1. FC Heidenheim 1846 e. V.



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Transkript:

Sämtliche Erwerbs- und Verwendungstatbestände betreffend Artikel und Produkte des (nachfolgend als FCH bezeichnet) und der geschützten Marken / Geschmacksmuster des FCH (nachfolgend zusammenfassend als Artikel bezeichnet), insbesondere auch der Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten zu Veranstaltungen des FCH, gleich ob Einzel- oder Dauerkarten, gleich ob erworben oder kostenfrei erhalten, insoweit auch Ehren-, VIP-, Sponsoren- oder sonstige Sondereintrittskarten, (nachfolgend als Karte(n) bezeichnet), sowie der Zutritt zur Voith-Arena oder anderen Veranstaltungsorten, unterliegen den nachstehenden Allgemeinen ( AGB ), und soweit Veranstaltungen betroffen sind den (Ver)Ordnungen und einschlägigen Bestimmungen für die jeweiligen Veranstaltungsorte, insbesondere der Stadionverordnung der Stadt Heidenheim für die Voith-Arena und Umgebung, in ihren jeweils aktuellen Fassungen, die ausdrücklich in diese AGB einbezogen sind. Durch Erwerb oder Verwendung eines Artikels oder einer Karte akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Verwender die Geltung dieser AGB. 1. Bestellung / Kartenzuteilung 1.1 Karten für die vom FCH veranstalteten Fußballspiele und sonstigen Veranstaltungen des FCH sowie Artikel des FCH sind grundsätzlich nur beim FCH direkt oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen (derzeit Heidenheimer Zeitung, Olgastraße 15, 89518 Heidenheim, Tel.: 07321. 3470 und Liha-Werbung, Neuffenstraße 12, 89518 Heidenheim, Tel: 07321. 98 540, Fax: 07321. 98 5433, E-Mail: info@liha-werbung.de, www.liha-werbung.de) zu bestellen. 1.2 Bestellungen können nachträglich weder geändert, noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung der Karten/Artikel an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot zum Erwerb der Karte(n)/Artikel vom FCH angenommen. 1.3 Im Falle des Ausverkaufs oder der Nichtverfügbarkeit der Karte(n) der vom Kunden bestellten Kategorie ist der FCH berechtigt, dem Kunden eine Karte/Karten der nächst höheren oder niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Anzahl der zugeteilten Karte(n) im Vergleich zur Bestellung zu reduzieren. 2. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt 2.1 Bestellungen werden grundsätzlich nur per Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung oder bar) ausgeführt. 2.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb einer etwaig seitens des FCH gesetzten Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht vollumfänglich innerhalb dieser Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist der FCH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen und den/die Artikel/Karte(n) zurückzufordern oder zu sperren. Die Geltendmachung von Unkosten/Schadensersatzansprüchen wird für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. 2.3 Sämtliche Artikel/Karten stehen bis zur vollständigen Zahlung unter verlängertem Eigentumsvorbehalt des FCH. 3. Versand: Der Versand der bestellten Artikel/Karten erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Insbesondere die Gefahr eines Verlusts oder einer Beschädigung der Artikel/Karten beim Versand trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des FCH oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens obliegt dem FCH. 01

4. Reklamation(en): 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Zugang Artikel im Hinblick auf ihre Funktions-/Gebrauchsfähigkeit und Mängel sowie Karten auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. 4.2. Eine Reklamation offensichtlicher mangel-/fehlerhafter Artikel/Karten hat binnen zwei Wochen nach Zugang der Artikel/Karten per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg an eine unter Ziffer 8.3. dieser AGB genannten Kontaktadressen (bzgl. Karten: FCH-Geschäftsstelle; bzgl. Artikel: FCH-Geschäftsstelle oder Liha-Werbung) zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, der Fax-Sendebericht bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen im Falle offensichtlicher Fehler keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Artikel/Karten. 5. Rücknahme / Erstattung 5.1 Ein Umtausch der Artikel/Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Artikel/Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme von Artikeln/Karten bzw. die Erstattung des Kaufpreises / von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des FCH im Einzelfall. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Möglichkeit des Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften bleiben hiervon unberührt. 5.2 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung einer Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Kartenbestellung vom zuständigen Verband (DFB; DFL; etc.) noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels, sofern es zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt wird. In diesen Fällen behalten die Karten ihre Gültigkeit. 5.3 Wird ein laufendes Spiel abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nicht, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des FCH zum Spielabbruch geführt hat. 5.4 Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Originalkarte(n) bei einer Vorverkaufsstelle des FCH zurück. Angefallene Bearbeitungs- und Versandkosten werden nicht zurückerstattet. 6. Weitergabe/Veräußerung von Artikeln/Karten und Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung, insbesondere Vertragsstrafe 6.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Artikeln/Karten zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Spekulationen und zur Aufrechterhaltung der sozialen Preisstruktur, zur Wahrung der Urheberrechte sowie zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des FCH und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Artikeln/Karten einzuschränken. 6.2 Vor diesem Hintergrund sagt der Erwerber verbindlich zu, Artikel des FCH und Karten für Veranstaltungen des FCH ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. 6.3 Dem Erwerber ist es insbesondere untersagt, a) Artikel/Karten (insbesondere über Auktionen im Internet) Dritten zum Kauf/Tausch anzubieten; b) Artikel/Karten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des FCH gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern oder zu tauschen; 02

c) Artikel/Karten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des FCH zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden. d) im Rahmen einer privaten Weitergabe Artikel/Karten im Vergleich zu einem gegenüber dem Originalpreis erhöhten Preis zu veräußern; e) Karten an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden; f) Karten an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben; 6.4 Für jeden Verstoß gegen die Untersagungen aus der Ziffer 6.3.a) bis f) verpflichtet sich der Erwerber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 an den FCH. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, getauschten, weitergegebenen oder verwendeten Artikel/Karten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der FCH unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit das Recht vor Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Artikel-/Kartenerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivilund/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. 6.5 Bei jeder Weitergabe von Artikeln/Karten, sofern nicht untersagt, hat der bisherige Artikel-/Karteninhaber den Empfänger auf die Geltung und Bestimmungen dieser AGB hinzuweisen. Der bisherige Artikel-/Karteninhaber ist auf Verlangen des FCH im Falle der Weitergabe zudem dazu verpflichtet, dem FCH Name, Anschrift und Geburtsdatum des Empfängers mitzuteilen. 6.6 Werden Karten unzulässigerweise angeboten, veräußert, getauscht, verwendet oder weitergegeben ist der FCH berechtigt, dem Besitzer die Karte entschädigungslos zu entziehen und ihm den Zutritt zum Stadion/Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions/Veranstaltungsortes zu verweisen. 7. Zutritt; Geltung der Stadionverordnung und Bestimmungen des Veranstaltungsortes; Rechteverwertung; Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung, insbesondere Vertragsstrafe 7.1 Der Zutritt zum Stadion/Veranstaltungsort ist nur mit einer gültigen Karte möglich. Nutzer von ermäßigten Karten sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung ermächtigenden Nachweis vorzuzeigen. Der Grund der Ermäßigung muss auch zum Zeitpunkt des Spiels / der Veranstaltung noch bestehen und auf Verlangen nachgewiesen werden. Mit Verlassen des Stadions/Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. 7.2 Der Kartennutzer unterwirft sich beim Besuch des Spiels / der Veranstaltung den jeweiligen (Ver)Ordnungen und einschlägigen Bestimmungen für die jeweiligen Veranstaltungsorte, insbesondere der Stadionverordnung der Stadt Heidenheim für die Voith-Arena und Umgebung, in ihren jeweils aktuellen Fassungen, die am Stadion/Veranstaltungsort aushängt. Auf Wunsch stellt der FCH die jeweiligen Stadion(ver)ordnungen/Bestimmungen des Veranstaltungsortes separat zur Verfügung. 7.3 Der Kartennutzer willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Lichtbilder, TV-/ Radio-Live-Übertragungen, TV-/Radio-Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom FCH oder von autorisierten Dritten im Zusammenhang mit dem Spiel / der Veranstaltung erstellt werden, ein. Diese Einwilligung erstreckt sich auch auf die Vervielfältigung und Benutzung seines Bildes / seiner Stimme. 03

