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ZENTRALE STUDIENBERATUNG NUMERUS CLAUSUS (WINTERSEMESTER 12/13) An wen richtet sich dieses Informationsblatt? Dieses Informationsblatt richtet sich an deutsche, mit deutschem Abitur und EU-Bürger sowie Angehörige eines EWR-Staates (Norwegen, Liechtenstein, Island). Sollten Sie eine Staatsbürgerschaft aus einem Nicht-EU-Land besitzen, wenden Sie sich bitte an das Referat für Internationale Angelegenheiten (www.lmu.de/international), da für Nicht-EU-Bürger andere Zulassungsregeln gelten. Was heißt NC? Relevant ist das Thema Numerus Clausus nur, wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Eine Zulassungsbeschränkung wird dann erforderlich, wenn die Nachfrage nach Studienplätzen in einem bestimmten Studiengang die Ausbildungskapazität in diesem Studiengang übersteigt. In diesem Fall muss die Hochschule errechnen, welche an Studienplätzen in diesem Studiengang zur Verfügung steht. Diese vor jedem Auswahlverfahren errechnete Zahl ist der eigentliche Numerus Clausus (NC; beschränkte Zahl ). Der NC ist also kein im Vorfeld für einen bestimmten Studiengang festgelegter Notendurchschnitt! Was bedeutet Grenzwert? Der Grenzwert meint das, was häufig fälschlicherweise NC genannt wird: Er ist die Durchschnittsnote oder die Wartzeit des im vergangenen Auswahlverfahren zuletzt en s. Dies bedeutet: Grenzwerte verändern sich und sind nicht prognostizierbar! Denn: Die der zu vergebenden Studienplätze, die der und deren eingebrachte Auswahlkriterien (Durchschnittsnote, Wartezeit) variieren jährlich. Selbst die Quoten (dazu s.u.), nach denen die Studienplätze vergeben werden, können sich ändern. Es ist sogar möglich, dass in einem Studiengang die Zulassungsbeschränkung aufgehoben wird, wenn sich im vorangegangenen Auswahlverfahren weniger Studieninteressierte für einen Studiengang beworben haben, als vorhanden waren. Aber auch das Gegenteil kann passieren: Wenn die Nachfrage nach einem eigentlich zulassungsfreien Studiengang so sehr ansteigt, dass keine geregelte Ausbildung in diesem Studiengang mehr möglich ist, kann eine Zulassungsbeschränkung neu eingeführt werden. Dies hat zur Folge, dass im nächsten Auswahlverfahren eine Bewerbung für diesen Studiengang erforderlich wird. Wann, wo und wie muss ich mich bewerben? Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren möchten, müssen Sie sich dafür bewerben. Dabei ist eine wichtige Unterscheidung zu beachten: Es gibt Studiengänge, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind. In diesem Fall müssen Sie sich bei hochschulstart.de bewerben. Darüber hinaus gibt es Studiengänge, für die an einzelnen Hochschulen besagtes Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage besteht. Bei einer solchen örtlichen Zulassungsbeschränkung mussten Sie sich bisher i.d.r. direkt an der Hochschule bewerben. Termine: Bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung (jeweils Ausschlussfrist, Poststempel genügt nicht!): Bewerbung zu einem Wintersemester: für Alt-Abiturienten : 31. Mai für Neu-Abiturienten : 15. Juli Bewerbung zu einem Sommersemester: für alle: 15. Januar (bei Bewerbungen zum Sommersemester wird nicht mehr zwischen Alt- und Neu- Abiturienten unterschieden) Alt-Abiturienten sind alle, die sich schon zum jeweils vorhergehenden Verfahren hätten bewerben können, weil sie zu diesem Zeitpunkt ihr Abitur bereits erworben hatten. Neu-Abiturienten sind alle, die beim jeweils vorhergehenden Verfahren noch keine Hochschulzugangsberechtigung besaßen. Die Bewerbung muss unter www.hochschulstart.de online erfolgen. Bei örtlicher Zulassungsbeschränkung (jeweils Ausschlussfrist, Poststempel genügt nicht): Bewerbung zu einem Wintersemester: 15. Juli Bewerbung zu einem Sommersemester: 15. Januar Sie müssen sich direkt an der LMU für Ihren Wunschstudiengang bewerben. Die Online-Bewerbung wird voraussichtlich ab Juni für das Wintersemester unter www.lmu.de/stud-online freigeschaltet. Sie können sich an der Dienstgebäude: Ludwigstr 27/I, Zi. G 109 Tel.: +49 (0) 89 / 2180-9000 Fax: +49 (0) 89 / 2180-2967 Postanschrift: Geschwister-Scholl-Platz 1 80539 München www.lmu.de/studienanfrage Öffnungszeiten: Mo bis Fr Di bis Do August: Mo bis Fr 9.00-12.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr 9.00-12.00 Uhr

