1. Schritt: Ermittlung der Brandklassen im zu schützenden Bereich



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Transkript:

Page 1 of 6 Checkliste Feuerlöscher 1. Schritt: Ermittlung der Brandklassen im zu schützenden Bereich 2. Schritt: Ermittlung der Grundfläche des zu schützenden Bereichs 3. Schritt: Ermittlung der 4. Schritt: Festlegung der Löschmitteleinheiten 5. Schritt: Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher 6. Schritt: Reduzierung der Anzahl der Feuerlöscher aufgrund vorhandener Wandhydranten 7. Schritt: Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöscher für Brandgefahren durch gasförmige Stoffe, brennbare Metalle oder Fettbrände 8. Schritt: Aufstellung der Feuerlöscher 1. Schritt: Ermittlung der Brandklassen im zu schützenden Bereich Zur Klassifizierung der Leistungsfähigkeit und der Eignung von Löschmitteln und Feuerlöschgeräten werden die brennbaren Stoffe in Brandklassen unterteilt. Nach DIN EN 2 werden die verschiedenartigen Brände in fünf Klassen eingeordnet, die durch die Natur des Brennstoffs festgelegt werden können. Klasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z.b. Holz, Stroh, Heu, Faserstoffe, Kohlen, Autoreifen, Kunststoffe Klasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, z.b. Paraffin, Wachs, Harz, Fett, Öle, Lacke, Teer, Motoren-Kraftstoffe, Äther, Alkohol Klasse C: Brände von Gasen, z.b. Methan, Propan, Wasserstoff, Azetylen, Erdgas Klasse D: Brände von Metallen, z.b. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen Klasse F: Brände von Speiseölen/-fetten, z.b. pflanzliche oder tierische Öle und Fette in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten 3. Schritt: Ermittlung der Um eine praktikable Lösung bei der Bestückung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern zu erzielen, werden diese je nach in eine der folgenden sklassen eingestuft: geringe mittlere große Geringe Geringe liegt vor, wenn Stoffe mit geringer Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse nur geringe Möglichkeiten für eine Brandentstehung bieten und wenn im Falle eines Brandes mit geringer Brandausbreitung zu rechnen ist (z.b. Eingangshallen). Mittlere Mittlere liegt vor, wenn Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind, jedoch keine große Brandausbreitung in der Anfangsphase zu erwarten ist (z.b. EDV-Bereiche).

Page 2 of 6 Große Große liegt vor, wenn durch Stoffe mit hoher Entzündbarkeit und durch die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind und in der Anfangsphase mit großer Brandausbreitung zu rechnen ist (Lager mit leicht entzündlichen Stoffen) oder eine Zuordnung zur mittleren oder geringen nicht möglich ist. Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Verkauf, Handel, Lagerung Lager mit nicht brennbaren Baustoffen, z.b. Fliesen, Keramik mit geringem Verpackungsanteil Verkaufsräume mit nicht brennbaren Artikeln, z.b. Getränke, Pflanzen und Frischblumen, Gärtnereien, Lager mit nicht brennbaren Stoffen und geringem Verpackungsanteil Lager mit brennbarem Material Holzlager im Freien Verkaufsräume mit brennbaren Artikeln, z.b. Buchhandel, Radio- Fernsehhandel, Lebensmittel, Textilien, Papier, Foto, Bau-Heimwerkermarkt, Bäckereien Chemischreinigung Ausstellung/Lager für Möbel Lagerbereich für Leergut und Verpackungsmaterial Reifenlager Lager mit leicht entzündlichen bzw. leicht entflammbaren Stoffen Speditionslager Lager mit Lacken und Lösungsmitteln Altpapierlager Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager Verwaltung, Dienstleistung Eingangs- und Empfangshallen von Theatern, Verwaltungsgebäuden Arztpraxen Anwaltspraxen EDV-Bereiche ohne Papier Bürobereiche ohne Aktenlagerung Büchereien EDV-Bereiche mit Papier Küchen Gastbereiche in Hotels, Pensionen Messe- und Austellungshallen Bürobereiche mit Aktenlagerung Archive Kinos, Diskotheken Theaterbühnen Abfallsammelräume Industrie

