Höhere Fachschule Grütlistrasse 1

Ähnliche Dokumente
Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden

Bibliotheksordnung der Bibliothek. 1. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Aufgaben der Bibliothek. 1.3.Benutzungsberechtigung

STADT. GR-Beschluss: TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: Inkrafttreten: Az.-K: ;

Weisung zur Benutzung der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Zürich

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom i.d.f. vom

Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung

Universitätsbibliothek Passau. Einführungsveranstaltung im WS 2014/ Elisabeth Niederhuber

Im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nehmen alle Rücksicht aufeinander.

Die Benutzung der Stadtbibliothek ist natürlichen Personen und juristischen Personen auf privatrechtlicher Grundlage gestattet.

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom i.d.f. der 1. Änderung vom

Hier stellen wir Ihnen die. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Lauingen (Donau)

Benutzungs- und Gebührensatzung. der Stadtbibliothek Paderborn vom (gültig bis )

WILLKOMMEN IN DER MEDIATHEK

Weisungen betreffend die Benutzungsordnung der Mediathek Wallis (Kantonsbibliothek)

Jeder erhält nach der Anmeldung einen Leseausweis, der bei Benutzung der Bibliothek vorzulegen ist.

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Hochschulbibliothek Muttenz / Fachbereich Life Sciences. 4. Öffnungszeiten Selbstverbuchung (Eingang Bibliothek/roter Stehtisch) 3

Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow

Satzung. für die Benutzung der Stadtbibliothek Deggendorf. Vom

Anleitung für IQES-Verantwortliche Schulkonto verwalten

Internationales Altkatholisches Laienforum

Benutzungsordnung. der kommunalen MEDIATHEK Klein-Winternheim als Satzung der Gemeinde Klein-Winternheim

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung)

Anmeldeformular für RailBuyer

SAP GUI 7.30 Installation und Einrichtung: Mac OSX

Anleitung für die Hausverwaltung

Benutzungsordnung der Mediathek Eltville am Rhein

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Nutzung dieser Internetseite

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von

Bibliotheksprogramm (WebOPAC) Schritt-für-Schritt-Anleitung. ohne Ausleihe

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei der Stadt Gifhorn

Nutzung der Onleihe Schritt für Schritt

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

Wie melde ich meinen Verein bei BOOKANDPLAY an?

Anleitung zum online Datenbezug. Inhalt:

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Geesthacht

Elektronische Unfallanzeige Informationen für Mitglieder

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

GOtoSPORT.CH Internetplattform

FAQ Kursbetrieb Ihre häufigsten Fragen unsere Antworten!

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Elektronischer Kontoauszug

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Informationen zum Bandprobenraum

Vorwort. Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches. Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein.

STUDIENGANG ZERTIFIKAT IN RECHNUNGSWESEN MIT SOFTWARE

I Serverkalender in Thunderbird einrichten

Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang)

11. Handbuch Online-Tool Stufe II. Wie die Daten ins Online-Tool eingegeben werden.

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates

Kurzanleitung für Verkäufer

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

Weiterleitung einrichten für eine GMX- -Adresse

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen

MANUAL EXTRANET 11. Mai 2016 ERSTELLUNG EINES FIRMENPROFILS UND BEARBEITUNG DER MITGLIEDERDATEN UNTER

Damit Ihnen der Studienstart gut gelingt,

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Stud.IP ist die Online-Plattform, die allen Angehörigen der Universität Oldenburg zur Unterstützung von Studium und Lehre zur Verfügung steht.

Bedienungshinweise shop.flaboform.de 1. Zugang

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15

Anleitung: Terminverwaltung (Eigene Veranstaltungen auf der BM-Website bewerben)

Erste Schritte ANLEITUNG Deutsche Sportausweis Vereinsverwaltung Schnittstelle zum Portal des Deutschen Sportausweises unter

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

PartnerWeb: Anleitung

h a s 1 * i 4 Handy Richtlinien Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport

Die Stadt-Bibliothek Mannheim in einfacher Sprache.