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 2 VON 6 LMU nur für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Besteht der Studiengang aus mehreren zulassungsbeschränkten Fächern (z.b. Haupt- und Nebenfach im Bachelorstudium oder Unterrichts- und Erweiterungsfächer in den Lehramtsstudiengängen), können Sie einen zusammengefassten Zulassungsantrag stellen. Dies ist nur möglich für gültige Fächerkombinationen. Bitte beachten Sie: Die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) und Rechtswissenschaft (EjP) werden zum Wintersemester 2013/2014 in das Dialogorientierte Service-Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de/dosv) integriert. In diesem Fall ist zunächst eine Registrierung unter www.hochschulstart.de und in einem zweiten Schritt eine form- und fristgerechte Bewerbung direkt an der LMU unter www.lmu.de/stud-online erforderlich. Bitte informieren Sie sich zu den genauen Bewerbungsmodalitäten bei der Zentralen Studienberatung! Woher weiß ich, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind? Die aktuell zulassungsbeschränkten Studiengänge der LMU sind im Internet unter www.lmu.de/studienangebot einsehbar. Ferner sind sie im Informationsblatt Studienbeginn im Wintersemester, erhältlich in der Zentralen Studienberatung, aufgeführt. Achtung: Erst im Juni wird für die Auswahlverfahren zum folgenden Winter- und Sommersemester endgültig festgelegt, welche Studiengänge zulassungsbeschränkt werden. Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben? Bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung: 20% der Studienplätze werden nach dem Kriterium Abiturdurchschnittsnote ( Abiturbestenquote ) und weitere 20% nach dem Kriterium Wartezeit ( Wartezeitquote ) vergeben. Die restlichen 60% der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschulen nach von den Hochschulen festzulegenden Kriterien vergeben. Wenn Sie sich für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, sollten Sie sich intensiv mit dem Vergabeverfahren und der Bedeutung der Grenzwerte auseinandersetzen. Im Internet unter www.hochschulstart.de und www.lmu.de/nc finden Sie die wichtigsten Informationen dazu. Bei örtlicher Zulassungsbeschränkung: Zunächst werden einige Studienplätze im Rahmen von Vorabquoten vergeben. Dies sind z.b., für die eine Nicht-Zulassung eine außergewöhnliche Härte darstellen würde, Zweitstudienbewerber, mit einer besonderen Hochschulzugangsberechtigung (eine besondere Hochschulzugangsberechtigung haben alle, die über ein nicht abgeschlossenes Fachhochschulstudium eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben haben),, die aufgrund der beruflichen Qualifikation den Hochschulzugang erworben haben. Wenn Sie also ein Zweitstudium anstreben oder mit einer besonderen Hochschulzugangsberechtigung oder mit dem Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ein Studium aufnehmen möchten, sind für Sie die in der Tabelle aufgeführten Grenzwerte nicht aussagekräftig! Die verbleibenden Studienplätze werden nach folgenden Kriterien vergeben: 10% nach Wartezeit Um Wartezeit zu erhalten, müssen Sie sich nicht extra anmelden oder bewerben. Wartezeit wird automatisch ab dem Zeitpunkt Ihres Abiturs bis zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung in Halbjahren berechnet. Die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunst-, Musikhochschule) immatrikuliert waren, werden nicht als Wartezeit gezählt. Bei einem fiktiven Studiengang mit 100 zur Verfügung stehenden n werden also zehn dieser an die Personen vergeben, die die höchste Wartezeit vorweisen. Der Grenzwert in dieser Quote ist die Wartezeit des im vergangenen Auswahlverfahren zuletzt en s. 25% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung Bei einem fiktiven Studiengang mit 100 Studienplätzen werden 25 dieser an die Personen vergeben, die die beste Abiturdurchschnittsnote bzw. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können. 65% nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens Die Hochschulen haben in dieser Quote die Möglichkeit, zusätzlich zur Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, die mit mindestes 51% in das ergänzende Hochschulauswahlverfahren einfließen muss, einen oder mehrere der folgenden Kriterien mit heranzuziehen: 1. die Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die fachspezifische Eignung besonderen Aufschluss geben, 2. das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, 3. die Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, 4. das Ergebnis eines Auswahlgesprächs. Die LMU macht derzeit von den genannten zusätzlichen Auswahlkriterien keinen Gebrauch. In allen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen wird an der LMU auch in dieser Quote als einziges Auswahlkriterium die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung herangezogen. Für alle Quoten gilt: Weisen die gleiche Wartezeit oder die gleiche Durchschnittsnote nach, wird der bevorzugt, der einen Dienst (z.b. Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) geleistet hat. Bei weiterer Ranggleichheit entscheidet das Los.

