Leitfaden zur Zertifizierung Certified Programme and Portfolio Management Consultant (IPMA PPMC)



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Transkript:

Leitfaden zur Zertifizierung Certified Programme and Portfolio Management Consultant (IPMA PPMC) INHALT 1. Einleitung... 4 1.1. Administration... 4 2. Zulassung zur Zertifizierung... 4 2.1. Zulassungsbedingungen... 4 2.2. Kernkompetenz... 5 3. Zertifizierungsprozess... 5 3.1. Zertifizierungsschritte im Überblick... 5 3.2. Antrag zur Erlangung des Zertifikats... 6 3.3. Schriftliche Prüfungen "Projektmanagement" und "PM-Consulting"... 7 3.4. Fallstudienbericht... 8 3.5. Interview... 11 3.6. Abschluss des Zertifizierungsprozesses... 12 VZPM Seite 1 von 12

VERWALTUNGSMETHODIK Autor des Dokuments Klassifikation Jean-Pierre Widmann VZPM, öffentlich Ausgabe Januar 2013 Version 1.0 Ersetzt Dokument --- Dateiname VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE ÄNDERUNGSÜBERSICHT Datum Version Autor Vorgenommene Änderungen 13.01.2013 1.0 Jean-Pierre Widmann Ersterstellung Verantwortlich für die Pflege dieses Dokuments ist die Leitung des Zertifizierungsbereichs. MITGELTENDE DOKUMENTE Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Dokumente sind entweder für die Vorbereitung auf die Zertifizierung oder für die Anmeldung für die Zertifizierung erforderlich und aus diesem Grund als mitgeltende Dokumente zu verstehen. Der Inhalt dieser Dokumente ergänzt die mit diesem Leitfaden beabsichtigte umfassende Information. Nr. Dokument Bezeichnung 1 Swiss NCB Swiss National Competence Baseline 2 Swiss NCBC Swiss National Competence Baseline Consulting 3 Reglement zur Zertifizierung IPMA PMC und IPMA PPMC Reglement für die Zertifizierung 4 Gebührenordnung Gebührenordnung 5 Antrag Erstzertifizierung IPMA PPMC Antrag für Erstzertifizierung IPMA PPMC 6 Brief Antragsbestätigung (Template) Vorlage für Brief zur Bestätigung der Antragsangaben 7 Formular Selbstbeurteilung NCB Level A, B, C Formular für Selbstbeurteilung "Projektmanagement" 8 Formular Selbstbeurteilung NCBC Formular für Selbstbeurteilung "PM-Consulting" 9 Fallstudienbericht IPMA PPMC (Template) Vorlage für Fallstudienbericht PRÜFUNG UND FREIGABE Funktion Datum Rolle Person(en) Bemerkungen geprüft 15.08.2012 GL VZPM Mitglieder der Geschäftsleitung freigegeben 31.01.2013 Geschäftsführer Jean-Pierre Widmann Änderungen oder Ergänzungen müssen von der Geschäftsleitung des VZPM genehmigt werden. Die Freigabe des Dokuments erfolgt durch den Geschäftsführer des VZPM. VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 2 von 12

WICHTIGSTE ABKÜRZUNGEN IPMA IPMA PMC IPMA PPMC PM Swiss NCB Swiss NCBC VZPM International Project Management Association Certified Project Management Consultant Certified Programme and Portfolio Management Consultant Projektmanagement Swiss National Competence Baseline Swiss National Competence Baseline Consulting Verein zur Zertifizierung von Personen im Management VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 3 von 12

