ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG der beratenden Volks- und Betriebswirte im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb e.v.) (Stand: 16. 12.



Ähnliche Dokumente
Informationen zur Mitgliedschaft

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Zertifizierte Weiterbildung. Case Management

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

Wir sprechen. mittelständisch!

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v.

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels

Antrag auf Zertifizierung als Supervisorin BDP / Supervisor BDP

Bewerbungsantrag Qualitätszertifikat der Fachgruppe Agenturen im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v.

Hohenheim Management School

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Zertifizierungsordnung zum Coach/Senior Coach BDP (ZOC)

REKOLE. zertifiziert certifié certificato. Karin Alexandra Salzmann REKOLE. Reglement der Garantiemarke

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Unternehmen: Geschäftsführer: Telefon: Webseite/URL: Unterschrift Antragsteller, Firmenstempel. Ansprechpartner: Telefon:

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

ODDSLINE Entertainment AG

Gründungszuschuss 93 SGB III

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

Zertifizierung von Betrieben

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Elternzeit Was ist das?

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

Unternehmen: Geschäftsführer: Telefon: Webseite/URL: Unterschrift Antragsteller, Firmenstempel. Ansprechpartner: Telefon:

Statuten in leichter Sprache

Cover Mit dem Titel Validierungsverfahren. zum Berufsabschluss. Cover Untertitel zweizeilig Der Erfahrung einen Wert verleihen.

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission)

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG TEAM MANAGER INBOUND

Am Leonhardsbrunn Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit:

Zertifizierungsprogramm

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

ECCCO Contact Centre Certification

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

A. Persönliche Daten der Ehegatten

126 AktG (Anträge von Aktionären)

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

1 Gütegrundlage. 2 Verleihung. 2.1 Grundsatz. 2.2 Antragstellung. 2.3 Antragsprüfung. 2.4 Entscheidung. Fassung August 2011

Das Berufsregister wird von der Geschäftsstelle SW geführt.

I. Gegenstand und Wirkung II. Zertifizierungsvoraussetzungen III. Zuständigkeit und Verfahren... 4

ANTRAGSHILFE

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten

Freier Mitarbeiter Vertrag

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Antrag. auf Erhalt eines Dauerparkausweises. Straße, HNr. Straße, HNr. Straße, HNr.

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

LERNPATEN SAAR Schirmherrin: Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer

Anrechnungsvordrucke für Auslandsaufenthalte. LEHRAMTSBEZOGENER BACHELORSTUDIENGANG: Französisch/Spanisch

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Förderregelungen für die Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher im Erzbistum Hamburg

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

1. Grundsatz. 2. Art der Förderung. 2.1 Die Förderung erfolgt durch

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Transkript:

ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG der beratenden Volks- und Betriebswirte im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb e.v.) (Stand: 16. 12. 2006) I. ANTRAG AUF ZERTIFIZIERUNG Qualifizierte Unternehmensberater können beim Vorstand der Fachgruppe die Erteilung eines bdvb-berater-zertifikates beantragen, sofern Sie sich bei ihrer Berufsausübung den berufsständischen Regularien ( Berufsethik ) der Fachgruppe unterwerfen wollen. Beim Antrag auf Zertifizierung ist anzugeben, welcher Zertifikats-Typus (I, II oder III) angestrebt wird: www.fg-berater.bdvb.de ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG 1

Zertifikat Typus I independent consultant : Freiberufliche Unternehmensberater mit erkennbarem Beratungsprofil (Selbständige Berater gem. 18 ESTG), deren Geschäftstätigkeit (überwiegend) in der wirtschaftlichen Beratung von Unternehmen zu sehen ist. Zertifikat Typus II professional consultant : Professionelle Unternehmensberater (unselbständige Berater), die z.b. als Seniorberater, als Consulting-Projektleiter bei einem Beratungsunternehmen oder in einer Inhouse- Consulting-Einheit angestellt sind und deren Tätigkeit (überwiegend) in der wirtschaftlichen Beratung von Unternehmen zu sehen ist. Zertifikat Typus III leading consultant : Geschäftsführende Unternehmemsberater: Geschäftsführer von Beratungsunternehmen oder gestaltungsberechtigte Partner bzw. Vorstände von Personengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder Kapitalgesellschaften, deren Haupttätigkeit in der wirtschaftlichen Beratung von Unternehmen zu sehen ist und welche einen wesentlichen Anteil an der Führung einer Beratungsgesellschaft und an der Gestaltung der Geschäftstätigkeit haben. www.fg-berater.bdvb.de ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG 2

II. KRITERIEN FÜR DIE ERST-ZERTIFIZIERUNG 1. Qualifizierender Hochschulabschluss in einer wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Fachdisziplin. Die Frage der Anerkennung von zertifizierungswürdigen Studienabschlüssen wird durch den Zertifizierungsausschuss in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der vorzulegenden Studien- und Prüfungsordnung (bzw. Promotionsordnung) gewürdigt. 2. Professionelle Tätigkeit als Unternehmensberater, wobei die Regularien der Berufsethik der Beratenden Volks- und Betriebswirte anerkannt werden. 3. Fachliche Qualifikation zur Tätigkeit als Beratender Volks- und Betriebswirt: 4. Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Unternehmensberater a. Independent Consultant: mindestens fünf Jahre als Berater bzw. Consultant; davon mindestens 2 Jahre als unabhängiger Berater (freiberufliche Beratertätigkeit) b. Professional Consultant: mindestens fünf Jahre als Berater bzw. bzw. Consultant; davon mindestens zwei Jahre als Senior-Consultant bzw. als Projektleiter www.fg-berater.bdvb.de ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG 3

c. Leading Consultant: Mindestens fünf Jahre als Geschäftsführer, Vorstand oder gestaltungsberechtigter Partner eines Beratungsunternehmens (Personen- oder Kapitalgesellschaft) tätig, davon mindestens zwei Jahre mit der operativen Leitung einer Beratungsabteilung oder eines vergleichbaren Verantwortungsbereiches betraut. 5. Nachweis der erfolgreichen Beratungspraxis durch Vorlage qualifizierender Referenzen. 6. Fachinterview durch zwei Fachgruppenmitglieder ( Fach-Paten bzw. Qualifizierungs-Mentoren ) 7. Aktive Mitarbeit in der Fachgruppe: Öffentlicher Fachvortrag und Fachveröffentlichung in der Schriftenreihe der Fachgruppe sowie die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen der Fachgruppe. 8. Geeignete Nachweise der fachlichen Weiterqualifizierung in beratungsrelevanten Fachgebieten. www.fg-berater.bdvb.de ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG 4

III. EINZUREICHENDE UNTERLAGEN 1. Formloser Antrag, in dem der Antragsteller erklärt, daß er bei seiner Berufsausübung die Regularien der Beratenden Volks- und Betriebswirte ( Berufsethik ) anerkennt. 2. Tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift) und Lichtbild 3. Beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses (Diplomzeugnis) 4. Geeignete Dokumente zum Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung als Berater sowie der fachlichen Weiterqualifizierung. Insbesondere geeignete Dokumente zum Nachweis der Tätigkeit als independent consultant, professional consultant oder leading consultant. 5. Referenzen zum Nachweis erfolgreich abgeschlossener Beratungsprojekte (z. B. Kundenreferenzen, Bescheide über subventionierte Unternehmensberatung, oder andere geeignete Belege der Beratertätigkeit wie z. B. (anonymisierte) Beratungsberichte) 6. Öffentlicher Fachvortrag (von der eher praxisorientierten Präsentation wird die erste Seite im Internet-Angebot der FG-Berater angezeigt) und Fachveröffentlichung (der allgemein verständlich gehaltene Fachaufsatz wird in der Schriftenreihe der FG-Berater veröffentlicht (Sammelband oder Sonderband)). www.fg-berater.bdvb.de ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG 5