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 3 VON 6 Welche Grenzwerte ergab das Auswahlverfahren zum Wintersemester 12/13? Nochmals: Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Grenzwerte sind die Werte des zuletzt en s im Auswahlverfahren zum Wintersemester 12/13 in der jeweiligen Quote. Sie sind nur ungefähre Richtwerte, um Zulassungschancen für zukünftige Auswahlverfahren vorsichtig auszuloten! Da die LMU in den Quoten Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (25% der Studienplätze) und Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens (65% der Studienplätze) identische Zulassungskriterien (Durchschnittsnote/Dienst/Los) anlegt, sind diese Quoten in der folgenden Übersicht zu einer Spalte zusammengefasst. Grenzwerte im Hauptverfahren (Wintersemester 12/13) Im Hauptverfahren Beratungslehrer Lehramt 36 453 68 10 (nein) 2,1 (ja) BWL 500 5237 1187 6 (ja) 1,8 (nein) BWL Bachelor Nebenfach (30 ECTS) 64 239 134 4 (nein) 2,6 (nein) BWL Bachelor Nebenfach (15 ECTS) 21 1736 38 50 (nein) 1,0 (nein) Erdkunde Lehramt Gymnasium 106 206 206* 0 (nein) 4,0 (nein) Erdkunde Lehramt Unterrichtsfach 52 335 228 8 (nein) 2,4 (nein) Ethnologie 117 280 222 4 (nein) 2,8 (nein) Geographie 194 416 369 2 (ja) 3,1 (nein) Insurance and Risk Management 6 8 8* 0 (nein) 4,0 (nein) Bachelor Nebenfach (30 ECTS) 152 2265 361 8 (nein) 1,7 (nein) 95 657 199 6 (nein) 2,2 (nein) Kunst, Musik, Theater 235 492 466 4 (ja) 3,1(nein) Kunstgeschichte 160 288 288* 0 (nein) 4,0 (nein) Lehramt Grundschule 245 1229 489 8 (nein) 2,4 (ja) 58 586 122 8 (nein) 2,0 (nein) Grundschuldidaktik 7 100 13 8 (nein) 1,7 (ja) Gehörlosenpädagogik (Qualifikation) 30 314 57 8 (ja) 2,0 (nein) 9 87 17 8 (ja) 2,3 (nein) Geistigbehindertenpädagogik (Qualifikation) 65 209 111 4 (ja) 2,5 (nein) Lernbehindertenpädagogik (Fachrichtung) 18 224 38 8 (nein) 2,2 (ja) 19 106 46 6 (nein) 2,4 (ja) Sprachheilpädagogik (Fachrichtung) 5 181 9 8 (ja) 1,7 (nein) Sprachheilpädagogik (Qualifikation) 7 31 17 10 (nein) 2,7 (nein) Verhaltensgestörtenpädagogik (Fachrichtung) 37 143 77 6 (nein) 2,6 (nein) 11 192 16 8 (ja) 1,8 (nein) Verhaltensgestörtenpädagogik (Qualifikation) Medieninformatik 216 431 410 3 (nein) 3,4 (nein) 155 746 324 6 (ja) 2,4 (nein) Pädagogik 40 443 114 6 (ja) 2,1 (nein) 25 62 47 4 (ja) 2,7 (nein) bei Hörschädigung bei Hörschädigung (Modellstudiengang) 25 103 52 6 (nein) 2,4 (nein)

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 4 VON 6 Im Hauptverfahren 10% Wartezeit Psychologie 145 2892 275 19 (nein) 1,3 (nein) Psychologie 40 1548 114 16 (nein) 1,5 (nein) Rechtswissenschaft (Jura) 750 2949 1496 2 (ja) 2,1 (nein) Schulpsychologie Lehramt Gymnasium 57 183 98 3 (nein) 2,0 (nein) Schulpsychologie Lehramt 57 326 108 6 (ja) 2,2 (nein) GS, HS, BS, RS, Sonderschule Sprachtherapie 21 414 40 29 (ja) 1,6 (nein) Theaterwissenschaft 120 333 228 4 (ja) 2,6 (nein) Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaft 72 173 163 4 (ja) 3,3 (nein) Wirtschaftspädagogik I 40 404 95 9 (nein) 2,2 (nein) Wirtschaftspädagogik II 40 223 84 7 (nein) 2,1 (nein) Lehramt Gymnasium Lehramt Realschule * alle 51 768 122 10 (nein) 1,7 (ja) 56 168 117 4 (nein) 2,7 (nein) 46 71 71* 0 (nein) 4,0 (nein) Erläuterung: Die Zusätze 15, 30 und 60 ECTS (= Leistungspunkte) bei Bachelor-Nebenfächern beziehen sich auf den Studienumfang des jeweiligen Nebenfaches. Welche Bachelor-Hauptfächer mit diesen Nebenfächern kombiniert werden können, finden Sie unter www.lmu.de/studienangebot. In den meisten Fächern übersteigt die der im Hauptverfahren en die der zur Verfügung stehenden deutlich. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass nicht alle en ihren Studienplatz auch tatsächlich annehmen. Aufgrund von Erfahrungswerten der vergangenen Auswahlverfahren werden deshalb mehr als der Studiengang hat. Das in den Spalten Wartezeit und Note in Klammern genannte Ja oder Nein bezieht sich auf das nachrangige Zulassungskriterium Dienst und gibt darüber Auskunft, ob der zuletzt e einen Dienst geleistet hat oder nicht. Grenzwerte im 1. Nachrückverfahren Sofern im Hauptverfahren trotz der Überbuchung weniger e ihren Studienplatz angenommen haben als der betreffende Studiengang hat, werden die verbleibenden in Nachrückverfahren vergeben. Die folgenden Tabellen geben Auskunft darüber, in welchen Fächern Nachrückverfahren durchgeführt wurden und wenn ja, wie viele insgesamt wurden und welchen Grenzwert der im Nachrückverfahren zuletzt e hatte. Beratungslehrer Lehramt 36 453 91 10 (nein) 2,1 (nein) BWL 500 5237 1987 6 (nein) 2,1 (nein) BWL Bachelor Nebenfach (30 ECTS) 64 239 239* 0 (nein) 4,0 (nein) BWL Bachelor Nebenfach (15 ECTS) 21 1736 65 49 (nein) 1,1 (nein) Erdkunde Lehramt Unterrichtsfach 52 335 128 6 (nein) 2,9 (ja) Ethnologie 117 280 280* 0 (nein) 4,0 (nein) Geographie 194 416 416* 0 (nein) 4,0 (nein) 152 2265 409 8 (nein) 1,8 (ja) Kunst, Musik, Theater 235 492 492* 0 (nein) 4,0 (nein) Lehramt Grundschule 245 1229 604 6 (nein) 2,5 (nein) 58 586 176 8 (nein) 2,2 (ja) Grundschuldidaktik Gehörlosenpädagogik (Qualifikation) 7 100 28 8 (nein) 2,1 (nein)

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 5 VON 6 30 314 99 6 (ja) 2,3 (ja) 9 87 32 8 (nein) 2,6 (ja) Geistigbehindertenpädagogik (Qualifikation) 65 209 181 3 (ja) 2,9 (ja) Lernbehindertenpädagogik (Fachrichtung) 18 224 83 6 (nein) 2,5 (nein) 5 181 21 8 (nein) 1,8 (nein) Sprachheilpädagogik (Qualifikation) 7 31 23 10 (nein) 2,8 (nein) 37 143 100 4 (ja) 2,7 (nein) Verhaltensgestörtenpädagogik (Fachrichtung) 11 192 31 8 (ja) 2,0 (nein) Verhaltensgestörtenpädagogik (Qualifikation) Medieninformatik 216 431 431* 0 (nein) 4,0 (nein) 155 746 436 