MERKBLATT: Die Förderprogramme für Hochwassergeschädigte im Überblick (Stand 30. Juli 2013) Nach den unmittelbaren Soforthilfen (vgl. S+P-Merkblatt, Stand 06. Juni 2013) haben die sächsische Staatsregierung und damit alle sächsischen Ministerien eine gemeinsame Richtlinie Hochwasserschäden 2013 erarbeitet, die am 12. Juli 2013 vom Kabinett verabschiedet wurde. Damit hat Sachsen als erstes Bundesland überhaupt ein komplettes Wiederaufbauprogramm für betroffene Unternehmen, Privatpersonen und Vereine geschaffen. Darüber hinaus haben auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und andere Institutionen wie die IHK Dresden Förderprogramme aufgelegt. Zudem bieten zahlreiche Banken ihren Kunden weiterhin die Möglichkeit, Zins- und Tilgungszahlungen für laufende Kredite von Altlasten kostenfrei zu stunden oder deren Laufzeit zu verlängern. Ihr Ansprechpartner: StB Knut Michel 0351 34078-125 knut.michel@sup-dresden.de Schneider + Partner GmbH Lortzingstraße 37 01307 Dresden www.schneider-wp.de Unser Merkblatt gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und deren wichtigste Rahmenbedingungen: Förderprogramme für Unternehmen Förderprogramme für Vereine Förderprogramme für Privatpersonen Seite 2 ff Seite 4 Seite 5 1
Förderprogramme für Unternehmen 1. Aufbauhilfe durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) FÜR WEN: - Freiberufler und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit maximal 500 Mitarbeitern - Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Binnenfischerei mit maximal 500 Beschäftigten, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand maximal 25 % beträgt - Privatpersonen, die mindestens 50 % ihrer Eigentumsimmobilie als Gewerberäume vermieten Beseitigung von unmittelbaren Hochwasserschäden (inkl. Schäden durch abfließendes Wasser, Sturzflut, Grundwasser, Kanalisation, Hangrutsch) an - Anlagevermögen wie Grundstücken, baulichen Anlagen, Gebäuden und maschinellen Anlagen (außer Kfz) - Vorräten des Umlaufvermögens - Land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen, Kulturen, Tieren, Wald- und Fischbeständen - Erstattung von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben - Zuschusshöhe ist abhängig von (auch nachträglichen) Versicherungsleistungen und Soforthilfen - Voraussetzung sind mindestens 5.000 Euro Schadenshöhe - Maximale Bezuschussung 100.000 Euro (in Härtefällen 200.000 Euro); bei Binnenfischerei 30.000 Euro, bei Forstwirtschaft 200.000 Euro - Auszahlung erfolgt auf Basis von Rechnungen - Antragsfrist: 31. Dezember 2013 - Sachverständigen-Gutachten für Freiberufler und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft immer Voraussetzung; ansonsten (z. B. für Forst- und Landwirtschaft) erst ab 25.000 Euro Schadenshöhe notwendig - Bauliche Maßnahmen können vor Antragstellung beginnen 2
2. Günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die KfW hat mehrere ihrer teilweise bereits ausgelaufenen Förderprogramme um ein weiteres Jahr verlängert und für vom Hochwasser Geschädigte geöffnet. Auch die bei der KfW sowieso sehr gemäßigten Zinssätze ausgewählter Programme wurden gesenkt. Auf Antrag der Hausbank ist zudem für bereits laufende KfW-Kredite eine kostenfreie Laufzeitverlängerung oder Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen möglich. KFW-UNTERNEHMERKREDIT ERP-GRÜNDERKREDITE STARTGELD UND UNIVERSELL FÜR WEN: - Freiberufler und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro, die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind - Privatpersonen, die Gewerbeimmobilien vermieten/verpachten Freiberufler und kleine Unternehmen, die seit weniger als drei Jahren am Markt aktiv sind - Gewerbliche Baukosten - Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen - Betriebs- und Geschäftsausstattung - Betriebsnotwendige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers - Betriebsmittel (bei ERP-Gründerkredit bis max. 30.000 Euro) - Bei Eigenleistungen sind nur Materialkosten förderfähig (durch Rechnungen zu belegen) - Kredithöchstbetrag maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben - Effektiver Jahreszins: 1 % - Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel - Kredithöchstbetrag pro Vorhaben maximal 100.000 Euro (bei StartGeld) bzw. 10 Mio. Euro (bei Universell) - Effektiver Jahreszins: 1,21 % (für StartGeld) bzw. 1 % (für Universell) - Bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs - Ausnahme: alle Anträge bis 31. August 2013 gelten als vor Beginn des Vorhabens gestellt, auch wenn Maßnahmen bereits begonnen wurden 3
