Gefährliche Stoffe Was man darüber wissen muss

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Transkript:

Gefährliche Stoffe Was man darüber wissen muss

Kennzeichnung Stoffe und Gemische 1 müssen entsprechend ihrer Gefährlichkeit gekennzeichnet und verpackt sein. 2 Piktogramme visualisieren die Hauptgefahren und das Gefahrenpotenzial des Stoffes. Gefahrensätze geben Auskunft über die Gefahren. Sicherheitshinweise halten fest, was für den sicheren Umgang mit dem Stoff zu beachten ist. Ausführlichere Informationen finden Sie im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes. Es enthält unter anderem Angaben zum Produkt, zu Gefahren und Schutzmassnahmen sowie zum Umweltschutz. Achtung: Das Fehlen einer Gefahrenkennzeichnung bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Stoff ungefährlich ist! Aceton R11 Leichtentzündlich. R36 Reizt die Augen. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Gefahrensätze (R-Sätze) F Leichtentzündlich Xi Reizend S9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S16 Von Zündquellen fernhalten Nicht rauchen. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Sicherheitshinweise (S-Sätze) Name, Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Firma Kennzeichnungsetikette 1 In diesem Merkblatt werden «Stoffe und Gemische» unter dem Begriff «Stoffe» zusammengefasst. 2 Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) vom 15. Dezember 2000. 2

Neue Kennzeichnung nach GHS Im Bestreben, Chemikalien weltweit einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen, erarbeitete die UNO das Kennzeichnungssystem GHS 3. Das GHS wird in der Schweiz schrittweise eingeführt. Während einer mehrjährigen Übergangsphase werden das GHS und das bisherige Kennzeichnungssystem parallel vorkommen. In diesem Merkblatt finden Sie sowohl die neue internationale Kennzeichnung GHS (S. 4 7) als auch das bisherige System (S. 8 11). Weitere Informationen über das GHS und dessen Umsetzungsstand in der Schweiz vermittelt das Bundesamt für Gesundheit (www.bag.admin.ch/ghs) Aceton Gefahr H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. P210 Von Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Dämpfen vermeiden. P403/ An einem gut belüfteten Ort 233 aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P305/ BEI BERÜHRUNG MIT DEN 351/ AUGEN: Einige Minuten lang 338 behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Gefahrensätze (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze) Name, Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Firma Kennzeichnungsetikette 3 GHS: «Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals». GHS wurde in der EU durch die sogenannte "CLP-Verordnung" Nr. 1272/2008 rechtswirksam. Die Schweizerische Chemikaliengesetzgebung verweist auf diese Verordnung. 3

GHS-Gefahrenpiktogramme: Gesundheits gefahren Sehr geringe oder geringe Mengen sind tödlich oder rufen unmittelbar schwere Gesundheitsschäden hervor. Gefahr Schwere chronische Gesundheitsschäden können verursacht werden, z. B. Organ - schädigungen und Atemwegsbeschwerden. 4 Gefahr oder Achtung Gefahr oder Achtung? Das Signalwort «Gefahr» deutet auf eine stärkere Ausprägung der beschriebenen Gefahren hin als das Wort «Achtung». Auf der Etikette steht jeweils nur eines dieser Signalwörter, auch wenn mehrere Piktogramme vorhanden sind. 4 Auch krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR) werden mit diesem Piktogramm gekennzeichnet. Der dazugehörende H-Satz gibt Auskunft, ob es sich um einen Verdacht oder um einen nachweislich als CMR wirkenden Stoff handelt. 4

Ätzende Eigenschaften verursachen bleibende Schädigungen von Haut und Augen. Gefahr Es können die verschiedensten Auswirkungen auf die Gesundheit hervorgerufen werden, z. B. Haut - rötungen, Atemwegsreizungen, Hautallergien. Achtung Beachten Sie unbedingt die H-Sätze! 5

GHS-Gefahrenpiktogramme: physikalische Gefahren Durch eine Zündquelle 5 können leicht Brände entstehen. Dämpfe von Flüssigkeiten sowie Gas und Aerosole können sogar Explosionen verursachen. 6 Gefahr oder Achtung Durch Wärme, Reibung, einen Schlag oder eine Initialzündung kann eine Explosion ausgelöst werden. Gefahr Ein Brand kann unterhalten und verstärkt werden, auch wenn keine Luft (Sauerstoff) vorhanden ist. Ein Brand kann auch neu entstehen. Gefahr oder Achtung 5 Als Zündquellen kommen unter anderem in Betracht: elektrisch erzeugte Funken, offenes Feuer, mechanisch erzeugte Funken, Raucherwaren, elektrostatische Entladung, heisse Oberflächen. 6 Flüssigkeiten, die im H-Satz als extrem oder leicht entzündbar bezeichnet werden, sind besonders gefährlich. Ihre Dämpfe können bereits bei Raumtemperatur explosionsfähige Gemische mit der Luft bilden. 6

Durch verdichtete, verflüssigte oder gelöste Gase besteht Explosions- und Berstgefahr. Achtung GHS-Gefahrenpiktogramm: Umweltgefahren Akute oder chronische Schäden an der Umwelt sind möglich, wenn der Stoff ins Wasser gelangt. Achtung Beachten Sie unbedingt die H-Sätze! 7

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen nach bisherigem Kennzeichnungssystem Stoffe mit sehr giftigen, giftigen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften Stoffe, die bereits in sehr geringen Mengen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen oder zum Tode führen können, z. B. Blausäure, Flusssäure (über 7 %). T+ Sehr giftig Stoffe, die in geringen Mengen zu ernsten Gesundheitsschäden oder zum Tode führen können, z. B. Schwefeldioxid, Methanol. T Giftig 7 Stoffe, die zu Gesundheitsschäden oder in grösseren Mengen zum Tode führen können, z. B. Dichlormethan, Toluol. Xn Gesundheits - schädlich 8 7 Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorien 1 und 2 werden ebenfalls mit T gekennzeichnet. 8 Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3 werden ebenfalls mit Xn gekennzeichnet. 8

Stoffe mit ätzenden oder reizenden Eigenschaften Stoffe, die zu einer ausgeprägten Schädigung von Haut, Augen und Schleimhäuten führen können, z. B. Natriumhydroxid, Schwefelsäure (über 15 %). C Ätzend Stoffe, die bei Berührung mit Haut, Augen oder Schleimhäuten Rötungen oder Entzündungen hervorrufen können, z. B. Natriumcarbonat, Javelwasser. Xi Reizend 9 9 In diese Kategorie fallen auch sensibilisierende (Allergien auslösende) Stoffe. 9

Stoffe mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen oder entzündlichen Eigenschaften Stoffe, die mit der Umgebungsluft explosions - fähige Gemische bilden und bei Anwesenheit einer Zündquelle 10 sehr leicht entzündet werden können (Flammpunkt 11 unter 0 C, Siedepunkt unter 35 C), z. B. Wasserstoff, Acetylen. F+ Hochentzündlich Stoffe, die mit der Umgebungsluft explosionsfähige Gemische bilden und bei Anwesenheit einer Zündquelle leicht entzündet werden können (Flammpunkt unter 21 C), z. B. Aceton, Ethanol. F Leichtentzündlich kein Gefahrensymbol Stoffe, die mit der Umgebungsluft explosionsfähige Gemische bilden und bei Anwesenheit einer Zündquelle entzündet werden können (Flammpunkt zwischen 21 C und 55 C), z. B. Styrol, Terpentinersatz. Entzündlich 10 Als Zündquellen kommen unter anderem in Betracht: elektrisch erzeugte Funken, heisse Oberflächen, Raucherwaren, mechanisch erzeugte Funken, offenes Feuer, elektrostatische Entladung. 11 Der Flammpunkt ist die tiefste Temperatur, bei der unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen eine Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. Beim Lagern von und beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 30 C sind Explosionsschutzmassnahmen zu treffen. 10

Stoffe mit brandfördernden Eigenschaften Stoffe, die einen Brand ohne Luftzufuhr (Sauerstoff) unterhalten können, z. B. Kaliumnitrat, Wasserstoffperoxid (über 60 %). O Brandfördernd Stoffe mit explosionsgefährlichen Eigenschaften Stoffe, die beispielsweise durch Hitze, Reibung, einen Schlag oder eine Initialzündung zur Explosion gebracht werden können, z. B. Nitrozellulose, Pikrinsäure. E Explosionsgefährlich Stoffe mit umweltgefährdenden Eigenschaften Stoffe, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können, z. B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). N Umweltgefährlich 11

Information, Aufbewahrung und Umgang Aceton H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Gefahr Haut führen. P210 Von Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Dämpfen vermeiden. P403/ An einem gut belüfteten Ort 233 aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P305/ BEI BERÜHRUNG MIT DEN 351/ AUGEN: Einige Minuten lang 338 behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Name, Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Firma Informieren Sie sich Beachten Sie Kennzeichnungen, Sicherheitsdatenblätter und Gebrauchsanweis ungen. Sie dienen Ihrem Schutz. In den Gebrauchsanweisungen sind die Verwendungszwecke und Dosierungen angegeben. Überdosierungen nützen nichts und können für Mensch, Tier und Umwelt schädlich sein. Ersetzen und reduzieren Sie gefährliche Stoffe Gefährliche Stoffe lassen sich oft durch weniger gefährliche ersetzen, die den gleichen Zweck erfüllen. Kaufen Sie nur so grosse Mengen, wie Sie unbedingt brauchen. Zu grosse Mengen gefährlicher Stoffe verursachen unnötige Kosten, versperren Platz, können für Unbeteiligte (z. B. Kinder) gefährlich werden und belasten bei der Vernichtung die Umwelt. 12

Vermeiden Sie unbekannte Gefahren Der Umgang mit gefährlichen Stoffen setzt in vielen Fällen eine besondere Ausbildung oder eine Instruktion voraus. Verwenden Sie keine Stoffe, mit deren Gefahren Sie nicht vertraut sind oder für die Sie die erforderlichen Schutzmassnahmen nicht umsetzen können. Vermeiden Sie Verwechslungen Bewahren Sie gefährliche Stoffe nur in der Originalverpackung auf. Verpack ungen von gefährlichen Stoffen sind so gestaltet, dass sie nicht mit Lebensmitteln, Kos metika, Heilmitteln oder Futtermitteln verwechselt werden sollten. Gefährliche Flüssigkeiten dürfen beispielsweise nie in Getränkeflaschen um gefüllt werden. Verwechslungsgefahr! 13

Bewahren Sie gefährliche Stoffe fachgerecht auf Gefährliche Stoffe müssen für Unbefugte unzugänglich sein. Bei der Aufbewahrung von gefährlichen Stoffen sind die Hinweise auf der Verpackung und dem Sicherheitsdatenblatt zu berücksichtigen. Lagern Sie keine Lebens-, Futter- oder Heilmittel in unmittelbarer Nähe von ge fähr lichen Stoffen. Kennzeichnen Sie Chemikalienschränke und Lagerräume gut sichtbar mit dem jeweiligen Warnzeichen. Entsorgen Sie gefährliche Stoffe ordnungsgemäss Gefährliche Stoffe oder Reste davon, die Sie nicht mehr benötigen, sind ordnungsgemäss zu entsorgen. Im Kleinverkauf bezogene gefährliche Stoffe können bei der Verkaufsstelle zu rück geben werden. Diese hat sie unentgeltlich der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. 14

Massnahmen bei Vergiftungen und Verätzungen Anschlag «Massnahmen bei Vergiftungen und Verätzungen» (Bestellnummer 2063/1.d) zweifarbige Ausführung in Aluminiumblech: 0,3 mm dick (zum Aufnageln) Abmessung: 420 x 297 mm (Format A3 quer) Bestelladresse für Informationsmittel Suva Kundendienst Postfach, 6002 Luzern www.suva.ch/waswo Fax 041 419 59 17 Tel. 041 419 58 51

Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung: sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene Zusammensetzung im Verwaltungsrat aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Gelder. Suva Arbeitssicherheit Postfach, 6002 Luzern Auskünfte Tel. 041 419 61 32 Bestellungen www.suva.ch/waswo Fax 041 419 59 17 Tel. 041 419 58 51 Gefährliche Stoffe Was man darüber wissen muss Verfasser Bereich Chemie Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung mit Quellenangabe gestattet. 1. Auflage Juli 1980 Überarbeitung: Januar 2010 28. Auflage März 2011 50000 Exemplare Bestellnummer 11030.d