6 (nein) 2,6 (ja) 40 443 210 4 (ja) 2,4 (nein) 25 62 62* 0 (nein) 4,0 (nein) bei Hörschädigung 25 103 75 2 (ja) 2,8 (nein) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) Psychologie 145 2892 295 18 (nein) 1,3 (nein) Rechtswissenschaft (Jura) 750 2949 2063 2 (nein) 2,5 (nein) Schulpsychologie Lehramt Gymnasium 57 183 110 3 (nein) 2,1 (nein) Schulpsychologie Lehramt 57 326 154 6 (nein) 2,3 (nein) GS, HS, BS, RS, Sonderschule Sprachtherapie 21 414 60 16 (nein) 1,7 (nein) Theaterwissenschaft 120 333 333* 0 (nein) 4,0 (nein) Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaft 72 173 173* 0 (nein) 4,0 (nein) Wirtschaftspädagogik I 40 404 109 8 (ja) 2,2 (nein) Wirtschaftspädagogik II 40 223 97 7 (nein) 2,2 (nein) Lehramt Gymnasium * alle 51 768 147 9 (ja) 1,7 (nein) 56 168 142 2 (ja) 2,9 (nein) Grenzwerte im 2. Nachrückverfahren Beratungslehrer Lehramt 36 453 115 9 (nein) 2,2 (nein) BWL 500 5237 2155 5 (nein) 2,2 (ja) BWL Bachelor Nebenfach (15 ECTS) 21 1736 85 32 (ja) 1,2 (nein) Erdkunde Lehramt Unterrichtsfach 52 335 *335 0 (nein) 4,0 (nein) 152 2265 413 8 (nein) 1,8 (ja) Lehramt Grundschule 245 1229 652 5 (nein) 2,5 (nein) 58 586 209 6 (ja) 2,2 (nein) Grundschuldidaktik 7 100 43 4 (ja) 2,3 (nein) Gehörlosenpädagogik (Qualifikation) 30 314 131 6 (ja) 2,5 (ja)

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 6 VON 6 18 224 119 4 (ja) 2,7 (ja) 5 181 25 8 (nein) 1,9 (nein) Sprachheilpädagogik (Qualifikation) 7 31 28 10 (nein) 2,9 (nein) 155 746 445 6 (nein) 2,6 (nein) 40 443 306 4 (nein) 2,7 (nein) 25 103 *103 0 (nein) 4,0 (nein) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) Psychologie 145 2892 315 18 (nein) 1,3 (nein) Rechtswissenschaft (Jura) 750 2949 2095 2 (nein) 2,5 (nein) Schulpsychologie Lehramt Gymnasium 57 183 118 3 (nein) 2,2 (nein) Schulpsychologie Lehramt 57 326 170 4 (ja) 2,3 (nein) GS, HS, BS, RS, Sonderschule Wirtschaftspädagogik I 40 404 129 8 (nein) 2,3 (nein) Lehramt Gymnasium * alle Grenzwerte im 3. Nachrückverfahren 56 168 160 2 (nein) 3,1 (nein) Beratungslehrer Lehramt 36 453 121 8 (nein) 2,2 (nein) BWL 500 5237 2265 4 (ja) 2,2 (nein) 152 2265 431 8 (nein) 1,8 (nein) Lehramt Grundschule 245 1229 660 5 (nein) 2,5 (nein) 30 314 137 6 (ja) 2,5 (nein) 18 224 133 4 (ja) 2,7 (nein) 7 31 *31 0 (nein) 4,0 (nein) 155 746 480 5 (nein) 2,6 (nein) 40 443 436 2 (ja) 3,4 (nein) Psychologie 145 2892 371 16 (nein) 1,4 (ja) Rechtswissenschaft (Jura) 750 2949 2130 2 (nein) 2,5 (nein) Wirtschaftspädagogik I 40 404 153 7 (nein) 2,3 (nein) * alle Grenzwerte im 4. Nachrückverfahren BWL 500 5237 2342 4 (ja) 2,2 (nein) 152 2265 471 8 (nein) 1,8 (nein) Lehramt Grundschule 245 1229 676 4 (ja) 2,6 (nein) 30 314 147 6 (nein) 2,6 (ja) 40 443 *443 0 (nein) 4,0 (nein) Rechtswissenschaft (Jura) 750 2949 2184 2 (nein) 2,6 (nein) * alle Stand: 19.04.2013/ZSB-LMU