BRANDSCHUTZ UND UMWELTSCHUTZ Aktiengesellschaft AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Zulassungsnummer: Z-19.15-1182 DIBt, Berlin Einbau in Massivwände / Massivdecken Einbau in leichte Trennwände Anwendungsbereiche: Temporäre sowie permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser sowie brennbaren und nichtbrennbaren Rohren Besonders geeignet bei Mischbelegungen aller Art auf Grund umfangreicher Zulassungsinhalte. Zudem sind bei der Durchführung von brennbaren Rohren keine zusätzlichen Manschetten erforderlich. Einsatzbereiche: Wände aus Mauerwerk, Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton Leichte Trennwände Nichttragende Wandkonstruktionen aus Gips-Wandbauplatten n. DIN 4102-4, Tab. 38 Decken aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton Systemvorteil / Nutzen: Besonders geeignet zur Nachbelegung von Kabeln/Rohren Einfache Verarbeitung; kein Spezialwerkzeug notwendig Nach Einbau sofortige Funktionsübernahme Flexibler Einsatz (temporärer und permanenter Brandschutz) Schottdicke 200 mm Zugelassen für gleichzeitige Durchführung von Kabeln, brennbaren und nichtbrennbaren Rohren Zugelassen für alle Kabeltragesysteme aus Stahl-, Aluminium- u. Kunststoffprofilen Keine zusätzliche Beschichtung der Kabel, Kabeltragesysteme, Schottleibung bzw. Schottoberfläche erforderlich Halogenfrei in Anlehnung an DIN VDE 0472-815 Das Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N erfüllt die Forderungen an die Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102 Teil 9. Formteilschott (Steine) - Stand: 14.07.15 Seite 1
AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Wanddicke 1 ): Mauerwerk: Beton/Stahl-/Porenbeton: Leichte Trennwand 2 ): Nichttragende Wandkonstruktion 4 ): Mindestens 80 mm Deckendicke 1 ): Beton/Stahl-/Porenbeton: Mindestens 150 mm Öffnungsgröße 3 ): Massivwand (BxH / HxB): Leichte Trennwand/ nichttragende Wandkonstruktion (BxH / HxB): Decke (BxL): 1,00 x 1,00 m 0,84 x 0,57 m oder 0,57 x 0,84 m 0,70 m x unbegrenzt 1 ) Wände und Decken der Feuerwiderstandsklasse F 90, Dicke im Bereich der Abschottung mindestens 200 mm. 2 ) Leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren (DIN 4102-A) zement- bzw. gipsgebundenen Bauplatten, wenn die Wände der Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102-4 entsprechen oder die Feuerwiderstandsklasse F 90 durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen ist. 3 ) Der Abstand zwischen Abschottungen nach dieser Zulassung muss mindestens 100 mm betragen; bei leichten Trennwänden darf der Abstand auf 50 mm reduziert werden (zwischen 2 übereinander bzw. 2 nebeneinander angeordneten Öffnungen, wenn zwischen den Öffnungen ein Riegel bzw. ein Ständer angeordnet ist). 4 ) Nichtragende, raumumschließende Wandkonstruktionen nach DIN 4102-4, Tabelle 38, F90-AB. Dicke der Kabelabschottung: Wand und Decke: Mindestens 200 mm Abmessungen der Formteile: ZZ-Stein 200 BDS-N: 60 x 120 x 200 mm ZZ-Matte 200 BDS-N: 40 x 200 x 1000 mm Belegung: Elektrokabel und -leitungen aller Art (auch Lichtwellenleiter) mit der Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln. Kabelbündel bis 10 cm (Kabel-Außendurchmesser 21 mm) Steuer-Leitungen aus Stahl oder Kunststoff bis 15 mm. Einzelne Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis 20 mm Rohre aus PVC-U, PVC-HI, PVC-C und PP bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 9,2 mm. Rohre aus PE-HD, LDPE, PP, ABS, ASA, PE-X und PB sowie Rohre aus mineralverstärkten Kunststoffen (s. Zul. Abs. 1.2.9.1) bis 110 mm und Rohrwanddicken von 2,7 mm bis 11,2 mm. Kunststoffverbundrohre bis 63 mm (s. Zulassung Absatz. 1.2.9.2) Hydraulikdruckleitungen AEROQUIP (s. Zulassung Absatz 1.2.8) Rohre aus Stahl, Edelstahl und Stahlguss bis 168,3 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm bis 14,2 mm. Rohre aus Kupfer bis 88,9 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm bis 3,0 mm. Zulässiger Querschnitt der Kabel und Rohre bis zu 60 % der Rohbauöffnung. Kabeltragekonstruktionen: Kabelrinnen, -pritschen und -leitern aus Stahl-, Aluminium- und Kunststoffprofilen. Durchführung senkrecht zur Schottfläche. Formteilschott (Steine) - Stand: 14.07.15 Seite 2
AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Grundsätzliches: Die Abschottung darf wahlweise als Kabelabschottung mit gleichzeitiger Belegung von Kabeln und brennbaren sowie nichtbrennbaren Rohren (Kombiabschottung) oder auch als reines Kabel- bzw. Rohrschott ausgeführt werden. Abschottungen nach dieser Zulassung dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen und entsprechend geschultes Personal einsetzen. Bei der Ausführung der Kabelabschottung ist der Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik maßgebend. Vor der Montage die Laibung der Bauteilöffnung reinigen. Kabelzwischenräume, Zwickel und offene Fugen sind mit ZZ-Brandschutzmasse beidseitig mindestens 2 cm tief verfüllen. Fugen zwischen ZZ-Brandschutz-Steinen/-Matten selbst müssen nicht verfüllt werden. Beim Einbau in Massivdecken können in einigen Fällen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden. Schottbereiche in Decken ohne Installation mit einer Breite und Länge größer 50 cm sind durch eine zusätzliche Maßnahme zu sichern: Glasgewebestreifen in jeder vierten Querfuge über gesamte Schottbreite und -dicke oder Stahlunterkonstruktion unterhalb der Schottung (Mindestabmessung 40x2 mm, alle 50 cm), befestigt mit geeigneten Stahldübeln oder Stahldrahtgitter unterhalb der Schottung (Maschenweite 50x50 mm, Stabdurchmesser 5 mm, geschweißt), befestigt mit geeigneten Stahldübeln. Es ist sicherzustellen, dass durch den Einbau der Abschottung die Standsicherheit des angrenzenden Bauteils - auch im Brandfall - nicht beeinträchtigt wird. Alle ZZ-Brandschutzsysteme sind mit handelsüblicher Dispersionsfarbe überstreichbar. Abstände: Zwischen Kabel/Kabeltragekonstruktionen und Bauteilleibung: Zwischen Kabeltrassen horizontal und vertikal: Zwischen Rohren und Bauteilleibung: Zwischen Rohren und Rohren: Zwischen Kabeln/Kabeltrassen und Rohren: Zwischen zwei Abschottungen nach dieser Zulassung: wie vor, jedoch bei leichter Trennwand, wenn Abschottungen durch Ständer oder Riegel getrennt sind: zu anderen Öffnungen oder Einbauten Mindestens 0 mm Mindestens 0 mm Mindestens 200 mm Abstände zur Schottoberfläche: Erste Abhängung brennbare Rohre: Erste Abhängung nichtbrennbare Rohre: Erste Abhängung Kabel/Kabeltragekonstruktionen: (Schottgröße 70 x 100 cm bzw. 100 x 70 cm) Erste Abhängung Kabel/Kabeltragekonstruktionen: (Schottgröße > 70 x 100 cm bzw. 100 x 70 cm) 500 mm 650 mm 500 mm 100 mm Formteilschott (Steine) - Stand: 14.07.15 Seite 3
AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Einbauhinweise: Bauteilöffnung reinigen. ZZ-Brandschutz-Stein/-Matte entsprechend der Größe der durchzuführenden Medien zuschneiden und Bauteilöffnung vollständig mit den Steinen/Matten ausfüllen. Steine/Matten strammsitzend im Verband in Kabel-/Rohrrichtung in voller Länge von mindestens 200 mm einbauen. Ausfüllen der Restspalten mit Vakuumsteinen, die sich nach dem Entfernen bzw. Öffnen der Vakuumfolie der Spalte anpassen. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse mindestens 2 cm beidseitig tief verfüllen. Enden der Elektro-Installationsrohre (mit oder ohne Belegung) auf beiden Schottseiten mit ZZ-Brandschutzmasse mindestens 2 cm tief verschließen. Nachinstallation von Kabeln und Rohren: e Belegung: ZZ-Brandschutz-Steine/-Matten aus dem Schott nehmen, um Raum für die neu durchzuführenden Medien zu erhalten. Neue Medien durch die Bauteilöffnung führen. ZZ-Brandschutz-Steine/-Matten entsprechend der Größe der durchzuführenden Medien so zuschneiden, dass eine ausreichend große Aussparung entsteht. Bauteile wieder stramm sitzend in der Öffnung verarbeiten. Alternativ kann mit einem geeigneten Schneidwerkzeug eine ausreichend große Öffnung in der Abschottung hergestellt werden. Einzelkabel können durch die Fugen zwischen den ZZ-Brandschutz-Steinen/-Matten gestoßen werden. Die Summe der Querschnitte aller Kabel und Rohre darf nicht mehr als 60% der Rohbauöffnung betragen. Hinweis zur Montage: Durch die Abschottung hindurchgeführte nichtbrennbare Rohre können mit AF/Armaflex, SH/Armaflex, NH/Armaflex oder Kaiflex-KK in Dicken von 9-31 mm gedämmt werden, bzw. müssen ggf. mit 20 bzw. 40 mm dicken nichtbrennbaren Mineralfasermatten bzw. Mineralfaserschalen (Baustoffklasse DIN 4102-A, Schmelztemperatur über 1000 C) isoliert werden. Die Streckenisolierung darf wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden oder an der