1. EINLEITUNG Die Zertifizierung verfolgt den Zweck, Mitarbeitenden der Privatwirtschaft und der öffentlich-rechtlichen Verwaltung sowie selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich im Projektmanagement- Consulting sowohl in der Theorie als auch in der Praxis die entsprechenden Kompetenzen erworben haben, einen Ausweis darüber zu geben. den Unternehmen und Verwaltungen die Rekrutierung von erfolgreichem, vertrauenswürdigem Personal für die Beratung im Projektmanagement zu erleichtern. Das vorliegende Dokument erläutert den Kandidatinnen und Kandidaten den Zertifizierungsprozess zum Certified Programme and Portfolio Management Consultant (IPMA PPMC), inklusive der geltenden Rahmenbedingungen sowie den geforderten Voraussetzungen. In Ergänzung zum vorliegenden Dokument benötigen die Kandidatinnen und Kandidaten die nachfolgenden Dokumente, um den vollständigen Überblick sowie das notwendige Verständnis für die Zertifizierung zu erlangen: Swiss National Competence Baseline (Swiss NCB) Swiss National Competence Baseline Consulting (Swiss NCBC) Reglement zur Zertifizierung IPMA PMC und IPMA PPMC Alle von den Kandidatinnen und Kandidaten für die Zertifizierung benötigten Dokumente werden auf der Website des VZPM (www.vzpm.ch) unentgeltlich zum Herunterladen bereitgestellt. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben im Rahmen der Zertifizierung den Nachweis zu erbringen, dass sie über die erforderlichen Kompetenzen - Wissen sowie praktische Erfahrung - verfügen. Die Zertifikate müssen in periodischen Abständen im Rahmen einer Rezertifizierung erneuert werden. 1.1. ADMINISTRATION Die Termine für die einzelnen Zertifizierungsschritte werden vom VZPM festgelegt. In der Regel werden pro Jahr zwei öffentliche Zertifizierungsrunden durchgeführt. Auf Anfrage werden Firmenrunden für Unternehmen und Weiterbildungsinstitute durchgeführt. Alle durch die Kandidatinnen und Kandidaten jeweils einzureichenden Unterlagen sind bis zum festgelegten Termin und in der jeweils geforderten Form bei der Geschäftsstelle des VZPM einzureichen. 2. ZULASSUNG ZUR ZERTIFIZIERUNG 2.1. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN Mit der Antragsstellung zur Zertifizierung belegen die Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie die geforderten Zulassungsbedingungen erfüllen: In den letzten acht Jahren mindestens fünf Jahre Erfahrung im Projektmanagement- Consulting, davon mindestens zwei Jahre auf Level IPMA PPMC, mit einer minimalen Einsatzzeit von 66%, entspricht insgesamt 750 Beratertagen. Der erste Einsatz in einer zur Erfüllung der Zulassungsbedingungen akzeptierten Rolle muss mindestens fünf Jahre, bezogen auf das vom VZPM festgelegte Antragsdatum, zurückliegen. In den letzten zwanzig Jahren mindestens drei Jahre Erfahrung im Projektmanagement in verantwortlicher Führungsfunktion in komplexen Projekten (siehe Swiss NCB Kapitel 2.5). VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 4 von 12

2.2. KERNKOMPETENZ Kandidatinnen und Kandidaten sind in der Lage, Unternehmen auf der Managementebene bezüglich strategischem Projektmanagement, inkl. organisatorischer und strategischer Implementierung, zu beraten. Das Consulting umfasst Projektportfolios und/oder Programme. Kandidatinnen und Kandidaten erfüllen weitere Anforderungen: Sie sind in der Lage, Unternehmen bezüglich der in der Swiss NCB beschriebenen Kompetenzelemente zu beraten, insbesondere bei der Entwicklung und Implementierung des Projektmanagements in der Organisation, bei der strategischen Organisationsentwicklung mit Bezug zum Portfolio-, Programm- und Projektmanagement sowie beim Kulturwechsel als Begleiterscheinung der Entwicklung und Implementierung des Projektmanagements. Dazu nehmen sie das Consulting in einer Rolle als Experten- und/oder Prozessberater/- in wahr. Allenfalls führen sie ein Team von PM-Consultants. Sie verfügen über Methodenkompetenz im Projektmanagement und beherrschen die gängigen Consultingmethoden und -instrumente sowie komplexe Interventionsmethoden. 3. ZERTIFIZIERUNGSPROZESS 3.1. ZERTIFIZIERUNGSSCHRITTE IM ÜBERBLICK Der Zertifizierungsprozess dauert in der Regel sieben bis acht Monate. Die folgende Tabelle zeigt die einzelnen Zertifizierungsschritte mit ihren ungefähren Dauern auf: Schritt Aktivität 1 Antrag zur Erlangung des Zertifikats Antrag mit Portfolio-, Programm- und Projektliste, Consultingmandaten, Referenzen und Selbstbeurteilungen einreichen Ausführung durch Kandidat/-in ungefähre Dauer Anmeldeschluss Antrag prüfen und Zulassungsentscheid bekanntgeben VZPM 1 Monat 2 Schriftliche Prüfungen "Projektmanagement" und "PM-Consulting" Schriftliche Prüfung "Projektmanagement" ablegen, sofern kein gültiges Zertifikat IPMA Level A, B oder C vorliegt Schriftliche Prüfung "PM-Consulting" ablegen Kandidat/-in Kandidat/-in Prüfungstermin Prüfungen bewerten und Prüfungsergebnisse bekanntgeben VZPM 1 Monat 3 Fallstudienbericht Fallstudienbericht verfassen und einreichen Kandidat/-in 2 Monate Fallstudienbericht beurteilen und Beurteilungsergebnis bekanntgeben VZPM 1 Monat 4 Interview Interview absolvieren Kandidat/-in 1½ Monate Gesamtbeurteilung der Zertifizierung vornehmen und bekanntgeben VZPM ½ Monat Tabelle 1: Zertifizierungsschritte Nach jedem Zertifizierungsschritt wird der Entscheid des VZPM den Kandidatinnen und Kandidaten mitgeteilt. Der Entscheid nach den ersten drei Zertifizierungsschritten kann eine Zulassung oder eine Ablehnung zum nächsten Zertifizierungsschritt sein. Nach dem ersten und drit- VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 5 von 12

ten Zertifizierungsschritt können im Bedarfsfall Auflagen formuliert werden. Nach dem Interview wird den Kandidatinnen und Kandidaten der Entscheid bezüglich der Zertifikatserteilung innerhalb eines Monats kommuniziert. 3.2. ANTRAG ZUR ERLANGUNG DES ZERTIFIKATS ANTRAG Mit der Antragsstellung lässt sich die Kandidatin/der Kandidat offiziell registrieren. Die Angaben im Antragsformular dienen der Geschäftsstelle des VZPM und der Leitung des Zertifizierungsbereichs zur Überprüfung der Zulassungsbedingungen. Die Kandidatin/der Kandidat reicht die folgenden Unterlagen ein: vollständig ausgefüllten Antrag auf Erstzertifizierung, inkl. der Auflistung und Beschreibung der Consultingmandate Brief zur Bestätigung der Angaben im Antrag vollständig ausgefüllte Selbstbeurteilungsformulare Die Kandidatin/der Kandidat reicht den kompletten Antrag inkl. aller Anhänge in einer einzigen PDF-Datei ein. Die Vorlage für die Antragsstellung kann von der Website des VZPM heruntergeladen werden und ist zwingend zu verwenden. Der Dateiname soll wie folgt aufgebaut sein: Name_Vorname_Antrag Parallel dazu sendet die Kandidatin/der Kandidat der Geschäftsstelle des VZPM einen Brief, dessen Unterschrift bestätigt, dass sie/er alle Angaben im elektronisch eingereichten Antrag wahrheitsgetreu vorgenommen hat, alle Regelungen des Zertifizierungsverfahrens sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten anerkennt, bereit ist, sich nach dem Ethik-Kodex des VZPM, welcher auf der Website publiziert ist, zu richten. Im Brief ist anzugeben, wann und an welche Mailadresse die Antragsunterlagen gesendet worden sind. Mit dem unterschriebenen Brief erhält der VZPM das Recht, die im Antrag aufgeführten Referenzpersonen ohne vorgängige Information der Kandidatin/des Kandidaten zu kontaktieren. Er wird in Stichproben davon Gebrauch machen. Die Vorlage für den Brief kann von der Website des VZPM heruntergeladen werden. Die Vorlage ist zwingend zu verwenden. Die Kandidatin/der Kandidat reicht die ausgefüllten Selbstbeurteilungsformulare jeweils als eine PDF-Datei ein. Die Vorlagen können von der Website des VZPM heruntergeladen werden und sind zwingend zu verwenden. Die Dateinamen sollen wie folgt aufgebaut sein: Name_Vorname_SB_PM Name_Vorname_SB_PPMC ABSCHLUSS DES ZERTIFIZIERUNGSSCHRITTS Der von der Kandidatin/vom Kandidaten eingereichte Antrag zur Erstzertifizierung wird von der Leitung des Zertifizierungsbereichs bezüglich der Vollständigkeit und der Erfüllung der Zulassungsbedingungen geprüft. Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden zum zweiten Zertifizierungsschritt zugelassen und erhalten vom VZPM die nachstehend aufgeführten Dokumente: Bestätigung der Zulassung mit oder ohne Auflage Einladung zur schriftlichen Prüfung Rechnung für den zweiten Zertifizierungsschritt Wird eine Kandidatin/ein Kandidat nicht zum nächsten Zertifizierungsschritt zugelassen, wird ihr/ihm dies mit einer schriftlichen Begründung inklusive der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt. VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 6 von 12

