Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen



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Transkript:

Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte und 1

Was regelt der Tarifvertrag? Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL) ist zum 01.01.2015 vom Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge abgelöst worden Vor dem 01.01.2015 getroffene VWL- Anlagevereinbarungen können bis zum Ende der Vereinbarung weiter bedient werden Wo gilt der Tarifvertrag? Bundesweit TV Med. Fachangestellte und 2

Für wen gilt der Tarifvertrag? Medizinische Fachangestellte, und Auszubildende, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind Sofern sie eine solche Tätigkeit ausüben, sind diesem Personenkreis gleichgestellt: Sprechstundenschwestern und -helferinnen Staatlich geprüfte Kranken-, Kinderkrankenschwestern Gesundheits- und Kranken- und Kinderkrankenpfleger TV Med. Fachangestellte und 3

Wer ist an den Tarifvertrag gebunden? Arbeitgeber, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten und (AAA) und zugleich deren Medizinischen Fachangestellte und, die Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.v. bzw. ver.di sind Oder die Anwendung des Tarifvertrages wurde ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart TV Med. Fachangestellte und 4

Wie ist die bav zu gestalten? Der Tarifvertrag sieht keine Exklusivität zu Gunsten eines bestimmten Anbieters vor Als Durchführungsweg ist die Direktversicherung oder die Pensionskasse (in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft) vorgesehen Legt sich der Arbeitgeber nicht fest, kann der Arbeitnehmer die Durchführung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse nach seiner Wahl verlangen TV Med. Fachangestellte und 5

Welche Leistungen sind vorgesehen? Tarifvertrag Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung (AG-Beitrag) Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung Variante A Zusätzlich zur VWL* 40 Vollzeit >18 Std. 25 Teilzeit < 18 Std. 35 Azubis Variante B Anstelle VWL 76 Vollzeit >18 Std. 43 Teilzeit < 18 Std. 53 Azubis 20% des umgewandelten Betrages Mindestens 10 AG-Beitrag ist seit 01.04.2008 verpflichtend, wenn Tarifgebundenheit vorliegt. *Gilt nur für bereits vor dem 01.01.2015 getroffene VWL-Anlagevereinbarungen AG-Zuschuss nur aufzuwenden, wenn Entgeltumwandlung vereinbart wird und Tarifgebundenheit vorliegt Pensionskasse in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder Direktversicherung TV Med. Fachangestellte und 6

Beispiel: Eine 30-jährige Arzthelferin (StKl. I, KiSt-pflichtig, keine Kinder, Bundesland Bayern) verzichtet künftig auf Ihren Anspruch auf VWL in Höhe von monatlich 30,00 EUR zu Gunsten des Arbeitgeberbeitrages zur bav in Höhe von monatlich 76,00 EUR. AG-Zuschuss 10,00 EUR AN-Beitrag 26,56 EUR Ihr monatliches Brutto-Gehalt beträgt 2.200 EUR. Gesamtbeitrag 112,56 EUR Hieraus wandelt sie monatlich 26,56 EUR um und erhält somit einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von monatlich 10,00 EUR. AG-Beitrag 76,00 EUR Der monatliche Gesamtbeitrag zu Gunsten einer Direktversicherung beträgt 112,56 EUR. TV Med. Fachangestellte und 7

Gesamtbeitrag 112,56 EUR AG-Zuschuss 10,00 EUR AN-Beitrag 26,56 EUR AG-Beitrag 76,00 EUR TV Med. Fachangestellte und 8

für eine mtl. Mtl. Gesamtbeitrag 112,56 EUR Gesamtrente von 454,87 EUR* oder eine mögliche Kapitalabfindung von 108.446 EUR* * Tarif NIR2821V, Endalter 67 Jahre, 5 Jahre Rentengarantiezeit, angenommene Wertsteigerung 4 % p. a. TV Med. Fachangestellte und 9

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