JURISTISCHE FAKULTÄT Curriculum für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom14. Oktober 2010 Dieses Curriculum beschreibt den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht. Es erläutert die künftige Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät für diesen Masterstudiengang. 1. Studienziele Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht ist ein praxisbezogener, national und international ausgerichteter, juristischer Ausbildungsgang. Er verbindet die juristische Allgemeinausbildung mit einer vertieften Übersicht über die relevanten rechtlichen Themen im Bereich des Wirtschaftsrechts. Ziel des Masterstudiengangs ist einerseits die Vermittlung der praxisrelevanten Fächer; andererseits soll er befähigen, für die immer komplexer werdenden rechtlichen Fragestellungen aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts adäquate Lösungen zu erarbeiten und zu präsentieren. Im Vordergrund steht dabei insbesondere das Ziel, sich in einem vernetzten Rechtsgebiet zu orientieren und je nach angestrebter Ausrichtung vertiefte Kenntnisse in einzelnen Gebieten zu erarbeiten. Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht ist ein juristischer Studiengang. Im Gegensatz zu anderen Studiengängen in diesem Gebiet ist er primär auf die Vermittlung von juristischem Wissen ausgerichtet. Es wird den Studierenden jedoch ermöglicht, insbesondere Veranstaltungsangebote der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät im Rahmen des ausserfakultären Wahlfachs zu besuchen. Durch den zwingenden Einbezug der wirtschaftsrechtlichen Grundlagenfächer im Pflichtbereich ist sichergestellt, dass die Studierenden trotz der relativ weitgehenden Spezialisierung in den einzelnen srichtungen gleichzeitig eine solide juristische Allgemeinausbildung im Bereich des Wirtschaftsrechts erlangen, die ihnen zusammen mit den während des Bachelorstudiums gewonnenen juristischen Fertigkeiten hinsichtlich der späteren Berufswahl sämtliche Möglichkeiten offen hält. Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht ist insbesondere auch eine gute Vorbereitung für Studierende, die später noch das Anwaltsexamen absolvieren möchten. Das vorgeschlagene Curriculum deckt sich in seiner inhaltlichen Ausgestaltung grösstenteils mit den Vorschlägen des Beirats für den Wirtschaftsmaster an der Juristischen Fakultät der Universität Basel für die Auswahl der angebotenen Lehrveranstaltungen betreffend die wirtschaftsrechtlich relevanten Berufsbilder (Siehe dazu: http://ius.unibas.ch/fileadmin/user_upload/redaktion/studium/master/beirat_wirtschaftsmaster.pdf). 2. Spätere Tätigkeitsbereiche Mit dem Masterstudiengang Wirtschaftsrecht stehen den Studierenden eine Vielzahl von Berufsfeldern vor allem in der Rechtspraxis offen. Den Studierenden soll gezielt aufgezeigt werden, dass es nebst dem Anwaltsberuf eine Vielzahl anderer, interessanter Berufsfelder gibt, zu denen der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht prädestiniert. Offen stehen den erfolgreichen Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht insb. die folgenden Sparten: Anwaltskanzleien mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht; Banken und Versicherungen; Unternehmen, sowohl öffentliche als auch private; Politische Ämter/ Wirtschaftsverbände. 1/7
Da das Wirtschaftsrecht eher zurückhaltend wissenschaftlich bearbeitet wurde, bietet der Masterstudiengang auch eine gute Basis für Studierende, die in diesem Rechtsbereich eine Dissertation schreiben möchten. 3. Verbesserung der Positionierung der Abgänger/-innen der Juristischen Fakultät der Universität Basel Die Einführung eines stärker strukturierten Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht deckt das immer stärker werdende Bedürfnis nach auf diesem Gebiet ausgebildeten Spezialisten/-innen ab. Durch den nicht nur, aber auch die Bedürfnisse der Wirtschaft berücksichtigenden Masterstudiengang Wirtschaftsrecht böte sich für die Fakultät zudem die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Rechtspraxis. Die durch die Strukturierung des Studiengangs erreichte stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Praxis werden sodann die Chancen der Absolventinnen und Absolventen des Masterstudienganges auf dem Arbeitsmarkt mittelfristig klar erhöhen. Durch die Ausrichtung der einzelnen srichtungen auf die am meisten nachgefragten Tätigkeitsbereiche werden den Abgängern/-innen die für einen erfolgreichen und reibungslosen Einstieg in die Berufswelt notwendigen Kenntnisse vermittelt. Für die Arbeitgeber ist aufgrund der klaren Strukturierung des Studiengangs gewährleistet, dass die Inhaber eines Abschlusses des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht klar definierte fachliche Kenntnisse erworben haben. 4. Studienaufbau 4.1 Allgemeines Das Studium ist grundsätzlich als strukturiertes Vollzeitstudium konzipiert und erfordert als Zulassungsvoraussetzung ein abgeschlossenes Rechtswissenschaftliches Bachelorstudium. Bei entsprechender zeitlicher Erstreckung kann es mit einer teilweisen Erwerbstätigkeit (insbesondere Praktikas zur Vorbereitung auf das spätere Anwaltsexamen) verbunden werden. Der Studiengang ist ein ordentlicher Masterstudiengang und dauert drei Semester. Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht weist vier spezifische srichtungen auf. Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht ermöglicht damit Schwerpunktbildungen (Major) in den folgenden Bereichen: General Business Law Finance Corperate and Tax International Ohne srichtung Um den Studierenden grundlegende Rechtskenntnisse des allgemeinen Wirtschaftsrechts zu vermitteln und um insbesondere eine «Brücke» zur Bachelor-Stufe zu bilden, beinhaltet der Pflichtstudienstoff im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht die Module, welche die unabdingbare Grundlage einer strukturierten und zielführenden Ausbildung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts darstellen. Die meisten zu absolvierenden Module/Lehrveranstaltungen sind bereits Teil des bislang existierenden Masterstudiengangs der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Alle Studierenden müssen jeweils 44 KP in grundlegenden wirtschaftsrechtlichen Veranstaltungen absolvieren. In den drei möglichen Schwerpunktbereichen oder frei wählbaren Zusatzfächern müssen jeweils 18 KP erworben werden, zusätzlich muss die Masterarbeit, welche mit 22 KP bewertet ist, im Bereich des jeweiligen Schwerpunkts absolviert werden. Die restlichen 6 KP können entweder im Zaeslin Programm absolviert werden oder in einem wirtschaftsrechtlichen Wahlfach. 2/7
Der grundlegende Aufbau des Studiums gestaltet sich somit wie folgt: Pflichtlehrveranstaltung unabhängig von der Wahl einer srichtung: Regulatory Compliance Rechnungslegungs- und Revisionsrecht Verträge des internationalen Handelsrechts Internationales Privatrecht (inkl. Internationales Zivilverfahrensrecht) Unternehmenssteuerrecht Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht (8 KP) Pflichtlehrveranstaltung in der jeweiligen srichtung: General Business Law Arbeitsrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Sozialversicherungsrecht/BVG Studierenden, welche diese Studienrichtung absolvieren, werden durch die obgenannte Fächerkombination auf eine Tätigkeit in einem kleinen oder mittleren Unternehmen vorbereitet. Finance Privatversicherungsrecht (inkl. Aufsichtsrecht) Bankvertragsrecht (inkl. Finanzierungen) Kapitalmarktrecht, inkl. Aufsichtsrecht Diese Fächerkombination soll auf eine Tätigkeit in grösseren Unternehmen, insbesondere im Bereich Finanzdienstleistungen oder Versicherung, vorbereiten. srichtung Corporate and Tax Aktienrecht / Kapitalmarktrecht (Gesellschafts-) Recht der Unternehmensumstrukturierungen inkl. Konzernrecht (Steuer-) Recht der Unternehmensumstrukturierungen Mit dieser Fächerkombination soll vertieftes Wissen im immer wichtiger werdenden Bereich der Beratung grösserer Unternehmen in strukturellen (Mergers and Acquisitions) und anderen Fragen vermittelt werden. Der starke Einbezug des Steuerrechts und seine Verknüpfung mit dem Gesellschaftsrecht entsprechen einem grossen praktischen Bedürfnis, auch in grossen Wirtschaftskanzleien. srichtung International Anglo-American Private Law: selected topics International Investment Law (Investitionsschutzrecht) International Financial Regulation Mit dieser Fächerkombination soll vertieftes Wissen im internationalen Bereich vermittelt werden. Die Fächerauswahl soll sowohl spezifisches Fachwissen wie auch methodische Fähigkeiten vermitteln. 3/7
Ohne srichtung Es gibt eine Reihe von wirtschaftsrechtlichen Fächern, die nicht spezifisch in eine der drei srichtungen passen. Um Studierenden zu ermöglichen, das Programm Wirtschaftsrechtsmaster zu absolvieren und dabei wirtschaftsrechtliche Fächer zu belegen, die nicht zu den drei Schwerpunktfächern gehören oder diese Fächer anders kombinieren wollen, wird auch ein Wirtschaftsrechtsmaster ohne srichtung angeboten. Die wählbaren Fächer umfassen neben den Fächern, die im Rahmen der drei en angeboten werden, folgende Fächer aus dem aktuellen Katalog der Fächer für den Master Wirtschaftrecht: Immaterialgüterrecht Moot Court (12 KP) Schiedsgerichtsbarkeit Vertragsgestaltung Wirtschaftsrecht, europäisches und internationales Wirtschaftsstrafrecht, nationales und internationales Im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaftsrecht verfassen die Studierenden zu einem in der jeweiligen srichtung behandelten Gebiet eine schriftliche Masterarbeit, welche mit 22 KP bewertet wird. Das Thema der Masterarbeit erscheint explizit im Zeugnis und bietet den Studierenden damit die Gelegenheit, über die Wahl der srichtung hinaus nach aussen eine zusätzliche Akzentsetzung vorzunehmen. Zusätzlich sind im Rahmen des Zaeslin Programm 6 Kreditpunke zu absolvieren. Es können aber auch alle in den anderen en oder im Wirtschaftsmaster ohne srichtung wählbaren Fächer ausgewählt werden. 4.2 Stoffvermittlung und fachbereichsübergreifende Kompetenzen Bei der Stoffvermittlung und der Auswahl der Dozierenden wird darauf geachtet, dass durch den Einbezug von Spezialisten/Spezialistinnen die grösstenteils schon an der Juristischen Fakultät der Universität Basel lehren eine optimale Ausbildung geboten wird. Dabei wird wie an der Juristischen Fakultät üblich darauf geachtet, dass durch den Einbezug von Dozierenden, die auch auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts praktisch als Juristen/Juristin tätig sind, ein gewinnbringender Praxisbezug entsteht. Die Studierenden lernen somit in diesem Masterstudiengang unter anderem auch das Handwerkszeug des/der praktisch tätigen Juristen/Juristin, was beim Einstieg in die Rechtspraxis verlangt und geschätzt wird. Die Erarbeitung des Stoffes erfolgt in verschiedenen Formen, z.b. als klassische Vorlesung, als Vorlesung mit integriertem Kolloquium, in Gruppenübungen und in Seminarveranstaltungen. Bei der Beschreibung der einzelnen Module wird auf die einzelnen didaktischen Konzepte hingewiesen. Da das Wirtschaftsrecht eine rechtliche Querschnittsmaterie bildet, die privat-, öffentlich- und auch strafrechtliche Themen umfasst, bietet der Masterstudiengang den Studierenden die Gelegenheit, das vernetzte und interdisziplinäre Rechtsdenken zu praktizieren und zu schulen. Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht soll die Studierenden aber ganz bewusst auch zum Nachdenken über grundsätzliche, in der Wirtschaft heftig debattierte Fragen anregen (Stichworte: Finanzkrise, Steuerstreit EU bzw. USA). Durch die Möglichkeit das bewährte Zaeslin Programm der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu absolvieren, erhält das Curriculum auch einen interdisziplinären Anteil neben der rein wirtschaftsrechtlichen Ausbildung. 4.3 Gesamt-Kreditpunkte Für den Abschluss des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht sind mindestens 90 Kreditpunke (inkl. Masterarbeit) gemäss dem European Credit Transfer System zu erwerben. Auf der Masterstufe ist der Anteil des Stoffes, der in den einzelnen Lehrveranstaltungen vermittelt wird, gegenüber dem im Selbststudium zu erarbeitenden Stoff kleiner als im Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, da 4/7