Page 3 of 6 Ziegelei, Betonwerk Herstellung von Glas und Keramik Papierherstellung im Nassbereich Konservenfabrik Herstellung elektronischer Artikel/Geräte Brauereien Getränkeherstellung Stahlbau Maschinenbau Brotfabrik Leder- und Kunststoffverarbeitung Herstellung von Gummiwaren Kunststoff-Spritzgießerei Kartonagen Montage von Kfz/Haushaltsgroßgeräten Baustellen ohne Feuerarbeiten Möbelherstellung, Spanplattenherstellung Webereien, Spinnereien Herstellung von Papier im Trockenbereich Verarbeitung von Papier Getreidemühlen und Futtermittel Baustellen mit Feuerarbeiten Schaumstoff- und Dachpappenherstellung Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte Raffinerien Öl-Härtereien Druckereien petrochemische Anlagen Verarbeitung von brennbaren Chemikalien Handwerk Gärtnerei Galvanik Dreherei mechanische Metallbearbeitung Fräserei Bohrerei Stanzerei Schlosserei Vulkanisierung Leder-, Kunstleder- und Textilverarbeitung Backbetrieb Elektrowerkstatt Kfz-Werkstatt Tischlerei/Schreinerei Polsterei 4. Schritt: Festlegung der Löschmitteleinheiten Ausgehend von der und der Grundfläche sind die erforderlichen Löschmitteleinheiten aus Tabelle 1 zu ermitteln.

Page 4 of 6 Tab. 1: Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von Grundfläche und Löschmitteleinheiten Grundfläche bis m 2 geringe mittlere große 50 6 12 18 100 9 18 27 200 12 24 36 300 15 30 45 400 18 36 54 500 21 42 63 600 24 48 72 700 27 54 81 800 30 60 90.900 33 66 99 1.000 36 72 108 je weitere 250 6 12 18 5. Schritt: Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher Die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brandklassen A und B ist nach Tabelle 2 zu ermitteln. Tab. 2: Löschmitteleinheiten und Feuerlöscherarten nach DIN EN 3 Löschmitteleinheiten Feuerlöscher nach DIN EN 3 A B 1 5A 21B 2 8A 34B 3 55B 4 13A 70B 5 89B 6 21A 113B

Page 5 of 6 9 27A 144B 10 34A 12 43A 183B 15 55A 233B Das Löschvermögen eines Feuerlöschers ist der Beschriftung zu entnehmen. Dieser 12 kg-abc-pulver-feuerlöscher entspricht 15 LE für die Brandklassen A und B (55A, 233B) Abb. 1: Muster einer Feuerlöscherbeschriftung 6. Schritt: Reduzierung der Anzahl der Feuerlöscher aufgrund vorhandener Wandhydranten Bei Räumen mit einer Grundfläche von mehr als 400 m 2 können bis zu einem Drittel der erforderlichen Löschmitteleinheiten durch vorhandene Wandhydranten ersetzt werden, hierbei entspricht ein Wandhydrant 18 Löschmitteleinheiten. 7. Schritt: Bereitstellung zusätzlicher Feuerlöscher für Brandgefahren durch gasförmige Stoffe, brennbare Metalle oder Fettbrände Treten in dem zu schützenden Bereich Brandgefahren durch gasförmige Stoffe, brennbare Metalle oder Fettbrände auf, sind diese Bereiche zusätzlich durch Feuerlöscher zu schützen, die auch für die Brandklassen C, D bzw. F zugelassen sind. 8. Schritt: Aufstellung der Feuerlöscher Feuerlöscher sollten an gut zugänglichen Stellen im Raum in einer Griffhöhe von ca. 1,10 m über dem Fußboden angebracht werden. Die Feuerlöscher müssen gut sichtbar und durch das Brandschutzzeichen F 05 (Feuerlöschgerät) nach BGV A8 gekennzeichnet sein.

Page 6 of 6 2006 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG