Erstinformation für Ehrenamtliche in der Asylarbeit



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Transkript:

Erstinformation für Ehrenamtliche in der Asylarbeit Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich ehrenamtlich in der Asylarbeit zu engagieren und die Asylsuchenden in ihrem Alltag zu begleiten und zu unterstützen. Mit dieser Erstinformation möchten wir Ihnen eine Art Basiswissen für Ihre Tätigkeit zur Verfügung stellen. Was ist ein Asylbewerber? Asylbewerber sind Personen, die angeben, in ihren Heimatländern verfolgt und bedroht zu sein und daher internationalen Schutz suchen. Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird im Rahmen des Asylverfahrens geprüft und entschieden, ob humanitäre Aufenthaltsgründe vorliegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet auch darüber, ob das Asylverfahren in Deutschland oder in einem anderen Staat der EU durchgeführt werden muss (DUBLIN-III). Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber Nach der Ankunft in Deutschland und der Meldung als Asylsuchend werden die Flüchtlinge einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) zugewiesen, wo sie ihren Antrag stellen können und wo auch die Anhörung stattfindet. Danach werden sie an die aufnahmepflichtigen Landkreise weiterverteilt. Bei erhöhten Flüchtlingszugängen kann es vorkommen, dass eine Anhörung erst nach der Verteilung in die Landkreise stattfindet. Zur Asylantragstellung wie auch zur Anhörung müssen die Asylsuchenden persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Karlsruhe erscheinen. Aufenthaltspflicht/Residenzpflicht Asylbewerber sind zunächst verpflichtet, für die Dauer der vorläufigen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen. Asylbewerber dürfen sich vorübergehend im gesamten Gebiet des Landes Baden- Württemberg aufhalten, wenn sie nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen und sie nicht erheblich gegen asylverfahrensrechtliche Mitwirkungspflichten verstoßen (z.b.: persönliche Antragsstellung, Mithilfe bei der Passbeschaffung, persönliches Erscheinen zur Anhörung, etc.). Das Gebiet, in dem sich die Asylbewerber vorübergehend aufhalten dürfen, wird zudem in der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung vermerkt. Vorläufige Unterbringung im Landkreis Lörrach Nach den Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ist das Landratsamt Lörrach als untere Aufnahmebehörde verpflichtet, die ihm zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und in Gemeinschaftsunterkünften vorläufig Unterzubringen.

a) Wieso kommen überhaupt Flüchtlinge in den Landkreis? Nach Aufnahme in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Regierungspräsidiums Karlsruhe werden die Flüchtlinge nach einem bestimmten Schlüssel den Landkreisen zugewiesen. Derzeit muss der Landkreis Lörrach 2,25 % der beim Land Baden-Württemberg ankommenden Flüchtlinge aufnehmen. Dies geschieht in Gemeinschaftsunterkünften, die vom Landkreis Lörrach verwaltet und betrieben werden. Die Nutzungsberechtigung endet nach maximal 24 Monaten. Danach werden die Flüchtlinge nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel den Gemeinden im Landkreis Lörrach zugewiesen (sogenannte Anschlussunterbringung). Die Gemeinden müssen dann für die Unterkunft sorgen. b) Wie ist die Situation im Landkreis? Nach derzeitigen Prognosen muss das Land Baden-Württemberg jährlich ca. 26.000 Flüchtlinge aufnehmen. Somit hat der Landkreis Lörrach bei einer Quote von 2,25 % ca. 585 Flüchtlinge unterschiedlichster Herkunft und Religion vorläufig unterzubringen. Die Tendenz ist steigend. In der Gemeinschaftsunterkunft in der Gretherstraße 4 12 in Lörrach sollen nach und nach bis Sommer 2016 etwa 100 Plätze zur Verfügung stehen. Längerfristig müssen weitere Plätze für die vorläufige Unterbringung im Landkreis geschaffen werden, um die Flüchtlinge auch in Zukunft angemessen unterbringen zu können. Mittelfristig sollen daher 900 Plätze an 3 Standorten neu errichtet werden. Dies ist dringend notwendig, da die bisherigen Unterkünfte fast ausschließlich temporäre Lösungen sind. Deshalb ist der Landkreis Lörrach auch weiterhin auf der Suche nach geeigneten Grundstücken zum Kauf. c) Wie hat man sich eine solche Gemeinschaftsunterkunft vorzustellen? Der Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften ist nur vorläufig und somit zeitlich begrenzt. Zielsetzung des Landkreises ist eine gute Verwaltung der Unterkunft sowie eine gute soziale Beratung und Betreuung der Flüchtlinge vor Ort. Gleichzeitig soll den Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben werden, sich einzubringen und erste Integrationsmaßnahmen zu erfahren. Jede Gemeinschaftsunterkunft ist deshalb mit einer Heimleitung, einem Hausmeister und einer Sozialbetreuung besetzt. Die Mitarbeiter der Sozialbetreuung sind Ansprechpartner und fördern integrative Freizeitbeschäftigungen, wie die Teilnahme an Deutschkursen. Sie unterstützen die Bewohner auch bei der Suche nach Arbeit. In Bezug auf den Arbeitsmarktzugang will die Politik ohnehin deutliche Verbesserungen schaffen. Seitens des Landkreises ist geplant, im Jahre 2015 bei der Förderung der Arbeitsmarktqualifikation der Flüchtlinge aktiv zu werden. d) Wie viel Platz steht jedem Flüchtling zu? Nach den Vorgaben des FlüAG steht jedem Bewohner mindestens 7 Quadratmeter Wohnund Schlaffläche zu. Bis zum 31.12.2015 gibt es jedoch noch eine Übergangsregelung, die 4,5 Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche zulässt.

e) Warum baut der Landkreis auf das Konzept Gemeinschaftsunterkunft? Wäre es für die Integration nicht besser, über den Landkreis verteilt Wohnungen für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen? Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist nicht immer konfliktfrei und es gibt auch unter den Bewohner von Mietwohnungen häufig Streitereien. Der Landkreis sieht mit einer Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vor allem Vorteile für die betroffenen Menschen. Denn gerade in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in Deutschland ist es für die Flüchtlinge von elementarer Bedeutung, eine gute Betreuung und enge Begleitung vor Ort zu erfahren. Nur so können sie intensiv auf das Leben in einer neuen Kultur vorbereitet werden (Kindergaren, Schule, Sprachkurse, Projektangebote, Gesundheitssystem, Ausländerbehörde, Arbeitsmarkt, Beratungsstellen etc.). Bei einer dezentralen Unterbringung wäre eine so enge und flächendeckende Betreuung nur schwer zu realisieren. Auch gemeinschaftliche Aktivitäten, wie Deutschkurse oder Computerkurse, lassen sich in einer Gemeinschaftsunterkunft besser organisieren. In den ersten Monaten nach der Ankunft erweist sich häufig auch der Kontakt zu Personen mit einer ähnlichen Lebenssituation als gewinnbringend für die Flüchtlinge. Sozialleistungen Asylbewerber erhalten während der Dauer des Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Allerdings nur wenn sie wirklich bedürftig sind. Zuvor muss eigenes Vermögen für die Lebensunterhaltssicherung aufgebraucht werden. Die Regelbedarfsstufe 1 für einen alleinstehenden Erwachsenen beinhaltet seit 01.01.2015: Geldbetrag pro Monat: 302,00 Bekleidung: Wohnen und Energie: Haushaltausstattung: 33,71 (über Kleiderkammer vor Ort als Sachleistung) 33,55 (wird vom LRA Lörrach direkt bezahlt) 29,49 (wird in Sachleistungen vom LRA erbracht) Auf Antrag sind darüber hinaus für Kinder und Schüler Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich (z.b.: Schulmaterial-, od. Lernförderungsbedarf). Anträge laufen bei Bedarf über die Sozialbetreuung vor Ort. Die Beträge für Ehepaare, Partner und Kinder werden prozentual von der Regelbedarfsstufe 1 abgeleitet. Im Krankheitsfall Der Leistungsanspruch erstreckt sich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen. Bei Bedarf und bei Leistungsberechtigung wird von der Heimleitung ein Krankenschein mit einer Gültigkeit von 3 Monaten für Allgemeinärzte und Zahnärzte ausgegeben. Facharztbehandlungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leistungsbehörde des AsylbLG (Sachgebiet Aufnahme & Integration LRA Lörrach) möglich. Apothekenrezepte sind zuzahlungsfrei. Rezeptfreie Medikamente wie Kopfschmerztabletten und Hustensaft müssen von den Asylbewerbern jedoch selbst bezahlt werden.

Arbeitsmarktzugang und Erwerbseinkünfte Während der ersten 3 Monate des Asylverfahrens besteht ein Arbeitsverbot. Danach kann einem Asylbewerber die Ausübung einer Beschäftigung nachrangig erlaubt werden. Nachrangig bedeutet, dass eine Aufnahme der Beschäftigung nur möglich ist, wenn für die freie Arbeitsstelle kein Deutscher, kein EU-Bürger und kein Asylberechtigter zur Verfügung steht. Verfahrensablauf: Das entsprechende Formular (Arbeitserlaubnis) stellt die Ausländerbehörde zur Verfügung, es leitet dieses auch (vom künftigen Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben) an die Agentur für Arbeit weiter. Nur wenn die Ausländerbehörde der Beschäftigung schriftlich zustimmt kann die Arbeitsstelle angetreten werden. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist der Leistungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Erwerbseinkünfte werden bei der Leistungsberechnung berücksichtigt und zwar in dem Monat, in welchem die Einkünfte zur Verfügung stehen. Bei der Anrechnung der Einkünfte wird ein Freibetrag gewährt. Arbeitsgelegenheiten Asylbewerber dürfen bereits während der Zeit des Arbeitsverbots sogenannte Arbeitsgelegenheiten im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeiten ausüben. Diese Arbeitsgelegenheiten können zeitlich begrenzt vergeben werden (z.b.: Tätigkeiten in der Kleiderkammer oder Wäscherei, etc.). Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 /Stunde gezahlt. Auch eine Kommune kann solche Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen. Sie muss dann aber auch für die Aufwandsentschädigung aufkommen. Kindergarten/Schulen Kinder von Asylbewerbern werden 6 Monate nach Einreise in das Bundesgebiet schulpflichtig. Die Sozialbetreuung vor Ort ist behilflich, eine geeignete Klasse und für jüngere Kinder einen Kindergartenplatz zu finden. Schulen haben die Möglichkeit, speziell für Kinder mit Migrationserfahrung sogenannte Vorbereitungsklassen (VKL) einzurichten. Diese müssen im Vorfeld beim Schulamt beantragt werden. Förderschwerpunkt ist dann die Vermittlung der deutschen Sprache. Über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten sollen die Schüler dann in die Regelklassen integriert werden. Flüchtlingssozialarbeit Für die Sozialbetreuung (Flüchtlingssozialarbeit) in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) Gretherstraße ist Simon Geiger vom Diakonischen Werk im Landkreis Lörrach zuständig. Das Aufgabenspektrum reicht von einer grundsätzlichen Asylverfahrensberatung (Bereitstellen von Informationen über den Ablauf des Asylverfahrens und bei Bedarf Vermittlung an und Kooperation mit asylrechtlich-erfahrenen Rechtsanwälten), über die Unterstützung bei der Eingliederung in Kindergärten/ Schulen/ Vereine und der Vermittlung

in Sprachkurse bis hin zur Hilfe bei der Suche von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Ziehen Asylbewerber aus der Unterkunft aus (max. Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft beträgt 2 Jahre) werden sie zudem bei der Wohnungssuche unterstützt und (in Kooperation mit dem AK Miteinander) nachbetreut. Frau Krämer (Heimleitung) und Herr Geiger (Sozialbetreuung) stehen überdies in Kontakt mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort, die sich in der Gemeinschaftsunterkunft tatkräftig engagieren. In enger Abstimmung mit den Asylbewerbern und dem FK Asyl Lörrach koordinieren und begleiten Frau Krämer und Herr Geiger das bürgerschaftliche Engagement. Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, schließen Sie sich bitte dem FK Asyl Lörrach an oder wenden Sie sich direkt an Frau Krämer oder Herrn Geiger. Frau Krämer, Heimleitung Festnetz: 07621 410 54 70 Mobil: 0172 974 87 05 email: ulrike.kraemer2@loerrach-landkreis.de Herr Geiger, Sozialbetreuung Festnetz: 07621 410 54 72 Mobil: 0152 536 820 18 email: simon.geiger@diakonie.ekiba.de Sprach- und Integrationskurse Den Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung sollen einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache vermittelt werden. Hierzu bietet die VHS Lörrach als Kooperationspartner des Landratsamtes Sprachkurse mit 200 Unterrichtseinheiten an. Ein erster Kurs findet seit dem 02.02.2015 statt. Ergänzend werden Asylsuchende mit besonderem Unterstützungsbedarf in einem Alphabetisierungskurs vom Sprachförderungsteam des FK Asyl Lörrach intensiv begleitet und beim Spracherwerb unterstützt. Längerfristig wird es auch in der Gemeinschafsunterkunft selbst Gemeinschaftsräume geben, in denen bspw. Sprach- und Computerkurse sowie andere Projekte stattfinden können. Zugang zu Integrationskursen haben nur Personen, die sich rechtmäßig und dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Zu diesem Personenkreis gehören Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber nicht. Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer Ehrenamtliche Hilfe ist in vielen Bereichen willkommen. Ehrenamtliche können bspw.: a) die Asylbewerber bei der Erstorientierung vor Ort unterstützen b) die Asylbewerber im Alltag begleiten (bei Arztbesuchen, auf dem Weg zu Behörden, etc.) c) beim Organisieren und Durchführen von Sprachkursen helfen d) Freizeitaktivitäten für die Asylbewerber anbieten (Ausflüge, Spaziergänge, Gespräche) e) kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten erklären und vermitteln (Gespräche, Kochkurse, offene Begegnungsgruppen, etc.)