7. Vorgeschriebene Form (Office-Templates): Die Autoren übersenden ihre Dateien ausschließlich unter Verwendung der im Internet- Portal bereitgestellten Standard-Formatvorlagen (word-doc, bzw. ppt-präsentation). Der Autor versichert in Form eines Verlagsvertrags dass sein Fachbeitrag frei von Rechten Dritter ist und dass er als alleiniger Inhaber der Urheberrechte die Rechte zur Veröffentlichung an die Fachgruppe Berater überträgt. Sofern eine Veröffentlichung im Verlagsbuchhandel erfolgt, so ist ein Verlagsvertrag vorzulegen sowie zwei kostenfreie Belegexemplare einzureichen. 8. Verbindliche Fristen: Die Präsentation muss dem Vorsitzenden des Zertifizierungsausschusses spätestens EINE WOCHE VOR dem Vortragstermin zugegangen sein. Der Fachaufsatz muss dem Vorsitzenden des Publikationsausschusses spätestens SECHS WOCHEN NACH dem Vortragstermin zugegangen sein. Ein evtl. Verlängerungsantrag MUSS innerhalb der SECHS-WOCHEN-FRIST beim Zertifizierungsausschuss eingegangen sein. Bei Fristüberschreitung können die verspätet zugegangenen Dateien grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Im Falle der Fristüberschreitung (bis maximal 12 Monate nach dem Vortragstermin) ist es noch möglich, einen Verlängerungs-Antrag auf Zertifizierung bzw. Re-Zertifizierung zu stellen, wobei ein Verspätungszuschlag in Höhe der hälftigen Zertifizierungsgebühr fällig wird. www.fg-berater.bdvb.de ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG 6

IV. ERTEILUNG DES ZERTIFIKATES Der Vorstand entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges über die Erteilung eines bdvb-zertifikates. Der Vorstand der Fachgruppe kann die Durchführung der Prüfung der Zertifizierungsfähigkeit des Antragstellers an einen Zertifizierungsausschuss delegieren. Sofern ein Antragsteller die vorgenannten Kriterien erfüllt und einen finanziellen Beitrag zu den Marketingaktivitäten der Fachgruppe leistet, ist durch den Vorstand ein Zertifikat auszustellen. Das im Internet veröffentlichte Beraterverzeichnis informiert über den Kreis der zertifizierten Berater. V. ZEITLICHE BEFRISTUNG DES ZERTIFIKATES Das bdvb-zertifikat ist zeitlich befristet. Der Gültigkeitszeitraum für ein bdvb- Beraterzertifikat beträgt drei Jahre. Zertifikate, deren Gültigkeit abgelaufen ist, sind der Fachgruppe zurückzugeben. www.fg-berater.bdvb.de ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG 7

VI. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RE-ZERTIFIZIERUNG Eine Rezertifizierung ist möglich, sofern der Inhaber eines Zertifikates die Kriterien der Erst-Zertifizierung erfüllt. Zur Rezertifizierung genügt ein formloser Antrag an den Vorstand der Fachgruppe. Der Vorstand entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges über die Rezertifizierung. Der Vorstand der Fachgruppe kann die Durchführung der Prüfung der Rezertifizierungsfähigkeit des Antragstellers an einen Zertifizierungsausschuss delegieren. Sofern ein Antragsteller die vorgenannten Kriterien erfüllt und einen finanziellen Beitrag zu den Marketingaktivitäten der Fachgruppe leistet, ist durch den Vorstand die Re- Zertifizierung durchzuführen. VII. ABERKENNUNG DES ZERTIFIKATES Sofern bekannt wird, dass ein Unternehmensberater gegen die Regularien der Fachgruppe ( Berufsethik ) verstößt, wird das Zertifikat nach einer Sachverhaltsprüfung durch den Vorstand bzw. den hierzu eingerichteten Ehrenrat aberkannt und einzuziehen. Das Beraterverzeichnis ist zu aktualisieren. www.fg-berater.bdvb.de ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG 8

VIII. ZERTIFIZIERUNGSGEBÜHREN Die Gebühr für die Erstzertifizierung beträgt 150,00 EURO (für drei Jahre). Die Gebühr für die Rezertifizierung beträgt 30,00 EURO (für drei Jahre). IX. ZERTIFIZIERUNGSAUSSCHUSS Es wird ein Zertifizierungsausschuss eingerichtet, welcher aus den Mitgliedern des Vorstandes sowie aus zwei weiteren Fachgruppenmitgliedern besteht. Der Zertifizierungsausschuss dokumentiert das Zertifizierungsprocedere in geeigneter Weise. X. EHRENRAT Es wird ein Ehrenrat eingerichtet, welcher als Schiedsgericht zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mandanten und Beratern fungiert und auch für die Überwachung der Einhaltung der Berufsethik der bdvb-berater zuständig ist. ERGÄNZENDE HINWEISE ZUR ZERTIFIZIERUNG: Vgl. www.fg-berater.bdvb.de (Stand: 16.12.2006) www.fg-berater.bdvb.de ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG 9