die Studierenden auf Grund ihres vorangegangenen Studiums bereits befähigt sind, erhebliche Teile des Stoffes selbst zu erarbeiten. 5. Leistungsüberprüfungen Die Leistungsüberprüfungen finden im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht in verschiedenen Formen statt. Die Leistungsüberprüfung erfolgt in der Regel nach Besuch der zum betreffenden Modul gehörenden Lehrveranstaltungen in Form von mündlichen Prüfungen im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Mindestens in einer der Veranstaltungen müssen die Studierenden eine schriftliche Arbeit verfassen (Seminararbeit), um die schriftlichen Kompetenzen weiter zu verbessern. Während des dritten Semesters des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht ist zudem die Masterarbeit zu schreiben. Einzelheiten regelt die Studienordnung für das Masterstudium Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät. 6. Kreditpunkte, Mobilität, Zusammenarbeit mit anderen Fakultäten Die Vergabe von Kreditpunkten erleichtert den Besuch anderer Universitäten im Rahmen der Mobilität. Die Kreditpunkte für die einzelnen Veranstaltungen werden gesamthaft bei Bestehen der jeweiligen Leistungsüberprüfungen vergeben (vgl. vorne Ziffer 5). Die Grundsätze zur Anerkennung von erworbenen Kreditpunkten auf Grund von Teilprüfungen ergeben sich einerseits aus der Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät und den zugehörigen Wegleitungen andererseits aus der Vereinbarung zwischen den schweizerischen Rechtsfakultäten über die gegenseitige Anerkennung von Semestern und Prüfungen sowie die Zulassung zum Doktorat vom 8. Juni 2007. Das Studiendekanat der Juristischen Fakultät entscheidet in Zweifelsfällen über die Anerkennung von Abschlüssen, Prüfungen und Kreditpunkten. Die Fakultät fördert den Studierendenaustausch im Rahmen von Unimobil innerhalb der Schweiz ausdrücklich. Die Zusammenarbeit mit anderen Universitäten im Rahmen des EUCOR- und des ERASMUS/SOKRATES-Programms sowie der Fachübereinkommen mit Paris, Wilna, Burgos, Krakau, Leipzig, Marburg, Istanbul und Bologna wird weiter vertieft und die Anrechnung von Studienleistungen vereinfacht. Die Gaststudierenden anderer juristischer Fakultäten haben die Möglichkeit, für die von ihnen im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht belegten Fächer Kreditprüfungen abzulegen, wobei sie die jeweiligen, für das Verständnis der Lehrveranstaltung notwendigen Vorrausetzungen vorweisen müssen. Lehrkooperationen mit anderen Universitäten sind beim Masterstudiengang Wirtschaftsrecht derzeit noch nicht möglich, da die anderen Juristischen Fakultäten kein derart strukturiertes und auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber abgestimmtes Angebot in diesem Bereich haben. Eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird insbesondere durch den Einbezug des Zaeslin Programms angestrebt. 7. Information und Betreuung von Studierenden Die mit der Studienfachberatung beauftragte Person gibt Auskunft über Themen wie Studienaufbau, Studienschwerpunkte, Fächerkombination, Mobilität, Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung sowie Berufsperspektiven im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht. Die Dozierenden und Assistierenden sind überdies in der Lage, fachspezifische Auskünfte zu erteilen. Die Juristische Fakultät informiert auf ihrer Homepage (http://ius.unibas.ch/) über die Fakultät, das Curriculum, die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Wegleitung. Es können weitere Informationen zu Forschung und Lehre abgerufen werden. 5/7
