da. 11 m von der öffentlichen Verkehrsfläche zurückgesetzt. Ein Anleitern der Aufenthaltsräume über 8 m Brüstungshöhe ist daher mit Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr von öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn) aus nicht mehr möglich. Zur Sicherstellung des 2. Rettungsweg für die Wohneinheiten wird derzeit der vor dem Gebäude liegende öffentliche Gehweg als Aufstellungsfläche für die Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr genutzt. Sollte diese Fläche in Zukunft durch bauliche Änderungen nicht mehr nutzbar sein, können für die Wohneinheiten über 8 m Brüstungshöhe weitere Maßnahmen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges notwendig werden. 1.2 Entgegen den Bestimmungen des Art. 33 Abs. 6 BayBO ist die Abschlusstür zwischen dem Kellergeschoss und dem Treppenraum in allen oben genannten Gebäuden nicht ausreichend feuerwiderstandsfähig und dichtschließend. Mangel: Die Abschlusstür zum Elektroraum in den jeweiligen Kellergeschossen ist mit zwei Lüftungsgitter ca. 12cm X 10cm versehen. Einbau von feuerhemmenden, rauchdichten und selbstschließenden Türen. Riesenfeldstrasse 10 und 12 1.3 Entgegen den Bestimmungen der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen -LAR-, Abschnitt 3 Fassung November 2005 wurden in den Treppenräumen Leitungsanlagen (Starkstron-ileitung der Hauseinspeisung) im Kellergeschoss ohne ausreichenden Brandschutz verlegt. Grundlegende Anforderungen sind im Abschnitt 3.2 und 3.5 der LAR beschrieben: Elektrische Leitungsahlagen müssen einzeln oder nebeneinander angeordnet voll ein geputzt oder in Schlitzen von massiven Bauteilen verlegt werden, die mit mindestens 15 mm dicken mineralischem Putz verschlossen werden. Alternativ können Leitungsanlagen auch in einem Installationsschacht oder -kanal aus nicht brennbaren Baustoffen verlegt werden. Der Installationsschacht oder -kanal muss in der Feuerwiderstandsdauer der durchdrungenen Wand 1 Decke ausgeführt sein.

Riesenfeldstrasse 10, 12 und 14 Seite 4 von 7 Allgemeiner Hinweis: Offene Wand- und Deckendurchbrüche, durch die keine Kabel oder Leitungen führen, sind in Wand- bzw. Deckendicke zu verschließen. Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken sind mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Kabelabschottung zu verschließen. Tiefqaraqe 1.4 Die Stellplätze I und 2, der Bereich zwischen 38 und 39, sowie rechts neben der Garagenabfahrt wurden baulich abgetrennt. Augenscheinlich werden diese Bereiche jetzt als Lagerräume genutzt. Entgegen 8 GaStellV in Verbindung mit Art. 27 BayBO sind die erstellten Abtrennungen nicht ausreichend feuerwiderstandsfähig. Falls es sich um einen nicht genehmigten Zustand handeln ist der ursprünglich genehmigte Zustand wieder herzustellen. Alle Lagerungen sind zu entfernen. Sollte der Zustand genehmigt sein sind die Bereiche gemäß der GaStellV ausreichend feuerwiderstandsfähig abzutrennen. 1.5 Für die geschlossenen Großgaragen fehlen entgegen den Bestimmungen des 16 Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) Brandmeldeanlagen. Im Einvernehmen mit der Branddirektion (An der Hauptfeuerwache 8, 80331 München) könnte Riesenfeldstrasse 10 bis 14 mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet werden, die den derzeit gültigen VDE- bzw. DIIU-Vorschriften sowie den Angaben der "Technischen Anschaltbedingungen für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen" entspricht. Die aktuelle Fassung der Anschaltbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen" ist im lnternet unter www.feuerwehr.muenchen.de erhältlich Sofern eine Brandmeldeanlage nachgerüstet werden soll, gilt folgendes: Vor der ersten Inbetriebnahme bzw. Anschaltung an das öffentliche Brandmeldenetz ist für diese Brandmeldeanlage eine Prüfung über die ordnungsgemäße Ausführung nach den oben genannten Richtlinien gemäß SPrüfv durchzuführen. Folgende Bescheinigungen sind dem Planungsreferat bei der Anzeige über die abschließende Fertigstellung vorzulegen: Prüfbescheid eines verantwortlichen Sachverständigen im Bauwesen (SVBau) über die ordnungsgemäße Ausführung der Anlage gemäß den genannten Bestimmungen bzw. Richtlinien und der,,sicherheitsanlagen-prüfverordnung (SPrüfV). Anschaltprotokoll der Branddirektion über die mängelfreie Anschaltung der Anlage