Das Onlinebefragungssystem der Qualitätsagentur. - Zugang beantragen - im System anmelden - Befragung einrichten, durchführen und auswerten

Nutzerordnung August 2014

teamsync Kurzanleitung

Kontakte Dorfstrasse 143 CH Kilchberg Telefon 01 / Telefax 01 / info@hp-engineering.com

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Vereinsverwalter. FuPa.net/Volksfreund. Datenerfassung für ANSTOSS

Leitfaden zur Moduleinschreibung

ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8

Erste Schritte mit Microsoft Office 365 von Swisscom

Anleitung zum Elektronischen Postfach

Betriebsreglement. 2. Trägerschaft Träger der Kinderkrippe Bärlitatze ist Janine Fellmann.

in der Wichtiges aus unserer Schule

S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung)

DELFI. Benutzeranleitung Dateiversand für unsere Kunden. Grontmij GmbH. Postfach Bremen. Friedrich-Mißler-Straße Bremen

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK SLOWENIEN

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach

B enutzungsordnung. ibliothek

Motorsegler Reservierungs-System. Reservierungsplatz

CONTInuität und Leistung seit 1970

Jetzt neu: Online Reporting Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Online Liedmeldung

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Transkript:

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen Höhere Fachschule Grütlistrasse 1 Hausordnung Benutzerbestimmungen für die Studienlandschaft PC Benutzung

Hausordnung Höhere Fachschule Grütlistrasse 1 Grundsatz Das Zusammenleben in der Gemeinschaft baut in erster Linie auf gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme auf. Die Höhere Fachschule ist ein Treffpunkt für Studierende und Lehrende zur gemeinsamen Arbeit. Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme tragen zu einem guten Schulklima bei. Der sorgfältige Umgang mit den anvertrauten Lehrmitteln und Einrichtungen ist selbstverständlich. Alle Personen welche die Räumlichkeiten der höheren Fachschule benutzen, sind für einen geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich. Die Studierenden halten sich ausschliesslich auf dem Areal der Höheren Fachschule auf. Das Liegen und Sitzen auf den Fussböden ist im Schulareal untersagt. Aufenthalt in den Schulräumen Der Aufenthalt in den Schulräumen ist während der Unterrichtszeit und den Zwischenpausen gestattet. Für Pausen stehen den Studierenden die Getränkeecke, Sitzcorners im 2. OG, der Aufenthaltsbereich mit Terrasse im 3. OG Altbau und der Eingangs- und Gartenbereich Neubau zur Verfügung. Für das eigenverantwortliche Lernen stehen den Studierenden die Studienlandschaft, der Aufenthaltsbereich im 3. OG, die durch die Studierenden reservierten Skillsräume und wenn nicht besetzt die beiden Aulen und die PBL-Zimmer zur Verfügung. Studienlandschaft/ PC-Benutzung Die Regelungen in der Studienlandschaft sind der separaten Ordnung zu entnehmen. Bei der Benutzung der PC s sind die dafür erlassenen Vorschriften einzuhalten. Essen und Trinken Essen und Trinken ist in den Unterrichtsräumen sowie der Studienlandschaft nicht erlaubt. Essen und Trinken ist in der Getränkeecke, den Sitzcorners im 2. OG, im Aufenthaltsbereich und Terrasse 3. OG Altbau und dem Eingangs- und Gartenbereich Neubau erlaubt. Reinigung und Entsorgung von Abfällen Benutztes Geschirr wird selber gereinigt und aufgeräumt. Jede Studierende ist für die Ordnung mitverantwortlich. Pet Flaschen und Abfälle werden in den dafür bereitgestellten Behältern entsorgt.

Garderoben Im zweiten Stock stehen Garderobenkästen zur Verfügung. Sie können gegen ein Depot von CHF 50.-- gemietet werden. Die Miete beschränkt sich ausschliesslich auf die Dauer der Schulphase. Eingänge/ Treppenhaus und Lift Die Treppenhäuser dienen nicht als Aufenthaltsräume. Es stehen die Treppenhäuser/ Lifte Eingang Grütlistrasse 1 Nord und Süd zur Verfügung. Offizieller Eingang ist der Eingang Nord. Der Warenlift der Firma Wild (Eingang Süd Altbau) sowie der Lift im Neubau darf nicht benutzt werden. Ordnung nach Unterrichtsschluss Nach Unterrichtsschluss sind die Räume zu lüften, die Wandtafeln zu reinigen, die Tische und Stühle auszurichten und die Beamer und PC s herunter zu fahren. Fotokopierer Der Fotokopierer/Drucker für Studierende befindet sich in der Studienlandschaft. Für das Ausdrucken und Kopieren an der Schule wird ein Chip benötigt, welcher gegen ein Depot von Fr. 10.-- auf dem Sekretariat bezogen werden kann. Auf diesen Chip kann ein individuelles Guthaben aufgeladen werden. Vor der ersten Benutzung muss der Chip dem eigenen Benutzer-Konto zugeordnet werden, eine Anleitung dazu findet sich auf dem Gerät. Lehrervorbereitungsraum Die Studierenden haben keinen Zutritt zu diesem Zimmer. Es darf u.a. auch nicht für Prüfungen benutzt werden. Sorgfaltspflicht und Haftung Wir erwarten Sorgfalt und Sauberkeit bei der Benützung der Räumlichkeiten. Für alle entstandenen Schäden haften die Verursacher. Festgestellte oder verursachte Schäden sind unverzüglich der Verwaltung, bzw. der verantwortlichen Lehrperson oder dem Abteilungssekretariat zu melden. Bei Diebstahl oder Beschädigungen an persönlichem Eigentum von Lehrpersonen, Mitarbeitenden und Studierenden lehnt die Schule jede Haftung ab. Fundgegenstände Fundgegenstände können beim Hauswart abgegeben und abgeholt werden. Am Ende eines Schuljahres werden nicht abgeholte Gegenstände entsorgt. Fahrräder und Mofas Abstellplätze für Fahrräder und Mofas befinden sich beim Gebäude.