8. Qualitätssicherung Die Qualität der angebotenen Veranstaltungen wird zunächst durch regelmässig durchgeführte Befragungen der Studierenden evaluiert. Gegenstand der Befragung sind Inhalt, Darbietung des Stoffes, aber auch der Arbeitsaufwand der Studierenden in den jeweiligen Veranstaltungen und deren Verarbeitung des Stoffes. Zur weiteren Qualitätssicherung ist geplant, den bereits bestehenden Beirat (Advisory Board) für den Wirtschaftsrechtsmaster vermehrt beizuziehen. Der Beirat wurde auch schon während der Konzeptionsphase in die Arbeiten miteinbezogen. Die Juristische Fakultät wird auch im Rahmen des von der Fakultätsversammlung verabschiedeten Konzepts zur Qualitätssicherung die angebotenen Veranstaltungen überwachen und deren Qualität sicherstellen. Der Beirat soll auch bei der Klärung strategischer Fragen beigezogen werden. 9. Entscheidung curricularer Fragen Curriculare Fragen sowie Abänderungen der Studienordnung oder Ausführungsbestimmungen werden von der Curriculums- und Prüfungskommission oder nötigenfalls von einer speziellen Kommission beraten. Zuständig für den Beschluss über das Curriculum, die Studienordnung, die Ausführungsbestimmungen und die Wegleitung zum Prüfungsstoff ist die Fakultätsversammlung der Juristischen Fakultät. Die Studienordnung erfordert die Genehmigung des Universitätsrats. 10. Formelles/Änderung an den bisherigen Reglementen In der derzeitigen Studienordnung müssen lediglich die Verweise auf den Wirtschaftsrechtsmaster, d.h. die Studienrichtung Wirtschaftsrecht gestrichen werden. In Teil 2 der Wegleitung müssen im Teil A und B die Studienrichtung Wirtschaftsrecht entfernt werden. Für den vorliegenden Konzeptionsvorschlag muss eine neue Studienordnung (inkl. Wegleitung insb. ein neuer Teil 2) geschaffen werden, da die bestehende Studienordnung keine eigentlichen Majors vorsieht. Bei der Erstellung der Studienordnung muss bezüglich der Regelungen über das Bestehen/Nichtbestehen berücksichtigt werden, dass der vorliegende Vorschlag eine andere Struktur als die bisherigen Masterstudienrichtungen aufweist (Pflicht-, Pflichtwahl-, Wahlbereich). Eine Änderung/Anpassung des Master Bilingue Wirtschaftsrecht ist nicht zwingend, da die Ordnungen voneinander unabhängig sind. Da eine Änderung des Master Bilingue Wirtschaftsrecht nach dem vorliegenden Konzept wegen der Abgleichung mit Genf aufgrund der strukturierten Konzeption des Vorschlags eher schwierig sein dürfte, sollte vorerst davon abgesehen werden. Weder die Master Bilingue noch die Eucor-Master Ordnung sind daher zu revidieren. * * * Das Konzept für den neuen Masterstudiengang wurde an der Fakultätsversammlung vom 14. Oktober 2010 genehmigt. 6/7
Tabellarische Darstellung des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht General Business Law Corporate and Tax Finance International Alle in den en wählbaren Fächer (oranger Bereich) ODER Zaeslin Programm Ohne srichtung Masterarbeit (22 KP) Masterarbeit (22 KP) Masterarbeit (22 KP) Masterarbeit (22 KP) Masterarbeit (22 KP) Arbeitsrecht (Gesellschafts-) Recht der Unternehmungsumstrukturierung Privatversicherungsrecht (inkl. Aufsichtsrecht) Anglo-American Private Law: selected topics inkl. Konzernrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Steuer-)Recht der Unternehmungsumstrukturierung Bankvertragsrecht (inkl. Finanzierungen) International Investment Law (Investitionsschutzrecht) Sozialversicherungsrecht / BVG Aktienrecht / Kapitalmarktrecht Kapitalmarktrecht, inkl. Aufsichtsrecht International Financial Regulation Regulatory Compliance Rechnungslegungs- und Revisionsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht (8 KP) Unternehmenssteuerecht Verträge des internationalen Handelsrechts IPR Wirtschaftsverfassungs- und -verwaltungsrecht Gelb = Pflicht; Orange = Teil der ; Hellblau = Wahlbereich; Hellgrün = Masterarbeit Drei Fächer aus: Immaterialgüterrecht Moot Court (12 KP) Schiedsgerichtsbarkeit Vertragsgestaltung Wirtschaftsrecht, europäisches und internationales Wirtschaftsstrafrecht, nationales und internationales oder aus den anderen en 7/7