3. IHK Dresden übernimmt Teil der Gutachterkosten Wie bereits 2002 und 2010 hat die Industrie- und Handelskammer Dresden (IHK) einen Sofortfonds eingerichtet, den betroffene Mitglieder für die Einsätze öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Begutachtung von Hochwasserschäden in Anspruch nehmen können. Sofern die Gutachterkosten nicht durch eine Versicherung (oder weitere Dritte) gedeckt werden, übernimmt der Fonds der IHK je Gutachten bis zu 50 % der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 600 Euro. Förderprogramme für Vereine + soziale Unternehmen AUFBAUHILFE DER SAB KFW-INVESTITIONSKREDIT KOMMUNALE UND SOZIALE UNTERNEHMEN FÜR WEN: Vereine - Kommunale oder soziale Unternehmen - Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Beseitigung von unmittelbaren Hochwasserschäden (inkl. Schäden durch abfließendes Wasser, Sturzflut, Grundwasser, Kanalisation, Hangrutsch) an - Gewerberäumen - Baulichen Anlagen und gemeinschaftlich genutzten Wegen - Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben - Zuschusshöhe ist abhängig von (auch nachträglichen) Versicherungsleistungen und Soforthilfen - Schadenshöhe mindestens 2.000 Euro - Auszahlung auf Basis von Rechnungen - Antragsfrist: 31. Dezember 2014 - Ab 25.000 Euro Schadenshöhe ist Gutachten notwendig - Vorhaben kann vor Antragstellung beginnen - Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur - Bei Eigenleistungen sind nur Materialkosten förderfähig (durch Rechnungen zu belegen) - Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte - Effektiver Jahreszins: 1 % - 100 % der förderfähigen Investitionskosten - Maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben - Ausnahme: alle Anträge bis 31. August 2013 gelten als vor Beginn des Vorhabens gestellt, auch wenn Maßnahmen bereits begonnen wurden 4
Förderprogramme für Privatpersonen AUFBAUHILFE DER SAB KFW-WOHNEIGENTUMSPROGRAMM DIAKONIE DRESDEN FÜR WEN: Privatpersonen Privatpersonen, die selbst in betroffener Immobilie wohnen Privathaushalte Beseitigung von unmittelbaren Hochwasserschäden (inkl. durch abfließendes Wasser, Sturzflut, Grundwasser, Kanalisation, Hangrutsch) an - Privaten Wohngebäuden inkl. aller baulicher Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderlich sind (dazu zählen Garagen und Kfz-Stellplätze nicht) - Baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen (ausgenommen Gewächshäuser, Brunnen, Spieleinrichtungen) Prinzipiell: Bau oder Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen Speziell für Hochwasser-Geschädigte: - Renovierungs- und Reparaturkosten von Schäden an Wohnhäusern (inkl. dazu gehöriger Außenanlagen) - Bei Eigenleistungen sind nur die Materialkosten förderfähig (durch Rechnungen zu belegen) - Anschaffung von Einrichtungsgegenständen nicht förderfähig Haushaltsbeihilfe (Zuschuss) - Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben - Zuschusshöhe ist abhängig von (auch nachträglichen) Versicherungsleistungen und Soforthilfen - Schadenshöhe mindestens 5.000 Euro - Auszahlung erfolgt auf Basis von Rechnungen - Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten - Kredithöhe maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit - Geschädigten, die KfW-Wohneigentumsprogramm bereits vor dem Hochwasser genutzt haben, wird zusätzlicher Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro gewährt - Sonderzinssatz: 1 % pro Jahr - Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden - Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro - Antragsfrist: 31. Dezember 2014 - Ab 25.000 Euro Schadenshöhe ist Gutachten notwendig - Bauliche Maßnahmen können vor Antragstellung beginnen - Ausnahme: alle Anträge bis 31. August 2013 gelten als vor Beginn des Vorhabens gestellt, auch wenn Maßnahmen bereits begonnen wurden Beratungsstelle der Diakonie Dresden (Georgenstraße 1-3, 2. OG) 5