7.4. Ohne vorherige Zustimmung des FCH ist es Besuchern des Stadions/Veranstaltungsortes nicht gestattet, für nicht private Zwecke, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate des Spiels / der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise via Internet oder anderen Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des FCH nicht ins Stadion / in den Veranstaltungsort mitgebracht werden. 7.5. Für jeden Verstoß gegen die unter Ziff. 7.4. Satz 1 dieser AGB geregelte Untersagung und für jeden Verstoß gegen die jeweils einschlägigen Stadion(ver)ordnungen oder Bestimmungen für die jeweiligen Veranstaltungsorte verpflichtet sich der Besucher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 an den FCH. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der FCH das Recht vor Personen, die gegen die Untersagung aus Ziff. 7.4. Satz 1 dieser AGB verstoßen haben, zukünftig vom Kartenerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadion-/Veranstaltungsverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. 8. Kontakt: 8.1 Für Kartenbestellungen: FCH-Geschäftsstelle, Schlosshaustraße 162, 89522 Heidenheim, Tel.: 07321. 947 1846, Fax: 07321. 947 1801, E-Mail: info@fc-heidenheim.de, www. fc-heidenheim.de oder Heidenheimer Zeitung, Olgastraße 15, 89518 Heidenheim, Tel.: 07321. 3470. 8.2 Für Fanartikelbestellungen: FCH-Geschäftsstelle, Schlosshaustraße 162, 89522 Heidenheim, Tel.: 07321. 947 1846, Fax: 07321. 947 1801, E-Mail: info@fc-heidenheim.de, www.fc-heidenheim.de oder Liha Werbung, Neuffenstraße 12, 89518 Heidenheim, Tel.: 07321. 98 540, Fax: 07321. 98 5433, E-Mail: info@liha-werbung.de, www.liha-werbung.de. 8.3 Für Reklamationen: FCH-Geschäftsstelle, Schlosshaustraße 162, 89522 Heidenheim, Tel.: 07321. 947 1846, Fax: 07321. 947 1801, E-Mail: info@fc-heidenheim.de, www.fc-heidenheim. de oder Liha Werbung, Neuffenstraße 12, 89518 Heidenheim, Tel.: 07321. 98 540, Fax: 07321. 98 5433, E-Mail: info@liha-werbung.de, www.liha-werbung.de. 8.4 Für einen Widerruf bei Fernabsatzgeschäften: FCH-Geschäftsstelle, Schlosshaustraße 162, 89522 Heidenheim, Tel.: 07321. 947 1846, Fax: 07321. 947 1801, E-Mail: info@fc-heidenheim.de, www.fc-heidenheim.de oder Liha Werbung, Neuffenstraße 12, 89518 Heidenheim, Tel: 07321. 98 540, Fax: 07321. 98 5433, E-Mail: info@liha-werbung.de, www.liha-werbung.de. 9. Haftungsausschluss: 9.1 Der Aufenthalt an und in den Stadien/Veranstaltungsorten erfolgt auf eigene Gefahr. 9.2 Die Haftung des FCH ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes ergibt. 9.3 Der FCH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. 9.4 Die Haftung des FCH ist, außer im Falle des vorsätzlichen Handelns, auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. 9.5 Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung des FCH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des FCH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des FCH beruhen. 04

10. Datenschutz; Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeit: 10.1 Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom FCH unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der FCH ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der 15 ff. AktG, zu übermitteln. 10.2 Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne der 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.b. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Der Kunde kann einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die Geschäftsstelle des FCH jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. 10.3 Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung, Name, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen vom FCH und von den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne der 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) auf dem Postweg (ohne elektronische Post) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde kann einer Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten zu diesen Zwecken über die FCH-Geschäftsstelle jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Ebenso dürfen die bei der Bestellung angegebenen Telefon-, Mobilfunk- und Telefaxnummern sowie die E-Mail-Adresse vom FCH und den mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der 15 ff. AktG zu Beratungs- und Informationszwecken über deren Produkte und Dienstleistungen (Werbung & Marktforschung) mittels telefonischer und elektronischer Kommunikationskanäle (incl. SMS-/E-Mail-Services) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, wenn der Kunde hierzu im Rahmen seiner Bestellung durch Ankreuzen des hierfür vorgesehenen Kästchens oder in sonstiger Weise ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit über die FCH-Geschäftsstelle ohne Angabe von Gründen widerrufen. 10.4. Widersprüche und Widerrufe im Sinne der Ziffern 10.2. und 10.3 dieser AGB sind zu erklären gegenüber der FCH-Geschäftsstelle. 11. Erfüllungsort / Gerichtsstand: 11.1. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für Lieferung, Leistung und Zahlung alleiniger Erfüllungsort der Sitz des FCH. 11.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zum FCH am Sitz des FCH. 11.3. Dem FCH bleibt es jedoch vorbehalten, Klage gegen den Vertragspartner auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu erheben. 05

12. Allgemeines: 12.1 Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gütigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. 12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. (Stand: März 2012) 06