Autoabstellplätze Auf dem Areal der Höheren Fachschule Grütlistrasse 1 stehen für Studierende keine Autoparkplätze zur Verfügung. Den Studierenden wird empfohlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, Linie 1 und 4, Haltestelle Grütlistrasse. Zur Entlastung des umliegenden Quartiers von unnötigem Suchverkehr sind Studierende, die mit dem Privatfahrzeug anreisen, gehalten, dieses direkt auf dem Parkplatz beim Paul-Grüninger-Stadion zu parkieren. Telefone Die internen Telefone stehen den Studierenden nicht zur Verfügung. Handys sind während der Unterrichtszeit abzustellen. Rauchen In den gesamten Schulräumlichkeiten inkl. Terrassen sowie den Treppenhäusern darf nicht geraucht werden. Rauchen ist nur in der dafür vorgesehenen Raucherzone erlaubt. Zigarettenstummel sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Rauchen in den umliegenden Kinderspielplätzen des Schulareales ist strikte untersagt. Suchtmittel / illegale Drogen Handel und Konsum von illegalen Suchtmitteln und Drogen ist untersagt. Öffnungszeiten Schulräumlichkeiten Während der Schulzeit sind die Schulräumlichkeiten von Montag bis Freitag von 07.15 Uhr bis 17.15 Uhr, die Studienlandschaft bis 18.30 Uhr geöffnet. Am Wochenende und während der Ferien ist die Schule grundsätzlich geschlossen. Bei Kursen und Sonderveranstaltungen entscheidet die Abteilungsleitung. Öffnungszeiten Abteilungssekretariat Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag: 08.00 11.30 / 13.30 17.00 Uhr Dienstag: 08.00 11.30 / 13.30 17.00 Uhr Mittwoch: 08.00 11.30 / 13.30 17.00 Uhr Donnerstag: 08.00 11.30 / 13.30 17.00 Uhr Freitag 08.00 11.30 Uhr Verstösse gegen die Hausordnung Übertretungen werden mit Disziplinarmassnahmen geahndet. Schwerwiegende Delikte werden verzeigt. Zuständigkeit für die Durchsetzung und allfällige Sanktionen Alle Mitarbeitenden der Schule sind für die Durchsetzung dieser Hausordnung verantwortlich.

Benutzungsbestimmungen für die Studienlandschaft der Höheren Fachschule Benutzungsberechtigung Zur Benutzung berechtigt sind Studierende und Lehrende aller Lehrgänge der Höheren Fachschule. Bei Bedarf können auch Auszubildende der Lehrgänge der Grundbildung die Bibliothek benutzen. Mit dem Betreten bzw. der Inanspruchnahme der Bibliothek der HF anerkennen die Benutzerinnen und Benutzer diese Benutzungsordnung. Die Benutzungsordnung wird zu Beginn der Ausbildung abgegeben. Benutzung der Studienlandschaft Die Studienlandschaft ist für das stille Arbeiten reserviert. Gespräche sind im Flüsterton erlaubt. In der Studienlandschaft ist weder Rauchen noch Essen und Trinken oder handwerkliches Arbeiten erlaubt. Mobiltelefone dürfen in der Studienlandschaft nicht benutzt werden. Es sind verschiedene Arten von Arbeitsplätzen vorhanden. Diese können nicht reserviert werden und sind täglich vor dem endgültigen Verlassen der Studienlandschaft zu räumen. Der Aufenthaltsraum, die Terrassen sowie Aula und Unterrichtsräume stehen für weitere Arbeiten zur Verfügung. Hier sind Gespräche und Arbeiten in lockerer Atmosphäre erlaubt. Während der Mittags-Essenszeit ist der Aufenthaltsraum für das Arbeiten gesperrt. Kopien und Ausdrucke können an dem Fotokopiergerät mit entsprechendem Chip angefertigt werden. Die Medienbestände sind offen zugänglich; nach Gebrauch bzw. am Abend müssen alle Medien wieder an ihren Platz zurückgestellt werden. Bestände Die Bestände der Studienlandschaft HF BZGS umfassen vor allem Medien der Fachgebiete Pflege, Medizin, Labor und Chirurgie. Die Medien sind frei zugänglich in den Regalen gemäss der Systematik NLMC aufgestellt (National Library of Medicine classification: http://wwwcf.nlm.nih.gov/class/). Die Medien sind grundsätzlich ausleihbar, von der Bibliothekarin können bei Bedarf Einschränkungen im Bezug auf die aktuellen Blockkurse gemacht werden.die Bücher mit Standort AULA können nicht ausgeliehen werden. Der Medienbestand ist im Katalog des St. Galler Bibliotheknetzes SGBN online abfragbar. (BZGS Homepage / Links / St. Galler Bibliotheksnetz oder http://aleph.sg.ch). Eine Anleitung zur Abfrage ist auf der OLAT-Plattform Bereich Studienlandschaft abgelegt.

Ausleihe Eine Ausleihe aller Medien ist für 2 Wochen möglich. Die Ausleihe kann 2x für nochmals je 2 Wochen verlängert werden. Für Diplomarbeiten kann eine längere Ausleihfrist vereinbart werden. Bei Abwesenheit der Bibliothekarin sind alle Ausleihen in die Ausleihliste einzutragen. Wir vertrauen hier auf Ihre Ehrlichkeit und auch auf Rücksichtnahme auf Ihre Mitstudierenden in Bezug auf aktuelle Blockliteratur. Für die Ausleihe ist der Ausweis des St. Galler Bibliotheksnetzes notwendig. DVDs sind ebenfalls für 2 Wochen ausleihbar, sofern diese nicht einem aktuellen Blockkurs zugeordnet sind. Alle Ausleihen werden im System des SGBN erfasst. Nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt eine erste kostenlose Erinnerung per E-Mail. Die nach 1 Woche folgenden Mahnungen sind kostenpflichtig, das heißt: 1. Mahnung Fr. 10.- pro Medium, 2. Mahnung Fr. 15.- pro Medium, 3. Mahnung Fr. 20.- pro Medium. Die Mahnbriefe werden per Post an die registrierte Adresse verschickt. Die 3. Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief und der Androhung weiterer Massnahmen. Die betreffende Person wird mit einer befristeten Ausleihsperre belegt. Nicht zurückgebrachte Medien werden unter Einbezug zusätzlicher administrativer Kosten in Rechnung gestellt. Falls nötig, werden rechtliche Massnahmen eingeleitet. Benutzungsausweis Der Ausweis des St. Galler Bibliotheksnetzes wird allen neuen Benutzern unentgeltlich ausgestellt. Studierende, die die Grundbildung am BZGS Lindenstrasse absolvierten, benutzen denselben Ausweis nach einer Anpassung durch die Bibliothekarin. Namens- und Adressänderungen oder der Verlust des Ausweises sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen. Ein Ersatzausweis wird gegen eine Gebühr von Fr. 5.- ausgestellt. Der Benutzerausweis des SGBN berechtigt zur kostenlosen Nutzung der Digitalen Bibliothek Ostschweiz (www.dibiost.ch). Mit Ausweisnummer und Passwort können digital Medien ausgeliehen werden. Detaillierte Infos sind unter der Hilfedatei von dibiost.ch. Für alle Benutzer, die sich nicht selber im SGBN angemeldet haben, ist das Passwort die ersten 4 Buchstaben des Nachnamens. Das Passwort kann auf der Startseite des SGBN nach einer ersten Anmeldung geändert werden. Information Die Mitarbeitenden der Studienlandschaft stehen an der Ausleihe während festgelegten Zeiten für Beratung, Informationsvermittlung und Ausleihen zur Verfügung.