Schottoberfläche angrenzen. Ergänzungen zur Montage: Bei Wand- und Deckenstärken von weniger als 200 mm sind Aufleistungen oder wahlweise mit Rahmen aus Gipskarton- Feuerschutzplatten anzubringen. Kennzeichnungsschild: W I C H T I G: Deckenabschottungen sind gegen Belastung, insbesondere gegen das Betreten, durch geeignete Maßnahmen abzusichern. Bei Deckenabschottungen muss an der Deckenunterseite um die brennbaren Rohre Rippenstreckmetall angebracht werden. Neben der Abschottung muss ein Kennzeichnungsschild sichtbar und dauerhaft befestigt sein. Kabelabschottungen nach dieser Zulassung dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die ausreichende Erfahrung auf diesem Gebiet besitzen und entsprechend geschultes Personal dafür einsetzen (siehe Zulassung Absatz 4.1.2). Formteilschott (Steine) - Stand: 14.07.15 Seite 4
BRANDSCHUTZ UND UMWELTSCHUTZ AKTIENGESELLSCHAFT AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Einbau in Massivwand 200 mm Wand 100 mm Aufleistung beidseitig Einbau in Massivdecke 200 mm Wand 100 mm Aufleistung einseitig bündig Wand 100 mm Rahmen umlaufend Legende: (alle Maße in mm) 1 ZZ-Brandschutzstein 200 BDS-N 2 Leichte Trennwand/Massivwand/Massivdecke 3 ZZ-Brandschutzmasse 4 Aufleistungen aus Bauplatten gemäß Zulassung 5 Rahmen aus Bauplatten gemäß Zulassung Seite 5 Formteilschott (Steine) - Stand: 14.07.15
AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Abmessungen / Abstände Legende: Formteilschott (Steine) - Stand: 14.07.15 Seite 6
AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Ausschreibungstext Pos. Menge Leistungsbeschreibung/Text E. P. G. P. 01.01 1 Stück Abschottung der Durchführung von Elektrokabeln und -leitungen aller Art (auch Lichtwellenleiter, ausgenommen Hohlleiterkabel) ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels einschließlich ihrer Kabeltragekonstruktionen sowie ggf. Rohre zu Steuerungszwecken (aus Stahl oder Kunststoff) < 15 mm, Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff < 20 mm, Rohre aus PVC-U, PVC-HI, PVC-C, PP, PE-HD, LDPE, ABS, ASA, Styrol-Copolymerisaten, PE-X, PB, mineralverstärkten Kunststoffen bis 110 mm, Rohre aus Stahl, Edelstahl und Guss bis 168,3 mm und aus Kupfer bis 88,9 mm durch Wände und Decken, Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102 - Teil 9, liefern und fachgerecht montieren mit der bauaufsichtlich zugelassenen Kabelabschottung Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N bestehend aus den staub- und faserfrei zu verarbeitenden Formteilen aus ZZ-Brandschutzschaum BDS-N, Variante A genannt, gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-19.11-1599. Zum Schließen aller Zwischenräume, Fugen, Zwickel und Enden der Elektro- Installationsrohre ist der dämmschichtbildende Baustoff ZZ-Brandschutzmasse BDS-N gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-19.11-1600 zu verwenden. Zugelassen für den Einbau in Wände aus Mauerwerk, Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton > 10 cm, leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion und beidseitiger Beplankung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten > 10 cm sowie in nichttragende Wandkonstruktionen aus Gips-Wandbauplatten nach DIN 4102-4, Tabelle 38 in nichttragende raumabschließende Gipswände > 8 cm aus Wandbauplatten nach DIN 4102-4 Tabelle 38 und Decken aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton > 15 cm mit einer Feuerwiderstandsklasse von mindestens F 90-AB. Die Kabelabschottung ist bis zu den Abmessungen von < 100 cm (Breite) x < 100 cm (Höhe) in Massivwänden, < 84/57 cm (Breite) x < 84/57 cm (Höhe) in leichten Trennwänden/Gipswänden und < 70 cm (Breite) sowie nicht begrenzter Länge in Decken zugelassen und muss eine Mindestdicke von 20 cm haben. Das System muss eine Nachinstallation von Kabeln und Rohren ohne besondere Hilfsmittel gewährleisten und das Material muss nach Ausbau wiederverwendbar sein. Es soll sich für den temporären oder permanenten Einbau eignen. Die Kabelabschottung ist durch ein Schild dauerhaft zu kennzeichnen. Angebotene Konstruktion: Kabelabschottung Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N Verwendbarkeitsnachweis: Z-19.15-1182 des DIBt Liefernachweis: AG, Hürth Material und Montage: Formteilschott (Steine) - Stand: 14.07.15 Seite 7