Asyl-, Migrations-, Integrationsfonds EU-FONDS INFOBRIEF 11. Dezember 2015 Ausgabe 03/2015 EU-Fonds: Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) Mit diesem Informationsschreiben unterrichtet die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den jeweils aktuellen Stand der EU-Fondsverwaltung für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), der Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem AMIF (Aufforderung), der Auswahlverfahren für Projekte und der Vergabe von Fördermitteln aus dem AMIF sowie von Entscheidungen des Europäischen Parlamentes, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.
Inhalt 1 Aufforderung 2015... 3 1.1 Frist... 3 1.2 Projektzeitraum... 3 1.3 Projektlaufzeit... 3 1.4 Verfügbare Mittel... 3 1.5 Aufteilung der Mittel... 3 1.6 Einreichung der Unterlagen... 4 2 Weitere Informationen... 5 3 Informationen zu den Regionaltagungen 2015... 5 Seite 2
1 Aufforderung 2015 Im Laufe der 51. KW 2015 erscheint die zweite Aufforderung für den AMIF. Hierfür seien die wichtigsten Informationen genannt: 1.1 Frist Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen wird voraussichtlich bis Mitte Februar laufen. Entscheidend ist der Eingang des Antrages bei der EU-Zuständigen Behörde (AMIF). 1.2 Projektzeitraum Gefördert werden können Projekte deren Projektbeginn zwischen dem 01.01.2015 und dem 01.07.2016 liegt. 1.3 Projektlaufzeit Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate. 1.4 Verfügbare Mittel Insgesamt steht für die Aufforderung 2015 eine Summe von 2.982.939,73 EURO zur Verfügung. 1.5 Aufteilung der Mittel Die Summe verteilt sich auf die Spezifischen Ziele Asyl und Integration. Im Bereich Asyl ist dabei der Maßnahmebereich Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Information Seite 3
von Antragstellern mit 1.837.500,00 EURO ausgeschrieben und im Bereich Integration der Maßnahmebereich Erstintegration mit 1.145.439,73 EURO 1.6 Einreichung der Unterlagen Die Anträge sind in unterzeichnet in Papierform direkt an die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu übersenden. Die Anschrift zur postalischen Übersendung der Anträge in Papierform findet sich auf den Titelblättern der Formulare. Für die Fristwahrung ist ausschließlich der rechtzeitige Eingang der Antragsunterlagen in Papierform beim BAMF (mit rechtsverbindlicher Unterschrift) bindend! Anders als im Vorjahr ist eine Antragsstellung über das AMIF-Portal NICHT möglich. Auf der Homepage des BAMF wird für die Aufforderung 2015 ein Antragsformular veröffentlicht, welches durch die Antragssteller zu verwenden ist. Wichtig! Die Beratungen bezüglich der Antragstellung und der Informationen über die Förderfähigkeit der Projektausgaben werden seitens der (AMIF) ab dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mehr stattfinden. Hinweis: Allgemeine Anfragen und Antworten zum AMIF können Sie unter FAQ Kontaktbox stellen bzw. finden. Fragen die in der FAQ Kontaktbox eingehen werden nur beantwortet, wenn sie bis zum 05. Februar 2016 eingegangen sind. Seite 4
2 Weitere Informationen Die Hinweise hinsichtlich der Antragstellung, der Förderbestimmungen und alle weiteren wichtigen Informationen werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Hinweise stehen Ihnen dann auf der der Homepage www.bamf.de/eu-fonds zum Download bereit. 3 Informationen zu den Regionaltagungen 2015 Im November 2015 fanden wieder Regionaltagungen zum AMIF statt. Die EU-ZustB hat hierzu am 02. November 2015 nach Hannover und am 12. November 2015 nach Frankfurt eingeladen. Die hierzu erstellte Präsentation sowie das aus beiden Veranstaltungen zusammengefasste Protokoll wird zeitnah auf der Homepage des BAMF veröffentlicht werden. Weitere Hinweise zu den EU-Fonds finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de/eu-fonds Impressum Herausgabedatum: Dezember 2015 Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (AMIF) Verantwortlich: Carmen Schmudlach E-Mail: carmen.schmudlach@bamf.bund.de Ansprechpartner: Sören Schrader E-Mail: soeren.schrader@bamf.bund.de Postanschrift: Postfach 44 01 25 90206 Nürnberg Hausanschrift: Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Seite 5