Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences



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Transkript:

Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences für die Masterstudiengänge Business Development Management Human Resource Management IT-Audit & Assurance Logistikmanagement Management in dynamischen Märkten Marketingmanagement Wirtschaftsinformatik

Inhaltsübersicht Präambel... 3 1 Anwendungsbereich...3 2 Zulassungstermine...3 3 Zulassungsvoraussetzungen...3 4 Auswahlverfahren...4 5 Zulassung...5 6 Antrag auf Nachteilsausgleich...5 7 Inkrafttreten...5 Zulassungsordnung für Masterstudiengänge, Stand: August 2015, Version 2 Seite 2

Präambel Nach Vorgabe der Bestimmungen des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (HG NRW) und auf der Grundlage der Bestimmungen ihrer Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge gibt sich die Europäische Fachhochschule (EUFH) die folgende Zulassungsordnung. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Zulassungsordnung beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 1 Anwendungsbereich (1) Diese Ordnung betrifft die Masterstudiengänge a. Business Development Management b. Human Resource Management c. IT-Audit & Assurance d. Logistikmanagement e. Management in dynamischen Märkten f. Marketingmanagement g. Wirtschaftsinformatik der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH). 2 Zulassungstermine (1) Die Zulassung zu den Masterstudiengängen der EUFH erfolgt in der Regel zum Sommer-, Wintersemester, oder zum Januar eines Jahres. 2 Bewerbungen sind ganzjährig möglich. 3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium an der EUFH sind: a. Ein erster akademischer Abschluss mit mindestens 180 Credit Points gemäß dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), b. Englischkenntnisse auf Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, c. Bei Bewerbern mit ausländischem Hochschulabschluss: Deutschkenntnisse auf Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. (2) Je nach inhaltlicher Ausrichtung des gewählten Masterstudiengangs gelten darüber hinaus folgende, ergänzende Zulassungsvoraussetzungen: a. Masterstudiengang Human Resource Management: wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse auf Bachelor-Niveau; b. Masterstudiengang IT-Audit & Assurance: Wirtschaftsinformatik-Kenntnisse auf Bachelor- Niveau; c. Masterstudiengang Logistikmanagement: wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse auf Bachelor-Niveau sowie Logistikkenntnisse; d. Masterstudiengang Management in dynamischen Märkten: wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse auf Bachelor-Niveau; Zulassungsordnung für Masterstudiengänge, Stand: August 2015, Version 2 Seite 3

e. Masterstudiengang Marketingmanagement: wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse auf Bachelor-Niveau; f. Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik: Wirtschaftsinformatik-Kenntnisse auf Bachelor- Niveau. (3) Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist durch Einreichen folgender Dokumente zu belegen: a. Nachweis eines ersten akademischen Abschlusses an einer staatlich anerkannten, in- oder ausländischen Hochschule gemäß 3(1) a, b. Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (bei Bewerbern mit ausländischem Hochschulabschluss: Deutschkenntnisse) gemäß 3(1) b bzw. c, c. Zusätzliche Nachweise je nach gewähltem Masterstudiengang gemäß 3(2). 4 Auswahlverfahren (1) Sofern sie die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gemäß 3(1) sowie die ergänzenden Zulassungsvoraussetzungen gemäß 3(2) erfüllen, werden folgende Studienbewerber in ein Auswahlverfahren aufgenommen: a. Studienbewerber mit Studienabschlüssen anderer Hochschulen; b. Studienbewerber mit unvollständigen Antragsunterlagen gemäß 5(5); c. Absolventen von EUFH-Bachelorstudiengängen mit einer Abschlussnote von schlechter als 2,7; d. Absolventen von EUFH-Bachelorstudiengängen, die sich um einen Studienplatz in den Studiengängen i. IT-Audit & Assurance, ii. Logistikmanagement oder iii. Wirtschaftsinformatik bewerben. e. Studienbewerber für duale Masterstudiengänge. ²Vom Auswahlverfahren ausgenommen sind Studienbewerber mit einem Bachelorabschluss der EUFH gemäß 5(2) bis (4). (2) Im Auswahlverfahren werden die Motivation des Studienbewerbers für die Aufnahme eines Masterstudiums, seine persönlichen Rahmenbedingungen sowie ggf. ergänzende Informationen zu seiner Qualifikation geprüft. Bei Studienbewerbern für den Studiengang Business Development Management (dual) werden zudem die berufliche Situation sowie die mögliche Unterstützung des Studiums seitens des Arbeitgebers durch den Studiengangsleiter im Rahmen eines Auswahlgesprächs geprüft. Der inhaltliche Rahmen des Auswahlgesprächs wird durch einen Gesprächsleitfaden der EUFH vorgegeben. (3) Sofern die Qualifikationen und persönlichen Rahmenbedingungen des Studienbewerbers erwarten lassen, dass er den gewählten Masterstudiengang mit Erfolg absolvieren wird, wird der Studienbewerber dem Präsidium zur Zulassung empfohlen. ²Die Auswahlentscheidung trifft die Hochschule, vertreten durch ein Präsidiumsmitglied oder eine vom Präsidium benannte, sachkundige Person. (4) Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird dokumentiert, archiviert und kann vom Studienbewerber auf Antrag eingesehen werden. Die Auswahlentscheidung wird dem Studienbewerber schriftlich mitgeteilt. ²Im Falle einer negativen Auswahlentscheidung werden dem Studienbewerber die Gründe hierfür auf Wunsch durch den Studiengangsleiter erläutert. Zulassungsordnung für Masterstudiengänge, Stand: August 2015, Version 2 Seite 4