Heimleitung und Sozialbetreuung vor Ort können Ihnen helfen, ein zu Ihnen passendes Einsatzgebiet zu finden und einen Erstkontakt zu den Asylbewerbern herzustellen. Zudem wäre es wünschenswert, wenn Sie sich dem FK Asyl Lörrach oder dem AK Miteinander anschließen würden. Im Austausch mit Gleichgesinnten lassen sich Erfahrungen aus der Begleitung von Asylbewerbern besser verarbeiten und auch für die Fachkräfte vor Ort erleichtert sich die Kommunikation durch eine Bündelung des ehrenamtlichen Engagements. Während sich der AK Miteinander im Speziellen um die Begleitung von Familien kümmert, die (nach ihrem Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft) im Landkreis Lörrach in Wohnungen untergebracht sind, möchte sich das Helferteam des FK Asyl Lörrach besonders für Asylsuchende in der Gemeinschaftsunterkunft Gretherstraße in Lörrach einsetzen. Frau Krämer sowie Herr Geiger stehen deswegen insbesondere mit dem FK Asyl Lörrach in engem Kontakt. Bedeutsame Informationen werden von der Heimleitung oder der Sozialbetreuung über die Praxisteamleiter in die einzelnen Arbeitsgruppen (Sachspenden, Sprachförderung, Willkommenskultur, etc.) weitergetragen und FK Asyl intern im großen Plenum weiter besprochen. Alle zwei Monate findet zudem ein Koordinations-Treffen von Heimleitung und Sozialbetreuung mit den Praxisteamleitern vom FK Asyl Lörrach statt, um aktuelle Entwicklungen zu besprechen und neue Projekte passgenau zu planen. Erstkontakt zum FK Asyl Lörrach: www.freundeskreis-loerrach.de email: koordination@freundeskreis-loerrach.de Erstkontakt zum AK Miteinander: www.akm-loerrach.de email: info@akm-loerrach.de Damit ein für beide Seiten positives Miteinander entstehen kann, sollte bei der Unterstützung von Asylsuchenden folgendes beachtet werden: Nicht jeder Asylbewerber möchte und braucht Unterstützung im gleichen Umfang. Die Hilfe soll daher nicht aufgedrängt werden. Insbesondere muss auch die Privatsphäre aller Bewohner der Asylbewerberunterkunft respektiert werden! Es sollten grundsätzlich keine Möbel- und Kleiderspenden an die Asylbewerberunterkunft geliefert werden. Eine Erstausstattung gibt es vom Landratsamt. Sobald entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind, wird auch in der Gemeinschaftsunterkunft eine Kleiderkammer eingerichtet werden. Bis dahin wenden Sie sich mit Sachspenden bitte an das Praxisteam Sachspenden des FK Asyl Lörrach. Kontakt: sachspenden@freundeskreis-loerrach.de Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sollten möglichst darauf achten, sich und ihre Privatsphäre ausreichend abzugrenzen. Es bietet sich an, feste Absprachen dahingehend zu treffen, zu welchen Zeiten und an welchem Ort die Ehrenamtlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Private Telefonnummern sollten prinzipiell nicht herausgegeben werden! In jedem Falle sollten Schriftverkehr und Asylverfahrensberatung den hauptamtlichen Fachkräften überlassen werden!