3.3. SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN "PROJEKTMANAGEMENT" UND "PM-CONSULTING" Die schriftlichen Prüfungen finden unter Aufsicht einer Vertrauensperson des VZPM statt. Es werden nur Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, welche die Zulassungsbedingungen erfüllt haben. Bei jeder Aufgabe ist die maximal mögliche Punktzahl vermerkt. Die Prüfungen werden als Open-Book-Prüfungen durchgeführt. Kandidatinnen und Kandidaten dürfen beliebige Unterlagen (auch Bücher) sowie einen Taschenrechner mitbringen und verwenden. Geräte der mobilen Kommunikation sowie weitere elektronische Geräte, welche Datenbanken beinhalten oder den Zugriff auf Internet ermöglichen, sind nicht erlaubt. SCHRIFTLICHE PRÜFUNG "PROJEKTMANAGEMENT" Die schriftliche Prüfung "Projektmanagement" muss nicht von allen Kandidatinnen und Kandidaten absolviert werden. Es gelten die nachfolgenden Regelungen: Kandidatinnen und Kandidaten, welche über ein gültiges Zertifikat IPMA Level A, IPMA Level B oder IPMA Level C verfügen, müssen die Prüfung nicht absolvieren. Kandidatinnen und Kandidaten, welche über kein oder ein ungültiges Zertifikat IPMA Level A, IPMA Level B oder IPMA Level C verfügen, müssen die Prüfung absolvieren. Die schriftliche Prüfung "Projektmanagement" orientiert sich an den 46 Kompetenzelementen der Swiss NCB, dauert drei Stunden und weist die folgenden Prüfungsteile auf: 60 Multiple-Choice-Fragen zum Basiswissen, davon 36 Fragen zu PM-technischen Kompetenzelementen 12 Fragen zu PM-Verhaltenskompetenzen 12 Fragen zu PM-Kontextkompetenzen 14 Textaufgaben (offene Fragen), davon 8 Fragen zu PM-technischen Kompetenzelementen 3 Fragen zu PM-Verhaltenskompetenzen 3 Fragen zu PM-Kontextkompetenzen Im Prüfungsteil der Multiple-Choice-Fragen kommen drei verschiedene Fragetypen zur Anwendung: Fragetyp A - Single Choice Pro Frage ist nur eine Antwort aus vier möglichen anzukreuzen. Jede richtige Antwort wird mit einem Punkt bewertet. Für falsche Antworten gibt es keine Punkte. Fragetyp B - Multiple Choice Pro Frage sind zwei Antworten aus vier möglichen anzukreuzen. Zwei richtige Antworten werden mit einem Punkt bewertet. Für weniger als zwei richtige Antworten gibt es keine Punkte. Fragetyp C - Entscheidungsfragen Pro Frage sind alle vier möglichen Antworten mit "richtig" oder "falsch" zu beurteilen. Vier richtige Antworten werden mit einem Punkt bewertet. Drei richtige Antworten werden mit einem halben Punkt bewertet. Für weniger als drei richtige Antworten gibt es keine Punkte. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl und in jedem der drei Kompetenzbereiche "PM-technische Kompetenzelemente", "PM- Verhaltenskompetenzen" und "PM-Kontextkompetenzen" jeweils mindestens 50% der möglichen Punktzahl erreicht wurden. VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 7 von 12

SCHRIFTLICHE PRÜFUNG "PM-CONSULTING" Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen die Prüfung "PM-Consulting" absolvieren. Der Inhalt der Prüfung orientiert sich am Consulting-Bereich des Zertifizierungslevels, dem Portfoliound Programmmanagement, und umfasst alle 14 Kompetenzelemente der Swiss NCBC sowie die nachstehend aufgeführten Kompetenzelemente aus der Swiss NCB: 1.03 - Projektanforderungen und Projektziele 1.06 - Projektorganisation 1.16 - Überwachung, Controlling und Berichtswesen 2.02 - Engagement und Motivation 2.10 - Beratung 2.12 - Konflikte und Krisen 3.04 - Projekt-, Programm- und Portfolioeinführung 3.06 - Business Die Prüfung dauert drei Stunden und umfasst ausschliesslich offene Fragestellungen. Die 22 oben aufgeführten Kompetenzelemente (14 aus der Swiss NCBC und 8 aus der Swiss NCB) werden flächendeckend geprüft. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht wurde. ABSCHLUSS DES ZERTIFIZIERUNGSSCHRITTS Für die Beurteilung der in der abgelegten Prüfung von der Kandidatin/vom Kandidaten erbrachten Leistung wird mindestens eine Vertrauenspersonen des VZPM als Expertin/Experte eingesetzt. Sie beurteilen die Kandidatenleistung und stellen der Leitung des Zertifizierungsbereichs Antrag auf "Prüfung bestanden" oder "Prüfung nicht bestanden". Die Leitung des Zertifizierungsbereichs fällt den entsprechenden Entscheid. Kandidatinnen und Kandidaten, welche die beiden Prüfungen "Projektmanagement" und "PM- Consulting" bestanden haben, oder die Prüfung "Projektmanagement" nicht absolvieren müssen, werden zum dritten Zertifizierungsschritt zugelassen und erhalten vom VZPM die nachstehend aufgeführten Dokumente: Bestätigung der Zulassung zum Fallstudienbericht Aufforderung, den Fallstudienbericht einzureichen Rechnung für den dritten Zertifizierungsschritt Wird eine Kandidatin/ein Kandidat nicht zum nächsten Zertifizierungsschritt zugelassen, wird ihr/ihm dies mit einer schriftlichen Begründung inklusive der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt. 3.4. FALLSTUDIENBERICHT ZIELSETZUNG DES FALLSTUDIENBERICHTS Im Fallstudienbericht soll die Kandidatin/der Kandidat anhand von vier abgeschlossenen Consultingmandaten (in begründeten Fällen auch 3 oder 5) zum Thema Projektmanagement ihre/seine Kenntnisse und Erfahrungen des Consultings nachweisen. Die vier vorzustellenden Fallstudien werden von der Kandidatin/vom Kandidaten ausgewählt und sollen ein repräsentatives Bild aus ihrem/seinem Consultingspektrum darstellen. Die Consultingmandate oder Consultingprojekte sollen sich auf die strategische Ebene des Projektmanagements beziehen, wie beispielsweise Portfolio- und/oder Programmmanagement-Coaching, Portfolio- und/oder Programmmanagement-Methodenberatung, Einführung von Projektmanagement im Unternehmen oder in einem Unternehmensbereich, Einführung von Programmmanagement oder Einführung von Portfoliomanagement. VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 8 von 12

Die Kandidatin/der Kandidat kann in den Fallstudien als Experten- und/oder Prozessberater/-in im Einsatz gewesen sein: Bei der Expertenberatung handelt es sich um eine aufgabenorientierte und vom Kunden nachgesuchte direktive Beratung. Der Ratsuchende hat sein Problem selbst erkannt und erwartet vom Consultant fertige Ergebnisse oder konkrete Lösungsvorschläge. Bei der Prozessberatung soll der Ratsuchende bei der selbständigen Problemlösung unterstützt werden. Der Berater hat seine Kompetenzen insbesondere im kommunikativen sowie im Coaching-Bereich. Der Consultant kann, muss aber nicht ein fester Bestandteil der Projektorganisation sein. Im Rahmen des Fallstudienberichts soll die Kandidatin/der Kandidat die relevanten Projektmanagement- und Projektmanagement-Consulting-Elemente sowie deren Einsatz oder deren Fehlen im Verlaufe des Consultingmandats beschreiben und kritisch reflektieren. Bei einem Consultingmandat begleitet der Consultant den Kunden durch den Lösungsentwicklungsprozess und/oder schlägt selber konkrete Lösungen vor. Diese Lösungsempfehlungen können anschliessend im Rahmen eines Projekts implementiert werden. Ein Consultingauftrag muss nicht unbedingt auch einen Implementierungsanteil enthalten. Ein im Rahmen eines Consultings durchgeführtes Projekt enthält dagegen immer einen Consultinganteil. INHALT DES FALLSTUDIENBERICHTS Der VZPM stellt den Kandidatinnen/Kandidaten für die Einreichung des Fallstudienberichts eine Vorlage zur Verfügung. Diese kann von der Website des VZPM heruntergeladen werden und ist zwingend zu verwenden. In der Vorlage enthaltene Elemente wie beispielsweise Tabellen müssen verwendet und mit dem geforderten Inhalt gefüllt werden. Der Fallstudienbericht soll einen knappen, präzis gehaltenen Überblick zu den folgenden Themen geben: Informationen zum Hintergrund und zum Umfeld des Consultingmandats wie beispielsweise Beratungsansatz, Aufgaben- und Wirkungsbereich, Kunde, weitere relevante Stakeholder, Ressourcen und Komplexität Ziele des Consultingmandats Projekt- und/oder Stammorganisation Aushändigung der als Consultant erbrachten Dienstleistungen Rollen und Verantwortlichkeiten der Kandidatin/des Kandidaten charakteristische Elemente des Consultingauftrags Ergebnisse und Kundenzufriedenheit Der grösste Teil des Fallstudienberichts soll, bezogen auf konkrete Situationen, Auskunft geben über Herausforderungen des (Projekt-)Managements und wie diese angesprochen und angegangen worden sind Reflexion über die Ergebnisse des PM-Consultings, Analyse und Lessons learnt INHALTLICHE MINIMALANFORDERUNGEN AN DEN FALLSTUDIENBERICHT Der Consultinggegenstand in den vorgestellten Fallstudien muss inhaltlich jeweils repräsentativ für den angestrebten Zertifizierungslevel sein, in diesem Falle "Consulting auf der strategischen Projektmanagementebene". Dabei muss jeweils eine Mindestanzahl an Kompetenzelementen angesprochen werden: VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 9 von 12

Beurteilungsstruktur Kompetenzbereich Anzahl angesprochener Elemente Swiss NCBC Technische Kompetenzelemente 4 Verhaltenskompetenzen 3 Kontextkompetenzen 3 Swiss NCB PM-technische Kompetenzelemente 7 Verhaltenskompetenzen 5 Kontextkompetenzen 4 Tabelle 2: Anzahl der minimal geforderten Kompetenzelemente im Fallstudienbericht FORMALE ANFORDERUNGEN AN DEN FALLSTUDIENBERICHT Die Kapitel im Hauptteil des Fallstudienberichts sollen sich thematisch auf einige wenige Kompetenzelemente konzentrieren. Des Weiteren muss der Fallstudienbericht die nachstehenden formalen Anforderungen erfüllen: Umfang Qualitätselemente Erklärung Abgabe 20-25 Seiten redaktionellen Text (DIN A4) mindestens 4 Seiten pro Consultingmandat maximal 10-15 Seiten Anhang/Beilagen Titelseite Version Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis/Glossar Abbildungsverzeichnis Literaturverzeichnis Referenzierung auf die Kompetenzelemente Änderungshistorie (bei einer allfälligen zweiten Version) "Hiermit versichere ich, dass ich den Fallstudienbericht eigenständig und inhaltlich ohne Mitwirkung Dritter verfasst habe." PDF-Datei mit dem Namen Name_Vorname_FSB Tabelle 3: Formale Anforderungen an den Fallstudienbericht Fallstudienberichte, welche den Umfang des Hauptteils überschreiten, werden zur Überarbeitung zurückgewiesen. ABSCHLUSS DES ZERTIFIZIERUNGSSCHRITTS Der Fallstudienbericht wird von zwei Assessorinnen/Assessoren unabhängig voneinander geprüft und bewertet. Grundlage für die Bewertung sind die Anforderungen gemäss des vorliegenden Leitfadens, der Swiss NCBC bezüglich der Zertifizierung IPMA PPMC sowie der Swiss NCB. Um akzeptiert zu werden, muss der Fallstudienbericht alle geforderten Themen ansprechen, die geforderte Anzahl Kompetenzelemente enthalten, den beschriebenen Minimalanforderungen genügen sowie die formalen Anforderungen erfüllen. Wird der Fallstudienbericht von den Assessorinnen/Assessoren ungenügend beurteilt (Wert <6 nach einer Skala von 0-10 Punkten), erhält die Kandidatin/der Kandidat die Möglichkeit diesen kostenpflichtig zu überarbeiten. Der Termin für die Einreichung der neuen Version des Fallstudienberichts wird mit der zuständigen Bereichsleitung vereinbart. Wird der Fallstudienbericht von den Assessorinnen/Assessoren als genügend beurteilt (Wert 6 nach einer Skala von 0-10 Punkten), stellen sie der Leitung des Zertifizierungsbereichs Antrag VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 10 von 12

auf "Zulassung zum Interview mit oder ohne Auflage". Die Leitung des Zertifizierungsbereichs fällt den entsprechenden Entscheid. Kandidatinnen und Kandidaten, deren Fallstudienbericht mit einem Wert 6 bewertet wurde, werden zum vierten Zertifizierungsschritt zugelassen und erhalten vom VZPM die nachstehend aufgeführten Dokumente: Bestätigung der Zulassung zum Interview mit oder ohne Auflage Rechnung für den vierten Zertifizierungsschritt Wird eine Kandidatin/ein Kandidat nicht zum nächsten Zertifizierungsschritt zugelassen, wird ihr/ihm dies mit einer schriftlichen Begründung inklusive der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt. 3.5. INTERVIEW Nach Bekanntgabe der Zulassung zum Interview vereinbaren die Assessorinnen/Assessoren mit der Kandidatin/dem Kandidaten einen Interviewtermin. Das Interview dauert 1½-2 Stunden und führt zur abschliessenden Beurteilung der Kandidatin/des Kandidaten. Es ist ein Fachgespräch zwischen der Kandidatin/dem Kandidaten und den beiden Assessorinnen/Assessoren, wobei die nachstehend aufgeführten Zertifizierungsergebnisse einbezogen werden können: Fallstudienbericht als Basis des Interviews Selbstbeurteilungen "Projektmanagement" und "PM-Consulting" Die Einstiegsfragen für das Interview werden von den Assessorinnen/Assessoren vorgängig formuliert und sollen die im Fallstudienbericht gemachten Aussagen verifizieren, der Kandidatin/dem Kandidaten die Chance geben, ihre/seine Kompetenzen bezüglich des Projektmanagements und des Projektmanagement-Consultings darzulegen sowie Aufschluss über die Stärken, Schwächen und Lücken der Kandidatin/des Kandidaten bezüglich Wissen und Erfahrung geben. Die Einstiegsfragen der Assessorinnen/Assessoren werden den Kandidatinnen/Kandidaten nicht vorgängig abgegeben. Im Interview muss eine Mindestanzahl an Kompetenzelementen besprochen werden: Beurteilungsstruktur Kompetenzbereich Anzahl angesprochener Elemente Swiss NCBC Technische Kompetenzelemente 3 Verhaltenskompetenzen 2 Kontextkompetenzen 2 Swiss NCB PM-technische Kompetenzelemente 4 Verhaltenskompetenzen 3 Kontextkompetenzen 2 Tabelle 4: Anzahl der minimal geforderten Kompetenzelemente im Interview ABSCHLUSS DES ZERTIFIZIERUNGSSCHRITTS Die Assessorinnen/Assessoren beurteilen die von der Kandidatin/dem Kandidaten im Interview erbrachten Leistungen und empfehlen bei positivem Ergebnis der Gesamtbeurteilung der Bereichsleitung die Zertifikatserteilung. Zur Gesamtbeurteilung werden die Ergebnisse aus der schriftlichen Prüfung "PM-Consulting" sowie aus den Beurteilungen des Fallstudienberichts und des Interviews beigezogen. Die Leitung des Zertifizierungsbereichs fällt den entsprechenden Entscheid. Das Ergebnis wird der Kandidaten/dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Bei negativem Ergebnis der Gesamtbeurteilung wird dieses der Kandidatin/dem Kandidaten mit einer schriftlichen Begründung inklusive der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt. VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 11 von 12

3.6. ABSCHLUSS DES ZERTIFIZIERUNGSPROZESSES Nach erfolgreich bestandenem Zertifizierungsverfahren und der Bezahlung sämtlicher Zertifizierungsgebühren erhält die Kandidatin/der Kandidat das Zertifikat. Der Zertifizierungsprozess wird mit der Übergabe des Zertifikats an die Kandidatin/den Kandidaten abgeschlossen. In Ausnahmefällen wird das Zertifikat per Post zugestellt. Das Zertifikat hat eine internationale Anerkennung und ist fünf Jahre gültig. Die Inhaberin/der Inhaber des Zertifikats ist berechtigt, während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats den Titel zu führen. Certified Programme and Portfolio Management Consultant (IPMA PPMC) VZPM VZPM_PMC_Leitfaden PPMC_V1.0_DE Seite 12 von 12