Riesenfeldstrasse 10, 12 und 14 Seite 5 von 7 2. Betriebliche Mängel und Maßnahmen in ihrem Gebäude: 2.1 Im Bereich der Stellplätze 46 und 47 werden entgegen den Bestimmungen des 17 Abs. 4 Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) brennbare Stoffe in erheblichen Mengen gelagert. Aus der Tiefgarage sind brennbaren Lagerungen zu entfernen. Die Mängel sind innerhalb von 2 Wochen abzustellen

Riesenfeldstrasse 10, 12 und 14 Seite 6 von 7 Rechtliche Hinweise Bauliche Mängel und Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes Mit den aufgeführten empfohlenen Maßnahmen erfüllen Sie die derzeitigen Anforderungen des Brandschutzes. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht kann der gegenwärtige Zustand belassen werden, wenn Ihr Gebäude bestandsgeschützt ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn es zum Zeitpunkt der Errichtung in dieser Form rechtmäßig erstellt wurde. Beachten Sie dabei bitte, dass die Prüfung des Bestandsschutzes und die Entscheidung über die Notwendigkeit zur Beseitigung der baulichen Mängel letztendlich bei der Lokalbaukommission als Untere Bauaufsichtsbehörde liegt. Sie erhält einen Abdruck dieses Schreibens und wird sich dann gegebenenfalls gesondert mit lhnen in Verbindung setzen. Wir weisen Sie darauf hin, dass mit der Mitteilung der baulichen Mängeln ohne erhebliche Gefahr der Vorgang für die Branddirektion München abgeschlossen ist. Die Beseitigung, bzw. die Folgen einer Unterlassung liegen nun in Ihrem Verantwortungsbereich. L Betriebliche Mängel Aufgrund des 6 Abs. 1 FBV werden wir eine Nachschau durchführen. Auf eine grundsätzlich durchzuführende Nachschau durch die Branddirektion München kann im Regelfall verzichtet werden, wenn Sie die Beseitigung der Mängel durch rechtzeitige Absendung des in der Anlage befindlichen Formulars - Mängelbeseitigung Feuerbeschau - bestätigen. Die Branddirektion behält sich aber Stichprobenkontrollen vor. Die genannten betrieblichen Mängel können im Brandfall zu einer Gefährdung der Bewohner bzw. der vorhandenen Sachwerte führen. Sind nach den Fristen die Mängel nicht beseitigt, wird die Branddirektion eine gebührenpflichtige Anordnung nach 9 6 der FBV erlassen. Gemäß Art. 28 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) geben wir lhnen die Geleyeiiheit, sich innerhalb von 14 Tagen an die Branddirektion München, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, An der Hauptfeuerwache 8,80331 München zum Sachverhalt der betrieblichen Mängel zu äußern. Unser Schreiben an Sie ist eine Anhörung und noch kein Verwaltungsakt im Sinne des Ari. 35 BayVwVfG. Sie können daher dagegen keinen Rechtsbehelf einlegen. Rechtsbehelfe sind erst nach Erlass einer entsprechenden Anordnung oder eines Gebührenbescheides möglich.