Internet-Nutzung Die Nutzung des Internets dient der Lehre und dem Studium. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Es wird auf die im Schweizerischen Strafgesetzbuch behandelten Tatbestände verwiesen (u.a. Art. 143 Unbefugte Datenbeschaffung, Art. 143bis Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Art. 144 Sachbeschädigung, Art. 144 bis Datenbeschädigung, Art. 197 Pornographie). Die PC-Arbeitsplätze sind für die Nutzung der elektronischen Informationsressourcen eingerichtet. Die Installation und Anwendung von anderen, eigenen Applikationen (Spiele, private Programme etc.) durch die Benutzenden ist nicht gestattet. Regelmäßig ausgelöste Säuberungen löschen solche Programme. Die internen Richtlinien zur PC-Benutzung des BZGS werden berücksichtig. (siehe Anhang). Ausleihzeiten In der Regel können Di, Do und Fr 8.30 10.00 Uhr und 15.00 16.30 Uhr Medien ausgeliehen und zurückgegeben werden. Ausnahmen werden per Mail über die Plattform OLAT bekannt gegeben. Haftung Dokumente, Geräte und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden und Verluste, die Studienlandschaft entstehen, können alle daraus entstehenden Kosten und Aufwendungen für deren Behebung verlangt werden. Die Benutzerinnen und Benutzer haften vollumfänglich für ein benutztes bzw. ausgeliehenes Werk. Sie dürfen in Bibliotheksdokumenten keine Notizen, Markierungen oder Selbstklebezettel anbringen. Bereits bestehende Schäden oder fehlende Beilagen bitte an der Theke melden. Verlorene oder beschädigte Dokumente werden auf Kosten der Benutzerin/des Benutzers ersetzt. Zusätzlich werden Reparatur-, Ersatz- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Auf Wunsch kann ein Ersatzexemplar selbst beschafft werden, dann reduziert sich die Bearbeitungsgebühr. Die Bibliothek BZGS haftet nicht für Gegenstände, die in die Bibliothek mitgebracht werden. Insbesondere wird jede Haftung für die Folgen der Verwendung von Auskünften, Daten und Informationsträgern ausgeschlossen. Alle Ausleihen von Bibliotheksmedien unterliegen den Regelungen des Urheberrechts und dienen ausschliesslich dem persönlichen Gebrauch der Benutzerin/des Benutzers. Jede Weitergabe an Dritte bzw. jede kommerzielle Wiederverwertung ist nicht gestattet. Oktober 2008 Angepasst: 24.03.2010 Angepasst 12.09.2011 Angepasst 21.08.2012 Schulleitung

Interne Richtlinien zur PC-Benutzung am BZGS Bei Verwendung von Informatikmitteln und speziell im Umgang mit dem Internet, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden: 1. Studierende die einen Laptop benutzen, haben die volle Verantwortung dafür. Von der Entgegennahme bis zur Rückgabe. 2. Keine Konfigurationsänderungen an Hard- und Software von Rechenanlagen vornehmen. 3. Keine Software laden oder kopieren. 4. Keine Dokumente anderer Anwender verändern. 5. Dafür sorgen, dass die benutzten Datenträger virenfrei sind. 6. Keine Inhalte konsultieren, speichern oder übermitteln, welche die Würde des Menschen verletzen, pornografischen Charakter haben, Rassenhass anregen oder Kriminalität und Gewalt verteidigen oder verherrlichen. 7. Im Rahmen von Informationsübermittlungen oder Informationsforen keine Informationen verteilen, die den Ruf der Schule in irgend einer Form beeinträchtigen könnten. 8. Das Medium Internet nur für schulische Zwecke einsetzen. 9. Keine schulfremden Geräte an das Netz der Schule anschliessen. Überwachung: Die Netzwerke werden permanent technisch überwacht. Der Datenverkehr wird aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen werden stichprobenartig überprüft und können bei Bedarf als Beweismittel herangezogen werden. Sanktionen: Verstösse gegen diese Vereinbarung werden nach den Regeln der Schulordnung und der Hausordnung geahndet. Strafrechtlich relevante Delikte werden verzeigt. Kosten für Wiederinstandsetzung durch die Fachdienststelle, welche infolge Missachtung dieser Vereinbarung entstehen, werden mit Fr. 180.-- pro Stunden verrechnet. In Anlehnung an die Interne Richtlinien_PC.doc 06.08.2004